Fotos in Polizeiuniform rechtswidrig? 333

Original von TomRohwer
Beides sind nämlich Offizialdelikte, und jeder Polizist oder Staatsanwalt, der vom Verdacht eines entsprechenden Verstoßes erfährt, muß tätig werden - macht er das nicht, macht er sich selbst der "Strafvereitelung im Amt" (§258a StGB) strafbar.


das siehst Du aber sowas von falsch!

Ich bin doch in meiner Freizeit nicht verpflichtet, JEDE straftat zu verfolgen. im dienst klar, aber nicht in der freizeit. schau dir mal die einschlägigen kommentare dazu an.

wenn ich privat z.b. einen ladendiebstahl entdecke, bin ich nicht verpflichtet, das zu verfolgen.

nur wenn ich dienstlich davon kenntnis erlange.

die rechtssprechung sagt, dass gewisse berufsgruppen erst ab bestimmten straftatbeständen auch privat einschreiten müssen.
#221Report
Original von TomRohwer

Falls jemand anderer Meinung ist: ich setze 5.000 Euro für eine Wette - wenn einer einschlägt, schicken wir das ganze an drei Staatsanwaltschaften in Hamburg, Berlin und Bayern, und wenn auch nur eine davon ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen §132 StGB (Amtsanmaßung) oder §90a StGB (§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) einleitet, zahle ich meinem Wettgegner 5.000 Euro. Gibt's kein Ermittlungsverfahren, bekomme ich 5.000 Euro.


Wer sagt denn, dass es es sich hier um § 132 StGB oder §90a StGB handelt??

Es handelt sich hier um § 132a StGB. Mit einem AAAAAA dran.

Ich habe hier schon mehrfach zitiert und gesagt, dass es § 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist.

Hier sagt doch keiner was von Amtsanmaßung. Warum liest du nicht richtig?
#222Report
Original von TomRohwer

1) Wenn es eine Straftat wäre (was es nicht ist), dann wäre es bei dem, über das wir hier reden, ein Offizialdelikt, und Du mußt tätig werden, das kannst Du Dir nicht aussuchen, und da die Tat schon vollendet ist, kannst Du auch nicht sagen "Mach das weg, dann lasse ich den Fall auf sich beruhen". Du verstößt dann selbst gegen §258a StGB (Strafvereitelung im Amt), wie ich schon schrieb.

2) Wenn es keine Straftat ist (und so ist es), dann grenzt Dein Vorgehen m.E. an einen Verstoß gegen §240 StGB, denn Du versuchst rechtswidrig mit der Drohung mit einem empfindlichen Übel Bates zu einer Unterlassung zu nötigen, und es liegt obendrein ein besonders schwerer Fall vor, weil Du dafür Deine Stellung als Amtsträger (Polizist) mißbrauchst.



Unsinn.

Ich muss privat nicht tätig werden bei Offizialdelikten. frage am besten mal einen staatsanwalt oder einen polizisten (aber bitte keinen aus dem mittleren dienst)

Und eine Nötigung KANN es nicht sein, weil hier keine verwerfliche Mittel Zweck Relation vorliegt, denn ich habe ja platt gesagt, zu bates gesagt, "was du tust ist verboten, wenn du damit nicht aufhörst, zeige ich dich an"

und so etwas ist keine nötigung. schau dir doch einfach mal die kommentare zur nötigung an.

normal
#223Report
Original von TomRohwer
Komisch - die Polizeipressestelle in Hamburg weiß davon überhaupt nichts. Und konnte sich auch nicht vorstellen, daß irgendwer an dem Foto Anstoß genommen hat...


