Kann die Polizei einfach Speicherkarten behalten und die Bilder löschen ? 378

19.06.2011
Original von Galaxymodels
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Galaxymodels
Nur zur Info. Dort steht das die CF Karten sichergestellt wurden, was juristisch gesehen keine Beschlagnahme ist.

"Sicherstellung" ist ein juristischer Oberbegriff. Die "Beschlagnahme" ist eine Art der Sicherstellung... Nur mal Rande. Arten der Sicherstellung sind die "einfache Sicherstellung" und die "Beschlagnahme".[/quote]

Nicht alles bei Wikipedia glaube ich, da die Quelle in der Regel nicht bekannt ist. Ich verlasse mich da lieber auf den original Gesetzestext. Und da greift hier der §32 und §33 des PolG. Und der ist recht eindeutig.[/quote]
Polizeigesetz welchen Bundeslandes?
#301Report
19.06.2011
Original von Satyr [GothicModels.net]
Deutsches Halbwissen.
Keiner hat eine Ahnung aber alle haben eine Meinung.

Als Schweizer kannst Du da eh nicht mitreden...
#302Report
Original von Enno Kiel
[quote]Original von Bernd Saller
sicher doch peter ... richter haben nen 6. sinn, der ihnen schon vorher sagt ob und wie ergiebig das zu beschlagnahmende material ist ... und deshalb sind alle beschlagnahmen rechtmäßig und gerechtfertigt


Selbst wenn nicht, ist das auch egal. Leider gibt es ja in Deutschland kein Beweisverwertungsverbot.[/quote]

Da gebe ich Tom Recht.
Wie kommst Du darauf, dass es in Deutschland kein Beweisverertungsverbot gibt???

Ich habe das selber schon mehrfach erlebt, wie Beweismittel, die illegal erhoben wurden, vor Gericht nicht verwertet werden.

Das beste Beispiel:

Du fährst betrunken im Pkw. Polizei hält Dich an, riecht den Schnaps und lässt Dich zur Ader.
Leider hat die Polizei vergessen, einen Richter anzurufen und anstatt vor Gericht zu sagen, dass er einen Richter angerufen hatte, dieser aber in der Nacht nicht ans Telefon ging, sagt der Polizist, dass er es nicht mal versucht hatte, einen anzurufen.

Daraufhin sagt der Richter, dass die Blutentnahme rechtswirig war und nicht verwertet werden darf und Du gehst straffrei aus dem Gerichtssaal...

Übrigens: Die Führerscheinbehörde darf Dir trotzdem den Lappen entziehen, denn die ist nicht daran gebunden, ob die Blutentnahme rechtmäßig war oder nicht...
#303Report
19.06.2011
Original von ScharfGestellt - Div. Outfits for Sale -> Gallerie
Förmlich ist das richtig. Das aufstellen eines Stativs ist Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes und du bräuchtest rein theoretisch eine Genehmigung dafür.

Das Aufstellen eines Fotostativs auf öffentlichen Gehwegen ist keine Sondernutzung, und dafür benötigt man keine Genehmigung.

Das Fotografieren mit und ohne Stativ gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des öffentlichen Verkehrsraumes, genau wie übrigens auch das Drehen von Fernsehnachrichtenfilmen.

Ab einer bestimmten Größe einer Foto- oder Filmproduktion wird das dann in der Tat zur genehmigungspflichtigen Sondernutzung - aber davon ist ein Fotograf plus Stativ noch ungefähr 5 Galaxien entfernt.

Ist Unsinn, ist aber Deutschland.

Ist in der Tat Unsinn. ;-)
#304Report
19.06.2011
Original von Micaschi
Und besser keine Rechtsdiskussion in der MK ;0)

Da würde die MK aber 80 Prozent ihres Charmes verlieren. Zumindest, was das Forum betrifft...

[IMG]
#305Report
19.06.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von ScharfGestellt - Div. Outfits for Sale -> Gallerie
Förmlich ist das richtig. Das aufstellen eines Stativs ist Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes und du bräuchtest rein theoretisch eine Genehmigung dafür...

Gehört zwar nicht zum Thema ist aber richtig ...

