Wie Bewerbungsbilder berechnen? 81
05.01.2012
Original von Carl vom Westhafen
[quote]Original von c-row187
Wenn er das ( d.h. Liebhaberei ) will, dann muss er die ganz normalen Anmeldungen machen (Gewerbe, etc...). Das Finanzamt, behandelt das dann genau wie bei einem normalen Gewerbetreibenden, wenn er dann nach 10 oder 5 Jahren keinen Totalüberschuß hat, muss er alle Steuern die er wegen den negativen Einkünften im Rahmen des Gewerbes erstattet bekommen hat zurückzahlen.
Kompletter Blödsinn.[/quote]
Nein. Durchaus nicht. Er hat das immerhin besser verstanden als Du...
Wenn das Finanzamt "Liebhaberei" feststellt, dann versteuert es nach, weil nachträglich die steuerliche Abzugsfähigkeit der entsprechenden Ausgaben wieder aberkannt wird.
Beispiel, vielleicht wird's dann endlich mal klar:
Herr Meier verdient seine Brötchen als Busfahrer. Als Nebentätigkeit macht er Fotos (ob gewerblich oder für ne Stockagentur oder wofür auch immer ist dabei egal).
Mit dieser Nebentätigkeit erzielt er einen Honorarumsatz von 1000 Euro im Jahr. Das gibt er brav in seiner Steuererklärung an, und macht gleichzeitig 2000 Euro Betriebskosten für diese Tätigkeit geltend. Das bringt ihm - vereinfacht gesagt - einen steuerlich wirksamen Verlust von 1000 Euro, der seine Steuerbelastung mindert.
Das macht Herr Meier nun drei Jahre lang. Jedes ungefähr 1000 Euro Umsatz und 2000 Euro abzugsfähige Betriebskosten.
Dann kommt nach drei Jahren das Finanzamt und sagt: "Ne, Herr Meier - so läuft das nicht. Das ist keine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, welche Verluste erzeugen kann, die steuerlicht geltend gemacht werden können - das ist eine Liebhaberei. Und das heißt: wir streichen Ihnen die 6000 Euro abzugsfähige Betriebskosten, und entsprechend bekommen Sie jetzt ein Steuernachforderung für die letzten drei Jahre."
So läuft das mit der "Liebhaberei", etwas vereinfacht beschrieben.
(Es gehört noch etwas mehr dazu - nämlich die nachträgliche Unterstellung des Finanzamtes, daß nie ernsthaft beabsichtigt und möglich war, einen - steuerpflichten - Gewinn zu erzielen. Man kann nämlich durchaus einen Gewerbebetrieb gründen, fünf Jahre nur Verluste machen, und anschließend den Laden wegen offenkundiger Erfolglosigkeit wieder dicht machen, ohne daß das dann zur "Liebhaberei" erklärt wird. Da kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an.)
Vielleicht besitzt der Weber ja genügend Masochismus, den ganzen Klumpatsch mal richtigzustellen.
#62Report
05.01.2012
Original von Pande
"Liebhaberei" gibt's doch nur, wenn man schon ein Gewerbe angemeldet hat. Und wenn DANN die Einnahmen zu gering sind, dann wird man vom Finanzamt so eingestuft. Oder nicht?
Das geht auch bei Freiberuflichkeit, aber sonst: ja.
Da hat man als Gewerbebetreiber aber kein Mitspracherecht.
Richtig. Es sei denn, man setzt zu wenig um und hat zu viele Betriebskosten. Dann kann man das Finanzamt schon davon überzeugen, das als "Liebhaberei" zu sehen.
Man hat da aber nichts von.
Von der steuerrechtlichen Einschätzung "Liebhaberei" hat man nie was.
#63Report
05.01.2012
Original von c-row187
Aber kleinunternehmer müssen auch ein Gewerbe anmelden, eine Steuernummer beantragen,... . Und das will er ja nicht.
Nein, "müssen" sie nicht. Sie können ja auch Freiberufler sein...
#64Report
05.01.2012
Original von schmaelter photography
Also mir hat die HWK ganz klar erklärt das wenn man Hochzeit oder Portraitbilder anbietet ,man schon mal ganz klar HWK pflichtig ist ( und Bewerbungsbilder sind doch wohl zum größten Teil Portrait ) - unabhängig davon wie man vom Finanzamt eingestuft wird.
Ja - Hochzeit, Portrait, Paßfotos ... das sind typische handwerkliche Fotografentätigkeiten. Da möchte einen die HWK einen als Mitglied. Was bedeutet: Gewerbe, Gewerbeanmeldung. Und das bedeutet für's Finanzamt: Gewerbesteuerpflicht. (Wobei die erst ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro fällig wird. Irgendwo in der Gegend, die genaue Zahl müsst Ihr selbst googeln...)
