Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ? 378
17.06.2011
Original von EP-SHOOTINGS [DödelDiDum]
Niemal ein Shooting mit U18 Models !!!
Ich weis schon warum ich SO denke !!!
Und deshalb habe ich von einem ganz tollen Portrait/Fashion Outdoor-Shooting mit einem 16-jährigen Model kein Bild auf meiner SC eingestellt - das Veröffentlichen überlasse ich ihr (und auf ihrer SC sind 3 Bilder davon).
#282Report
18.06.2011
In Ennos Link für München steht Ähnliches, wie es für andere Städte auch gilt.
Aber die drei entscheidenden Worte sind: "..mehr als verkehrsüblich..." Wenn Willig Wichtig sein Dreibeinstativ oder eine dreistufige Trittleiter für 7 Minuten aufstellt, sollte das ohne Genehmigung möglich sein.
Ansonsten geht nur noch Hobbyaufgabe und sich erschießen - nee, geht auch nicht, fehlt der Waffenschein.
Aber die drei entscheidenden Worte sind: "..mehr als verkehrsüblich..." Wenn Willig Wichtig sein Dreibeinstativ oder eine dreistufige Trittleiter für 7 Minuten aufstellt, sollte das ohne Genehmigung möglich sein.
Ansonsten geht nur noch Hobbyaufgabe und sich erschießen - nee, geht auch nicht, fehlt der Waffenschein.
#283Report
18.06.2011
Original von Wolfgang Blachnik
In Ennos Link für München steht Ähnliches, wie es für andere Städte auch gilt.
Aber die drei entscheidenden Worte sind: "..mehr als verkehrsüblich..." Wenn Willig Wichtig sein Dreibeinstativ oder eine dreistufige Trittleiter für 7 Minuten aufstellt, sollte das ohne Genehmigung möglich sein.
Nunja, genau genommen wird es geduldet. Wenn man die Paragraphen reiten möchte, könnte man bereits bei Nutzung des Dreibeins eine Genehmigung fordern. Macht aber natürlich niemand.
Wenn du aber auf der Straße mit Model und Drei-Mann-Team wuselst, vielleicht noch einen Blitz aufstellst und einer den Sunbounce hält, könnte das schon für Ärger sorgen.
Ist ja auch nachvollziehbar: Als Fußgänger möchte ich mich im schlimmsten nicht um drei Kamerateams in der Straße drumrumschlängeln müssen.
@Peter Herold: Ist das wirklich kostenlos??? Kann ich mir kaum vorstellen! :) Wird nicht mal eine Bearbeitungsgebühr erhoben? In Deutschland? Hallelujah! ^^
#284Report
[gone] Lichtstreif
18.06.2011
Einfache Frage, noch einfachere Antwort... Nicht durch mich...
Original von Dirk Lorenz - nächste Woche in Rostock...
So... und wie kommen die dann z.B. zu Ihren SC-Bildern?
#285Report
19.06.2011
Original von huemmer-fotos
Da mich das ganze doch interessiert, habe ich gerade meinen Onkel angerufen. Der ist Hauptkommisar und hat mir folgendes erklärt:
Wenn sich alles genau so zugetragen hat, wie der TO dargestellt hat, so haben sich die Polizisten absolut falsch Verhalten. Denn nur aufgrund eines unbestätigten Verdachtes wird nicht beschlagnahmt. wenn da spielende Kinder etwas wahrnehmen, wird dem ganzen auch nachgegangen.
Selbst wenn die mädels nackt gewesen wären, hätte das noch lange nicht einen Straftatbestand bedeutet und nicht diesen dargestellten Polizeieinsatz zur folge gehabt.
Soweit die ausführungen von jemanden, der es Wissen muss.
Ich denke, das nicht alle Fakten bekannt sind, wenn es sich tatsächlich so zugetragen hat.
Da hast Du Deinen Onkel wohl falsch verstanden, denn jeder Verdacht ist erstmal unbestätigt, wenn er bestätigt wäre, dann wäre es ein Beweis.
Und diese Sicherstellung oder Beschlagnahme wurde sicherlich gemacht, gerade WEIL die Polizisten vor Ort nicht genau wussten, ob es eine strafbare Handlung war oder nicht.
Und wenn sich vor Ort mehrer Leute darüber streiten, ob der Fotograf die Bilder nun behalten darf oder nicht und alle Beteiligten von der Polizei verlangen, dass deren Recht nun endlich durchgesetzt wird, dann haben die Polizisten hier doch das einzig richtige gemacht:
Speicherkarte mitnehmen, denn so ist es möglich, dass erstmal keiner der Beteiligten etwas tut, dass den anderen Beteiligten benachteiligt, weil die Polizei ja die Karte hat.
