TfP-Foto auf Party-Flyer gefunden - was tun? 74

[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.08.2013
@Jan: Damit stellst du gerade einen Freifahrtsschein für Privatkunden aus!

Warum passiert so viel Urheberrechtsverletzung, Produktpiraterie etc...? Weil nicht genug nachgegangen wird!
Wenn du beispielsweise ein Patent angemeldet hast und nicht  ausreichend gegen solche Verstöße vorgehst, kann dir sogar das Patent entzogen werden!

Wir müssen nicht alle auf die Günther Klum'sche Variante jemanden beschäftigen, der uns den ganzen Tag googelt und Bildmaterial vergleichen lässt, aber wenn einem etwas an dem liegt, was man erschafft, sollte man es in meinen Augen auch verteidigen!

Produktpiraterie und Patentverstöße von Privatpersonen? Das musst du mir mal erklären! Du vergleichst grade Äpfel und Birnen...

Du hast nicht ganz verstanden, worauf ich hinaus will. Ich bin sehr wohl dafür, das Urheberrechtsverletzungen geahndet werden. Ich will nur nicht jeden Schüler bestrafen, der sich ein Bild für seine Schularbeit herunterlädt. Oder jeden Studenten, der eines für seine Semesterarbeit braucht. Das sieht auch Getty Images so...und viele andere Bildagenturen. Die kümmern sich um Urheberrechtsverletzungen MIT DENEN GELD VERDIENT WIRD. Und das ist auch richtig so!

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass viele Fotografen, die sich hier über irgendein angeblich geklautes Bildchen beschweren und direkt mit Gesetzes-Kanonen auf Spatzen schießen wollen, eigentlich damit nur eines kundtun möchten: "Seht her, meine Bilder sind so toll, dass sie geklaut werden!" ;)
22.08.2013
Willst du damit sagen, ich suche hier überhaupt keinen Rat und wüsste genau was in diesem Fall zu tun ist und der Threat besteht nur um der Welt zu sagen, dass ich mich daran messe, ob ich es ''geschafft'' habe, indem meine Fotos ohne Einverständniss verwendet werden?

Danke, aber dafür habe ich Twitter!
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
23.08.2013
Willst du damit sagen, ich suche hier überhaupt keinen Rat und wüsste genau was in diesem Fall zu tun ist und der Threat besteht nur um der Welt zu sagen, dass ich mich daran messe, ob ich es ''geschafft'' habe, indem meine Fotos ohne Einverständniss verwendet werden?

Nö...aber manchmal habe ich das Gefühl, von dieser Sorte gibt es hier ne Menge. Ich habe nicht gesagt, dass du dir den Schuh anziehen sollst. ;)
23.08.2013
Stimme Darkman und KHM zu: Rechnung. Wenn negativ, dann Mahnen, Mahnbescheid - kostest 25 EUR - und dann vor Gericht.
Verlierer zahlt.
Have a lot of fun
Jörn
23.08.2013
Stimme Darkman und KHM zu: Rechnung. Wenn negativ, dann Mahnen, Mahnbescheid - kostest 25 EUR - und dann vor Gericht.
Verlierer zahlt.
Have a lot of fun
Jörn

Du hast es nicht verstanden oder?
Ich KANN eine Rechnung schreiben, in der Hoffnung sie wird akzeptiert um weitere Schritte zu vermeiden, aber die Rechnungssumme NICHT einklagen!
Nach deinem ''Tipp'' bleibe ich auf den 25€ sitzen und trage die Gerichtskosten.
[gone] User_6449
23.08.2013
@ Jerome

Klar kannst Du die Rechnungssumme einklagen ...

Wenn der Kunde nicht zahlt, erwirkst Du den schon
besagten Mahnbescheid und wenn der Kunde auch
darauf nicht reagiert, kannst Du ohne Weiteres den
Vollstreckungsbescheid beantragen. Den Rest macht
dann der Gerichtsvollzieher und stattet dem Kunden
einen Besuch ab ... :)

Zu einer echten Klage muss es erst dann kommen,
wenn der Kunde gegen Deinen Mahnbescheid einen
Widerspruch einlegt.

Keine Rechtsberatung, lediglich Erfahrungswerte aus
der Praxis eines Freiberuflers ...

Viele Grüße
Peter
23.08.2013
Das ist der normale Weg bei Rechnungen, die nicht bezahlt wurden.