Oder ob man überhaupt einen müden Euro verdient.
Für "Gewerbe" zählt a) Gewinnerzielungsabsicht, b) Dauerhaftigkeit (also nicht nur einmal), c) gewerbliche Art der Tätigkeit.
#65Report
05.01.2012
Original von scene4.me ++ NEUE Produzenten-Sedcard ++
[quote]Original von schmaelter photography
Also mir hat die HWK ganz klar erklärt das wenn man Hochzeit oder Portraitbilder anbietet ,man schon mal ganz klar HWK pflichtig ist ( und Bewerbungsbilder sind doch wohl zum größten Teil Portrait ) - unabhängig davon wie man vom Finanzamt eingestuft wird.
Das mag die Auffassung der HWK sein, weil die ein Interesse haben, Beiträge abzukassieren.[/quote]
Das ist die Auffassung der HWK, wie sie von allen Gerichten in den letzten Jahren bestätigt wurde.
Unabhängig ob Hochzeit oder Portrait - wenn Du dich stur stellst und nur halbwegs belegen kannst, aufgrund deines speziellen Stils gebucht zu werden, in den Du Dir auftraggeberseitig auch nicht reinreden lässt, hat die HWK de facto wenig Chancen.
Die HWK ist eine Einrichtung öffentlichen Rechts. Sie erlässt einen Mitgliedsbescheid, und gegen den kann man dann Widerspruch einlegen, und wenn der von der HWK abgelehnt wird, muß man vor Gericht gegen die HWK klagen. Die HWK kann übrigens auch Bußgelder verhängen, wenn man ein Handwerksgewerbe betreibt, ohne es bei der HWK angemeldet zu haben. Und die Gewerbebehörde kann Bußgelder verhängen, wenn man ein Gewerbe errichtet, ohne es vorher angemeldet zu haben.
Nur mal so am Rande...
Sowas lässt sich über eine entsprechend gefasste schriftliche Auftragsvereinbarung regeln, die vom Kunden bei Auftragserteilung unterschrieben werden muss nd die einen entsprechenden Passus enthält.
Nein. Das regelt leider gar nichts. Für die rechtliche (HWK-Pflicht, Gewerbesteuerpflicht, etc.pp.) Beurteilung kommt es nicht darauf an, wie man es nennt - sondern darauf, was es ist.
Und was es ist - das entscheidet leider nicht man selber...
Zwischen "hätte gerne" und "kann" ist immer ein Unterschied.
In der Tat. Und ganz besonders beim Zusammentreffen mit Handwerkskammern, Finanzämtern und ähnlichen Trägern hoheitlicher Aufgaben.
#66Report
05.01.2012
Original von Pixelspalter
Ich frage mich echt wofür dieser ganze Aufwand und diese Fragestunde für nur ein einziges Shooting welches sogar noch im unteren Preissegment liegt?
Ich habe so das Gefühl dieser ganze Beitrag ist nicht wirklich ernst gemeint.....
Ich frage mich eher, ob man nicht statt einzelner Postings vielleicht gleich ganze Threads als Textbausteine haben könnte...
WIE OFT wurde dieses Thema eigentlich in den letzten drei, vier Jahren im MK-Forum durchgekaut? Und wie oft wurde in den letzten drei, vier Jahren immer und immer wieder derselbe hanebüchene Unsinn verbraten, richtiggestellt, verbraten, richtiggestellt, verbraten, richtiggestellt, verbraten...
#67Report
05.01.2012
Ja !!!!
Tom hat Recht !! 100 %
Hans
Tom hat Recht !! 100 %
Hans
#68Report
06.01.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von Carl vom Westhafen
[quote]
Ich zitiere den ersten Satz, der in der Wikipedia steht:" Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird."
Was übrigens hanebüchener Unsinn ist. Weil es übersieht, daß auch freiberufliche und landwirtschaftliche Tätigkeiten wirtschaftliche Tätigkeiten sind, die auf eigene Rechnung, in eigener Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben werden...
[/quote]
Das ist kein Unsinn, sondern das Gewerbe im "grundsätzlichen" Sinne. Die Wikipedia kann halt nicht alles in einen Satz schreiben. Ich zitiere den 2. Satz der Wikipedia:
Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk.
das ist das, was steuerrechtlich gilt. Aber weil es schon an den Kriterien im ersten Satz scheiterte, habe ich es unterlassen, auch den zweiten Satz zu zitieren.
Genauso kann es bei "Liebhaberei" wohl was geben was "vom Finanzamt festgestellt wird", und etwas was blos ein anderer Begriff für "noch-Hobby " ist. vgl
hier ("ist Gewinn geplant") . Wobei ich allerdings dazufüge, dass ich kein Steuerexperte bin.
