Fotos in Polizeiuniform rechtswidrig? 333
21.06.2011
könnte aber auch eine amtshandlung gewesen sein ( kurz bevor sie den fotografen in gewahrsam nimmt ... eine handschelle ist ja schon dran )
ist also alles ne frage der auslegung....
Hier geht es aber nicht um das Ausgeben als Polizist (132 StGB) sondern um das Tragen einer Uniform mit Hoheitsabzeichen (132a StGB) und das ist verboten, ohne dass man eine Amtshandlung ausführt.[/quote]
ist also alles ne frage der auslegung....
Original von F. Dreyer sucht Visa Raum Stade für Zusammenarbeit
[quote]Original von TomRohwer
Was man - logisch - nicht tun darf: sich als Polizei ausgeben, also eine Amtsanmaßung begehen.
Hier geht es aber nicht um das Ausgeben als Polizist (132 StGB) sondern um das Tragen einer Uniform mit Hoheitsabzeichen (132a StGB) und das ist verboten, ohne dass man eine Amtshandlung ausführt.[/quote]
#182Report
21.06.2011
Original von Dorfstudio
Die vermeintliche Polizeibeamtin modelt selber Akt - und regt sich über solch ein Foto auf .
Wozu muss die Gesellschaft heute eigentlich noch soo scheinheilig sein?
Dazu möchte ich jetzt auch mal etwas klarstellen.
Ja, ich bin Polizeibeamtin und mache in meiner Freizeit Aktbilder, das ist streng getrennt und wurde so von meinem Dienstherren genehmigt. Nichts daran ist schmutzig oder verwerflich, in erster Linie sind Polizisten nur Menschen.
Allderdings haben diese sich manchmal an ein paar mehr Regeln zu halten als der Normalbürger, von mir aus auch Künstler.
Das sind so viel Regeln, dass es sogar ein eigenes Gesetz ist, das Beamtengesetz, das auch einen Erlass über die Dienstkleidung beinhaltet. Hier ist genau festgelegt, wann ich wie meine Uniform wie tragen darf. Das ist dem Dienstherren so wichtig, bei jeder neuen Uniformlieferung der Beamte quittieren muss, dass er mit der bereit gestellten Uniform so umgeht, wie es des Erlass vorsieht.
Und man stelle, sich vor, der Erlass erlaubt NICHT das Tragen eines geöffneten Uniformhemdes mit Hoheitszeichen ohne Unterbekleidung in der Öffentlichkeit
Ein Verstoß gegen diesen Erlass kann für jeden Beamten ernsthafte Kosequenzen haben von daher war ich wirklich überrascht, als ich das Bild hier gesehen.
Die Veröffentlichung dieses Bildes kann die junge Dame ernsthaft in berufliche Schwierigkeiten bringen und deshalb haben wir Bates mehrfach daraufhingewiesen, dass das Bild rechtlich so auf jeden Fall für das Model nicht haltbar ist.
Umso entsetzter war ich, dass Bates weiter auf der Veröffentlichung des Bildes beharrte und die Konsequenzen für das Model einfach ignorierte.
Es geht nicht darum, dass das Mädel ansatzweise nackt war, es geht auch nicht um die Uniform, wenn jemand meint, er hätte gern privat solche Bilde hätte solte tun was er nicht lassen kann.
Aber es darf eben NICHT veröffentlich werden!
Das hat nichts mit Moral, schon gar nichts mit Doppelmoral oder Scheinheiligkeit zu tun.
Gerade wenn ich als Polizistin seriös als Aktmodel tätit sein will, muss ich die Regeln genau eingehalten.
#183Report
21.06.2011
Original von Neptun-Photoart *fotoevent 3. peitzer aktpleinair*
könnte aber auch eine amtshandlung gewesen sein ( kurz bevor sie den fotografen in gewahrsam nimmt ... eine handschelle ist ja schon dran )
ist also alles ne frage der auslegung....
Da hätte bates dann aber wohl nichts dagegen gehabt und wo kein Kläger da kein Richter... ;-)
#184Report
21.06.2011
Original von women with hats
Dann bringe ich das mal in die illustre Runde:
Ist das hier wenigstens Kunst?
Selbstverständlich.
Das ist nicht nur handwerklich perfekt, es ist auch inhaltlich-künstlerisch geradezu genial.
