Hotel Shooting 79

[gone] User_194440
20.03.2013
@Satyr Satyrography
(Es gibt eben Leute, die mögen Copycats und Profiteure nicht)
ja das hat was von Mallorca: da liegt mein Handtuch da darf keiner hin.


Inzwischen habe ich paar Adressen erfahren wofür ich mich nochmal bei jenen Fotografen bedanken wollte.
[gone] Hermann Klecker
20.03.2013
Die üblichen Bedenkenträge kommen immer, wenn das Stichwort "Hotel" fällt.

Das Problem: Sie zitieren sich gegenseitig, also jeweils gleichgesinnte aus anderen Foren. Es fehlen entsprechende Rechtsverordnungen und konkrete Fälle.


Zum Hotel. Bei den Begriffen "ausgefallen" in Verbindung mit dem Hotel und dessen Mobiliar wäre mir jetzt nicht grad so ein langweiliges Southern-Syle Interieur eingefallen wie das auf den ansonsten recht guten Fotos der SC, die Du zitierst und mit deren Link Du wohl genau so sparsam bist, wie andere mit ihren Hotel-Tips.

So etwas gibt es mindestens einmal in Düdo und in Dortmund fällt mir auch eins ein. Sie gehören mir beide nicht persönlich. Trotzdem lieber per PN als im Forum.
21.03.2013
PS: Die Location vom Hotel würde ich auf keinen Fall irgendwo im Bild angeben - es sei denn Du hast die explizite Fotoerlaubnis vom Hotel. Der Eigentümer hat da die Rechte dran.

Nö. Hat er nicht. Jedenfalls nicht so.

Das Hausrecht im Hotelzimmer hat der Mieter, nicht das Hotel. Und der darf in dem Zimmer alles machen, was zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch" des Hotelzimmers zählt.

Also: darin übernachten, daran mit einer Prostituierten Sex haben, darin Geschäftsverhandlungen führen, darin einen Roman schreiben, darin Fotos machen, darin zu Allah oder dem Fliegenden Spaghetti-Monster beten...
21.03.2013
Da die Standard-Beherbergungs-Bedingungen (z.B. des DeHoGa-Standard-Vertrags) überhaupt keine Regelungen zum Thema "Fotografieren im Hotelzimmer" beinhalten, gibt es keinen Grund, warum das Fotografieren im Zimmer oder eine Veröffentlichung der Fotos nicht zulässig sein sollte.

Man sollte ggf. gucken, ob der Beherbergungs-Vertrag dazu eine Regelung enthält - allerdings würde sich dann sofort die nächste Frage stellen, ob das überhaupt wirksam ist. Denn der Beherbergungs-Vertrag wird dem Hotelgast üblicherweise gar nicht vor Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht, insofern ist es mehr als zweifelhaft, ob er überhaupt wirksam Vertragsbestandteil wird.

Davon ganz abgesehen wäre aber eine Klausel, die pauschal das Fotografieren im Hotelzimmer und die Veröffentlichung der dort gemachten Fotos verbietet, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit "überraschend" und würde den Vertragspartner Hotelgast unangemessen benachteiligen, und wäre somit unwirksam.

(Wer wissen möchte, was man alles entgegen landläufiger Legenden sehr wohl in Hotelzimmern tun darf, der sollte sich mal das auch sonst sehr amüsante Büchlein "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer: 'Wer auffährt hat Schuld' und andere juristische Halbwahrheiten' " des Jura-Professors und bekannten TV-Gastes Ralf Höcker zu Gemüte führen.)
[gone] User_194440
21.03.2013
@TomRohwer

sehr interessante Infos.Danke
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.03.2013
Recht für Fotografen: Der Ratgeber für die fotografische Praxis
ISBN-10: 3836217953

