Gewerbeanmeldung wer hat Ahnung? 61
[gone] JR.-Suche Models-
20.07.2010
Geh zum Gewerbeamt. Melde ein Kleingewerbe an. Meld dich beim Finanzamt am. Dann bekommst de ne Steruernummer für deine Rechnungen und wenn de nicht über 7500 Euro im Jahr an Geweinn kommst, musst de auch keene Steuern bezahlen.
#2Report
[gone] Andreas Jorns
20.07.2010
Original von JR.
und wenn de nicht über 7500 Euro im Jahr an Geweinn kommst, musst de auch keene Steuern bezahlen.
ja ... nee ... is' klar ... ;)
#3Report
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL (nicht mehr aktiv)
20.07.2010
gibt gefühlte tausend Threads zu dem Thema: Gewerbe
#4Report
20.07.2010
Ahnung bzw. Ahnungen haben hier alle !!!
Nur ob es dann die Richtige ist merkst Du erst wenn es zu spät ist.
Gehe zu einem Steuerberater und lasse Dich dort beraten.
Nur ob es dann die Richtige ist merkst Du erst wenn es zu spät ist.
Gehe zu einem Steuerberater und lasse Dich dort beraten.
#5Report
[gone] JR.-Suche Models-
20.07.2010
Original von Andreas Jorns ***Shootingpause w/ Buchprojekt***
[
ja ... nee ... is' klar ... ;)
Finde das sollte man erwähnen. wenn man da nichtaufpasst ist man ganz schnell drüber und dann musst de was auf die Kante legen für den Fiskus.
#6Report
20.07.2010
Original von JR.
Geh zum Gewerbeamt. Melde ein Kleingewerbe an. Meld dich beim Finanzamt am. Dann bekommst de ne Steruernummer für deine Rechnungen und wenn de nicht über 7500 Euro im Jahr an Geweinn kommst, musst de auch keene Steuern bezahlen.
Eine Steuernummer hat jeder.
Also der Rat ist schon falsch !
Das währe toll wenn 7500 €uro Gewinn steuerfrei sind.
Wo steht das geschrieben ?
Jeder weiß etwas nur nichts genaues.
#7Report
20.07.2010
Original von JR.
wenn de nicht über 7500 Euro im Jahr an Geweinn kommst, musst de auch keene Steuern bezahlen.
Moin,
das ist wahrscheinlich mit guter Intention geschrieben, aber so pauschal nicht richtig.
Du meinst wahrscheinlich den steuerfreien Grundbetrag, der für das Einkommensjahr 2010 mittlerweile EUR 8004 beträgt. Dies allerdings für die Summe aller Einkünfte und nicht für den Gewinn aus dem Gewerbe.
Auch betrifft es eben nur Einkommenssteuer und sagt nichts über andere Steuerarten aus.
Gruß
Andrew
#8Report
20.07.2010
Original von JR.
Geh zum Gewerbeamt. Melde ein Kleingewerbe an. Meld dich beim Finanzamt am. Dann bekommst de ne Steruernummer für deine Rechnungen und wenn de nicht über 7500 Euro im Jahr an Geweinn kommst, musst de auch keene Steuern bezahlen.
was ist das denn für ein ausgemachter schwachsinn?!
eine steuernummer hat per se schon mal jeder!
du kannst auch kein kleingewerbe anmelden, sondern nur beantragen.
kommst du nicht über 17.500,00€ UMSATZ pro jahr, bist du von der umsatzsteuer befreit.
das hat nichts mit dem gewinn zu tun.
#9Report
[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
20.07.2010
so schaut´s...
gem. §19. UStG / Kleinunternehmerregelung...
du darfst dann aber auf deiner Rechnung keine MwSt/USt.. gesondert ausweisen. Machst du es doch muss der Betrag auch an das Finanzamt abgeführt werden..
mehr Details erfährst du aber beim zuständigen Finanzamt
was ist das denn für ein ausgemachter schwachsinn?!
eine steuernummer hat per se schon mal jeder!
du kannst auch kein kleingewerbe anmelden, sondern nur beantragen.
kommst du nicht über 17.500,00€ UMSATZ pro jahr, bist du von der umsatzsteuer befreit.
das hat nichts mit dem gewinn zu tun.
[/quote]
gem. §19. UStG / Kleinunternehmerregelung...
du darfst dann aber auf deiner Rechnung keine MwSt/USt.. gesondert ausweisen. Machst du es doch muss der Betrag auch an das Finanzamt abgeführt werden..
mehr Details erfährst du aber beim zuständigen Finanzamt
Original von phototraum® [das neue Studio nimmt Form an]
[quote]Original von JR.