Ich habe schon öfter Fotoprojekte organisiert und hier in Hannover besteht
die Stadt, die Verkehrsbetriebe (Statdbahn) und die DB tatsächlich auf einer
Genehmigung für den Einsatz von Stativen, sonst könnte es Ärger geben.[/quote]
Im Bahnhof mag das angehen, auf der Straße definitiv nicht. Auch nicht in Hannover.
#306Report
Original von Galaxymodels
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Galaxymodels
Nur zur Info. Dort steht das die CF Karten sichergestellt wurden, was juristisch gesehen keine Beschlagnahme ist.

"Sicherstellung" ist ein juristischer Oberbegriff. Die "Beschlagnahme" ist eine Art der Sicherstellung... Nur mal Rande. Arten der Sicherstellung sind die "einfache Sicherstellung" und die "Beschlagnahme".[/quote]

Nicht alles bei Wikipedia glaube ich, da die Quelle in der Regel nicht bekannt ist. Ich verlasse mich da lieber auf den original Gesetzestext. Und da greift hier der §32 und §33 des PolG. Und der ist recht eindeutig.[/quote]


Du redest Unsinn, Galaxy.
Du sprichst hier vom § 32 f. PolG (welches PolG denn, wir haben 16 Länder, die Bundespolizei, und das BKA...), redest aber vom Unterschied zwischen der Beschlagnahme und dem der Sicherstellung:

In der Gefahrenabwehr gibt es keine Beschlagnahme, dort gibt es nur die Sicherstellung und Dein besagtes PolG ist ja Gefahrenabwehrrecht.

Außerdem kann es doch gut sein, dass der Fotograf gesagt hat, er ist mit der Sicherstellung nicht einverstanden und dann ist es eine Beschlagnahme...

Viele Leute wenden die Wörter Sicherstellung und Beschlagnahme synonym an.
#307Report
19.06.2011
Original von Enno Kiel
[quote]Original von Micaschi
Jungs, nun bleibt doch mal auch dem Teppich. Kann einer von Euch nur eine Quelle konkret benennen, die uns Knipser unter Sondernutzung öffentlichen Straßenraums setzt?
Nicht faseln sondern Fakten ... Ihr redet schließlich über Rechtsfragen und nicht über den Wetterbericht. Bauchgefühl ist da nicht gefragt.


Büddeschön:

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/verkehrsanordnungen/drehgenehmigung/123288/index.html[/quote]

Und da steht genau, daß man keine Genehmigung braucht:

"Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto- oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO)."

Ein Fotoamateur oder ein Berufsfotograf, der eine Kamera auf einem Stativ aufbaut, ist absolut "verkehrsüblich". Ein TV-Team, vier Mann hoch, übrigens ebenso (und außerdem durch Art.5 GG geschützt).

Eine Spielfilmcrew ist es nicht, die braucht eine Drehgenehmigung. Ein Werbefotograf, der mit drei Models, fünf Assis und Visagisten und einem Dutzend Reflektoren auf dem Gehweg operiert, ebenso.

Die Aussage aber, man brauche eine Genehmigung für Sondernutzung, wenn man als Fotograf auf dem Gehweg eine Kamera auf's Stativ schrauben wolle, ist und bleibt, pardon, 100prozentiger Unfug.
#308Report
19.06.2011
Original von ScharfGestellt - Div. Outfits for Sale -> Gallerie
Eine Straße oder öffentliches Straßenland zu etwas anderem benutzen als zu dem zu dem sie gedacht sind ist Sondernutzung öffentlichem Straßenlandes.

Richtig.
Dazu gehört genauso wie ein Würstchenstand, ein kleiner Tisch zum was verkaufen oder das aufstellen eines kleinen Möbelaufzuges für einen Wohnungsumzug

Richtig.
auch ein Stativ.

Falsch.
Wenn du es nicht glaubst geh zur zuständigen Stelle in deinem Rathaus, die bestätigen dir das...

Falsch - sie bestätigen Dir, daß Du für ein schlichtes Fotografieren mit und ohne Stativ keine Genehmigung wegen Sondernutzung brauchst.
Streng genommen wäre auch ein Fotoshooting zu kommerziellen Zwecken oder mit mehreren Personen eine Sondernutzung die in etlichen Städten / Kommunen genehmigt werden müssten.

