Wie Bewerbungsbilder berechnen? 81

Also mir hat die HWK ganz klar erklärt das wenn man Hochzeit oder Portraitbilder anbietet ,man schon mal ganz klar HWK pflichtig ist ( und Bewerbungsbilder sind doch wohl zum größten Teil Portrait ) - unabhängig davon wie man vom Finanzamt eingestuft wird.
Oder ob man überhaupt einen müden Euro verdient.

Soll das denn eine einmalige Sache sein oder möchtest du das öfter anbieten ?
04.01.2012
Original von regensburg82
......................
und @ carl -> Das finanzamt kann und wird auch das gewerbe wegen liebhaberei untersagen wenn ständig minus gefahren wird.


Das Finanzamt wird sich hüten ein Gewerbe zu untersagen, weil das nicht in dessen Zuständigkeits- bzw Aufgabenbereich fällt!
Grundsätzlich ist KEIN Finanzamt in der BRD befugt ein Gewerbe zu untersagen!


@to:

Wie deine Rechnungen auszusehen haben (lt . Abgabenordnung) das sagt Dir Dein Steuerberater - als Kleinstunternehmer solltest du das ohnehin wissen ( Name, kpl. Anschrift und Steuernumme des Rechnungsstellers, fortlaufende Rechnungsnummer, Rechnungsdatum Zeitpunkt der Lieferung etc Hinweis auf enthaltene Mehrwertsteuer oder Kleinstunternehmerregelung gem UStG und Name des Rechnungsempfängers).

Falls Deine Bekannte die Rechnung benötigt, um den Betrag steuerlich geltend machen zu können, mußt du Bewerbungsbilder draufschreiben, andernfalls kannst du z.b. Fotoarbeiten aufschreiben.

Was diese Dienstleistung bei dir kostet solltest du dir selbst ausrechnen können oder auch auswürfeln.

Ich weiß ja nicht welchen Betrag du für diese Dienstleistung nimmst aber warum stellst du überhaupt eine Rechnung aus wenn eine normale Quittung den gleichen Dienst tut!!!!
Vorgedruckte Quittungsblöcke bekommst du in jedem halbwegs vernünftigen Schreibwarengeschäft - steuerliche Vorgaben dafür - siehe oben!

@ schmaelter:
entweder hast du bei dem Gespräch mit der Handwerkskammer nicht richtig zugehört oder zu zitierst hier dieQquintessenz dieses Gesprächs nicht vollständig bzw falsch! Dass man dich von Seiten der HWK falsch informiert hat wage ich zu bezweifeln!
05.01.2012
Original von schmaelter photography
Also mir hat die HWK ganz klar erklärt das wenn man Hochzeit oder Portraitbilder anbietet ,man schon mal ganz klar HWK pflichtig ist ( und Bewerbungsbilder sind doch wohl zum größten Teil Portrait ) - unabhängig davon wie man vom Finanzamt eingestuft wird.


Das mag die Auffassung der HWK sein, weil die ein Interesse haben, Beiträge abzukassieren.

Unabhängig ob Hochzeit oder Portrait - wenn Du dich stur stellst und nur halbwegs belegen kannst, aufgrund deines speziellen Stils gebucht zu werden, in den Du Dir auftraggeberseitig auch nicht reinreden lässt, hat die HWK de facto wenig Chancen.
Sowas lässt sich über eine entsprechend gefasste schriftliche Auftragsvereinbarung regeln, die vom Kunden bei Auftragserteilung unterschrieben werden muss nd die einen entsprechenden Passus enthält.