Dann sollte die Polizei sich schnell darüber einig werden, dass hier nichts verbotenes geschehen ist, aber das ist nicht so einfach, denn die Polizei hat grds. nichts mit Zivilrecht am Hut. Die Kollegen würden also sicherlich einen Staatsanwalt fragen und der sagt denen dann, dass die Karte an den Fotografen auszuhändigen ist.
Begründen ließe sich die polizeiliche Maßnahme auf verschiedenste Weise. Ich würde hier nach dem jeweiligen Landes-Polizeigesetz gehen, dort steht immer in den ersten §§ etwas von "Die Polizei ist zuständig zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche"
Und sowas wäre das ja hier. Die Polizei weiß nicht, wer Recht hat (sind ja auch keine Juristen) und bewahren sozusagen den Status Quo, indem sie die Karte sicherstellen.
#286Report
19.06.2011
Original von Camera Obscura
[...]
Die Polizei lässt kein Fotos einfach so löschen! Dazu braucht es in Deutschland eine richterliche Anordnung.
Genauso wenig bestellt ein Steifenbeamter der Polizei einfach so einen Gutachter - das macht die Ermittlungsbehörde oder das Gericht.
Woraus ergibt sich, dass es einer richterlichen Anordnung bedarf, zum Löschen der Bilder der Karte?
Dass die Polizei kaum Gutacter bestellt, liegt daran, weil die Polizei das dan zahlen müsste, also läst man es von der Staatsanwaltschaft machen.
Aber auch die Polizei hat Sachverständige bei den LKÄ und dem BKA, insbesondere, wenn es um technische Dinge geht.
#287Report
19.06.2011
Was mich mal in dem ganzen Drum-Herum hier interessieren würde: Die Bilder entstanden on Location, in einer Fabrik, oder?
DAZU hatte die Polizei nichts zu sagen? Es ist in solchen Locations nun einmal nicht ganz ungefährlich und DA mit Minderjährigen reinzugehen halte ich für mindestens grenzwertig.
Ich habe selber zwei Töchter. NOCH sind die zu jung zum Knipsen. Wenn die mal in die Pubertät kommen werd ich denen Bilder nicht verbieten, sehr wohl aber Bilder an GEFÄHRLICHEN Orten zu machen.
Dass die Polizei die Speicherkarten sicher gestellt hat finde ich gar nicht weiter tragisch, eher im Gegenteil. Sollen die doch in Ruhe prüfen was auf den Bildern drauf ist. Besser zu vorsichtig, als zu wenig vorsichtig (das sagten ja auch schon einige andere hier im Thread).
Wobei ich sogar Nacktheit (zumindest, wenn diese NATÜRLICH! dargestellt wird und NICHT auf Erregung des Betrachters aus ist) tolerieren würde. Aber dafür wäre eine Blumenwiese dann wohl geeigneter als eine Fabrik(ruine), oder nicht? Wohl ein Grund warum die Polizei hier "zugeschlagen" hat - noch dazu wenn der Fotograf kein unbeschriebenes Blatt ist ;-) Und dazu kommt ja noch, dass die Technik schöne "Spielchen" erlaubt. Woher sollen die Polizisten wissen dass der Knipser nicht die Speicherkarte gewechselt hatte, oder Bilder ausgeblendet oder gar noch schnell gelöscht hat?
Nein, ich finde das Vorgehen der Polizei in Ordnung so - sofern tatsächlich nichts verschwiegen wurde UND wenn alles wie beschrieben gelaufen ist, der Fotograf die Speicherkarten samt Bilder schlußendlich zurückbekommt.
@TO: Bitte halte uns doch auf dem Laufenden, ja? :-)
Viele Grüße,
Frank
DAZU hatte die Polizei nichts zu sagen? Es ist in solchen Locations nun einmal nicht ganz ungefährlich und DA mit Minderjährigen reinzugehen halte ich für mindestens grenzwertig.
Ich habe selber zwei Töchter. NOCH sind die zu jung zum Knipsen. Wenn die mal in die Pubertät kommen werd ich denen Bilder nicht verbieten, sehr wohl aber Bilder an GEFÄHRLICHEN Orten zu machen.
Dass die Polizei die Speicherkarten sicher gestellt hat finde ich gar nicht weiter tragisch, eher im Gegenteil. Sollen die doch in Ruhe prüfen was auf den Bildern drauf ist. Besser zu vorsichtig, als zu wenig vorsichtig (das sagten ja auch schon einige andere hier im Thread).