Man kann diese Skulptur auf buchstäblich hunderte Weisen verstehen und interpretieren, sie inspiriert zu Assoziationsketten... einfach genial!
Spontane Inspiration dadurch: eine vergleichbare Skulptur einer Bundeswehrsoldatin/eines Bundeswehrsoldaten, in der selben Position hockend, aber schräg dahinter ein Stöckchen mit aufgespießter Cola-Dose.
Das ist ein weltweit verstandenes Zeichen für "Achtung! Minen!"
Ich komme auf diese Inspiration, weil ich bei dem Foto von der Polizistinnen-Skulptur sofort an einen Spruch aus der Bundeswehr-Einsatzvorbereitung denken mußte. Da erklärt man den Soldaten sehr eindringlich, daß sie, falls sie mitten im Einsatz das Bedürfnis für ein "großes Geschäft" überkomme, niemals, niemals, niemals, never ever niemals in einem nicht eindeutig als minenfrei erklärten Gelände sich "in die Büsche schlagen" dürfen. "Die Straße ist minenfrei? Vom angrenzenden Gelände weiß man es nicht? Dann, Kamerad, hock Dich mitten auf die Straße zum Scheißen! Vergiß die Scham - lieber drei Minuten Peinlichkeit als für den Rest des Lebens ohne Unterschenkel."
Diese Skulptur ist aber sowas von Kunst...[IMG]
#185Report
21.06.2011
Original von Sebastian F.
Auch wenn es in dem Urteil des OLG Zweibrücken um das Tragen eines blauen Kapuzenpullis mit der Aufschrift "Polizei" ging, ist die Begründung m.M.n interessant
Die sagt genau das, womit ich mir hier auch den Mund fusselig rede.
Oder, korrekter gesagt, ich rede mir hier den Mund genau mitdemselben fusselig, was dieses OLG-Urteil (wie etliche andere Urteile auch) sagt.
"Amtsanmaßung" setzt immer voraus, daß der Wille und die Absicht zur Anmaßung gegeben sind.
#186Report
21.06.2011
Original von Bates
Rischtisch: -Backt o topic-
Meine Frage lautet eher:
Macht sich das Modell schuldig, gegen den Paragraphen 132a StGB verstoßen zu haben bzw. der Fotograf wegen Beihilfe??
(wie es mir seinerzeit vorgeworfen wurde.)
Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch.
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, auf der irgendjemand dagegen vorgehen könnte.
Falls jemand anderer Meinung ist: ich setze 5.000 Euro für eine Wette - wenn einer einschlägt, schicken wir das ganze an drei Staatsanwaltschaften in Hamburg, Berlin und Bayern, und wenn auch nur eine davon ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen §132 StGB (Amtsanmaßung) oder §90a StGB (§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) einleitet, zahle ich meinem Wettgegner 5.000 Euro. Gibt's kein Ermittlungsverfahren, bekomme ich 5.000 Euro.
(Ich verlange allerdings, daß mein Wettgegner zuvor eine Bankbürgschaft über 5.000 Euro vorlegt - ich habe nämlich keine Lust, das Geld nachher wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zu bekommen.)
#187Report
21.06.2011
Original von jana_84Ich bezweifel ehrlich gesagt, dass das so in dem Erlass drin steht ...
Und man stelle, sich vor, der Erlass erlaubt NICHT das Tragen eines geöffneten Uniformhemdes mit Hoheitszeichen ohne Unterbekleidung in der Öffentlichkeit
Dass man aus dem Erlass herauslesen kann (oder sollte) ist etwas anderes. Trotzallem bleibt es in meinen Augen die Aufgabe des (berechtigten) Uniformträgers eine Veröffentlichung der Bilder im Vorwege zu untersagen.
Tut er das nicht, dann muss der Uniformträger auch die Konsequenzen dafür tragen. Wobei ich hier jetzt der Einfachheit mal unterstelle, dass das Model-Release die Veröffentlichung der entstandenen Bilder erlaubt ...
#188Report
21.06.2011
Original von women with hats
Der vermeintliche Polizeibeamte hier in der MK wollte sich nur wichtig machen.
Am Rande angemerkt: Wenn ein echter Polizeibeamter hier ein Bild für einen Verstoß gegen §132 StGB (Amtsanmaßung) oder §90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) hielte, dann schreibt er keine E-Mails, dann ist er nämlich von Amts wegen verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Beides sind nämlich Offizialdelikte, und jeder Polizist oder Staatsanwalt, der vom Verdacht eines entsprechenden Verstoßes erfährt, muß tätig werden - macht er das nicht, macht er sich selbst der "Strafvereitelung im Amt" (§258a StGB) strafbar.