Du glaubst doch wohl nicht,

1. dass die polizeipressestelle DIR alles sagt.
2. dass die polizeipressestelle, die für die öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, solch eine interne personalrechtliche sache überhaupt zu gesicht bekommt.
#224Report
@ TomRohwer:

es ist müßig sich hier andauernd nur für dich zu zu wiederholen:

filmproduktionen haben vorher eine genehmigung eingeholt, dass sie diese uniformen benutzen dürfen.

das wurde hier aber schon mehrfach gesagt. ließ doch einfach mal.
#225Report
Original von TomRohwer
Und das ist definitiv nicht so. Das meint übrigens nicht mal die Hamburger Polizei, mit der ich vorhin telefoniert habe...


genau, du rufst bei nem polizisten an und was er sagt, ist verbindlich, oder was?

zum dritten mal nun schlage ich dir vor, dass du einfach mal in die einschlägigen kommentare zum § 132a StGB schaust und dort steht drin, wann es verboten ist und wann nicht. dort steht auch drin, wann es für filmaufnahmen oder die kunst nicht verboten ist.
#226Report
Original von TomRohwer

Ansonsten warte ich auf die Ifos zu F.Dreyers Dienststelle, damit die Strafanzeige gleich an die richtige StA gehen kann.


Die Dienststelle kann ich auch gerne herausgeben.

Leider kann ich zu einer etwaigen Anzeige nichts sagen, da Bates zwar diesen Thread eröffnet hat, er mir aber immer noch nicht erlaubt hat, etwas zu einer etwaigen Strafanzeige zu sagen.

Also Bates! Los!

Du hast dieses Posting eröffnet, also?

Erlaubst Du mir, zu sagen, was dienstlich passiert ist?
#227Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von TomRohwer

Ansonsten warte ich auf die Ifos zu F.Dreyers Dienststelle, damit die Strafanzeige gleich an die richtige StA gehen kann.


Die Dienststelle kann ich auch gerne herausgeben.

Leider kann ich zu einer etwaigen Anzeige nichts sagen, da Bates zwar diesen Thread eröffnet hat, er mir aber immer noch nicht erlaubt hat, etwas zu einer etwaigen Strafanzeige zu sagen.

Also Bates! Los!

Du hast dieses Posting eröffnet, also?

Erlaubst Du mir, zu sagen, was dienstlich passiert ist?[/quote]

erlaubt dein dienstherr dir hier zu tippern, was dienstlich passiert ist?
#228Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von TomRohwer

Ansonsten warte ich auf die Ifos zu F.Dreyers Dienststelle, damit die Strafanzeige gleich an die richtige StA gehen kann.


Die Dienststelle kann ich auch gerne herausgeben.

Leider kann ich zu einer etwaigen Anzeige nichts sagen, da Bates zwar diesen Thread eröffnet hat, er mir aber immer noch nicht erlaubt hat, etwas zu einer etwaigen Strafanzeige zu sagen.

Also Bates! Los!

Du hast dieses Posting eröffnet, also?

Erlaubst Du mir, zu sagen, was dienstlich passiert ist?[/quote]

Mann, Mann...wie oft denn noch?

Ich habe schon zweimal gefragt, was denn nun eigentlich aus deiner Anzeige geworden ist!?

Also berichte!
#229Report
[gone] janine h*
21.06.2011
habe ich was verpasst? ich dachte er sagte es wäre eine Polizistin gewesen dann ist der 132 a StGB nicht passend weil sie ja ihren Titel gar nicht unbefugt trägt sie ist ja polizistin


Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von TomRohwer

Falls jemand anderer Meinung ist: ich setze 5.000 Euro für eine Wette - wenn einer einschlägt, schicken wir das ganze an drei Staatsanwaltschaften in Hamburg, Berlin und Bayern, und wenn auch nur eine davon ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen §132 StGB (Amtsanmaßung) oder §90a StGB (§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) einleitet, zahle ich meinem Wettgegner 5.000 Euro. Gibt's kein Ermittlungsverfahren, bekomme ich 5.000 Euro.


Wer sagt denn, dass es es sich hier um § 132 StGB oder §90a StGB handelt??

Es handelt sich hier um § 132a StGB. Mit einem AAAAAA dran.

Ich habe hier schon mehrfach zitiert und gesagt, dass es § 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist.

