TfP-Foto auf Party-Flyer gefunden - was tun? 74

[gone] Andreas Jorns
22.08.2013
Ich bin kein TfP-Hobbyknipser, sondern mittlerweile Hauptberuflich als Fotograf tätig

Dann bist Du hoffentlich auch Mitglied bei Freelens - die helfen Dir in solchen Angelegenheiten (unentgeltlich!*)


*im Mitgliedsbeitrag enthalten
22.08.2013
@TomRohwer    Wir müssen nicht zwingend einen Konsenz erzielen.
22.08.2013
Bei einer Abmahnung springt in der Regel nichts raus?

Ich weiß nicht, wer diesen, mit Verlaub, Unfug oben irgendwo zuerst geschrieben hat. Ich befasse mich seit gut über 10 Jahren mit dem Thema und darf sagen, dass jedenfalls meine Mandanten da ganz, ganz anderer Auffassung sind. Ein (Fach-!)-Anwalt kennt die zu zahlenden Sätze häufig besser als mancher Berufs- oder erst Recht Semiprofi- oder Amateurfotograf. Wer einmal schlechte Erfahrungen gemacht hat, sollte das nicht verallgemeinern.

TR: Häufig geht es hier im Forum nicht um die konkrete Lösung eines Falles, sondern um das Reden über ein Thema (s. neulich "Dessous-Fotos"). Niemand sollte glauben, dass ein Thread hier im Forum eine abschließende und korrekte Rechtsberatung, bei der der Anwalt auch dafür einsteht, was er sagt, ersetzen kann.
22.08.2013
Jerome schrieb:

TfP-Vertrages mit Freigabe zur ''nicht kommerziellen Verwendung''.

Ich bin kein Anwalt - und das ist keine Rechtsberatung, aber eine Frage:
Was bedeutet diese Wortfolge in einem Vertrag. Aus meiner Sicht ist das in einem
Vertrag zwischen Jerome und dem DJ wie folgt zu verstehen: Der DJ darf daraus
keinen kommerziellen Gewinn erzielen.

Mit diesem Satz laden ein paar 1'000 Fotografen, Modelle, Visa und ähnlich honorige
Menschen ihre Bilder auf facebook, Model-Kartei, modelmayhem etc. Und haben so
keinen kommerziellen Gewinn. Facebook, Model-Kartei eventuell schon. Der Hochlader
kann dies nicht prüfen - aber mit gutem Glauben annnehmen.

Wieso kann der DJ das TfP Bild "Portrait mit Arbeitsgeräten" also nicht zur Eigenwerbung
einem Veranstalter geben, auf dass der Veranstalter es in einem Flyer oder in der
bewerbenden Internetseite, facebook  oder was auch immer nutzen darf? Der DJ
hat davon keinen direkten kommerziellen Gewinn.

Es gibt ein paar weniger Bilder auf MK Seiten von reisenden Modellen von mir.
Die sind im Rahmen von pay shootigs entstanden. Habe ich mit dem Model gut
zusammen gearbeitet - oder das Model mit mir :-) - gebe ich auf Anfrage ab und
an ein Bild heraus mit einem Vertrag TfP, keine kommerzielle Verwendung.
Das hochladen des Bildes durch das Model auf facebook oder MK oder . . . .
ist aus meiner Sicht dann meinungskongruent zwischen mir als Kameraauslöser
und dem posenden Model.

Heiner
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.08.2013
Ich habe gestern ein Foto von mir auf einer Plakatwand in Potsdam entdeckt. Ds Bild zeigt das Berlin/Brandenburger Polizeiorchester, welches ich für eine Broschüre desselben im Auftrag den Innenministeriums fotografiert habe. Nun ist das Plakat aber eine Werbung eines Potsdamer Konzertsaales und nicht des Innenministeruims...

Die Geschichte lief wahrscheinlich so ab: Das Polizeiorchester soll in diesem Konzertsaal spielen und der Veranstalter brauchte Fotos. Diese hat er wiederum bei der Pressestelle des Innenministers angefragt und auch bekommen - aus meinem Shooting. Im Vertrag mit dem Innenministeruim steht, dass sie die Bilder - neben der Broschüre - auch für Werbezwecke des Polizeiorchesters nutzen dürfen. Allerdings nutzt hier nicht das Innenministeruim, sondern der Veranstalter.

Möglichkeit 1: Ich lasse den Veranstalter abmahnen und fordere 150 Euro Schadenersatz für die unerlaubte Nutzung - plus Aufschlag wegen fehlender Nennung des Urhebers. Die Kosten eines Anwaltes fallen dann auch zulasten des Veranstalters.

Möglichkeit 2: Ich schicke dem Veranstalter eine Rechnung mit dem freundlichen Hinweis, dass er das Foto nicht hätte nutzen dürfen.

Möglichkeit 1+2 schließt ein, dass sich der Veranstalter bitterböse bei der Pressestelle beschwert, da sie ihm ein Foto ohne die dazugehörigen Rechte zur Veröffentlichung geschickt haben. Ich erwarte aber weitere Aufträge der Pressestelle (Umfang ca. 3500 Euro) und evtl. auch des Veranstalters. Die möchte ich mir nicht wegen nem Appel und nem Ei zerschießen!

Ich habe mich somit Möglichkeit 3 entschieden: Eine freundliche Mail an die Pressstelle des Innenministers mit dem Hinweis, dass die Weitergabe der Bilder an Dritte nicht in unserem Vertrag eingeschlossen war - und der Bitte, mich das nächste Mal um eine Genehmigung zu fragen.

