Hotel Shooting 79

@Jan Wischnewski,
Dann muss das Hotel seine Zimmergstaltung aber auch marken- und designrechtlich geschützt angemeldet haben, was wohl in den meisten Fällen nicht zutrifft.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.03.2013
Dann muss das Hotel sein eZimmergstaltung aber auch marken. und designrechtlich geschützt angemeldet haben, was wohl in den meisten Fällen nicht zutrifft.

Lutz, das hat damit nichts zu tun. Wenn die Hotelzimmer zu erkennen sind und durch die Einrichtung in den Zimmern einer bestimmten Hotelkette (Marke) zugeordnet werden können, dann schädigst du den Ruf dieser Marke z.B. mit veröffentlichten Nacktbildern aus diesen Zimmern. Das kann richtig teuer werden.
Ich habe schon beim ersten Hotelnamen, der mir in den Sinn gekommen ist (Novotel) in der Suchmaske beim Markenamt deren Einträge gefunden. Jede Kette schützt sich dort den Namen...
@Jan,
Du hats eben von markne. und designrechtlichen Probleme geredet.
Marken- und Designrecht greift nur dort, wo eine Marke, oder ein Desing auch entsprechend geschützt sind.
Dass Namen der Hotelketten geschütrzt sind, ist wohl klar. Das heisst aber noch lange nocht, dass deren Zimmereinrichtungen Markenrechtlich geschützt sind.
Dein Schlenker zu den Nacktaufnahmen verwässertt deine Aussage nur. Die Eingangsfrage des To bestand wohl nicht eindeutig in Nakctaufnahmen, sondenr bezog sich ganz allgemien auf Shootings.
Und die müssen in Hotelzimmern nunmal nicht zwangsläufig Nacktaufnahmen oder Sexszenen enthalten, mit denen sich das jeweilige Haus eben möglicherweise nicht gerne in Kontakt bringen lässt.

Diese Fallkonstruktion aber auf generell ALLE SHootings anzuwenden, halte ich für ebenso unseriös wie unhaltbar. Bei deinem Beispiel kann das Haus mit einer Rufschädigung argumentieren.
Bei den meisten anderen Shootings wird dieses Argument eher nicht greifen.
[gone] User_30919
21.03.2013
Gibt es in der MK überhaupt Bilder, wo ein Modell beim Hotelshooting mehr als Dessous am Körper trägt :D
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.03.2013
Gibt es in der MK überhaupt Bilder, wo ein Modell beim Hotelshooting mehr als Dessous am Körper trägt :D

Hab noch keine gefunden. ;))
@ Brunototti

Na, aber sicher doch! :-)



[gone] User_30919
21.03.2013
@ Patrick

Du bist ein Streber :D
@ Brunototti

Danke. :-D
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
21.03.2013
"Natürlich nimmt man Ausstattungen eines Hotelzimmers mit aufs Bild. Dafür geht man ja ins Hotelzimmer. Wenn man das nicht wollte, könnte man sich das Buchen des Hotelzimmers ja wohl auch sparen. Dann kann man ja auch ins Studio gehen."

Es gibt viele gute Gründe ein Hotelzimmer zum Fotografieren zu nutzen... und nicht nur wegen des Zimmers selbst.

Sollten Pics aus Hotels vielleicht später irgendwann nur wegen einer Unachtsamkeit dazu führen das Druckerzeugnisse eventuell wieder eingestampft werden müssen ist der Jammer groß....

Hier so ein "Hotel-Fundstück":

21.03.2013
"Gibt es in der MK überhaupt Bilder, wo ein Modell beim Hotelshooting mehr als Dessous am Körper trägt :D"

Ja, bei mir sind es drei:
https://www.model-kartei.de/bilder/bild/10640695/
Andreas,
wenn es um die kommerzielle Veröffentlichung von Bildern geht.. vor Allem in (möglicherweise recht auflagenstarken) Druckwerken, bestreite ich die Sinnhaftigkeit eines Property Release nicht im Geringsten.
Der Rechtinhaber kann dann nämlich auch nicht mehr argumentieren, ihm wäre die Möglichkeit genommen worden, an einer kommerziellen Verwertung der Bilder angemessen beteiligt zu werden.