Hier sagt doch keiner was von Amtsanmaßung. Warum liest du nicht richtig?[/quote]
#230Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von TomRohwer
Beides sind nämlich Offizialdelikte, und jeder Polizist oder Staatsanwalt, der vom Verdacht eines entsprechenden Verstoßes erfährt, muß tätig werden - macht er das nicht, macht er sich selbst der "Strafvereitelung im Amt" (§258a StGB) strafbar.


das siehst Du aber sowas von falsch!

Ich bin doch in meiner Freizeit nicht verpflichtet, JEDE straftat zu verfolgen. [/quote]
Du kennst Deine Dienstpflichten aber schlecht. Als Polizeibeamter bist Du verpflichtet, Dich "selbst in Dienst zu setzen", wenn Du Kenntnis von einer Straftat erlangst.

Insofern stimmt der Satz nämlich wirklich: ein Polizist ist immer im Dienst.

im dienst klar, aber nicht in der freizeit. schau dir mal die einschlägigen kommentare dazu an.

Die kenne ich seit einschlägigen Juravorlesungen...

Guck mal in Deine Polizeidienstvorschrift:

Verpfichtet zum Einschreiten außerhalb des Dienstes ist der Polizeivollzugsbeamte bei

- unmittelbar bevorstehendenGefahren und Störungen für die öffentl. Sicherheit und Ordnung mit erheblichen Folgen

- Verbrechen

- Vergehen, wenn Schwere, Umfang und Unrecht die Allgemeinheit besonders berühren

und

keine Polizeikräfte anwesend oder nicht rechtzeitig hinzugezogen werden können

oder diese Hilfe benötigen

- amtliches Tätigwerden, welches keinen Aufschub duldet

und

man als Polizeiangehöriger erkannt und um Amtshilfe oder Unterstützung gebeten wird

oder

man durch Unifom am Ort des Geschehens ist und die Bevölkerung ein Tätigwerden erwartet.

Berechtigt zum Einschreiten ist der Beamte außerhalb seines Dienstes, wenn aufgrund der Bedeutung der Sache und die Dringlichkeit ein Einschreiten angemessen scheint.

Ich wette mal, daß das in HH inhaltlich genauso ist. Und angesichts des irrwitzigen Zinnobers, den Du hier gerade abziehst, bist Du selbstverständlich verpflichtet, hier einzuschreiten.

Davon völlig abgesehen: Du bist ja längst eingeschritten.

Aber ich vermute ja nach wie vor, daß Du gar kein Polizist bist. Mal gucken, ob die Hamburger Polizeipressestelle Dich findet.
#231Report
21.06.2011
[quote]Original von MISS LONELINESS
habe ich was verpasst? ich dachte er sagte es wäre eine Polizistin gewesen dann ist der 132 a StGB nicht passend weil sie ja ihren Titel gar nicht unbefugt trägt sie ist ja polizistin


[quote]

Wann soll ich das denn gesagt haben? ;)
#232Report
[gone] janine h*
21.06.2011
kam so rüber also war sie keine? 132a trifft trotzdem nicht zu
Original von Bates
[quote]Original von MISS LONELINESS
habe ich was verpasst? ich dachte er sagte es wäre eine Polizistin gewesen dann ist der 132 a StGB nicht passend weil sie ja ihren Titel gar nicht unbefugt trägt sie ist ja polizistin


[quote]

Wann soll ich das denn gesagt haben? ;)
#233Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit

Wer sagt denn, dass es es sich hier um § 132 StGB oder §90a StGB handelt??
Es handelt sich hier um § 132a StGB. Mit einem AAAAAA dran.

Um den handelt es sich schon überhaupt nicht, weil §132a StGB ein "Führen" voraussetzt.


Ich habe hier schon mehrfach zitiert und gesagt, dass es § 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist.

Das ist ja nun überhaupt nicht gegeben.

Hier sagt doch keiner was von Amtsanmaßung.

Doch. Ich. Was Du hier nämlich abziehst, grenzt wahrscheinlich an solche, wenn Du gar kein Polizist bist, was ich immer noch stark vermute.
#234Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von TomRohwer
Komisch - die Polizeipressestelle in Hamburg weiß davon überhaupt nichts. Und konnte sich auch nicht vorstellen, daß irgendwer an dem Foto Anstoß genommen hat...


