Hotel Shooting 79

21.03.2013
Dann muss das Hotel sein eZimmergstaltung aber auch marken. und designrechtlich geschützt angemeldet haben, was wohl in den meisten Fällen nicht zutrifft.

1. In einem "Design-Hotel" mag das Zimmer-Design ja durchaus urheberrechtlich geschützt sein - nur: dann hat nicht das Hotel das Urheberrecht, sondern der Designer, Innenarchitekt oder wer auch immer das Design verbrochen hat.

2. Daß das Design des Hotel-Zimmers urheberrechtlich geschützt ist, hindert niemanden daran, in diesem Zimmer Fotos zu machen und diese Fotos zu veröffentlichen oder sonst wie zu verwerten.

Solange es nicht darum geht, das Design des Zimmers fotografisch zu vervielfältigen, sondern das Design als "Kulisse" zu nutzen, wird man von einer "freien Benutzung" im Sinne des §24 UrhG ausgehen können.

Markenrechtlicher Schutz wiederum ist überhaupt immer nur dann rechtlich relevant, wenn die Marke "markenmäßig" genutzt wird, d.h. wenn im Geschäftsverkehr Bezug auf sie genommen wird. Das aber wird hier eher selten der Fall sein.
21.03.2013

Das Hotel hat jederzeit das Hausrecht.

Nein, das hat es nicht.

Nochmal: das Hausrecht in einem Hotelzimmer hat der Hotelgast, wenn er das Zimmer denn erstmal gemietet hat.

Unter anderem deshalb ist es auch extrem schwierig, für ein Hotel rechtssichere Durchsuchungsbeschlüsse zu bekommen, wenn die Staatsanwaltschaft z.B. nur weiß, daß der Verdächtige sich im Hotel XY aufhalten soll. Der Durchsuchungsbeschluss muß sich konkret auf das Hotelzimmer beziehen - und das Hotel selbst kann die Durchsuchung nicht erlauben, denn... es hat nicht das Hausrecht in dem Zimmer.

Ein Hotel kann einen Gast, der die Rechnung nicht bezahlt, übrigens auch nicht einfach "rauswerfen". Es muß eine Räumungsklage durchziehen... Mietrückstände sind zwar schnell ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, aber das ändert nichts an der Notwendigkeit, eine Räumungsklage zu erheben.

Eine befreundete Strafverteidigerin erzählte mir mal von einem obskuren Fall, wo ein Mieter eines Pensions-Zimmers es geschafft hat, den Prozess um die Räumungsklage mit einer einstweiligen Verfügung zu bereichern, die es dem Pensions-Wirt untersagte, dem nicht zahlenden Gast Strom und Wasser abzustellen. Da der Mieter bei einer Räumung obdachlos geworden wäre, hat es über ein dreiviertel Jahr gedauert, bis der Pensions-Wirt ihn aus dem Haus hatte...
21.03.2013
Der Mieter eines Hotelzimmers erhält mit dem Abschluss des Beherbergungsvertrages das Recht, in dem Hotelzimmer zu wohnen und dort auch nicht störende Arbeiten zu tätigen.

Er kann dort Besucher empfangen, er kann dort Sex haben, er kann dort essen und trinken (auch mitgebrachte Speisen und Getränke), er kann dort am Computer sitzen und arbeiten, er kann von dort aus einen Konzern leiten, gewerbliche Ebay-Auktionen abwickeln, Geschäftsverhandlungen führen, Diamanten an- und verkaufen, er kann dort eine elektrische Modelleisenbahn aufbauen, er kann die Möbel umstellen - er kann alles tun, was andere Hotelgäste nicht über Gebühr stört (deswegen wird die Benutzung einer Kreissäge nicht durchgehen, die Laubsägearbeit indessen durchaus) und die Einrichtung nicht beschädigt oder ungebührlich abnutzt. Er kann dort Journalisten Interviews geben und sich von ihnen fotografieren lassen. Er kann als Journalist Politiker auf sein Hotelzimmer bitten und sie dort fotografieren. Er kann dort Models casten oder sich als Model casten lassen, nach Mekka beten oder ein Baby taufen.