Hier geht es um eine Urheberrechtsverletzung, die DARF ich nicht in Rechnung stellen, sondern auf Schadensersatz klagen.
Oft werden in dem Fall doch Rechnungen geschrieben, da viele die einfach zahlen, weil bei einen Gerichtsverfahren höhere Kosten auf sie zu kommen würden.

Blättert mal ein wenig zurück zum Post von Daniel!
23.08.2013
Produktpiraterie und Patentverstöße von Privatpersonen? Das musst du mir mal erklären! Du vergleichst grade Äpfel und Birnen...

Patentverstöße durch Privatpersonen dürften ziemlich selten sein.

Gescheiterte Produktpiraterie von Privatpersonen kannst Du jeden Tag auf jedem Flughafen sehen, wenn die Privatpersonen mit den Markenfälschungen aus dem Urlaub zurückkommen und vom Zoll herausgefischt werden, weil sie soviel mitbringen, daß man ihnen gewerbliches Handeln unterstellt oder das Zeugs mehr wert ist als die Reisefreigrenzen (300 bzw. 430 Euro).

Allein der deutsche Zoll beschlagnahmt bei Privatreisenden im Jahr mitgeführte Waren im Einkaufswert ("Bangkok-Preise") von ca. eine halben Milliarde Euro wegen Verstoßes gegen die Einfuhrbestimmungen. Der größte Teil davon sind "gefälschte Produkte".
Ich bin sehr wohl dafür, das Urheberrechtsverletzungen geahndet werden. Ich will nur nicht jeden Schüler bestrafen, der sich ein Bild für seine Schularbeit herunterlädt.

Das finde ich ungefähr so logisch wie zu sagen: "Ich bin ja dagegen, daß in Supermärkten und Kaufhäusern geklaut wird, ich will nur nicht jeden Schüler bestrafen, der einen Ladendiebstahl begeht"...

Der Schaden, der z.B. durch hochkriminelle Raubüberfälle auf Kaufhaus- oder Supermarkt-Kassen entsteht, ist immerhin um ein vielfaches geringer als der, der durch klauende Schüler verursacht wird.
23.08.2013
Das kenne ich von meinem ehem. Arbeitgeber.

Einbruch/Überfall vielleicht alle 5 Jahre - Schaden: 2.500€ = 500€/Jahr
Ladendiebstahl (z.B. Schüler der für seine Schularbeit einen Kugelschreiber benötigt) - Schaden: 2.000€/Jahr

Und durch Urheberrechtsverletzung entstehen Schaden!
Wie viel Musik wird illegal runtergeladen? Wie viele Fotos werden gegoogelt statt bei Getty gekauft?
Das summiert sich und ist alles Geld, was sich der Künstler/Urheber wieder durch die zahlenden Kunden zurückholen muss!
[gone] User_6449
23.08.2013
@ Jerome

Daniel liegt natürlich richtig, dass es mit einer
Rechnung "technisch" nicht geht und Schaden-
ersatz eingeklagt werden müsste. Aber dann
kommt auch das übliche "es sei denn" ... :)

Doch das wissen viele Kunden nicht und allein
die Drohung des gerichtlichen Mahnverfahrens
hat bei meinen Fällen dieser Art (bisher vier in
diesem Jahr) immer gewirkt.

Erst wenn selbst das nicht hilft, würde ich zu
einer Abmahnung übergehen, was bisher noch
nie nötig war.

Meine Taktik ist in solchen Fällen also erstmal
den Ball recht flach zu halten und erst dann den
Knüppel einzusetzen, wenn sonst nichts mehr
wirkt ...

Viele Grüße
Peter
23.08.2013
Ich KANN eine Rechnung schreiben, in der Hoffnung sie wird akzeptiert um weitere Schritte zu vermeiden, aber die Rechnungssumme NICHT einklagen!

"Rechnungssummen" kann man niemals einklagen.

Einklagen kann man Forderungen. Die Forderung ist das, was auf der Rechnung steht - nämlich hier das Honorar im Sinne der Schadensersatzanalogie. Diese 25 Euro (oder wieviel auch immer) stehen auf der Rechnung, und diese 25 Euro klagst Du ein, wenn sie nicht freiwillig gezahlt werden. Das ist überhaupt kein Problem.

Zum Problem wird es, wenn der Schuldner insolvent ist. Dann bleibst auf den Eintreibungskosten sitzen. Und sollte der Schuldner die Forderung als ganzes oder die Höhe der Forderung bestreiten, auch dann klagt man die Forderung ein - und das Gericht prüft, ob die Forderung berechtigt ist.
23.08.2013
Daniel liegt natürlich richtig, dass es mit einer Rechnung "technisch" nicht geht und Schadenersatz eingeklagt werden müsste.