Aber ich hab nun gelernt, Leute die in keiner Weise selbstständig sind ( auch nicht auf ganz anderem Gebiet ), dürfen - wenn ich es hier richtig gelernt habe - keine Rechnungen stellen (???).
#69Report
06.01.2012
Nein, den besitze ich nun wirklich nicht. Es sei denn, mich würde jemand für die Entwirrung und Bewertung des Haufens entlohnen. Stundensatz auf Anfrage! ;-) Aber zumindest hatte ich dem TO kurz und knapp Hilfestellung per PN gegeben. Aber das war auch schon vor ettlichen Seiten...
Auf jeden Fall steht in diesem Thread schon wieder VIEL ZU VIEL drin, was zwischen gefährlicher Halbwahrheit und fachlichem Schwachsinn schwankt. :-D
Fachlich wird hier zwischen "steuerbar" und "nicht steuerbar" unterschieden. Wenn die Einkünfte bislang steuerbar waren, dann sind sie nach Feststellung von Liebhaberei "nicht steuerbar" und damit steuerlich auch nicht mehr anrechenbar.
Original von TomRohwer
Vielleicht besitzt der Weber ja genügend Masochismus, den ganzen Klumpatsch mal richtigzustellen.
Auf jeden Fall steht in diesem Thread schon wieder VIEL ZU VIEL drin, was zwischen gefährlicher Halbwahrheit und fachlichem Schwachsinn schwankt. :-D
Fachlich wird hier zwischen "steuerbar" und "nicht steuerbar" unterschieden. Wenn die Einkünfte bislang steuerbar waren, dann sind sie nach Feststellung von Liebhaberei "nicht steuerbar" und damit steuerlich auch nicht mehr anrechenbar.
Original von TomRohwer
Wenn das Finanzamt "Liebhaberei" feststellt, dann versteuert es nach, weil nachträglich die steuerliche Abzugsfähigkeit der entsprechenden Ausgaben wieder aberkannt wird.
#70Report
06.01.2012
Lieber Tom.
Du hast vor ein paar Seiten ganz richtig festgestellt, dass ich als Kleinunternehmer ganz gut alleine mit der Steuer zurecht komme. Darum geht es auch gar nicht. Danach hast du den Thread mit steuerlichen Fragen vollgeschrieben und dich danach beschwert, dass dein Off-Topic schon ziemlich oft kam.
Vielleicht kannst du auf meine eigentliche Frage, was ich von der Handwerkskammer zu befürchten habe, noch kurz eingehen.
Viele Grüße aus Berlin!
Du hast vor ein paar Seiten ganz richtig festgestellt, dass ich als Kleinunternehmer ganz gut alleine mit der Steuer zurecht komme. Darum geht es auch gar nicht. Danach hast du den Thread mit steuerlichen Fragen vollgeschrieben und dich danach beschwert, dass dein Off-Topic schon ziemlich oft kam.
Vielleicht kannst du auf meine eigentliche Frage, was ich von der Handwerkskammer zu befürchten habe, noch kurz eingehen.
Viele Grüße aus Berlin!
#71Report
[gone] User_293587
06.01.2012
Original von TomRohwer
[quote]Original von c-row187
Bei Liebhaberei darf er sicher eine Rechnung schreiben. Da es bei der Umsatzsteuer nur auf eine Einnahmeerzielungsabsicht ankommt. Liebhaberei stellt aber auf die Einkommensteuerrechtliche Gewinnerzielungsabsicht ab.
Meine Güte - wie viele Spinnen marschieren denn heute wieder durch den Yucca-Palmen-Wald...
Das ist ja kaum noch auszuhalten.
Liebhaberei im einkommenssteuertechnischen Sinne hat nichts wiederhole NICHTS mit "Gewinnerzielungsabsicht" zu tun, sondern ausschließlich mit Gewinnerzielung.[/quote]
Wenn jemand 5 Jahre mit seinen Fotos minus macht (als nebentätigkeit), dann bekomt er, bevor die rückwirkende Änderung erfolgt, ein Anschreiben, wenn er dann glaubhaft versichert das er eine Gewinnerzielungsabsicht hat, dann darf das Finanzamt ihm keine Liebhaberei unterstellen.
Wenn er in den 5 Jahren 3 mal Gewinn macht, nach den 5 Jahren aber ein totalminus steht und er eine Gewinnerzielungsabsicht nicht glaubhaft versichern kann, dann sagt das Finanzamt: "Er macht das ohne GEWINNERZIELUNGSABSICHT". Es geht also auch nicht um Gewinnerzielung, vielmehr um die Erzielung eines Totalüberschußes in einem bestimmten Zeitraum (bei uns im Amt 5 - 10 Jahre)
Ich hab solche Änderung schon oft gemacht. Du brauchst mir also nicht zu erklären wie das Funktioniert und um was es da geht.