Zwischen "hätte gerne" und "kann" ist immer ein Unterschied.
Wenn man gleichzeitig auf der Spielweise alle anderen Disziplinen wie Passbilder etc. mit anbietet, wirds natürlich schwierig.
05.01.2012
also mein BLW Studium ist ja schon ne weile her und mein Gewerbe hab ich auch schon länger aufgegeben, aber man darf nicht alles durcheinander bringen und bei mir was das so:

Gewerbe ist es wen man Geld für Leistung nimmt, die nicht selbständige Arbeit ist - dazu gibt es einen enumerierten Katalog. Das ist anzumelden und der Überschuss in der EKST Erklärung anzugeben.
Hat man zu kleine Umsätze muss man weder Gewerbe-, noch Umsatzsteuer zahlen - darf aber auch keinen Vorsteuerabzug machen. Wohl kann man aber kleine bis negative Gewinne machen. Bei Liebhaberei geht es dann darum, dass man mit den Verlusten aus seinem Hobby nicht seine Einkommensteuer mindert. Meine FA war da sehr hilfsbereit, hingehen und reden hilft, Schreiben ist ne schlechte Idee.

Den Kammern ist der Gewinn volkommen egal, du hast den Beitrag zu leisten, egal, ob Du Gewinn erwirtschaftest oder nicht, egal ob Du 100€ Umsatz im Jahr machst oder 100.000. Die lassen nicht mit sich diskutieren.
Das mag die Auffassung der HWK sein, weil die ein Interesse haben, Beiträge abzukassieren.

Unabhängig ob Hochzeit oder Portrait - wenn Du dich stur stellst und nur halbwegs belegen kannst, aufgrund deines speziellen Stils gebucht zu werden, in den Du Dir auftraggeberseitig auch nicht reinreden lässt, hat die HWK de facto wenig Chancen.
Sowas lässt sich über eine entsprechend gefasste schriftliche Auftragsvereinbarung regeln, die vom Kunden bei Auftragserteilung unterschrieben werden muss nd die einen entsprechenden Passus enthält.

Zwischen "hätte gerne" und "kann" ist immer ein Unterschied.
Wenn man gleichzeitig auf der Spielweise alle anderen Disziplinen wie Passbilder etc. mit anbietet, wirds natürlich schwierig.[/quote]

Interssante Theorie, hat mit der Praxis nur wenig zu tun.

Mit HWK/IHK hast Du immer zu tun, sonst ist das Schwarzarbeit !

Hier steht z.B. etwas, wo Du mit Deiner "kann" Ansicht nicht sehr weit kommst.


Hochzeitsfotografie, Portraitfotografie, Studiofotografie gehört zum Fotografenhandwerk und der Betrieb ist zum Eintrag in die Handwerksrolle verpflichtet.
05.01.2012
Original von Wilhelm Buck, Fotoatelier
Hier steht z.B. etwas, wo Du mit Deiner "kann" Ansicht nicht sehr weit kommst.


Hochzeitsfotografie, Portraitfotografie, Studiofotografie gehört zum Fotografenhandwerk und der Betrieb ist zum Eintrag in die Handwerksrolle verpflichtet.


Ich hoffe mal, dass ein einzelnes Shooting nicht handwerksähnlich ist.

Wie ich eine Rechnung schreibe und wie das steuerlich läuft, weiß ich.
[b]Original von Camera Obscura[/b

@ schmaelter:
entweder hast du bei dem Gespräch mit der Handwerkskammer nicht richtig zugehört oder zu zitierst hier dieQquintessenz dieses Gesprächs nicht vollständig bzw falsch! Dass man dich von Seiten der HWK falsch informiert hat wage ich zu bezweifeln!


Das war eine klare Aussage der HWK - in einem persönlichen Gespräch - sobald man Gewerblich "Hochzeitsfotografie - Portraitfotografie" ( von Studiofotografie haben die da nicht gessprochen ) anbietet ist man HWK pflichtig - unabhänging wieviel Umsatz man hat im Jahr.

Was bitte ist daran falsch oder soll ich falsch verstanden haben ?

lg Angie
05.01.2012
Ich frage mich echt wofür dieser ganze Aufwand und diese Fragestunde für nur ein einziges Shooting welches sogar noch im unteren Preissegment liegt?
Ich habe so das Gefühl dieser ganze Beitrag ist nicht wirklich ernst gemeint.....
Original von Pixelspalter
Ich frage mich echt wofür dieser ganze Aufwand und diese Fragestunde für nur ein einziges Shooting welches sogar noch im unteren Preissegment liegt?
Ich habe so das Gefühl dieser ganze Beitrag ist nicht wirklich ernst gemeint.....


