Wie Bewerbungsbilder berechnen? 81
04.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
Aber vielleicht können andere mehr dazu sagen
Das Finanzamt mit Sicherheit.
#22Report
04.01.2012
find ich daneben..
however.
wenn du es wirklich auf "liebhaberei" münzen willst, darfst du auch keine Rechnung schreiben.
Stell ihr ne Quittung aus "Betrag dankend erhalten" -> Das langt fürs Finanzamt.
Ich hoffe auch für dein Gewissen gegenüber deiner Freundin.
however.
wenn du es wirklich auf "liebhaberei" münzen willst, darfst du auch keine Rechnung schreiben.
Stell ihr ne Quittung aus "Betrag dankend erhalten" -> Das langt fürs Finanzamt.
Ich hoffe auch für dein Gewissen gegenüber deiner Freundin.
#23Report
[gone] User_293587
04.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von netAction
So weit ich es herausgehört habe, kann ich einfach Fotoaufnahmen auf die Rechnung schreiben, und da es sowieso nie wirtschaftlich sein wird, gibt es keine Probleme?
Es sieht so aus, wie wenn Du dann tatsächlich meine Idee der "Liebhaberei" verwendest.
Ich kann aber nicht sagen, ob man nicht auch "Liebhaberei" beim Finanzamt anmelden muß ( obwohl das keine gewerbliche und keine freiberufliche Tätigkeit ist, und man auch exakt Null EUR Steuern etc bezahlen muss ), vielleicht können das andere sagen.
Weil ICH arbeite z.Zt. nicht auf "Liebhaberei"-Basis.
Wenn da jetzt keine Experten antworten, würd ich simpel aber eben doch unbedingt auf die Rechnung schreiben, dass die Einnahmen nur der Finanzierung Deiner fotografischen Ausgaben dienen und keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt - falls jemand die Rechnung in die Finger kriegt, weiss die Behörde, wie das einzuordnen ist.
Aber vielleicht können andere mehr dazu sagen.
Hinzugefügt: Eben dann auch die Ausgabenquittungen und Rechnungskopien unbedingt aufheben, damit man im Zweifel auch nachweisen kann, dass die Ausgaben auf Dauer größer als die EInnahmen sind.[/quote]
Liebhaberei ist so eine Sache. Liebhaberei bedeutet das keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit vorliegen, da es an der Gewinnerzielungsabsicht mangelt.
Wenn er das will, dann muss er die ganz normalen Anmeldungen machen (Gewerbe, etc...). Das Finanzamt, behandelt das dann genau wie bei einem normalen Gewerbetreibenden, wenn er dann nach 10 oder 5 Jahren keinen Totalüberschuß hat, muss er alle Steuern die er wegen den negativen Einkünften im Rahmen des Gewerbes erstattet bekommen hat zurückzahlen. Bei verdacht auf Liebhaberei werden die Veranlagungen im Bezug auf das Gewerbe vorläufig gemacht (§ 165 AO), deshalb kann das dann rückwirkend geändert werden. Das ist nichts was man irgentwie beantragen kann.
Meiner Meinung nach liegt aber bei ihm kein Gewerbe vor, da es weder nachhaltig noch gewinnorientiert ist. Deshalb kann er auch keine Rechnung stellen, außer er hat schon ein Unternehmen.
Aber seiner Freundin ist die Rechnung sicher wichtig oder? Weil sie die für die Agentur für Arbeit braucht.
#24Report
04.01.2012
Original von netAction
So weit ich es herausgehört habe, kann ich einfach Fotoaufnahmen auf die Rechnung schreiben, und da es sowieso nie wirtschaftlich sein wird, gibt es keine Probleme?
Fotoaufnahmen macht der Fotograf. Im schlimmsten Fall erfährt das die Kammer und bittet dich als Fotografen um den jährlichen Obulus...
"Fotodesignleistungen pauschal 50 EUR" hört sich doch da schon anders an und im Umkehrschluß sollte deine Freundin auch keine Probleme haben, diese z.B. als Werbungskosten geltend zu machen.
#25Report
[gone] User_293587
04.01.2012
Original von regensburg82
find ich daneben..
however.
wenn du es wirklich auf "liebhaberei" münzen willst, darfst du auch keine Rechnung schreiben.