Geh zum Gewerbeamt. Melde ein Kleingewerbe an. Meld dich beim Finanzamt am. Dann bekommst de ne Steruernummer für deine Rechnungen und wenn de nicht über 7500 Euro im Jahr an Geweinn kommst, musst de auch keene Steuern bezahlen.
was ist das denn für ein ausgemachter schwachsinn?!
eine steuernummer hat per se schon mal jeder!
du kannst auch kein kleingewerbe anmelden, sondern nur beantragen.
kommst du nicht über 17.500,00€ UMSATZ pro jahr, bist du von der umsatzsteuer befreit.
das hat nichts mit dem gewinn zu tun.
[/quote]
#10Report
20.07.2010
Wenns um Steuern geht und ab wann was und wieviel an wen zu bezahlen ist (bitte auch an Krankenversicherung, BG usw. denken) bist Du am Besten beim Steuerberater aufgehoben.
Es gibt kaum ein Thema, bei dem ich hier im Forum mehr Unsinn und Unwahrheiten gelesen habe.
Es gibt kaum ein Thema, bei dem ich hier im Forum mehr Unsinn und Unwahrheiten gelesen habe.
#11Report
[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
20.07.2010
auch wieder falsch.. ^^
in Deutschland gibt es das "Informationsrecht" - soll heisen:
wenn du geziehlt nach Infos zu bestimmten Themen bei Behörden anfrägst- bekommst du die Info auch..
Der Staat ist aber nicht verpflichtet die die Infos OHNE gezielte Anfrage auch zu geben...
Hier gilt zu beachten:
Immer in schriftform den Antrag auf "verbindliche Auskunft" stellen.. in der Regel erfolgt die auskunft dann ebenfalls schriftlich und somit auch verbindlich. Bei Fehlinformation seitens schlechtgeschulter Beamte bist du damit aber dennoch nicht von Regressansprüchen befreit ;-)
-nur rechtlich nicht belangbar.
in Deutschland gibt es das "Informationsrecht" - soll heisen:
wenn du geziehlt nach Infos zu bestimmten Themen bei Behörden anfrägst- bekommst du die Info auch..
Der Staat ist aber nicht verpflichtet die die Infos OHNE gezielte Anfrage auch zu geben...
Hier gilt zu beachten:
Immer in schriftform den Antrag auf "verbindliche Auskunft" stellen.. in der Regel erfolgt die auskunft dann ebenfalls schriftlich und somit auch verbindlich. Bei Fehlinformation seitens schlechtgeschulter Beamte bist du damit aber dennoch nicht von Regressansprüchen befreit ;-)
-nur rechtlich nicht belangbar.
Original von JR.
Gut, dann waren halt einige Aussagen falsch. Dennoch ist es wohl der leichteste beim Gewerbeamt ein Kliengewerbe zu beantragen, alles weitere erfährt man schon von denen, wenn nett fragt.
#12Report
20.07.2010
man muss nicht gleich zum steuerberater. auf dem gewerbeamt/meist rathaus wo man auch den gewerbeschein beantragt kann man auch frage und die wissen auch bescheid.
ob man nun die umsatzsteuer bezahlt oder nicht mußte ich vorher wissen und vor der ersten rechnung auch schon angeben. das heißt ich kann nicht abwarten ob ich über eine bestimmte grenze komme.
ich hab bei jeder rechnung das stehen:
In dieser Rechnung ist gemäß §19 (1) UstG keine Umsatzsteuer enthalten. Ich bin selbständiger Unternehmer. Ich bin von der Mehrwertsteuer befreit.
Steuer - Nummer XXXXXXXXX
sollte man sich halt überlegen ob man am ende was hat wo man absetzten kann oder nicht. mir reicht es so. ist halt dann auch einfacher die steuererklärung zu machen.
ob man nun die umsatzsteuer bezahlt oder nicht mußte ich vorher wissen und vor der ersten rechnung auch schon angeben. das heißt ich kann nicht abwarten ob ich über eine bestimmte grenze komme.
ich hab bei jeder rechnung das stehen:
In dieser Rechnung ist gemäß §19 (1) UstG keine Umsatzsteuer enthalten. Ich bin selbständiger Unternehmer. Ich bin von der Mehrwertsteuer befreit.
Steuer - Nummer XXXXXXXXX
sollte man sich halt überlegen ob man am ende was hat wo man absetzten kann oder nicht. mir reicht es so. ist halt dann auch einfacher die steuererklärung zu machen.