Und solange er nicht durch den Aufmarsch von 20 Models und 10 Visagisten und Assistenten und die Benutzung einer 15000W-Blitzanlage die übrigen Gäste stört und die Elektroinstalltion des Hotels zum Ausfall bringt, wird auch Fotografieren von Personen im Hotelzimmer und die Verwertung der Fotos nicht beanstandet werden können.

(Es sei denn, das Hotel weise bereits beim Abschluss des Beherbergungsvertrages darauf hin, daß es verboten sei, in den Zimmern Fotos zu machen.)
[gone] User_30919
21.03.2013
Das Hotel ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Hotels schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Hoteleigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das Hotel. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume des Hotels zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß der Stornierungsregelungen. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsregelungen.
[gone] User_30919
21.03.2013
Grundsätzlich kann der Hotelbesitzer gemäß §§ 858 ff., 903, 1004 BGB frei darüber entscheiden, wem er Zutritt zu dem von ihm betriebenen Hotel gewährt und verwehrt. Dies ergibt sich aus verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen, nämlich dem Grundsatz der Privatautonomie (resultierend aus Art. 2 Abs. I i.V.m. Art. 1 Abs. I GG) sowie dem Eigentums- und Besitzrecht (Art. 14 Abs. I GG).
[gone] User_30919
21.03.2013
Das Hotel hat natürlich auch das Recht, Personen ein Hausverbot zu erteilen. Dies wird z.B. oft an einschlägig beaknnte Prostituierte erteilt. Da kein Hotel diesen Personenkreis in seinen Gästezimmern haben will.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.03.2013
Mal als (zugegebenermaßen extremes) Beispiel:
Wenn im Hotel Adlon in Berlin in einem gemieteten Zimmer Pornofilme gedreht und hinterher veröffentlicht werden (was laut Tom Rower ja erlaubt sein sollte), wird damit anderen Gästen suggeriert, im Adlon fänden in ihren Nachbarzimmern durchaus mal solche Drehs statt. Sollte das Adlon sogar noch jemanden finden, der vor Gericht bezeugt, er hätte ohne Kenntnis von diesen Filmen für 1 Woche die Präsidentensuite gemietet, wäre sogar ein zu beziffernder Schaden entstanden. Dass ein Hotel das hinnehmen muss, kann ich mir kaum vorstellen...
Ich habe das Thema mal den Fachanwälten und Betreibern der Seite "Recht am Bild" weitergeleitet und bin gespannt auf deren Antwort.
Einer Prostituierten oder einem sonstigen Besucher Hausverbot zu erteilen ist eine Sache.
Sobald das Hotel einem Gast seine Buchung jedoch bestätigt hat, sind die Möglichkeiten des Hoteliers hier deutlich eingeschränkt.
Auch das steht in dem vielzitierten BGH-Urteil. Aber man muss eben nach dem ersten Satz auch noch den zweiten (und dritten) lesen. Auch wenns manches Mal schwerfällt.

"Das Hotel ist berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Hotels schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Hoteleigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch das Hotel. "

All dies trifft im Falle eines Shootigs nicht zu. Ja wohl erst recht nicht dann, wenn der Hotelbetreiber erst durch die Veröffent,ichung von Bildern Kentniss davon erhält, dass ein SHooting in seinem Haus stattgefunden hat.
Weder kann der Hotelbetreiber mit einer Gefährdung des Rufs argumentieren, wenn er nicht Art, Umfang und Form einer etwaigen Veröffentlichung von Fotos kennt. Auch mit einer Gefährdung der Sicher und des Ansehens des Hotels kann da wohl kaum argumentiert werden. Straftaten, Belästigung anderer Gäste, Bewohner oder Passanten? Trifft alles nicht zu... Und eine WIDERHOLTE ZUWIEDERHALNDLUNG liegt auch nicht vor. Das wäre wohl erst dann der Fall, wenn der Gast bereits mindetsens einmal vom Hotelpersonal unter Berufung auf die AGB aufgefordert worden wäre, sein, der Hausordnugn angeblich zuwiederlaufenden Handlungen einzustellen, und dieser Aufforderung nicht Folge leistet.