#189Report
21.06.2011
Original von Dorfstudio
Darf man eigentlich, wenn man privat hier ist, in PNs als Polizist auftreten?
Könnte das nicht auch Amtsanmaßung sein?
Ja. Kann es sein.
§ 132 StGB Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Allerdings wird es da spannend werden (wobei sich zweifellos viel Präzedenzurteil wird finden lassen, da bin ich sicher): ist es eine Handlung, die nur kraft eines öffentliche Amtes vorgenommen werden darf, wenn man einen MK-User anblafft, sein Foto verletze Strafgesetzbestimmungen?
Und "übt man ein öffentliches Amt aus" (nämlich das des Polizisten), wenn man in einer MK-E-Mail jemandem schreibt "Ich bin von Beruf Polizist, und deshalb kann ich Dir sagen, daß..."
Ich wage das zu bezweifeln.
Wer seinen Joke dadurch verstärkt, daß er schreibt: "Ich bin Kriminalpolizist in Hamburg - ich lade Dich hiermit zur Vernehmung am X.X. ins Polizeipräsidium, Zimmer 842, vor" - dann könnte ich mir vorstellen, daß die Grenze überschritten ist.
Hier übrigens mein absoluter falscher Lieblingspolizist...
Auch er braucht und hat selbstverständlich keine Genehmigung zum Tragen seiner vollständigen Polizeiuniform einschließlich Rangabzeichen und Hamburger Landeswappen...
[IMG]
#190Report
21.06.2011
Original von Bernd Saller
ist auch immer etwas abhängig von der zeit in der wir leben
extrabreit war harmlos - damals wie heute ... gibt schlimmeres was heute per gerichtsurteil bestätigt kunst ist
aber zurück zum thema, denn von kunst ist das knipsbildchen welten entfernt
"Da eine wertende Einengung des Kunstbegriffs mit der umfassenden Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG nicht zu vereinbaren ist, kommt es bei der verfassungsrechtlichen Einordnung und Beurteilung auf die "Höhe" der Dichtkunst nicht an."
Das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur "Verunglimpfung der Deutschen Nationalhymne", Az. 1 BvR 1215/87 / BVerfGE 81, 298.
Es handelt sich um eines jener Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die einem bei der Lektüre einen leisen Schauer der Ergriffenheit über den Rücken jagen können, weil in ihnen in wunderbar klarer Rechtsprosa Verfassungsrichter die Freiheitsrechte des Bürgers vordeklinieren und die Vertreter der Staatsgewalt an den Ohren zum Strafstehen in die Ecke ziehen.
(Siehe auch Az. 1 BvR 581/00, Tenor: " Der Schutzbereich der Kunstfreiheit kann nicht durch § 90 a Abs. 1 StGB eingeschränkt werden. Denn für die Kunstfreiheit gelten weder die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG noch die des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG. Die Freiheit der Kunst findet ihre Grenzen allein in den Grundrechten Dritter in anderen verfassungsrechtlich geschützten Gütern." )
#191Report
21.06.2011
Original von monochromatic
[quote]Original von Dorfstudio
(...) Bundeswehr mit Nonsensbildern aus dem Kasernenalltag - oder Totenschädelbildern aus dem Einsatz auch z.B.)
Diese Fälle landen mit großen Regelmäßigkeit vor dem jeweiligen Truppendienstgericht ...[/quote]
Nur wenn ein Minister darüber zu stolpern droht. Ansonsten sind es viel zu viele, als daß es die Bundeswehr disziplinarisch interessieren würde.
#192Report
21.06.2011
Okay...es bleibt also 'spannend'...;)
Auch nach Jahren sind der Polizist und die Polizistin unbeirrbar in ihrer Meinung und verdrehen nachträglich noch so ein paar Dinge...
Hoffnungsloser Fall.
Was ist denn eigentlich aus der Strafanzeige geworden, die du gegen mich geschrieben hast?
...und allmählich verlier' ich die Lust hier.....wird langweilig....
Auch nach Jahren sind der Polizist und die Polizistin unbeirrbar in ihrer Meinung und verdrehen nachträglich noch so ein paar Dinge...