Stell ihr ne Quittung aus "Betrag dankend erhalten" -> Das langt fürs Finanzamt.
Ich hoffe auch für dein Gewissen gegenüber deiner Freundin.
Bei Liebhaberei darf er sicher eine Rechnung schreiben. Da es bei der Umsatzsteuer nur auf eine Einnahmeerzielungsabsicht ankommt. Liebhaberei stellt aber auf die Einkommensteuerrechtliche Gewinnerzielungsabsicht ab.
Quittungen und Rechnungen unterscheiden sich kaum.
#26Report
[gone] User_293587
04.01.2012
Original von ombizarre
[quote]Original von netAction
So weit ich es herausgehört habe, kann ich einfach Fotoaufnahmen auf die Rechnung schreiben, und da es sowieso nie wirtschaftlich sein wird, gibt es keine Probleme?
Fotoaufnahmen macht der Fotograf. Im schlimmsten Fall erfährt das die Kammer und bittet dich als Fotografen um den jährlichen Obulus...
"Fotodesignleistungen pauschal 50 EUR" hört sich doch da schon anders an und im Umkehrschluß sollte deine Freundin auch keine Probleme haben, diese z.B. als Werbungskosten geltend zu machen.[/quote]
Wenn seine Freundin so eine Rechnung einreicht, dann macht das Finanzamt in der Regel eine Kontrollmitteilung. Wenn er dann kein Gewerbe angemeldet hat bekommt er eine riesen Menge Probleme.
#27Report
04.01.2012
Original von c-row187
Wenn er das ( d.h. Liebhaberei ) will, dann muss er die ganz normalen Anmeldungen machen (Gewerbe, etc...). Das Finanzamt, behandelt das dann genau wie bei einem normalen Gewerbetreibenden, wenn er dann nach 10 oder 5 Jahren keinen Totalüberschuß hat, muss er alle Steuern die er wegen den negativen Einkünften im Rahmen des Gewerbes erstattet bekommen hat zurückzahlen.
Kompletter Blödsinn.
#28Report
[gone] User_293587
04.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von c-row187
Wenn er das will, dann muss er die ganz normalen Anmeldungen machen (Gewerbe, etc...). Das Finanzamt, behandelt das dann genau wie bei einem normalen Gewerbetreibenden, wenn er dann nach 10 oder 5 Jahren keinen Totalüberschuß hat, muss er alle Steuern die er wegen den negativen Einkünften im Rahmen des Gewerbes erstattet bekommen hat zurückzahlen.
Kompletter Blödsinn.[/quote]
Ich studiere Steuerrecht und arbeite beim Finanzamt.
#29Report
04.01.2012
Original von c-row187
Ich studiere Steuerrecht und arbeite beim Finanzamt.
Ok.
Wo steht es, dass man ein Gewerbe, das keines ist, weil die Gewinnerzielungsabsicht fehlt, als Gewerbe anmelden muß ?
Es ist mir klar, daß 99% der Ratgeber darauf hinauslaufen, wie man es vermeidet, als Liebhaberei eingestuft zu werden, denn die meisten WOLLEN gewerblich tätig sein, um verluste abzuschreiben.
Bei ihm ist es aber umgekehrt, er möchte es nicht.
#30Report
[gone] Pande
04.01.2012
"Liebhaberei" gibt's doch nur, wenn man schon ein Gewerbe angemeldet hat. Und wenn DANN die Einnahmen zu gering sind, dann wird man vom Finanzamt so eingestuft. Oder nicht?
Da hat man als Gewerbebetreiber aber kein Mitspracherecht. Vorraussetzung ist, dass man schon ein Gewerbe angemeldet hat.. Hat der TO aber nicht.
-
Da hat man als Gewerbebetreiber aber kein Mitspracherecht. Vorraussetzung ist, dass man schon ein Gewerbe angemeldet hat.. Hat der TO aber nicht.
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#31Report
04.01.2012
aber Vorsicht mit der Rechnung, könnte aufs Hartz IV angerechnet werden.
anTon
anTon
#32Report
04.01.2012
*lach* aber so sehen sie dann auch aus... :)
Original von anTon
Bewerbungsbilder kosten beim Fotografen um die Ecke 12.- für 4 Stück.
anTon
#33Report
[gone] User_293587
04.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von c-row187
Ich studiere Steuerrecht und arbeite beim Finanzamt.