Wobei ich sogar Nacktheit (zumindest, wenn diese NATÜRLICH! dargestellt wird und NICHT auf Erregung des Betrachters aus ist) tolerieren würde. Aber dafür wäre eine Blumenwiese dann wohl geeigneter als eine Fabrik(ruine), oder nicht? Wohl ein Grund warum die Polizei hier "zugeschlagen" hat - noch dazu wenn der Fotograf kein unbeschriebenes Blatt ist ;-) Und dazu kommt ja noch, dass die Technik schöne "Spielchen" erlaubt. Woher sollen die Polizisten wissen dass der Knipser nicht die Speicherkarte gewechselt hatte, oder Bilder ausgeblendet oder gar noch schnell gelöscht hat?
Nein, ich finde das Vorgehen der Polizei in Ordnung so - sofern tatsächlich nichts verschwiegen wurde UND wenn alles wie beschrieben gelaufen ist, der Fotograf die Speicherkarten samt Bilder schlußendlich zurückbekommt.
@TO: Bitte halte uns doch auf dem Laufenden, ja? :-)
Viele Grüße,
Frank
#288Report
19.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Woraus ergibt sich, dass es einer richterlichen Anordnung bedarf, zum Löschen der Bilder der Karte?.........
Die Bilder sind EIGENTUM des Fotografen. Eigentum darf in Deutschland dem Besitzer nur durch richterliche Verfügung wegenommen werden (Siehe Grundgesetz, Schutz des Eigentums!)
Aber auch die Polizei hat Sachverständige bei den LKÄ und dem BKA, insbesondere, wenn es um technische Dinge geht.
Das ist dann kein unabhängiger Gutachter sondern nennt sich KTU (Kriminaltechnische Untersuchung) Gutachter bestellt die Polizei in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Form von Kfz-Sachverständigen zum Beispiel bei schweren Unfällen mit Toten um den Unfallhergang zu klären bzw. die Unfallspuren Vor Ort vom Fachmann erfassen und auswerten zu lassen.
#289Report
19.06.2011
Original von Camera Obscura
Die Bilder sind EIGENTUM des Fotografen. Eigentum darf in Deutschland dem Besitzer nur durch richterliche Verfügung wegenommen werden (Siehe Grundgesetz, Schutz des Eigentums!)
Artikel 14 solltest Du ggf. noch mal lesen ...
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
#290Report
19.06.2011
Original von Camera Obscura
Die Bilder sind EIGENTUM des Fotografen. Eigentum darf in Deutschland dem Besitzer nur durch richterliche Verfügung wegenommen werden (Siehe Grundgesetz, Schutz des Eigentums!)
Der Art. 13 GG (Eigentum) unterliegt einem einfachen Gestzesvorbehalt, dass heißt, wenn das Eigentum vom Staat zerstört wird, muss es ein Gesetz geben, das dieses erlaubt.
Etwas von Richtern steht z.B. in Art. 13 (Wohnung), aber auch dort steht drin, dass es in Ausnahmefällen auch andere dürfen.
Wenn die Polizei bei einer Person etwas zur Gefahrenabwehr sicherstellt, dann kann die Polizei das Teil dem Ordnugsamt geben (originäre Behörde für Gefahreabwehr) und die kann es dann zerstören. Der Eigentümr darf der Zerstörung beiwohnen.
So geschehen bei aktiven Radarwarnern und Laserwarnern bzw. -störern.
#291Report
19.06.2011
Original von Camera Obscura
[...]
Das ist dann kein unabhängiger Gutachter sondern nennt sich KTU (Kriminaltechnische Untersuchung) Gutachter bestellt die Polizei in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Form von Kfz-Sachverständigen zum Beispiel bei schweren Unfällen mit Toten um den Unfallhergang zu klären bzw. die Unfallspuren Vor Ort vom Fachmann erfassen und auswerten zu lassen.
Hier wurde nie von unabhängigen Gutachtern gesprochen.
Also soweit ich weiß, sind alle 6 Leiter der Abteilung 5 (Kriminaltechnik) des nds. LKA gerichtlich zugelassene Gutachter.
Es stimmt, dass sie nicht unabhängig sind, aber sie sind nun mal die Spezialisten, die sich die Richter für diese 6 Fachrichtungen meißtens holen.
Sie müssen genauso die Wahrheit sagen, wie ein unabhängiger Sachverständiger.