Hoffnungsloser Fall.
Was ist denn eigentlich aus der Strafanzeige geworden, die du gegen mich geschrieben hast?
...und allmählich verlier' ich die Lust hier.....wird langweilig....
#193Report
21.06.2011
Original von Dorfstudio
Als 68 Bundeswehrpakas mal allgemein in Mode kamen wurde offiziell versucht juristisch dagegen
anzugehen - und dann, wegen den Massen in Parkas, aufgegeben.
Wie kommen denn überhaupt original Uniformen mit original Abzeichen in den zivilen Umlauf??
(da wäre Polizei, Bundeswehr etc selber eigentlich für verantwortlich)
Die kann man in jedem Military-Shop frei kaufen... Völlig legal.
#194Report
21.06.2011
Original von Peter Herhold
[quote]Original von Dorfstudio
Wie kommen denn überhaupt original Uniformen mit original Abzeichen in den zivilen Umlauf??
Die kann man ganz normal kaufen. Auch Rangabzeichen usw. ...
Wenn uns früher bei der Bundeswehr mal was abhanden gekommen war,
haben wir es immer für ein paar Mark im Handel gekauft.
War einfacher als eine "Verlustmeldungen mit fünffachen Durchschlag" zu
schreiben und sich auch noch einen Anschiß abzuholen ... ;-)
[/quote]
An meine erste Kevlar-Schutzweste... das ist inzwischen verjährt, das kann ich also erzählen... kam ich wie folgt: Ich erzählte einem befreundeten BW-Sanitäts-Uffz (Zahntechniker), daß ich eine Weste für meine Reise nach Bosnien (1995) benötigen würde. Er darauf: "Besorg ich Dir, kostet 120 Mark." Ich: "Wie kommt denn der Preis zustande?" Er: "Bei Verlust von Ausrüstung muß der Soldat 25 Prozent vom Anschaffungswert bezahlen. Die Westen kosten ca. 480 Mark." Ich: "Ok." Drei Tage später hatte ich die Weste. Ich: "Ist das Deine?" (Er war ein ordentliches Stück kleiner als ich.) Er: "Quatsch! Ich hab einen gesucht, der ungefähr Deine Größe hat. Und dann gesagt: Her mit der Weste, hier ist Deine Verlustmeldung, und hier sind die 120 Mark."
Und nun steiniget mich, Ihr Gesetzestreuen! Aber jeder nur einen Stein...![IMG]
(Bevor einer auf dumme Gedanken kommt - mit Waffen und Munition funktioniert das nicht so. Obwohl... 1999 machte in der ganzen Truppe die Geschichte die Runde von einem Bundeswehrgeneral, der seine Dienstpistole verloren hatte... Weg. Einfach weg. Unauffindbar wech...)
#195Report
21.06.2011
ok, versuchen wir es mal mit ein paar gaaaanz einfachen fragen:
1. Bates: ist sie Polizistin? JA oder NEIN?
[hättest Du das vor 10 seiten beantwortet wäre es nicht so wie es ist!]
2. Tom: sorry wenn ich unwissend bin, was machst Du so beruflich das Du Dir so sicher bist?
[oder woher nimmst Du das wissen]
1. Bates: ist sie Polizistin? JA oder NEIN?
[hättest Du das vor 10 seiten beantwortet wäre es nicht so wie es ist!]
2. Tom: sorry wenn ich unwissend bin, was machst Du so beruflich das Du Dir so sicher bist?
[oder woher nimmst Du das wissen]
#196Report
21.06.2011
Original von TomRohwer
[quote]Original von Bates
Rischtisch: -Backt o topic-
Meine Frage lautet eher:
Macht sich das Modell schuldig, gegen den Paragraphen 132a StGB verstoßen zu haben bzw. der Fotograf wegen Beihilfe??
(wie es mir seinerzeit vorgeworfen wurde.)
Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch. Quatsch.
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, auf der irgendjemand dagegen vorgehen könnte.
Falls jemand anderer Meinung ist: ich setze 5.000 Euro für eine Wette - wenn einer einschlägt, schicken wir das ganze an drei Staatsanwaltschaften in Hamburg, Berlin und Bayern, und wenn auch nur eine davon ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen §132 StGB (Amtsanmaßung) oder §90a StGB (§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) einleitet, zahle ich meinem Wettgegner 5.000 Euro. Gibt's kein Ermittlungsverfahren, bekomme ich 5.000 Euro.