Da ist umfassend das Hausrecht behandelt.
Der Autor http://www.galileodesign.de/katalog/buecher/titel/autoren/gp/titelID-2904?GalileoSession=54141180A58wn7sKY4I#2259 beantwortete eine Frage zu dieser Problemstellung wie folgt:
das Hotel hat in der Tat ein Hausrecht, ich habe das - wenn auch kurz - in meinem Buch auf Seite 90, zwischen den beiden unteren Kästen, auch angesprochen. Ihr Hinweis hilft mir, bei der Neuauflage etwas näher auf die von Ihnen aufgezeigte Situation einzugehen. Wenn Sie ein Model im Hotel fotografieren, so ist dies solange unproblematisch, wie man nicht erkennen kann, in welchem Zimmer bzw. welchem Hotel die Fotos gemacht wurden. Anders ausgedrückt: erkennt man das Zimmer oder Teile der Einrichtung, sollten Sie vorsichtshalber um Erlaubnis fragen, meist gibt dies kein Problem. Verwendet man Hintergründe und zeigt nur das Modell, kann also keinen Schluß ziehen, wo die Aufnahme angefertigt wurde, so ist das Fotografieren unproblematisch, denn dann handelt es sich nicht um ein (teilweise) Darstellung des Innenraums, sondern nur des Modells.
Wobei ich noch ergänzend darauf hinweisen möchte, daß dann, wenn beispielsweise Designermöbel, die als solches dem Urheberschutz unterliegen, mit abgebildet werden, neben der Einwilligung des Hoteliers auch eine Einwilligung des Innenarchitekten bzw. des Urhebers der Möbelstücke in Betracht kommen an.


Ich würde es auf jeden Fall nicht auf einen Rechtsstreit mit dem Hotel ankommen lassen. Entsprechende Urteile habe ich nicht gefunden und ich habe nicht den Ehrgeiz, das erste Urteil darüber auszulösen. ;) Bei meinem letzten (kommerziellen) Hotelshooting hatte ich brav gefragt und das Shooting war mir genehmigt worden.
[gone] Andreas Jorns
21.03.2013
das Hotel hat in der Tat ein Hausrecht

Ist das nicht etwas verkürzt (und damit verfälscht) dargestellt? Nach meinen Informationen hat das Hotel zwar Hausrecht im Hotel - allerdings mit Ausnahme der vermieteten Zimmer (und darauf kommt es in diesem Beispiel ja an)!
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.03.2013
Da bin ich mir eben nicht sicher, da es sich um einen Beherbergungsvertrag und nicht um einen reinen Mietvertrag handelt. Du darfst ja auch keine Nägel in die Wand schlagen, was bei einem Mietvertrag (wie für Wohnraum) ja möglich ist. Das zeigt mir, dass es sehr wohl Einschränkungen und Unterschiede gibt.
Und - selbst wenn Fotoshootings in Hotelzimmern ohne Genehmigung erlaubt sein sollten - wie sieht das mit der Veröffentlichung aus? Man mietet das Zimmer ja wegen dem tollen Ambiente, und nicht um dort eine weiße Studiopappe aufzuhängen. Sobald man das Hotelzimmer als solches erkennen kann, wird es mit der Veröffentlichung schwierig. Schon alleine deswegen, weil man dann für die Veröffentlichung ein Property-Release braucht. Selbst, wenn man das Hausrecht während des Shootings im Hotelzimmer hätte, ist der Beherbergunsvertrag bei Veröffentlichung schon längst ausgelaufen, oder!?
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten - die er lieber nicht bekommen möchte.
Will sagen: Wer vor der Buchung eines Hotelzimemrs fragt, ob er darin fotografieren darf, bekommt eher mal ein "Nein" zu hören. U.a. auch deshlab, weil das Hotelmangement dann ja ertsmal nicht weiss, WAS man da nun tatsächlich shooten will.
Und wilde Porno-Drehs, von denen die anderen Hotelgäste möglicherweise etwas mitbekommen, möchte man eher nicht (wissentlich) in seinem Hause stattfinden lassen. Unbekannte Freizeitfotografen sind zudem i.d.R. auch keine besondere Referenz für ein Hotel, wenn man auf den Bildern das Hotel doch erkennen sollte. Da lässt man das Zimmer dann vielleicht lieber unbebucht.

Hingegen liegt gänzlich falsch, wer meint, ein Hotelmangement wolle auch wirklich gerne über alles Bescheid wissen, was in deren Zimmer passiert. MITNICHTEN.
Deshlab klare Devise: Buchen, reingehen, shooten, rausgehen, fertig. Dass Hotelzimmer für alle möglichen Shootings genutrzt werden, ist den Mangements alles andere als unbekannt und ungeläufig.
Und wenn sie nicht gefragt werden, können sie nachher auch immer sagen, nichts gewußt zu haben.