Nein - oder genauer gesagt: nur dann, wenn der Umfang die verkehrsübliche Nutzung überschreitet.
Eine Straße und ein Gehweg ist zum fahren, parken (auf gekennzeichneten Stellen), zum Radfahren (auf Radwegen) und zum lang laufen da (Fußgängerweg). Alles andere ist eine Sondernutzung.

Falsch.

Keine Sondernutzung ist z.B.:

Das auf dem Gehweg stehen und diskutieren. Die Durchführung eines Demonstrationszuges. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Gehweg. Das Ausführen von Haustieren wie Hunden oder Katzen. Das Verteilen von Flugblättern. Arbeiten von Gehweg aus an Häuserfassaden wie z.B. Fensterputzen. Das Anbringen von Plakaten an Litfaßsäulen. Das Interviewen von Passanten. Das Sitzen und Zeitunglesen auf dem Gehweg.

Und vieles andere mehr.
#309Report
19.06.2011
Original von Enno Kiel
[quote]Original von Wolfgang Blachnik
In Ennos Link für München steht Ähnliches, wie es für andere Städte auch gilt.
Aber die drei entscheidenden Worte sind: "..mehr als verkehrsüblich..." Wenn Willig Wichtig sein Dreibeinstativ oder eine dreistufige Trittleiter für 7 Minuten aufstellt, sollte das ohne Genehmigung möglich sein.


Nunja, genau genommen wird es geduldet. Wenn man die Paragraphen reiten möchte, könnte man bereits bei Nutzung des Dreibeins eine Genehmigung fordern. [/quote]
Nein. Kann man eben nicht. Weil' nicht "mehr als verkehrsüblich" ist.

Aber vielen Dank, daß wieder einmal eine neue Spinne im WWW-Foto-Foren-Wald geboren wurde - wir dürfen davon ausgehen, daß dieses Viech nie, nie, nie wieder totgetreten werden kann...
#310Report
19.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von TomRohwer

Bilder sind Bilder. "Eigentum" ist rechtlich das umfassende Verfügungsrecht über eine Sache. Ein Papierfoto ist eine Sache, ein Digitalfoto nicht, das Urheberrecht an einem Foto ist ebenfalls keine Sache.


Darüber musste ich erst einmal nachdenken.

Sind die nichtkörperlichen Fotos auf der Speicherkarte wirklich EIGENTUM des Fotografen, oder hat er nur die Urheberrechte daran?[/quote]
"Eigentum" setzt rechtlich zunächst mal immer eine "Sache" voraus.

Interessante Frage, zu der ich folgendes gefunden habe:

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG stellen das Urheberrecht und die mit ihm verbundenen Nutzungsrechte Eigentum i.S. (...)

Somit hat er Eigentum an den nichtkörperlichen Fotos auf der Karte.

Nein. Er hat Eigentumsrechte im Sinne von Art.14 GG an den Urheberrechten an den Fotos...

Das Urheberrecht ist übrigens völlig unabhängig von einem Werkstück oder einer digitalen Kopie. Das Urheberrecht an einem geschützen Werk geht auch nicht dadurch verloren, daß das Werk selbst vernichtet wird.
#311Report
19.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
Woraus ergibt sich, dass es einer richterlichen Anordnung bedarf, zum Löschen der Bilder der Karte?

Ganz schlicht und einfach daraus daß es keine andere Rechtsgrundlage für die Polizei oder Staatsanwaltschaft gibt, ein Löschen von Digitalfotos zu verlangen oder durchzuführen.[/quote]

Ich glaube, wir reden aneinadner vorbei, denn ich gebe Dir vollkommen Recht, in diesem Fall gibt es gar keine Rechtsgrundlage für das Löschen.

Meine Frage war nur darauf bezogen, dass der Kollege sagte, dass man vor so etwas IMMER einen Richter bräuchte und dem ist nicht IMMER so.[/quote]
Doch. Das ist immer so. Die Polizei selbst hat keine Rechtsgrundlage, ein Foto zu löschen oder löschen zu lassen.

Das geht grundsätzlich nur mit einem richterlichen Beschluss.
#312Report
Original von TomRohwer

Doch. Das ist immer so. Die Polizei selbst hat keine Rechtsgrundlage, ein Foto zu löschen oder löschen zu lassen.

Das geht grundsätzlich nur mit einem richterlichen Beschluss.


