Gewerbeanmeldung wer hat Ahnung? 61

20.07.2010
Original von Uiiii-Gen
unter gewinn verstehe ich auch ale einnahmen, also das was am ende der jahresabrechnung steht, nach abzug der unkosten und gebühren.


Wenn Du dir Deine eigenen Definitionen baust kannst Du alles behaupten,
das hilft aber nicht weiter.

Ob und wieviel Steuern Du zahlen musst hängt neben dem Gewinn (z.B.
aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Spekulationsgeschäften)
von Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, Rentenzahlungen oder auch
Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Bei den letzten drei Varianten spricht kein Mensch von Gewinn.

und mein steuerberater hat den wisch geprüft. ist alles rechtens.

Original von Uiiii-Gen
wenn du unter 7500,-- im jahr gewinn machst wirst du gaantiert nicht mwst veranlagt.


Das ist Unfug.

Ob Du Umsatzsteuer zahlen musst oder nicht hat nichts mit dem Gewinn zu tun.

Man kann sich unter folgenden Voraussetzungen nach der Kleinunternehmerregelung
von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen:

* der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf inklusive Umsatzsteuer nicht mehr als 17.500 Euro betragen haben und
* der Umsatz des laufenden Kalenderjahres wird den Betrag von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten.

Kann - muß aber nicht. Wenn man deutlich mehr Ausgaben als Einnahmen hat kann
es sinnvoll sein, sich nicht befreien zu lassen, da man effektiv mehr Umsatzsteuer
erstattet bekommt als man hätte zahlen müssen.

Lässt man sich befreien muß man aber auch Rechnungen ohne Umsatzsteuer
schreiben. Weist man Steuer aus, dann schuldet man die auch - unabhängig
von einer etwaigen Befreiung.
ich hab bei jeder rechnung das stehen:
In dieser Rechnung ist gemäß §19 (1) UstG keine Umsatzsteuer enthalten. Ich bin selbständiger Unternehmer. Ich bin von der Mehrwertsteuer befreit.
Steuer - Nummer XXXXXXXXX

Das ist meiner Meinung nach kompletter Unsinn.
Im Geschäftsverkehr ist niemand (außer innergemeinschaftlich bei Vorliegen einer Ust.-ID) von der Umsatzsteuer befreit.
Für Kleinstunternehmer steht das so auch nicht in § 19(1) UstG drin. Manchmal muß man nicht nur lesen, sondern auch noch verstehen !
20.07.2010
ok verstehe.

ich ruf morgen beim finanzamt an und scheiss die mal richtig zusammen.

die haben anscheinend echt keine ahnung vom steuerrecht.

ich werde ihne ins sagen dass ein hobbyfotograf in der model-kartei mir erklärt das deutsche steuerrecht richtig anwendet und sie mit ihrem schreiben falsch liegen.

das münchner finanzamt ist ist nun mal ein kleines finanzamt, da sind die nicht so fit in sachen steuerrecht.

meinen steuerberater habe ich schon gefeuert, meinen assistenten auch.

wir haben zwar das komplizierteste steuerrecht der welt, aber ich bin mir sicher dass ich hier und nur hier die richtigen informationen darüber bekomme.

ich danke euch das ihr euer wssen mit mir teilt.

danke das es dich gibt model-kartei.

danke danke danke
[gone] LIEBE :||: LIEBE
20.07.2010
Hihi




*gefälltma*
20.07.2010
Original von Uiiii-Gen
ich werde ihne ins sagen dass ein hobbyfotograf in der model-kartei mir erklärt das deutsche steuerrecht richtig anwendet und sie mit ihrem schreiben falsch liegen.


Vermutlich liegt das Problem nicht am Schreiben sondern beim Leser.
20.07.2010
ich habe ein gewerbeschein und wurde gut beraten. : )


Original von cash - just ask for...
[quote]Original von DIE UNSCHULD
man muss nicht gleich zum steuerberater. auf dem gewerbeamt/meist rathaus wo man auch den gewerbeschein beantragt kann man auch frage und die wissen auch bescheid.


Du bist aber naiv! Hier bei uns wissen bescheid über Pausenzeiten, den Weg zur Kantine und dass sie niemals Fragen zur steuerlichen Betrachtung beantworten dürfen. ;-)[/quote]
[gone] Markus Hoffmann - www.art-la-douce.de
20.07.2010
wie kommt ihr eigentlich auf die Idee das man auf dem Rathaus uber das detusche Steuerrecht bescheid wüsste???
Also ganz ehrlich:
Frage ich eine Kartoffel auf dem Acker in Hinterdupfingen bekomme ich wahrscheinlich eine nicht minder kompetete Antwort wie auf dem Rathaus^^
Die "Beamten" in den öffentlichen Einrichtungen sind ebenso mit Halbwissen behaftet wie 2/3 der Threadteilnehmer (incl. meiner Wenigkeit)
Die Antworten auf Fragen erhält man nach Schema "F" und sind trotz aller Verbindlichkeit zu 70% falsch.
Wie könnte man auch erwarten das ein einfacher Angestellter des Finanzamtes in vollem Umfang Kenntniss von unserem Steuerrecht hat? wäre es so, würde er nicht beim Amt arbeiten ;-)

nur mal so am Rande bemerkt... ca 65% aller existierenden Steuerrechtsbücher auf der Welt
ist in deutscher Sprache verfasst... so kompliziert ist Deutschland ;-P