Erkennbarkeit von Hotelzimmern: Ibis-Hotels, Novotels usw. sind markenüblich durchgestylt. Das heisst, dass selbst, wenn ein ganzes Zimmer augbeildet ist, nicht auf ein bestimmtes Haus, und schon garnicht auf ein bestimmtest Zimmer geschlossen werden kann.
Novotel und ähnliche Ketten sind Franchise-Unternehmen. Welcher Franchise-Partner sollte also erkennen können, dass die veröffentlichten Bilder in SEINEN Haus gemacht wurden.. und dann dagegen zu klagen?

Ich habe schon Hotel angerufen, um mich für etwaige Shootings nach Ausstattungsdetails, Ausrichting der Fensterfronten usw zu erkundigen. Dabei habe ich im Telefonat gleich ganz selbstverständlich gesagt, dass ich das Zimer für ein Shooting brauche.
Nicht etwa gefragt, ob ich das darf. Sondenr einfach gesagt: "Ich habe ein paar spezielle Fragen zu ihren Juniur-Suiten, weil ich ein Shooting plane und eine passende Location suche. Ihre Junior-Suite sagt mir vom ersten Eindruck her zu, deshalb würd eich gern folgendes wissen: ...."
Ich habe noch keine Nachfrgae bekommen, wer ich denn sein, für wen oder in wessen Auftrag ich fotografiere.. oder ob ich nicth erstmal fragen wolle, ob es überhaupt gestattet sei. Man hat mir meine Fragen anstandslos und zuvorkomend beantwortet. Bei persönlicher Vorsprach eim Hotel, war es auch imer möglich, eine Zimmer in der entsprechenden Kategorie vom Personal geöffnet zu bekommen und besichtigen zu können.

Wer erst ellenlange schritliche Anfragen stellen möchte, zigmal anrufen will, usw. der hat offenbar ansonsten nicht genug zu tun.

Kleiner Tipp noch: Etliche Hotels vermieten ihre Zimmer auch vergünstigt als sog. "Tageszimmer". Die Zimmer können dann schon am Morgen vom Gast bezogen werden. Der Gast übernachtet nicht im Zimmer. Das ist z.b. für Geschäftsleute üblich, die sich für einen Tag in einer Stadt aufhalten, und lediglich eine Rückzugsmöglichkeit brauchen, um sich vor Meeting frisch zu machen, umzuziehen, ein par Telefonate zu führen..oder auch Gesprächsgäste im Zimmer zu empfangen..
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.03.2013
Novotel und ähnliche Ketten sind Franchise-Unternehmen. Welcher Franchise-Partner sollte also erkennen können, dass die veröffentlichten Bilder in SEINEN Haus gemacht wurden.. und dann dagegen zu klagen?

Solche Ratschläge finde ich bedenklich. Grade bei Franchise-Unternehmen gibt es EINEN Markeninhaber, der dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verklagen wird, wenn ein - in seinem geschützten Zimmer-Design fotografiertes - Nacktbildchen veröffentlicht wird. Da ist es völlig schnuppe, in welchem Haus es fotografiert wurde, bzw. zwingen sie dich erstmal per Gerichtsbeschluß zur Auskunft darüber.
[gone] User_194440
21.03.2013
finde die runde hier eigentlich sehr informativ, auch wenn die Meinungen auseinander gehen.

aber eigentlich habe ich nur ein bestimmtes Hotel gesucht und das kenne ich jetzt.
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
21.03.2013
Wenn jemand eigentlich nur ein ganz bestimmtes Hotel sucht finde ich den Threadtitel aber nicht sehr gut gewählt.

Mir geht es hier im Forum oft so das ich viel nützliches/erheiterndes im weiteren Threadverlauf vorfinde obwohl die Frage des Threadöffners schon auf der ersten Seite beantwortet wurde. Ich finde es prima das hier nicht nach jeder beantworteten Frage der Thread dicht gemacht wird.
[gone] User_30919
21.03.2013
@Lutz
"Hingegen liegt gänzlich falsch, wer meint, ein Hotelmangement wolle auch wirklich gerne über alles Bescheid wissen, was in deren Zimmer passiert. MITNICHTEN.
Deshlab klare Devise: Buchen, reingehen, shooten, rausgehen, fertig. Dass Hotelzimmer für alle möglichen Shootings genutrzt werden, ist den Mangements alles andere als unbekannt und ungeläufig.
Und wenn sie nicht gefragt werden, können sie nachher auch immer sagen, nichts gewußt zu haben."