Ok.
Wo steht es, dass man ein Gewerbe, das keines ist, weil die Gewinnerzielungsabsicht fehlt, als Gewerbe anmelden muß ?
Es ist mir klar, daß 99% der Ratgeber darauf hinauslaufen, wie man es vermeidet, als Liebhaberei eingestuft zu werden, denn die meisten WOLLEN gewerblich tätig sein, um verluste abzuschreiben.
Bei ihm ist es aber umgekehrt, er möchte es nicht.[/quote]
Um Veranlagt zu werden muss man ein Gewerbe anmelden. Wird man nicht veranlagt kann auch keine Überprüfung auf Libhaberei durchgeführt werden. Keiner beim Finanzamt glaubt dir das du nur minus machst, dann würde es sicher keine Gewerbe geben.
Wenn du es genauer willst, dann geh zum Steuerberater.
#34Report
[gone] User_293587
04.01.2012
Original von Pande
"Liebhaberei" gibt's doch nur, wenn man schon ein Gewerbe angemeldet hat. Und wenn DANN die Einnahmen zu gering sind, dann wird man vom Finanzamt so eingestuft. Oder nicht?
Da hat man als Gewerbebetreiber aber kein Mitspracherecht. Vorraussetzung ist, dass man schon ein Gewerbe angemeldet hat.. Hat der TO aber nicht.
-
Ganz genau.
Will er sich arbeit ersparen muss er es kostenlos oder ohne Rechnung machen.
#35Report
04.01.2012
Aber er ist kleinunternehmer und moechte seine freundin abkassieren, also soll er auch n beleg schreiben :-)
#36Report
[gone] User_293587
04.01.2012
Original von regensburg82
Aber er ist kleinunternehmer und moechte seine freundin abkassieren, also soll er auch n beleg schreiben :-)
Aber kleinunternehmer müssen auch ein Gewerbe anmelden, eine Steuernummer beantragen,... . Und das will er ja nicht.
#37Report
04.01.2012
ombizarre meint:
Fotodesignleistungen pauschal 50 EUR
So wirds gemacht. Danke schön.
Fotodesignleistungen pauschal 50 EUR
So wirds gemacht. Danke schön.
#38Report
04.01.2012
Original von c-row187
[quote]Original von regensburg82
Aber er ist kleinunternehmer und moechte seine freundin abkassieren, also soll er auch n beleg schreiben :-)
Aber kleinunternehmer müssen auch ein Gewerbe anmelden, eine Steuernummer beantragen,... . Und das will er ja nicht.[/quote]
Das hat er ja, siehe Eingangspost..
#39Report
[gone] User_293587
04.01.2012
Original von regensburg82
[quote]Original von c-row187
[quote]Original von regensburg82
Aber er ist kleinunternehmer und moechte seine freundin abkassieren, also soll er auch n beleg schreiben :-)
Aber kleinunternehmer müssen auch ein Gewerbe anmelden, eine Steuernummer beantragen,... . Und das will er ja nicht.[/quote]
Das hat er ja, siehe Eingangspost..[/quote]
Dann ist es doch ok. Da gibts kein Problem mit der Rechnung.
#40Report
Topic has been closed
Es sieht so aus, wie wenn Du dann tatsächlich meine Idee der "Liebhaberei" verwendest.
Ich kann aber nicht sagen, ob man nicht auch "Liebhaberei" beim Finanzamt anmelden muß ( obwohl das keine gewerbliche und keine freiberufliche Tätigkeit ist, und man auch exakt Null EUR Steuern etc bezahlen muss ), vielleicht können das andere sagen.
Weil ICH arbeite z.Zt. nicht auf "Liebhaberei"-Basis.
Wenn da jetzt keine Experten antworten, würd ich simpel aber eben doch unbedingt auf die Rechnung schreiben, dass die Einnahmen nur der Finanzierung Deiner fotografischen Ausgaben dienen und keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt - falls jemand die Rechnung in die Finger kriegt, weiss die Behörde, wie das einzuordnen ist.
Aber vielleicht können andere mehr dazu sagen.
Hinzugefügt: Eben dann auch die Ausgabenquittungen und Rechnungskopien unbedingt aufheben, damit man im Zweifel auch nachweisen kann, dass die Ausgaben auf Dauer größer als die EInnahmen sind.