Aber ich weiss ohnehin nicht, warum wir uns in diesem Thread so über die Möglichkeiten, etwaige Hausverbote auszusprechen, herumstreiten. Das gehört überhaupt nicht zu der Fragestellung des ThreadOpener....
Denn wie ich schon schrieb: Solange der Hotelbetreiber erst nach einer etwaigen Veröffentlichung von Bildern eines Shootings, das irgendwann zuvor in seinem Hotel stattgefundne hat, davon Kentniss erhält, dass ein solches Shooting in seinem Haus stattgefunden hat, stellt sich die Frage eines Hausverbotes überhaupt nicht mehr.

Insofern bitte das Thema nicht weiter verwässern.

@Jan
Zitiere uns doch bitte mal, mit welchen Worten Du das Thema dort vorgetragen hast...

Danke

Trotzdem können wir uns aber schonmal grundsätzlich auf folgende Fakten einigen, nicht wahr?
1.: Es gibt kein generelles Verbot, in Hotelzimmern zu fotografieren.
2.: Es gibt kein generelles Verbot, Fotos, die man in Hotelzimmern, in denen man als Gast beherbergt war, zu veröffentlichen.
3.: Solange Bilder, die in einem Hotelzimmer angefertigt wurden noch nicht einmal veröffentlicht wurden, kann kein Hotelbetreiber auch nur im Geringsten überschauen, welchem Zweck Bilder, die dort angefertigt werden, letztendlich dienen sollen.
[gone] User_294922
25.03.2013
als hoteldirektor lese ich mit grinsendem gesicht diese beiträge und frage mich, woher diese leicht "verhasste" und bis auf den letzten krümel definierte rechtsauffassung kommt, dass in einem hotel ja sowieso vom schlachten der tiere (mit ausgelegter folie), über die bar mizwa bis hin zum pornodreh mit schreienden statisten alles möglich sei.... jungejungejunge - da wird mir angst und bange je wieder einen fotografen bei mir zu begrüßen.
nur wer den bogen überspannt, nicht kommuniziert, alles verheimlicht, ein schlechtes gewissen hat, versucht zu vertuschen und zu verheimlichen muss sich ernste gedanken über die rechtssicherheit bei hotels machen! wer ehrlich und offen dem hotelier gegenüber ist bekommt vielleicht ein nein (was durchaus eine persönliche entscheidung sein könnte/darf die es aber auch zu respektieren gilt) aber in den meisten fällen doch wohl eher ein ja und unterstützung? (würdet ihr alle eure wohnung für fotoaufnahmen hergeben - gerne auch mit den bildern der eigenen kinder und großeltern im garten spielende während ihr aktfotos von frauen macht? ?)

EINE RICHTIGSTELLUNG aus dem wahren Leben: es ist grundsätzlich untersagt, foto- und filmaufnahmen mit dem logo des hotels (gegenständen wie gläser, bettwäsche, prospekte, etc.) und/oder deren erkennbaren mitarbeitern/-innen zu machen und zu veröffentlichen wenn keine schriftliche genehmigung vorliegt. es darf ja auch kein porno in einem benz gederht werden wenn dieser deutlich erkennbar ist - diese werbung möchte keiner und ist nicht gestattet.