(Ich verlange allerdings, daß mein Wettgegner zuvor eine Bankbürgschaft über 5.000 Euro vorlegt - ich habe nämlich keine Lust, das Geld nachher wegen Zahlungsunfähigkeit nicht zu bekommen.)[/quote]
die rechtsgrundlage steht sogar da...liest du aber einfach drüber weg anscheinend:
eben NICHT 132, sondern 132 a
"§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden."
die wette würdest du entsprechend glatt verlieren.
#197Report
21.06.2011
das war aber nicht seine wette ... *gähnnn
#198Report
21.06.2011
Original von Dorfstudio
OK - katholsche Priesterkleidung kann meines Wissens nach Hinz und Kunz halt nicht soo einfach kaufen.
Mühelos bei Ebay. Meßgewänder, allles was Du möchtest.
Und wenn das alles mit den Hoheitszeichen eine soo ernste Sache sein soll - dann müsste die Polizei bei jeder Fußball WM durchgreifen ... (weil Flaggen z.B. des Bundespräsidenten unsachgemäß benutzt werden - nicht auszudenken auch wenn im Trubel eine Flagge den Boden berühren würde)
Moooment....!!!
Richtig ist: die "Bundesdienstflagge"
[IMG]
darf man als Privatmensch nicht hissen. Als Flagge!
Die ist Bundesbehörden vorbehalten. Wenn man die also vor seinem Ferienhäuschen aufzieht, dann kann man durchaus Ärger bekommen. Was anderes ist es, wenn man das Ding als Autoaufkleber auf's Auto pappt, das ist meines Wissens erlaubt. (Weil es da nicht als Flagge verwendet wird...)
Da aber z.B. zur Fußball-WM 2006 unglaublich viele Leute diese Flagge herumschwenkten, und die auch als Flagge überall zigtausendfach verkauft wurde, gab es bei den Polizeibehörden der Länder und des Bundes eine informelle Übereinkunft, das jetzt nicht weiter zu verfolgen, weil diese Flagge ja auch nicht in der Absicht benutzt wird, ein Hoheitssymbol zu verkörpern.
(und was wäre dem gegenüber mit NVA Abzeichen/Uniformen, Volkspolizei oder FDJ Kleidung? - oder Orden aus dem dritten Reich ?)
Gar nichts, weil die keine offiziellen Symbole mehr sind. Aus Wehrmachtsorden muß nur ggf. das Hakenkreuz entfernt werden - es sei denn, das Ding würde als Ausstattung bei Filmaufnahmen, Fotoaufnahmen usw. benutzt, wo um die historische Detailgetreue geht. (Auf jedem Schiffsmodell des Schlachtschiffs "Bismarck" findet sich das Hakenkreuz als Fliegererkennungszeichen an Deck. Wäre sonst ja auch nicht originalgetreu...)
#199Report
21.06.2011
Original von eckisfotos
Ich habe keine Ahnung von Dienstvorschriften usw. und bin auch kein Jurist. Mich hat eigentlich der Vergleich mit EDEKA überzeugt. Also wenn das auf dem Bild ein EDEKA-Kittel wäre, dann wären Probleme wegen der Verwendung des Firmenschriftzugs durchaus möglich. Spricht viel dafür, dasss das bei der Polizei auch so sein könnte.
"EDEKA" ist eine geschützte Marke, die man nicht "markenmäßig" verwenden darf, wenn man nicht die nötige Erlaubnis des Markeninhabers hat. Auf einem Foto ist das EDEKA-Logo aber fast immer harmlos, weil eben nicht im Geschäftsverkehr Bezug auf die Marke genommen wird. "Polizei" ist keine geschützte Marke und wäre als Marke auch gar nicht schutzfähig, weil Gattungsbezeichnung.
Übrigens habe ich mal eine Polizeikommisarin kennengelernt, die meine Waffennachbildung albern fand und meinte, dass sie ihre Dienstwaffe mitgebracht hätte, wenn sie gewusst hätte, dass Aufnahmen mit einer Waffe entstehen sollten. Das fand ich bedenklich.
Das dürfte mit den einschlägigen Dienstvorschriften über die Handhabung, Sicherung usw. der Dienstwaffe kollidieren.
#200Report
Topic has been closed











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