:D

Ja, scheint ein heisses Eisen zu sein. Allein die Arbeitszeit, die im Lesen und Schreiben dieses Threads steckt, übersteigt den Betrag, um den es hier geht, ja vermutlich um ein Vielfaches...

Ich weiss schon, wieso ich kein Geld verlange... :''')
05.01.2012
Original von plain
Allein die Arbeitszeit, die im Lesen und Schreiben dieses Threads steckt, übersteigt den Betrag, um den es hier geht, ja vermutlich um ein Vielfaches...


Ich habe es mir ehrlich gesagt einfacher vorgestellt.

Die Rechnung ist draußen, es steht Fotoarbeiten drauf. Das reicht meiner Bekannten und wird, wie ich hier erfahren habe, keine Beitragsforderungen nach sich ziehen.
Original von netAction
[quote]Original von plain
Allein die Arbeitszeit, die im Lesen und Schreiben dieses Threads steckt, übersteigt den Betrag, um den es hier geht, ja vermutlich um ein Vielfaches...


Ich habe es mir ehrlich gesagt einfacher vorgestellt.

...[/quote]

Ich glaube, ich lass das dann mal mit dem reich und berühmt :)
[gone] wishmasterIN
05.01.2012
man könnte schon meinen eure steuer-fuzzis hätten sonst nichts zu tun omg.
05.01.2012
Original von netAction
Ich würde gerne einmalig einer Freundin Bewerbungsbilder machen ohne gleich drei Kammern beizutreten. Geht das? Was muss auf der Rechnung stehen? Ich arbeite als Kleinunternehmer ohne Märchensteuer.

Auch ein Kleinunternehmer sollte das selber wissen... *grmpf*
05.01.2012
Original von scene4.me ++ NEUE Produzenten-Sedcard ++
[quote]Original von netAction
Es geht mir darum, dass ich nicht vor dem Finanzamt als Handwerker oder Künstler erscheine, wenn mir das nur Kosten und Ärger einbrockt.


....ähm - als was denn sonst, wenn nicht als eines von beidem??
Gibts dazwischen noch irgend was?[/quote]
Fotodesigner. Bildjournalist.
[gone] User_6099
05.01.2012
+ Dipl. Fotodes.


Original von TomRohwer
[quote]Original von scene4.me ++ NEUE Produzenten-Sedcard ++
[quote]Original von netAction
Es geht mir darum, dass ich nicht vor dem Finanzamt als Handwerker oder Künstler erscheine, wenn mir das nur Kosten und Ärger einbrockt.


....ähm - als was denn sonst, wenn nicht als eines von beidem??
Gibts dazwischen noch irgend was?[/quote]
Fotodesigner. Bildjournalist.[/quote]
05.01.2012
Original von netAction
Das weiß ich eben nicht. Es gibt doch Kammern, Sozialkassen, Zünfte oder wie das alles heißt. Wegen einer einzelnen Rechnung möchte ich nicht gleich ewig hohe Beiträge riskieren. Deshalb suche ich einen Weg, die Rechnung so zu schreiben, dass ich damit nicht weiter auffalle.

Als Kleinunternehmer bist Du zwangsläufig schon jetzt ja entweder Gewerbetreibender oder Freiberufler... Was davon Du bist, solltest Du eigentlich wissen...
[gone] User_6099
05.01.2012
naja...

einfachster Klartesxt: Du solltest wissen, wie Du, deinem Finanzamtsstatus konform, die Rechnung zu stellen hast.

Edith meint: Alda... Kommata!
05.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von regensburg82
und @ carl -> Das finanzamt kann und wird auch das gewerbe wegen liebhaberei untersagen wenn ständig minus gefahren wird.