Und sie sind kostengünstiger als externe. Externe werden doch nur bei medizinischen Dingen oder Verkehrsdingen geholt.
#292Report
19.06.2011
Original von Camera Obscura
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Woraus ergibt sich, dass es einer richterlichen Anordnung bedarf, zum Löschen der Bilder der Karte?.........
Die Bilder sind EIGENTUM des Fotografen. Eigentum darf in Deutschland dem Besitzer nur durch richterliche Verfügung wegenommen werden (Siehe Grundgesetz, Schutz des Eigentums!)[/quote]
Bilder sind Bilder. "Eigentum" ist rechtlich das umfassende Verfügungsrecht über eine Sache. Ein Papierfoto ist eine Sache, ein Digitalfoto nicht, das Urheberrecht an einem Foto ist ebenfalls keine Sache.
Insofern stellt sich die Frage nach dem Eigentum höchstens in Bezug auf die Speicherkarten, nicht aber auf die Bilder. "Tatwerkzeuge", die zur Begehung einer Straftat benutzt wurden, können gemäß §74 StGB eingezogen werden. Da das KUG eine Strafvorschrift enthält, zählt es meines Wissens auch zu den Strafgesetzen, und insofern müsste der Verstoß gegen eine strafbewehrte Vorschrift des KUG also auch eine Straftat sein.
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Woraus ergibt sich, dass es einer richterlichen Anordnung bedarf, zum Löschen der Bilder der Karte?
Ganz schlicht und einfach daraus daß es keine andere Rechtsgrundlage für die Polizei oder Staatsanwaltschaft gibt, ein Löschen von Digitalfotos zu verlangen oder durchzuführen.
Und ohne Rechtsgrundlage darf die Polizei ... genau: gar nichts.
#293Report
19.06.2011
Original von TomRohwer
Bilder sind Bilder. "Eigentum" ist rechtlich das umfassende Verfügungsrecht über eine Sache. Ein Papierfoto ist eine Sache, ein Digitalfoto nicht, das Urheberrecht an einem Foto ist ebenfalls keine Sache.
Darüber musste ich erst einmal nachdenken.
Sind die nichtkörperlichen Fotos auf der Speicherkarte wirklich EIGENTUM des Fotografen, oder hat er nur die Urheberrechte daran?
Interessante Frage, zu der ich folgendes gefunden habe:
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG stellen das Urheberrecht und die mit ihm verbundenen Nutzungsrechte Eigentum i.S. von Art. GG Artikel 14 GG Artikel 14 Absatz I GG dar. (vgl. BVerfGE 31, BVERFGE Jahr 31 Seite 229 (vgl. BVerfGE 31, BVERFGE Jahr 31 Seite 229 [BVERFGE Jahr 31 Seite 239] = NJW 1971, NJW Jahr 1971 Seite 2163; BVerfGE 49, BVERFGE Jahr 49 Seite 382 [BVERFGE Jahr 49 Seite 392] = NJW 1979, NJW Jahr 1979 Seite 2029; BVerfGE 77, BVERFGE Jahr 77 Seite 263 [BVERFGE Jahr 77 Seite 270] = NJW 1988, NJW Jahr 1988 Seite 1371; BVerfGE 79, BVERFGE Jahr 79 Seite 29 [BVERFGE Jahr 79 Seite 40f.] = NJW 1992, NJW Jahr 1992 Seite 1307; BVerfGE 81, BVERFGE Jahr 81 Seite 12 [BVERFGE Jahr 81 Seite 16] = NJW 1990, NJW Jahr 1990 Seite 896).
Fundstelle: BVerfG NJW 2003, 1655
Somit hat er Eigentum an den nichtkörperlichen Fotos auf der Karte.
#294Report
19.06.2011
Original von MISS LONELINESS
[quote]Original von TomRohwer
Die eigentlich interessante Frage ist ja eher: welcher Fotograf ist denn so torfig, sich Speicherkarten mit Bildern drauf beschlagnahmen zu lassen???
Ich bin in meinem Bildjournalisten-Leben mehrfach damit konfrontiert worden, daß irgendwelche Leute Filme bzw. Speicherkarten von mir einkassieren wollten.
(...)
Grundregel vor allem dabei: sobald man auch nur das Gefühl hat, das könnte Ärger geben - prophylaktisch schon mal Film raus bzw. Karte wechseln. Speicherkarten ggf. nicht in der Hosentasche verstecken, sondern im Schuh, in den Socken, in der Unterhose.
gib ruhig allen noch Tipps
[/quote]
Selbstverständlich. Das gehört zu den Basics des Bildjournalismus, und andere Fotografen können genauso davon profitieren.