Eine Schadensersatzforderung ist nichts anderes als eine Rechnung... *seufz*

Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung, die bestimmte Angaben enthält. Nicht mehr, nicht weniger.

----------------------

Hans Maier - Geranienweg 1 - 12345 Pampelhausen - 1.4.2014

An
Herrn Franz Müller
Tulpenstraße 2
98765 Verzweiflungshausen

Betr.: Ihre Urheberrechtsverletzung

Gemäß Schadensersatzanalogie berechne ich für die nicht lizensierte Nutzung des von mir erstellten Fotos "Kindernachtopf" auf Ihrer Facebook-Profilseite

Euro 25,00

Überweisen Sie den Betrag bitte unter Angabe Ihres Namens bis zum 14.4.2014 auf mein Konto DE 12 34567890 bei der Samen- und Raiffeisenbank Pampelhausen.

----------------------

Sowas nennt man: Rechnung. (Muß, wie gesagt, nicht drüberstehen.)

Sofern Herr Maier keine USt-Ident-Nummer hat, muß weiter nix auf der Rechnung stehen. Hat er eine, muß die auf Rechnung stehen. Außerdem müsste dann USt ausgewiesen werden. Sofern Herr Maier zwar umsatzsteuerpflichtig ist, aber keine USt-Ident-Nummer hat (weil er nie im innergemeinschaftlichen Verkehr grenzüberschreitend tätig wird), muß seine USt-Nummer nicht auf der Rechnung stehen. Sollte er 150 Euro oder mehr für das Nachtopffoto haben wollen, müsste sie dann draufstehen.

Apropos:

Sollte Herr Maier die Sache gleich seinem Anwalt übergeben, dann wird Herr Müller vom Anwalt von Herrn Maier eine Rechnung bekommen, über die Anwaltsgebühren gemäß Brago/RVG, obwohl Herr Müller gar niemals nicht den Anwalt beauftragt hat, ihn abzumahnen... ;-)
23.08.2013
Hier geht es um eine Urheberrechtsverletzung, die DARF ich nicht in Rechnung stellen, sondern auf Schadensersatz klagen.

Selbstverständlich darf ich das Honorar im Sinne der Schadensersatzanalogie für eine Urheberrechtsverletzung in Rechnung stellen... *seufz*

Wie auch sonst sollte ich es jemals einfordern, wenn nicht mittels eine Rechnung?

Und wenn der Haiopei meine Rechnung nicht bezahlt, dann muß ich mir überlegen, ob ich die Forderung im Mahnverfahren betreibe und ggf. eintreibe, oder ob ich sie in den Papierkorb werfe, weil's sich nicht lohnt.

Da unterscheidet sich dann die Forderung aus der Urheberrechtsverletzung kein bißchen von der Forderung aus dem Fotoauftrag.
Tag allerseits!

Kurz meine Meinung zur Ausgangsfrage: (Wie würdet Ihr Euch verhalten?)

Ich bin in meiner MK-Laufbahn ( 4 Jahre?! ) jetzt genau 5 mal von Freunden darauf aufmerksam gemacht worden, dass Bilder von mir als Profilfotos in diversen Plattformen genutzt werden. Da frag ich mich natürlich auch, wo und wie oft Bilder unbemerkt genutzt werden/worden sind.

Auch wenn sich meine Streitigkeiten bisher ziemlich schnell aufgelöst haben, bin ich echt genervt von dieser Art!

Praktischeweise bin ich ja mittlerweile seit ein paar Wochen Anwalt mit eigener Kanzlei und ich denke nicht, dass ich den nächsten Bilderdieb lieb frage, ob er evtl. ein eigenes Bild anstelle meines verwenden möchte!

Bilderklau geht einfach gar nicht !!

Was genauso ein Unding ist, sind die puren Abmahnkanzleien, welche utopische (hypothetische) Lizenzsummen fordern, um auf ihre überzogenen Gebühren zu kommen !

Wogegen ich allerdings nichts habe und was ich auch jedem empfehlen würde, gerade wenn eigene Bilder für gewerbliche Zwecke geklaut werden, Anwalt einschalten, vernünftiges Gespräch führen, realistischen Forderungen abstimmen, abmahnen!

In diesem Sinne,
Thorsten Marowsky
(Rechtsanwalt) ;)

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