Ich habe ihm empfohlen, keinen Gewerbebetrieb zu machen, sondern Liebhaberei.[/quote]
"Liebhaberei" kann man nicht "machen", Liebhaberei stellt das Finanzamt fest, und zwar nur in einem einzigen Fall: wenn man längerfristig (Faustregel 3 Jahre) eine Gewinnerzielungsabsicht behauptet, aber dabei nur Verluste erzielt, die man steuerlich geltend machen will. Dann und nur dann sagt das Finanzamt: das erkennen wir nicht an, das ist Liebhaberei.

Die steuerliche Konstruktion "Liebhaberei" ist nicht dafür da, daß man Einkünfte nicht versteuern muß, sondern ausschließlich dafür, daß man die Kosten seines Hobbys nicht von der Steuer absetzen kann.

Einen http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbebetrieb , der nicht existiert, weil keine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt, kann das Finanzamt nicht untersagen.

Das Finanzamt hat mit einer Gewerbeuntersagung sowieso nicht die Bohne was zu tun.

Das Finanzamt befindet - völlig unabhängig von der Gewerbebehörde - ob eine Tätigkeit gewerblich ist. Und wenn sie das ist, ist sie gewerbesteuerpflichtig. Das ist eine Tätigkeit automatisch immer, wenn dafür ein Gewerbe angemeldet wurde, und manchmal auch dann, wenn kein Gewerbe angemeldet wurde.

Das Finanzamt kann nichts untersagen, was nicht existiert.

Das Finanzamt kann auch kein Gewerbe untersagen, das existiert...


Ich zitiere den ersten Satz, der in der Wikipedia steht:" Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird."

Was übrigens hanebüchener Unsinn ist. Weil es übersieht, daß auch freiberufliche und landwirtschaftliche Tätigkeiten wirtschaftliche Tätigkeiten sind, die auf eigene Rechnung, in eigener Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben werden...
Gewinn = Einnahmen Minus Ausgaben. Klar ?[/quote]
05.01.2012
Original von ombizarre
* dein vollständiger Name
* Anschrift
* Das Wort "Rechnung"
* Das Datum, wenn das Rechnungsdatum mit dem Leistungsdatum übereinstimmt "Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum" oder Leistungsdatum gesondert ausführen

Ja.
* Wenn Deine Freundin USt-Abzugsberechtigt ist, deren Ust-Id #

Unfug. Die USt-Identnummer hat nichts mit der Vorsteuerabzugsberechtigung zu tun, sondern wird beim "innergemeinschaftlichen" (d.h. also in der EU grenzüberschreitenden) Waren- und Dienstleistungsverkehr für die Option auf die Empfängerlandbesteuerung benötigt, sie wird auf einer Rechnung vom Rechnungssteller angegeben, die USt-Identnummer des Rechnungsempfängers braucht nicht auf der Rechnung angegeben zu werden, weil diese Angabe auch überhaupt keinen Sinn macht.

* "n dieser Rechnung ist gemäß § 19 (1) UStG keine Umsatzsteuer enthalten."
* MwSt darf nicht ausgewiesen werden
* Deine Steuernummer (wenn du eine hast)

Wenn man auf Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG optiert, hat man keine Umsatzsteuernummer; die USt-Nummer (nicht zu verwechseln mit der USt-Identnummer) muß auf Rechnungen angegeben werden, wenn diese a) höher als 150 Euro sind und b) Umatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Der Fotografenberuf ist handwerklich geschützt

Nein. Ist er nicht. Fotografie kann als Handwerk ausgeübt werden, oder als freier Beruf (Pressefotografen, Fotodesigner, Fotokünstler).

Deswegen sollte als Rechnungstext nicht "Fotografie" drinstehen, sondern "Fotodesign" o.ä.

Da kann auch bedenkenlos "Fotografie" drauf stehen. Es gibt nämlich nur zwei Möglichkeiten: entweder ist das, was man macht, die Ausübung der Fotografie als Handwerk, oder sie ist es nicht. Was auf der Rechnung steht, ist für die Beurteilung dieser Frage völlig ohne Belang.
Glaube, dass ich nix vergessen habe ... zur Sicherheit nochmal kurz auf der Homepage deines zuständiges FA nachguggen.[/quo

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