Du glaubst doch wohl nicht,

1. dass die polizeipressestelle DIR alles sagt.[/quote]
Doch. Das würde sie mir sagen, zumal ich den Mitarbeiter, den ich fragte, persönlich kenne, und schon oft bei Berichten über Straftaten mit ihm zusammengearbeitet habe.
2. dass die polizeipressestelle, die für die öffentlichkeitsarbeit zuständig ist, solch eine interne personalrechtliche sache überhaupt zu gesicht bekommt.

Wenn sie danach von einem Journalisten gefragt wird, macht sie sich kundig.

Außerdem hast Du offensichtlich gar keine Ahnung, was die Polizeipressestellen alles mitbekommen... [IMG]

Die Hamburger zumindest. Die wissen sowas, wenn sowas läuft.
#235Report
21.06.2011
naja ... du gibstt ja auch hier ne rechtsberatung obwohl du das nicht darfst ...
#236Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
@ TomRohwer:

es ist müßig sich hier andauernd nur für dich zu zu wiederholen:

filmproduktionen haben vorher eine genehmigung eingeholt, dass sie diese uniformen benutzen dürfen.

Aha.....!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Jetzt wird es interessant.

Frage an Dich, den Experten:

1. Welche Behörde stellt diese Genehmigung aus?
2. Welches Gesetz bzw. welche Verordnung ist die Rechtsgrundlage für diese Genehmigung?

Denn wenn eine Behörde so eine Genehmigung ausstellen kann, braucht sie ja eine Rechtsgrundlage, auf der sie das macht, und auf der man ggf. Widerspruch einlegen und gegen einen ablehnenden Bescheid klagen könnte.

Magst Du uns das mal verraten?
#237Report
21.06.2011
Original von Bernd Saller
naja ... du gibstt ja auch hier ne rechtsberatung obwohl du das nicht darfst ...


so sehr ich herrn rohwer für ... halte.

das tut er hier nicht.

er gibt lediglich seine einschätzung wieder...

(ich möch echt mal wissen, wer diesen humbug in die welt gesetzt hat, man dürfe sich nicht mehr über recht/rechtsvorschriften ganz normal unterhalten/seine meinungen dazu sagen usw. ...)
#238Report
21.06.2011
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von TomRohwer

Ansonsten warte ich auf die Ifos zu F.Dreyers Dienststelle, damit die Strafanzeige gleich an die richtige StA gehen kann.


Die Dienststelle kann ich auch gerne herausgeben.[/quote]
Mach doch. PM genügt, dann kann ich die Strafanzeige gegen Dich richtig adressieren. Ich warte...

Leider kann ich zu einer etwaigen Anzeige nichts sagen, da Bates zwar diesen Thread eröffnet hat, er mir aber immer noch nicht erlaubt hat, etwas zu einer etwaigen Strafanzeige zu sagen.

Also Bates! Los![/quote]
Bates hat mir jedenfalls gesagt, er wüsste überhaupt nichts von irgendeinem Verfahren. Es scheint also keines zu geben, oder die StA hat es gleich in die Rundablage P getan.
#239Report
Original von TomRohwer
Aber ich vermute ja nach wie vor, daß Du gar kein Polizist bist. Mal gucken, ob die Hamburger Polizeipressestelle Dich findet.


lesen kannst Du aber schon, oder?

in meiner info steht, dass ich aus stade in nds komme.

wenn du dich traust, rufe heute um 20:00 uhr bei der polizei in stade an und lasse dich mit mir verbinden...

na, traust du dich?

immerhin tönst du hier rum, ich sei kein polizist und das impliziert ja, dass ich mich als einer ausgebe und mich somit strafbar mache.

du rufst bei der polizei in stade an, lässt dich mit mir verbinden und dann hörst du bitte auf, solch einen mist zu schreiben
#240Report

Topic has been closed