so wie es brunototti am anfang geschrieben hat ist es perfekt, einfach fragen !!! und mal ehrlich, wenn vernünftige fotos dabei rauskommen freut sich vielleicht auch das hotel über einen abzug (wenn man nicht gleich beim model breitbeinig durch den vordereingang bis zur lunge schauen kann...)
Interessante infos liest man hier..... Das war mir sonst auch immer irgenwie unklar, darf man fotografieren...darf man nicht? fragen oder nicht? aber offensichtlich - je ausgefallener, desto schwieriger..
liebe grüße
Olya
@Martin,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Nichts zu sagen, ist in meinem AUgen auch noch nicht gleichbedeutend mit konspirativem Verbergen und Verheimlichen.
Dein Vergleich mit der eigenen Wohnung ist aber nun auch wirklich weit weg von der Sachlichkeit, die Du selbst vermisst und anmahnst.
Was Du in Bezug auf Pronodrehs oder ähnliches und das Signet eines Hotels sagst, entspricht ja wohl auch genau dem, was TomRhower und auch ich bereits darlegten.
Solange dort keine Aufnahmen gemacht werden, die den Ruf den Hotels schädigen (könnten), wenn das Hotel dami in Verbindung gebracht wird, sieht auch das Hotelpersonal solche Aktivitäten i.d.R. sehr entspannt und kooperativ.
Und dir braucht auch sicher nicht Angst und Bange zu werden, bei dir (wieder) Fotografen zu begrüßen. Denn Du und deine Gäste werden deren Anwesenheit i.d.R. garnicht registrieren.

Ich hatte bereits berichtet, dass ich bei Kontaktaufnahme mit einem Hotel gleich gesagt hatte, dass ich im Falle einer Buchung beabsichtige, zu fotografieren. Ich habe nicht gefragt, ob das in Ordnung bzw. erlaubt ist.. ob es mir vom Hotel genehmigt würde.
Sondern ich habe es so normal erwähnt, als wäre dies auch eine übliche Nutzung für ein Hotelzimmer. Und ich habe kein "Moment mal der Herr. Vielleicht fragen Sie uns doch bitte erstmal, ob wir das überhaupt genehmigen (wollen)." als Zwischenruf erhalten.
Ich bin nicht mal beiläufig danach gefragt worden, welche Art von Aufnahmen ich zu machen beabsichtige. Für meine Gesprächspartner/innen schien es das Normalste der Welt zu sein. Und ich denke, wenn man so normal und unaufgeregt damit umgeht, und sich nachher auch im Zimmer entsprechend unaufgeregt und unauffällig bewegt, wird es auch - Vorherige Nachfrage ja oder nein - keinerlei Probleme geben.

Dass man Aufnahmen, auf denen Mitarbeiter erkennbar sind, nicht einfach veröffentlicht, dürfte auch klar sein. Aber da geht es wohl auch eher um deren Recht am eigenen Bild.
[gone] User_30919
25.03.2013
Kein gehobenes Hotel, wird bei der Ankündigung eines Shootings nichts dazu sagen.
Das mag vielleicht in einer Pension oder Klitsche so sein.
Ein niveauvolles Shooting sollte m.E. mindestens in einer Suite stattfinden.
Niemand bricht sich ein Zacken aus der Krone, wenn man das vorher mit dem Hotel bespricht.
In der Vergangenheit habe ich mit dem Direktor oder einem anderen Mitarbeiter, die Hotelzimmer vorher besichtigen dürfen. Wenn die Chemie stimmt, dann zahlt man sogar weniger. Das ein oder andere Hotel freut sich sogar über schöne Bilder. Die "Ich mache alles was ich will Mentalität" in fremden Räumlichkeiten, ist echt zum kotzen.
Wen du nur abschätzige Mutmassungen über die betreffenden Häuser anstellen kannst, solltest du vielleicht einfach mal die Finger still halten.

Die Häuser der Gold Inn-Kette sind sicher nicht mit dem Steigenberger zu vergleichen. Aber ganz sicher auch keine Pensionen oder Klitschen.
Es ging um eine Suite. Normalpreis 220€ die Nacht. Infrage kommende Suiten habe ich vorher auch mit dem Hotelpersonal besichtigt.
Dazu brauchte es auch keinen Hotelmanger. Es hat einfach jemand am Empfang in den Belegungsplan geschaut, und ist dann mit mir in eine der leeren Suiten raufgegangen.
Aber vielleicht muss man es bei dir in der Gegend ja alles ganz besonders hoch aufhängen, damit es was wird. In Berlin ist man da offenbar etwas pragmatischer und unkomplizierter, als in der Provinz.
[gone] User_30919
25.03.2013
Bitte erst lesen, dann schreiben. Und nicht wieder persönlich oder laut werden. Danke!