Das ganze beruht übrigens auf einem ganz simplen (bild)journalistischen Prinzip:
Im Zweifel wird erstmal fotografiert. Eine Entscheidung, ein bestimmtes Bild nicht zu veröffentlichen, kann man anschließend immer noch mit mehr Ruhe und Zeit treffen. Und diese Entscheidung trifft auch nicht der Fotograf allein, sondern daran sind vor allem Redakteure beteiligt.
Nur: ein Foto, das nicht gemacht wurde (oder eines, das vernichtet wurde, weil der Fotograf es nicht zu "verteidigen" wusste) - das kann man eben nicht mehr veröffentlichen, wenn man sich hinterher entscheidet: doch, wir sollten es veröffentlichen.
#295Report
19.06.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Woraus ergibt sich, dass es einer richterlichen Anordnung bedarf, zum Löschen der Bilder der Karte?
Ganz schlicht und einfach daraus daß es keine andere Rechtsgrundlage für die Polizei oder Staatsanwaltschaft gibt, ein Löschen von Digitalfotos zu verlangen oder durchzuführen.[/quote]
Ich glaube, wir reden aneinadner vorbei, denn ich gebe Dir vollkommen Recht, in diesem Fall gibt es gar keine Rechtsgrundlage für das Löschen.
Meine Frage war nur darauf bezogen, dass der Kollege sagte, dass man vor so etwas IMMER einen Richter bräuchte und dem ist nicht IMMER so.
#296Report
19.06.2011
Original von Enno Kiel
[quote]Original von Bernd Saller
sicher doch peter ... richter haben nen 6. sinn, der ihnen schon vorher sagt ob und wie ergiebig das zu beschlagnahmende material ist ... und deshalb sind alle beschlagnahmen rechtmäßig und gerechtfertigt
Selbst wenn nicht, ist das auch egal. Leider gibt es ja in Deutschland kein Beweisverwertungsverbot.[/quote]
Doch. Gibt es.
Nur leider nicht so absolut wie z.B. in der US-amerikanischen Justiz. Aber es gibt durchaus das Rechtsinstitut des Beweisverwertungsverbotes auch in der deutschen Rechtsprechung.
#297Report
19.06.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Peter Herhold
Drei Richter wären nötig
Wieso drei? Für einen Durchsuchungsbeschluss reicht einer. Für einen Beschlagnahmebeschluss auch. Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?[/quote]
Für einen Durchsuchungsbeschluss reicht einer, für eine Überwachung
braucht man drei. Steht so in Artikel 13 des Grundgesetzes: Klick hier
[/quote]
Ach so. Wie Du jetzt aber auf die Telefonüberwachung kommst, ist mir eher schleierhaft.
#298Report
19.06.2011
Original von MISS LONELINESS
habt ihr mal überlegt das solche Hinweise evtl zur Vertuschung von Straftaten geeignet sein könnten (könnten weil ich will ja hier nix behaupten ).
Was auch immer eine "Vertuschung von Straftaten" sein soll - strafbar ist es jedenfalls nicht. Es gibt weder eine Pflicht, bereits vollendete Straftaten anzuzeigen (nein, auch nicht bei Mord), noch ist es verboten, noch ist es in Deutschland verboten, die Spuren einer Straftat zu vertuschen.
Aber wenn jetzt einer nackige Bilder mit Minderjährigen vorhätte
"Nackige Bilder mit Minderjährigen" sind in Deutschland übrigens grundsätzlich erstmal vollkommen legal.
#299Report
19.06.2011
Original von Femo66 - traut euch...fragen kostet nix ;-)
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von cb photography
......., da Fotoshootings in der Öffentlichkeit nicht genehmigungspflichtig sind, und auch nicht mal ansatzweise theoretisch irgendwie Anlaß zu der Vermutung geben, es könnten in ihrem Verlauf Straftaten begangen werden...
das stimmt auch nur bedingt. sobald du ein stativ benutzt, um zb blitze darauf zu montieren, ist dies streng genommen genehmigungspflichtig.
aber eben, wo kein klaeger, da kein richter........[/quote]
Wie kommst Du denn auf diese vollkommen abstruse Idee????
[IMG]
Jeden Tag klettert eine neue Spinne aus der Yucca-Palme.
#300Report
Topic has been closed
Fällt da die Sondernutzung von jungen Mädels auch darunter, oder warum erzählst du uns das jetzt?[/quote]