Original von DIE UNSCHULD
ich habe ein gewerbeschein und wurde gut beraten. : )


[quote]Original von cash - just ask for...
[quote]Original von DIE UNSCHULD
man muss nicht gleich zum steuerberater. auf dem gewerbeamt/meist rathaus wo man auch den gewerbeschein beantragt kann man auch frage und die wissen auch bescheid.


Du bist aber naiv! Hier bei uns wissen bescheid über Pausenzeiten, den Weg zur Kantine und dass sie niemals Fragen zur steuerlichen Betrachtung beantworten dürfen. ;-)[/quote][/quote]
21.07.2010
doch man kann sich befreien lassen und muß es dann aber eben auf der rechnung angeben


Original von Wolfgang Blachnik
ich hab bei jeder rechnung das stehen:
In dieser Rechnung ist gemäß §19 (1) UstG keine Umsatzsteuer enthalten. Ich bin selbständiger Unternehmer. Ich bin von der Mehrwertsteuer befreit.
Steuer - Nummer XXXXXXXXX

Das ist meiner Meinung nach kompletter Unsinn.
Im Geschäftsverkehr ist niemand (außer innergemeinschaftlich bei Vorliegen einer Ust.-ID) von der Umsatzsteuer befreit.
Für Kleinstunternehmer steht das so auch nicht in § 19(1) UstG drin. Manchmal muß man nicht nur lesen, sondern auch noch verstehen !
21.07.2010
es kommt drauf an was du willst. ich wollte ein kleingewerbe um für model und promotionjobs rechnungen schreiben zu können. dann bin ich aufs rathaus und hab mich dort erkundigt und hab nun seit fast drei jahren dieses kleingewerbe und auch mit diesem schon zwei mal den steuerausgleich gemacht. also kann es ja nicht so falsch gewesen sein.

ob du nun eine kartoffel auf dem acker für sinnvoller haltest ist dein ding. nur es handelt sich hier um ein kleingewerbe, als nichts aufwendiges.
ich geh doch auch nicht gleich zum professor der gehirnchirurgie weil ich einmal kopfweh hab.


Original von Markus H. / Art LaDouce
wie kommt ihr eigentlich auf die Idee das man auf dem Rathaus uber das detusche Steuerrecht bescheid wüsste???
Also ganz ehrlich:
Frage ich eine Kartoffel auf dem Acker in Hinterdupfingen bekomme ich wahrscheinlich eine nicht minder kompetete Antwort wie auf dem Rathaus^^
Die "Beamten" in den öffentlichen Einrichtungen sind ebenso mit Halbwissen behaftet wie 2/3 der Threadteilnehmer (incl. meiner Wenigkeit)
Die Antworten auf Fragen erhält man nach Schema "F" und sind trotz aller Verbindlichkeit zu 70% falsch.
Wie könnte man auch erwarten das ein einfacher Angestellter des Finanzamtes in vollem Umfang Kenntniss von unserem Steuerrecht hat? wäre es so, würde er nicht beim Amt arbeiten ;-)

nur mal so am Rande bemerkt... ca 65% aller existierenden Steuerrechtsbücher auf der Welt
ist in deutscher Sprache verfasst... so kompliziert ist Deutschland ;-P

[quote]Original von DIE UNSCHULD
ich habe ein gewerbeschein und wurde gut beraten. : )


[quote]Original von cash - just ask for...
[quote]Original von DIE UNSCHULD
man muss nicht gleich zum steuerberater. auf dem gewerbeamt/meist rathaus wo man auch den gewerbeschein beantragt kann man auch frage und die wissen auch bescheid.


Du bist aber naiv! Hier bei uns wissen bescheid über Pausenzeiten, den Weg zur Kantine und dass sie niemals Fragen zur steuerlichen Betrachtung beantworten dürfen. ;-)[/quote][/quote][/quote]
Original von DIE UNSCHULD
doch man kann sich befreien lassen

NEIN! Kann man nicht! Und das ist nunmal Fakt in Deuschland!
26.07.2010
doch kann man schon !!!

natürlich nur unter bestimmten umständen.

ruf doch mal bei denem fanazamt an, dann wirste schon sehen
Da ich hier schon eine PN-Diskussion mit einem durchaus kompetenten User hatte:
Ich werde in dieser Woche meine Steuerberaterin mal interviewen, ob es den von mir "gefühlten" Unterschied zwischen "Umsatzsteuerbefreiung", den ich verneine und " Befreiung vom Ausweisen der Mehrwerrtsteuer/Umsatzsteuer" gibt.
Infos kommen nächste Woche hier - wenn gewünscht.
27.07.2010
fallbeispiel.