Unsinn, wenn man die ganze Maßnahme gefahrenabwehrend und NICHT repressiv durchführen würde (rein akademisch betrachtet, ich will nicht sagen, dass es auf diesen Fall hier passt, denn wir reden im Moment ja darüber, ob es überhaupt möglich ist ohne Richter), dann ist die zuständige Behörde das Ordnungsamt und die Vernichten Unmengen von Sachen nach den (bei mir gültigen) NdS. SOG

Also könnte die Polizei, die ja nur subsidiär dafür zuständig ist, es dem Ordnungsamt übergeben, sofern es sich um keine repressive sondern gefahrenabwehrende Maßnahme handelt.

Das GG sagt doch gar nichts von einem Richter. Laut dem einfachen Gestzesvorbehalt genügt jedes Gesetz und jede Verordnung (die sich ja auf ein Gesetz beruft), die so etwas erlauben.


Oh, jetzt fällt mir ein Beispiel ein, bei dem die Polizei keinen Richter benötigt. Und dieses habe ich selber schon mehrfach erfolgreich durchgeführt:

Castor Transport, der Mensch macht augenscheinlich Fotos von einem
Polizisten, Teleobjektiv ausgefahren, der Auslöser knattert wild.

Bei dem Tele, das der drauf hat, ist es unwahrscheinlich, dass er Übersichtsaufnahmen macht und der Polizist nur Beiwerk ist.

Dem Menschen wird die Kamera abgenommen, es werden die Bilder eingesehen und siehe da, Portraits von Polizisten.
Diese Konstellation ist rechtlich schon mehrfach durchgekaut worden und die Verwaltungsgerichte geben den Polizisten hier Recht:

Es ist zu unterstellen, dass diese Portraits veröffentlich werden sollen, was eine Gefahr darstellt und das Löschen der Polizei nach dem Nds. SOG (in Niedersachsen) war rechtmäßig.

Kommt jedes Jahr mehrfach vor und die Verwaltungsgerichte geben der Polizei Recht.
#313Report
19.06.2011
Original von TomRohwer
[...]
Bilder sind Bilder. "Eigentum" ist rechtlich das umfassende Verfügungsrecht über eine Sache. Ein Papierfoto ist eine Sache, ein Digitalfoto nicht,[...]

Original von TomRohwer
[...]
Nein. Er hat Eigentumsrechte im Sinne von Art.14 GG an den Urheberrechten an den Fotos...

Das Urheberrecht ist übrigens völlig unabhängig von einem Werkstück oder einer digitalen Kopie. Das Urheberrecht an einem geschützen Werk geht auch nicht dadurch verloren, daß das Werk selbst vernichtet wird.

off topic... aber da bin ich doch der meinung, dass es hier mal ganz dringend einer überarbeitung der gesetze bedarf, denn in anbetracht der vielfalt und nutzung der neuen medien gibt es sicher einiges, was des eigentumsschutzes bedarf, aber nie als sache vorgelegen hat. die gesetzlich schützenswerten sache "papierbild" lässt sich doch nie wieder herstellen, wenn das nicht schützenswerte digitale original vernichtet wurde ^^
#314Report
Original von Henning Zachow *Caros Kleid rockt ;)*

Das Urheberrecht ist übrigens völlig unabhängig von einem Werkstück oder einer digitalen Kopie. Das Urheberrecht an einem geschützen Werk geht auch nicht dadurch verloren, daß das Werk selbst vernichtet wird.

off topic... aber da bin ich doch der meinung, dass es hier mal ganz dringend einer überarbeitung der gesetze bedarf, denn in anbetracht der vielfalt und nutzung der neuen medien gibt es sicher einiges, was des eigentumsschutzes bedarf, aber nie als sache vorgelegen hat. die gesetzlich schützenswerten sache "papierbild" lässt sich doch nie wieder herstellen, wenn das nicht schützenswerte digitale original vernichtet wurde ^^[/quote]

Genau deshalb sagte das BVerfG ja:

Das Urheberrecht und die mit ihm verbundenen Nutzungsrechte stellen Eigentum i.S. von Artikel 14 Absatz I GG dar.

Es ist quasi gleichgstellt. Die Definition von Sache passt halt nicht auf nicht körperliche Fotos auf dem Compter, aber sie werden ihnen gleichgestellt.