Mir ist persönlich ein Fotograf bekannt, der 3.500 Euro Strafe zahlen musste.
Des Weiteren... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich würde mich hier nicht auf einige Ratschläge verlassen. Muss aber jeder selbst wissen.
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
21.03.2013
"Mir ist persönlich ein Fotograf bekannt, der 3.500 Euro Strafe zahlen musste."

Mit welcher (speziellen) Begründung? Ist für mich interessant weil ich u.a. schon Akt im Hotelflur gemacht habe.
[gone] User_30919
21.03.2013
Er hatte im Steigenberger Hotel Aufnahmen gemacht und die Bilder auf seiner HP veröffentlicht. Auf den Bildern war neben dem Modell auch die Ausstattung des Hotels bzw. des Zimmers ersichtlich. Aber was da im Detail geschrieben oder angeprangert wurde, dass weiß ich natürlich nicht. Liegt auch schon einige Jahre zurück.
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
21.03.2013
Hm, danke! Ich habe schon Hotelausstattung als Accessoires direkt mit ins Bild genommen... sollte man wohl besser drauf verzichten und eigenes Zeugs mitbringen.

Auf meiner SC habe ich sogar ein Pic wo man das Hotelzimmer genau lokalisieren kann... :)
@Jan,
du schreibst: "der dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verklagen wird, wenn ein - in seinem geschützten Zimmer-Design fotografiertes - "
Achja? Kannst du diese "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit" mit entsprechenden Aktenzeichenhinwesen belegen?
Wenn das so schnell und entsprechend passiert, muss es ja irgendwo auch in juristischen Datenbanken und Periodika usw. auch entsprechend viele, klare Fallbeispiele geben.
Die würdeich gerne mal lesen.

@Brunototti.
Der Fotograf ist dir persönlich bekannt? Bestens. Dann kannst du ja sicher mal von ihm das Aktenzeichen erfragen, und es hier posten.
Dann kann man sich über den Einzelfall genau informieren. Und nichts weiter tut ein Gericht: Über einen Einzelfall zu entscheiden. Und das bekanntlich auch nur da, wo ein Kläger ist.
Und wie ich schon schrieb: Den meisten Hotels isses echt schnuppe. Es werden Jahr für Jahr in Deutschland sicher zigtausende Hotel-Shootings gemacht.. Sowohl von Profis für große Auftraggeber,
als auch von Semiprofis und Freizeitfotografen, die keine namhaften Kunden bedienen oder ausschließlich TfP shooten. Wenn da ständig die Hotel (erfolgreich) hinterherklagen würden,
würde die Menge solcher Shootings sicher deutlich geringer sein, als sie es ist.

Mein letztes Shooting und meine geschilderte Anfrage liefen übrigens auch in einem Haus einer Hotelkette. Das Personal war - auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Management - erfreulich hilfsbreit und auskunftsfreudig.

@Andreas
Natürlich nimmt man Ausstattungen eines Hotelzimmers mit aufs Bild. Dafür geht man ja ins Hotelzimmer. Wenn man das nicht wollte, könnte man sich das Buchen des Hotelzimmers ja wohl auch sparen. Dann kann man ja auch ins Studio gehen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.03.2013
@Lutz: Verstösse gegen Marken- und Designschutzrechte sind immer heiße Eisen...und nichts anderes ist es in diesem Fall.
Wenn du ohne Bedenken Fotos aus Hotelzimmern bekannter Ketten veröffentlichst, dann ist das deine Sache. Empfehlen würde ich das niemandem.
[gone] User_30919
21.03.2013
Jeder ist seines Glückes Schmied. Die Film-Produktionsfirmen zahlen dann wahrscheinlich für ihre Locations auch nur den normalen Zimmerpreis :D Ich habe damals allein für meine Wohnung für eine Sat1 Produktion 2.000 Euro für zwei Drehtage erhalten (und es wurde nur ein Zimmer genutzt). Da hätten die mal besser ins Hotel gehen sollen.
@Jan Wischnewski,
Dann muss das Hotel sein eZimmergstaltung aber auch marken. und designrechtlich geschützt angemeldet haben, was wohl in den meisten Fällen nicht zutrifft.

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