ein junger fotograf (ca 18j) will sein taschengeld aufbessern.

also fotografiert er für ein stadtmagazin partys am wochenende. das blättchen zahlt 50,-- pro party (optimistisch geschätzt). da das blättchen zu klein ist um den jungfotografen einzustellen muss er auf rechnung arbeiten.

da er bildjournalist ist braucht er keinen gewerbeschein. was er braucht ist eine steuernummer.

nun. wird er eine steuernummer vom finanzamt bekommen und wird er MwSt veranlagt werden.

nein.

keine chance.

auch wenn er seine ausrüstung, software, fahrtkosten, werbekosten, steuerberater ....... nicht steuerlich geltend macht (lol) kommt er kaum auf 7000,-- gewinn im jahr.

heisst es dass er keine rechnungen ausstellen darf .

auch nein. er darf.

es gibt immer sonderfälle.
Ui-Dingsbums: Ist Dir eigentlich schon mal aufgefallen, was für einen Mist Du zusammenschreibst ! Taschengeld aufbessern contra Bildjournalist, was soll der Käse ?
27.07.2010
so mal ein auszug aus meiner gewerbeanmeldung, das mit der umsatzsteuer ist eine kleinunternehmerregelung und die gibt es. es steht auch mit dem §19 so drin. ich kann lesen und kapieren. was du machst ist die klappe groß aufreisen und sonst nichts :


Original von DIE UNSCHULD
doch man kann sich befreien lassen und muß es dann aber eben auf der rechnung angeben


[quote]Original von Wolfgang Blachnik
ich hab bei jeder rechnung das stehen:
In dieser Rechnung ist gemäß §19 (1) UstG keine Umsatzsteuer enthalten. Ich bin selbständiger Unternehmer. Ich bin von der Mehrwertsteuer befreit.
Steuer - Nummer XXXXXXXXX

Das ist meiner Meinung nach kompletter Unsinn.
Im Geschäftsverkehr ist niemand (außer innergemeinschaftlich bei Vorliegen einer Ust.-ID) von der Umsatzsteuer befreit.
Für Kleinstunternehmer steht das so auch nicht in § 19(1) UstG drin. Manchmal muß man nicht nur lesen, sondern auch noch verstehen !


[/quote][IMG]
27.07.2010
Original von DIE UNSCHULD
so mal ein auszug aus meiner gewerbeanmeldung, das mit der umsatzsteuer ist eine kleinunternehmerregelung und die gibt es. es steht auch mit dem §19 so drin. ich kann lesen und kapieren. was du machst ist die klappe groß aufreisen und sonst nichts :


[quote]Original von DIE UNSCHULD
doch man kann sich befreien lassen und muß es dann aber eben auf der rechnung angeben


[quote]Original von Wolfgang Blachnik
ich hab bei jeder rechnung das stehen:
In dieser Rechnung ist gemäß §19 (1) UstG keine Umsatzsteuer enthalten. Ich bin selbständiger Unternehmer. Ich bin von der Mehrwertsteuer befreit.
Steuer - Nummer XXXXXXXXX

Das ist meiner Meinung nach kompletter Unsinn.
Im Geschäftsverkehr ist niemand (außer innergemeinschaftlich bei Vorliegen einer Ust.-ID) von der Umsatzsteuer befreit.
Für Kleinstunternehmer steht das so auch nicht in § 19(1) UstG drin. Manchmal muß man nicht nur lesen, sondern auch noch verstehen !


[/quote][IMG][/quote]

Na Wolfgang hat schon Recht. Der Satz auf Deinen Rechnungen "Ich bin von der Mehrwertsteuer befreit" ist falsch.
27.07.2010
was verstehst du denn nicht ?

verstehst du das wort bildjournalist nicht.

oder das wort taschengeldaufbesserung.
27.07.2010
unsatzsteuer nicht mehrwertsteuer mein ich
und nein ist nicht falsch. sorry aber hab wie gesagt nicht das erste mal die steuererklärung abgegeben und auch nicht das erste mal eine rechnung ausgeschrieben.
27.07.2010
also ich bekomme einige rechnungen im jahr mit diesem satz (oder ähnlich).

natürlich hab ich das von meinem sauteuren steuerberater prüfen lassen und (man will ja keinen ärger mit dem finanzamt) beim finanzamt direkt angefragt.

diese rechnungen sind korrekt, ich kann nur keine vorsteuer geltend machen.
27.07.2010
danke schön das es noch jemand gibt der ahnung hat und nicht nur das nachbabbelt was er mal gehört hat.


Original von Uiiii-Gen
also ich bekomme einige rechnungen im jahr mit diesem satz (oder ähnlich).

natürlich hab ich das von meinem sauteuren steuerberater prüfen lassen und (man will ja keinen ärger mit dem finanzamt) beim finanzamt direkt angefragt.

diese rechnungen sind korrekt, ich kann nur keine vorsteuer geltend machen.

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