Du hast also die gleichen Rechte wie ein Eigentümer, so das BVerfG
#315Report
19.06.2011
Original von Frank Becker
Was mich mal in dem ganzen Drum-Herum hier interessieren würde: Die Bilder entstanden on Location, in einer Fabrik, oder?

DAZU hatte die Polizei nichts zu sagen? Es ist in solchen Locations nun einmal nicht ganz ungefährlich und DA mit Minderjährigen reinzugehen halte ich für mindestens grenzwertig.


Frank


Das lässt dich aus der Ferne schlecht beurteilen. Ich sage mal Panoramafreiheit, die gilt, wenn das Gelände für jeden frei zugänglich, nicht besonders durch Zäune, Schranken oder Hinweisschilder gesichert ist, auch auf Privatgelände. Gibts im Ruhrgebiet ziemlich oft, so etwas.Alte Industriegelände sind nicht zwangsläufig verbotene Zone für shootings, auch, wenn die Polizei das anders sehen mag. Aber die können ja auch nicht jedes Gesetzt in und auswendig wissen....

In diesem konkreten Fall weiss man es halt nicht, ob das jetzt gefährlich war oder ob ggf. unrechtmässig auf Privatgelände fotografiert wurde. Priorität hatten dann wohl eher die Persönlichkeitsrechte der Kids. Verständlich, wie ich finde..
#316Report
19.06.2011
Das Ganze enttwickelt sich wieder einmal zu einer abstrusen realitätsfernen Diskussion.

Tatsache ist:

Der TO hat eine Schilderung in den Raum gestellt und diese mehrfach "modifiziert".
Tatsache ist dass vermutlich nicht einmal der TO wirklich ALLE Details kennt (falls die Sache mit dem Bekannten stimmt)!

Tatasche ist auch, dass keine einzige Person hier weder die Sichtweise der Polizei noch den genauen Wortlaut der Äußerungen der Polizisten und der anderen Beteiligten kennt.

Somit kann man zwar aus der allgemeinen Erfahrung heraus eine Meinung äußern aber jede pseudoakademische Diskussion ist absolut realitätsfremd.

Polizeistreifen vor Ort handeln zu 90% nach antrainierten Verhaltensmustern, da sie in der überwiedernden Zahl der Fälle nicht die Zeit haben juristische Diskussionen vom Zaun zu brechen. In den restlichen Fällen wird ganz einfach ein höherer Dienstgrad an der Dienststelle konsultiert.

Sobald Beweise sichergestellt und Tatsachen , soweit möglich, ermittelt sind wird das Ganze an andere Instanzen abgegeben - die dann alles weitere veranlassen.
Alles was in dem Thread darüber hinausgeht ist Kaffesatzleserei, die niemandem weiter hilft.

Nach der Schilderung des TO haben sich die Beamten vor Ort jedenfalls offensichtlich korrekt verhalten. Warum die Speicherkarten sichergestellt wurden, lässt sich aus der Schilderung des TO nicht erkennen. Aus (journalistischer) Erfahrung scheint es doch noch einige kleine, aber entscheidende, Details zu geben, die die Polizeistreife zu dem vom TO beschriebenen Handeln veranlaßt hat.

Diese möglicherweise vergessenen Details wurden in diesem Thread bisher nicht bekannt. Somit ist alles weitere so lange Spekulation, bis der TO weitere Tatsachen darlegt.
#317Report
20.06.2011
Original von Camera Obscura
Das Ganze enttwickelt sich wieder einmal zu einer abstrusen realitätsfernen Diskussion.



Diskussionen entwickeln sich so in Foren, täten sie das nicht, wären Foren überflüssig. Der geneigte Leser konnt sicherlich neue Erkenntnisse aus der Diskussion ziehen. Es muss nicht immer explizit zum Ursprungsposting passen, finde ich...
#318Report
[gone] Norbert K
20.06.2011
Gibt es denn inzwischen Neuigkeiten zu melden? Hat der Fotograf die Karten zurückerhalten oder wurden die Vorwürfe präzisiert? Bin neugieirig ...

Norbert.
#319Report
[gone] Femo66
21.06.2011
ist aber ruhig geworden.....

hey cowboy, halte uns doch bitte auf dem laufenden.
wuerde mich wirklich interessieren, wie das weiter geht.

greez
christoph
#320Report

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