Wir reden hier aber i.d.R. von nichtkommerziellen Shootings und Veröffentlichungen. Bzw. nur insoweit kommerziell, dass eine Seite des Shooting die andere bezahlt hat... Für ihre Zeit und Arbeit.
Um Schadensersatz fordern zu können, reicht es in der deutschen Rechtsprechung eben nicht, nur belegen zu können, dass das eigene Recht verletzt wurde. Wie das Wort "Schadensersatz" völlig korrekt aussagt, muss der Kläger, der einen Schadensersatz einfordet, eben auch belegen können, dass ihm tatsächlich ein (materieller oder imaterieller) Schaden entstanden ist, für den er einen Ausgleich einfordert. Dieser Schaden muss auch nachvollziehbar beziffert werden können. Ansonsten kann in einem solchen Falle ausschliesslich auf Unterlassung geklagt werden.

Dies dürfte im Wesentlichen auch der Grund sein, warum es keine wirklich signifikante Anzahl an Rechtsfällen zu finden gib:
Das Recht auf Unterlassung ist unbestritten. Der Verletzer wird es von daher nicht darauf ankommen lassen, einen gegen ihn gerichteten Unterlassungsanspruch zu ignorieren.
Der Verletzte hingegen wird es nur in den seltensten Fällen auch auf eine Schadensersatzklage ankommen lassen. Weil er dann ja auch belegen muss, wie und worin im dieser Schaden entstanden ist.. und wie hoch der zu beziffern ist.
Dies zu belegen - wissen auch die Hotels - dürfte recht schwer fallen. Vor allem bei eher unverfänglichen Fotografieren. Anders, als würde ein Hardcorestreifen unter einem Adlon-Signet gedreht werden.

Ein Schaden liesse sich z.b. dann beziffern, wenn das Hotel seine Zimmer auch gegen einen gewissen Aufpreis für Shootings anbietet, und dies auch dem Kunden bekannt ist... z.B. durch Aushang oder Hinweise auf den Internetpräsenzen der Hotels:"Wenn sie in den Zimmer shooten wollen, kostet das 100€ extra."
Wenn Ddu dann unter Verschweigen deiner Absicht normal anmietest und shootest, ist der Schaden auch exakt zu beziffern: 100€

Desweiteren werden es viele Hotels auch auf sich beruhen lassen, weil sie damit auch Wirbel und Aufmerksamkeit erregen. Ein Bild oder eine Fotoreihe, die erst durch einen öffentlichen Prozess einem größeren Kreis von Interessierten mit diesem Haus in Verbindung gebracht werdne kann, der dies ohne den Prozess garnicht hätte tun können, ist für das Hotel eher ein größerer Schaden, als die Sache unter der Decke zu halten. Ausserdem sind Fotografen und Models in nicht unwesentlicher Anzahl auch potentielle Kunden und Gäste von Hotels. Und die könnten sich bei so schofeligem Vorgehen gegen Kolleginnen/Kollegen auch veranlasst sehen, bestimmte Hotels zukünftig nicht mehr zu buchen.
@Jens,
dein Bild ist ein herrliches Beispiel für das, was ich sage:
Sicher könnte ein Teil des Hotelpersonals des betreffenden Hauses das Zimmer wiedererkennen. Der allergrößte Teil der Betrachter - ich sage mal mehr als 99,9% - wird das Zimmer und sas Hotel jedoch nicht erkennen/erraten.
Nicht nur deshalb, sondern auch aufgrund der Art der Aufnahme wird wohl allenfalls einer dieser weltfremden Hamburger Landrichter hier wirklich einen Schaden für das Hotel feststellen, für den dich das Hotel in Regress nehmen, also Schadensersatz von dir verlangen kann.

Allenfalls könnten sie Unterlassung einfordern.
[gone] User_30919
21.03.2013
In der Regel steht dieser oder ein ähnlicher Satz in den AGB des Hotels:

"Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels."

Das Hotel hat jederzeit das Hausrecht. Die Zimmer befindet sich in einem gewerblichen Gebäude (Innenaufnahmen, keine Panoramafreiheit). Des Weiteren lassen Hotels oftmals die Inneneinrichtung anfertigen, an denen sie dann logischerweise auch die Rechte besitzen.
In Wohnungsmietverträgern steht auch in etwa: "Die Wohnung darf nicht zu anderen, als zu Wohnzwecken genutzt werden."
Frage ist also, ob eine "Beherbergung" nicht ähnlich großzügig auszulegen ist, wie "Wohnzwecke."