#72Report
[gone] User_293587
06.01.2012
Ich denke du hast von der Kammer nichts zu befürchten, da es nur einmalig ist und du scheinbar nicht vorhast das öfter zu machen.
#73Report
06.01.2012
@netaction
[x] Du machst nirgendwo Angebote von der klassischen "Auftragsfotografie" in der Art von :"Ihr Foddoknipps für Portrait,-Familiien,Kinder,Hochzeit etc blablub"
[x] So wie es auschaut waren die Bewerbungsbildchen dein erster *Foto*Auftrag für Cash
[x] Dein nächster Fotoauftrag ist "vieleicht" mal in einem, zwei ...oder x Jahren. Du weißt es ja nicht. Du bietest sowas ja nicht an.
Alle Kreuzchen richtig ?
Dann kann man deinen *einmaligen* Fotoauftrag nicht als Tätigkeit ansehen bei der du "dauerhaft mit Gewinnabsicht" unterwegs bist
[x] Du machst nirgendwo Angebote von der klassischen "Auftragsfotografie" in der Art von :"Ihr Foddoknipps für Portrait,-Familiien,Kinder,Hochzeit etc blablub"
[x] So wie es auschaut waren die Bewerbungsbildchen dein erster *Foto*Auftrag für Cash
[x] Dein nächster Fotoauftrag ist "vieleicht" mal in einem, zwei ...oder x Jahren. Du weißt es ja nicht. Du bietest sowas ja nicht an.
Alle Kreuzchen richtig ?
Dann kann man deinen *einmaligen* Fotoauftrag nicht als Tätigkeit ansehen bei der du "dauerhaft mit Gewinnabsicht" unterwegs bist
#74Report
06.01.2012
wie wäre es mit der entscheidenden frage:
als was hast du dein kleinunternehmergewerbe angemeldet?
J.H. de la Torre
als was hast du dein kleinunternehmergewerbe angemeldet?
J.H. de la Torre
#75Report
06.01.2012
Original von netAction
...................... meine eigentliche Frage, was ich von der Handwerkskammer zu befürchten habe,...............
1. wo kein Kläger da kein Richter. So lange du nur eine rechnung diesbezüglich schreibst wird das niemand wissen und kein Mitbewerber wird dich bei der HWK verpetzen - weil das ja keiner weiß!
2.Falls Du das völlig unnötig in der Öffentlichkeit breit trittst (so wie jetzt) kann es dir durchaus passieren, dass man dich bei der Kammer anschwärzt.
Dann liegt es NUR an Dir, Deinem Verhandlungsgeschick und Deinen Fähigkeiten Google für Deine Zwecke zu nutzen. Vermutlich wird aber gar nichts passieren!
Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass es wesentlich besser ist derartige Dinge dezent privat zu lösen - Recherchemöglichkeiten im Netz gibt es ja mehr als genug als für sowas gleich öffentlich ein Fass aufzumachen und so mögliche Neider noch mit der Nase drauf zu stoßen.
Diese Spezies findest du in der MK mehr als reichlich!!
#76Report
06.01.2012
Original von BS
[x] Du machst nirgendwo Angebote von der klassischen "Auftragsfotografie" in der Art von :"Ihr Foddoknipps für Portrait,-Familiien,Kinder,Hochzeit etc blablub"
Ja.
Original von BS
[x] So wie es auschaut waren die Bewerbungsbildchen dein erster *Foto*Auftrag für Cash
Ja. Der einzige.
Original von BS
[x] Dein nächster Fotoauftrag ist "vieleicht" mal in einem, zwei ...oder x Jahren. Du weißt es ja nicht. Du bietest sowas ja nicht an.
Genau.
> als was hast du dein kleinunternehmergewerbe angemeldet?
Softwareentwicklung.
#77Report
06.01.2012
Hier hatte sich doch bereits ein Schreiberling als Finanzamtsmitarbeiter geoutet, oder? Also...ich mein ja nur. :-D
Original von Camera Obscura
Diese Spezies findest du in der MK mehr als reichlich!!
#78Report
06.01.2012
FA hat mit HWK nichts zu tun!
#79Report
06.01.2012
das reduziert die wahrscheinlichkeit eines problems mit der hwk bei einer einmaligen rechnungsstellung selbst wenn du draufschreibst "erstellung von fotografien" gegen null.
näheres gerne per pn...
näheres gerne per pn...
#80Report
Topic has been closed
Meine Güte - wie viele Spinnen marschieren denn heute wieder durch den Yucca-Palmen-Wald...
Das ist ja kaum noch auszuhalten.
Liebhaberei im einkommenssteuertechnischen Sinne hat nichts wiederhole NICHTS mit "Gewinnerzielungsabsicht" zu tun, sondern ausschließlich mit Gewinnerzielung.