P.S. Das klang vorher alles noch ganz anders aus deinem Mund. Hier rudert anscheinend jemand zurück.

Apropos Provinz... die Hotels waren u.a. in meiner Heimat Hamburg, Berlin, Leipzig, Hannover, Amsterdam etc. pp.
Laut bin ich nicht geworden.
Und das mit den persönlichen Spitzen verträgst du offenbar nur gut, wenn es von deiner Seite ausgeht, nicht wahr?

Garnichts kingt anders, als vorher.
Ich habe in allen Beiträgen die Devise vertreten, nicht nachzufragen, in Hinblick auf eine Erlaubnis zum Fotografieren. Sondern reinzugehen und es selbstverständlich zu machen. Sofern es sich um normale Shootings handelt.
Um Pornodrehs oder andere Sachen, die einen Hotelberrieb beeinträchigen könnten, ging es auch weder ind er Eingangsfrage, noch im weiteren Verlauf der Diskussssion. Ich habe aber auch nie irgendwo dazu geraten, sich besonders viel Mühe zu geben, die Sache konspirativ, vom Hotelpersonal unbemerkt, zu machen.
Man muss seine Lichtstative usw. nicht aus der Tiefgarage über das Nottreppenhaus auf die Etage schleppen. Sondern man geht ganz normal am Empfang vorbei und nimmt den Fahrstuhl.

Und den von mir geschilderten Vorgang habe ich lediglich als Beleg dafür angeführt, dass es i.d.R. mitnichten einer ausdrücklichen Nachfrage bzw. Einholung einer Genehmigung bedarf, weil es offenbar für das Hotelpersonal zum Alltag gehört, dass Zimmer und Suiten für solche Zwecke gebucht werden. Und einen normalen Übernachtunsgast sagt man ja am Telefon bei der Buchung auch nicht extra: "Sie kriegen hier nur ein Zimmer, wenn sie sich so verhalten, dass sie weder Ruf des Hause schädigen, noch die anderen Gäste belästigen." Das wird einfach vorrausgesetzt. Ebenso, wie das Personal es offenbar vorraussetzt, dass eine Fotoaktion so durchgeführt wird, dass sie ausserhalb der angemieteten Räumlichkeiten nicht registriert wird.

Und dem Thread Opener wüde ich das immer noch genauso raten, wie am Anfang, wenn er nicht auch beabsichtigt, Dessous-Fotos auf Hotelfluren zu machen, wie in der SedCard des von ihm genannten Fotografen zu finden.
Entweder sich das passende Hotel aus zu suchen, ein Zimmer zu buchen, und das Shooting diskret aber nicht konspirativ durchzuführen.. Dann eben abends. Oder beim Hotel seiner Wahl telefonisch oder per Mail anzufragen, ob sie ihre Zimmer auch als Tageszimmer - evt. ja auch zu günstigeren Konditionen - anbieten, weil er eben nicht beabsichtige, dort zu übernachten. Sondern lediglich ein schickes Hotelzimmer als Location für ein People- und Fashion-Shooting brauche.... Und seine Wahl dabei auf genau dieses Haus gefallen sei.
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
26.03.2013
Mehr braucht man für ein Hotelshooting nicht... :)

den kompletten linken Absatz vielleicht noch... .:D ;)
26.03.2013
Das ist eh kein 4 oder 5 -Sterne Hotel gewesen bei dem gewellten Fußboden.
Das Foto wird nur durch das Model und den Fotografen rausgerissen,
der (wie sich das gehört) - ganz, ganz tief vor dem Model auf die Knie gefallen ist.
(Oder wie hier - hinter dem Model)
Mist - jetzt bin ich auch noch auf den von vielen so gehassten Button gekommen.
Sorry....

Aber zum Thema:
Möchte mal wissen, ob der Udo Lindenberg sich seine sicher Karriere-
bedeutenden Handlungen in seinem lebenslangem Hotelaufenthalt
in Hamburg alle hat genehmigen lassen.
;-)
[gone] User_30919
26.03.2013
@ Fotocowboy

Geld regiert die Welt. Da gibt es bessere Beispiele, als das alte Omagesicht ;)

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