Aber wie ich schon schrieb: Wenn das gleich immer zu Prozessen führt, dann muss es ja jede Menge aktenkundiger Prozesse geben, bzw. schon gegeben haben.
Also wo bleiben die Links und die Aktenzeichen?
[gone] User_30919
21.03.2013
Eine Übernachtung im Hotel - in einem gewerblichen Gebäude, ist kaum mit einem Wohnraummietvertrag zu vergleichen. Ich würde jeden Fotografen empfehlen, einfach Lutz Berlin zu verklagen, wenn die Sache schief geht :D (ist natürlich nur Spaß) ;)
Also eine Warnung an jeden, der beabsichtigt, demnächst mal wieder mit seiner besseren Hälfte, seinen Kindern oder irgendwelchen Bekannten zusammen in einem Hotel übernachten zu wollen:
Das gegeseitge Fotografieren ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch das Hotelmanagement gestattet. Die Genehmigung muß unbedingt in Schriftform eingeholt werden.
Fotos, die während des Aufenthaltes ohne diese ausdrückliche Genehmigung im Hotelzimmer angefertig wurden, sollten tunlichst nicht in sozalen Netzwerken usw. veröffentlich werden, weil dies quasi automatisch eine entsprechende Schadensersatzklage des betreffenden Hotels nach sich zieht.

Das Hotelpersonal ist ermächtig, bei Betreten des Hotels Taschenkontrollen durchzuführen und dabei vorgefundene Fotoapparate und Mobiltelefone mit eingebauter Kamera für die Zeit des Aufenthaltes des Gastes im Hause in Verwahrung zu nehmen.
[gone] User_30919
21.03.2013
Quatsch! Lichtbilder und Lichtbildwerke sind auch nicht zu vergleichen.
Jetzt wird es aber kindisch!
Kein Quatsch. Wer bestimmt den Unterschied?
Wer entscheidet, was Kunst ist, und was nicht? Weder ein Hotelmanager, noch ein Richter...
Ich habe eben eine gute Kamera, mit der ich auch relativ gut umgehen kann... und habe ein gutes Motivauge. Mein Glück hat es so gewollt, ich eine eine sehr gut ausehende Freundin/Partnerin/Bekannte habe, die es schon immer verstand, sich in nahezu allen Lebenslagen, ziemlich sehenswert in Pose zu werfen.
Und da ich eben auch meine Herzdame nur allzu gerne in allen diesen Lenbenslagen fotografiere, tue ich das eben auch, wenn wir zusammen im Hotel sind.. Dass ich meine Freunde und Bekannten über soziale Netzwerke - und die MK ist auch nur ein solches - an meinem Privatleben - denn ich bin ja kein Berufsfotograf - teilhaben lasse, gehört zur modernen Kommunikationskultur des 21. Jahrhunderts.
[gone] User_30919
21.03.2013
"Wer entscheidet, was Kunst ist, und was nicht?"

Das entscheiden Richter täglich!
Selbst wenn ich als Privatmensch, der ich ja bin, ein so glückliches Händchen habe, und in der Lage bin, aus lauter Spaß an der Freude Fotografien anzufertigen, die ein Richter glatt immer für Kunst halten würde - schon alleine deshalb, weil er es nicht annähenrd so hinbekommen würde ?!?!?! - heisst das ja noch lange nicht, dass ich nicht doch nur rein privat geknipst habe, ohne in dem Moment die Absicht zu hegen, ein Kunstwerk zu schaffen, das ich auch noch beabsichtige, als ein solches zu veröffentlichen.

Da sicher den wenigsten Fotografen (hier in der MK) ein Richter bescheinigen würde, dass ihre Lichtbilder auch Licktbildwerke im Sinne der Kunst sind, besteht da wohl wenig Gefahr.
Bei deinen ganz sicher auch nicht. Sie sind auch nichts weiter, als Gebrauchsfotografie auf einem etwas höheren Niveau. Der Ladenfotograf in der Einkaufspassage macht auch keine Kunstwerke, sondern Lichtbilder.. Gebrauchsbilder.

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