#13Report
20.07.2010
gewerbe anmelden ?
versuch das dem Finanzamt lieber als Einnahmen aus selbständiger Arbeit (Künstler) zu verkaufen, Steuerberater ist da die beste Anlaufstelle. danach melden sich
1. die IHK oder Handwerkskammer, die möchten auch was und melden sich auf Grund der Gerwerbeanmeldung, zuerst hast du aber unter einem bestimmten Betrag Beitragsfreiheit.
2. Die Berufsgenossenschaft..... egal ob Gewerbe oder freiberuflich selbständig
LG
Rolf Hellmeier
versuch das dem Finanzamt lieber als Einnahmen aus selbständiger Arbeit (Künstler) zu verkaufen, Steuerberater ist da die beste Anlaufstelle. danach melden sich
1. die IHK oder Handwerkskammer, die möchten auch was und melden sich auf Grund der Gerwerbeanmeldung, zuerst hast du aber unter einem bestimmten Betrag Beitragsfreiheit.
2. Die Berufsgenossenschaft..... egal ob Gewerbe oder freiberuflich selbständig
LG
Rolf Hellmeier
#14Report
20.07.2010
Das währe toll wenn 7500 €uro Gewinn steuerfrei sind. Wo steht das geschrieben ?
ich hab hier ein brief vom finanzamt liegen (mit briefkopf, stempel und unterschrift), da stehts geschrieben.
mein assi hat mir diesen brief vorgelegt, so kann er auch ohne steuernummer (die hat ihm das finanzamt verweigert) rechnungen an mich stellen .
ich dachte auch dass es kein problem ist eine steuernummer zu bekommen, tja so kann man sich irren.
#15Report
20.07.2010
Original von Uiiii-Gen
[quote]Das währe toll wenn 7500 €uro Gewinn steuerfrei sind. Wo steht das geschrieben ?
ich hab hier ein brief vom finanzamt liegen (mit briefkopf, stempel und unterschrift), da stehts geschrieben.
[/quote]
Glaube ich nicht, wäre auch in der Allgemeinheit falsch.
Vermutlich steht da etwas anderes, was Du jetzt so interpretierst.
Zum Beispiel könnte da stehen, daß man bei einem zu versteuernden Einkommen
von 7500 Euro keine Einkommensteuer zahlen muß. Das wäre richtig, da die
7500 Euro unter dem Grundfreibetrag liegen.
Das zu versteuernde Einkommen beinhaltet aber Einnahmen aus allen
Einkunftsarten und nicht nur Gewinne aus Gewerbebetrieb.
Über andere Steuerarten, wie z.B. Umsatzsteuer, sagt das zudem gar nichts aus.
#16Report
20.07.2010
Original von DIE UNSCHULD
man muss nicht gleich zum steuerberater. auf dem gewerbeamt/meist rathaus wo man auch den gewerbeschein beantragt kann man auch frage und die wissen auch bescheid.
Du bist aber naiv! Hier bei uns wissen bescheid über Pausenzeiten, den Weg zur Kantine und dass sie niemals Fragen zur steuerlichen Betrachtung beantworten dürfen. ;-)
#17Report
20.07.2010
unter gewinn verstehe ich auch ale einnahmen, also das was am ende der jahresabrechnung steht, nach abzug der unkosten und gebühren.
und mein steuerberater hat den wisch geprüft. ist alles rechtens.
übrigens
wenn du unter 7500,-- im jahr gewinn machst wirst du gaantiert nicht mwst veranlagt.
und mein steuerberater hat den wisch geprüft. ist alles rechtens.
übrigens
wenn du unter 7500,-- im jahr gewinn machst wirst du gaantiert nicht mwst veranlagt.
#18Report
20.07.2010
ich kann der versuchung kaum noch widerstehen
nun doch die chips aus dem schrank zu holen
nun doch die chips aus dem schrank zu holen
#19Report
20.07.2010
Ich kenne hier zwei Steuerberater, die pleite gemacht haben!
#20Report
Topic has been closed
Ich habe aber eine Frage zu dem ganzen, weil meine Situation recht Komplex ist:
Ich studiere gerade noch, arbeite nebenbei auf 400,- Basis, jetzt möchte ich zusätzlich noch Assistieren, dafür brauche ich allerdings die Möglichkeit Rechnungen stellen zu können.
Was mache ich da am Besten?
wäre super wenn mir da jemand mal ne konkrete info geben könnte
dank euch
vg max