Zurück zum Falls des TO: Den Flyer gedruckt und veröffentlicht hat ja wahrscheinlich nicht der DJ, sondern der Veranstalter. Alle Forderungen sollten daher nach meinem Rechtsempfinden an ihn gerichtet werden, der sich dann im Gegenzug die Kosten beim DJ zurückerstreiten darf. Ob der ganze Stress wegen evtl. 80-150 Euro nötig oder zu empfehlen ist, überlasse ich dem gesunden Menschenverstand. ;)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.08.2013
Wieso kann der DJ das TfP Bild "Portrait mit Arbeitsgeräten" also nicht zur Eigenwerbung
einem Veranstalter geben, auf dass der Veranstalter es in einem Flyer oder in der
bewerbenden Internetseite, facebook  oder was auch immer nutzen darf? Der DJ
hat davon keinen direkten kommerziellen Gewinn.

Du zäumst das Pferd von hinten auf: Zunächst mal hat der Veranstalter das Bild unerlaubt genutzt - auch, wenn es ihm vom DJ überlassen wurde. Der Veranstalter nutzt das Bild kommerziell, nämlich als Flyer zur Werbung für seine Veranstaltung. Dafür hat er nicht die erforderlichen Rechte, die ihm sowieso nicht der DJ, sondern nur der Fotograf hätte einräumen können. Das ist Fall 1 dieser Geschichte.

Fall 2 ist, dass der DJ das Bild nicht an den Veranstalter weitergeben durfte, sondern nur in seinem Portfolio hätte verwenden dürfen. Zwei ganz verschiedene Paar Schuhe also...
22.08.2013
Na da hab ich aber mal ein Thema eröffnet, meine Profilbesuche steigen stündlich xD

Danke an alle für's wilde Diskutieren; danke an Daniel für die fachmännische Auskunft.

Ein befreundeter Anwalt hat soeben mit einem Kollegen aus dem Fach Urheberrecht gesprochen und der verweist auf einen Fall, der am LG Düsseldorf verhandelt wurde (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12%20O%20416/06) und auf den sich viele Juristen in ähnlichen Fällen berufen.

Zu fordern wäre mit einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung des Beklagten (Herausgeber des Flyers), Schadensersatz (150,-€ für die Nutzung des Fotos + 50% für die Zweitnutzung durch Onlinewerbung = 225,-€ + 100%, da er nicht nur ''geklaut'', sondern auch die Quelle verschwiegen hat. Da sind wir bei 450,-€, die mir für den Schaden zustehen. Über die Anwaltskosten muss ich mir ebenfalls keine Gedanken machen, denn die holt er sich vom Beklagten.

Das gleiche Spiel wäre nochmal zu führen, denn ein Bekannter hat gestern auf der Facebook-Seite des DJ's erneut ein Foto von mir gefunden, das ''beschnitten'' und auf dem das Wasserzeichen entfernt wurde. Da sind es dann wohl ''nur'' 150,-€ + 100%. Hätte ich ihn damals beim ersten Fall bereits abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert, hätte er jetzt bei der Zuwiderhandlung um die 5.000,-€ an mich zahlen dürfen.

Zu dem Thema Rechnung schreiben: Es ist wohl keine empfehlenswerte Variante, dennoch wird sie oft bezahlt, da viele der Beklagten Angst haben, bei einem Rechtsstreit kommen weitaus höhere Kosten auf sie zu. Für mich kommt es nicht in Frage, da es mir nicht um ein nachträgliches Honorar für meine TfP-Arbeit geht, sondern darum dem DJ letztmalig zu erklären, dass er sich (wie ich auch) an den Vertrag zu halten hat. Hätte er statt mich zu blockieren einfach offen mit mir gesprochen, hätte ich ihm sicher für 50€ das Nutzungsrecht für das eine Foto unbefristet übertragen.
22.08.2013
Ob der ganze Stress wegen evtl. 80-150 Euro nötig oder zu empfehlen ist, überlasse ich dem gesunden Menschenverstand. ;)

Es geht um weitaus mehr als 80-150€, dennoch geht es mir nicht um das Geld, sondern darum, dass der DJ auf meine Bitte um Einhaltung der Vereinbarung falsch reagiert hat. Statt es einzusehen oder mich zu fragen, hat er die Fotos weiterhin beschnitten, gecleant und auch noch weitergegeben. Ich gehe in meiner Aktuellen Situation davon aus, dass nur eine Unterlassungserklärung also ein schreiben in dem vereinfacht gesagt steht ''mach ich es nochmal, muss ich 5.000€ blechen'', davon abhält, weiter so mit den Fotos umzugehen.
22.08.2013
Was mich bei sowas ja immer extrem nervt sind die "guten" Ratschläge, es doch einfach gut sein zu lassen, weil es sich nicht lohnen würde. 
Ob der ganze Stress wegen evtl. 80-150 Euro nötig oder zu empfehlen ist, überlasse ich dem gesunden Menschenverstand. ;)

Mit der impliziten Aussage, das würde wohl dem gesunden Menschenverstand widersprechen sich für so "kleine" Summen den Stress anzutun. 
So oder so ähnlich kommt das jedes Mal. Da kann man die Uhr nach stellen. 

Was soll der Scheiss eigentlich? 
Wenn die Justiz nur noch die Verbrechen verfolgt, bei denen sich das wirtschaftlich lohnt (Steuerhinterziehung etc.) und bei allem anderen (Körperverletzung, Raub, Diebstahl), wo sich das nicht lohnt, nix mehr tut, dann schreit Ihr doch auch. 

Wenn Euch einer nen Kratzer ins Auto macht im Wert von 150 Euro, sagt Ihr dann auch "Ach, Schwamm drüber, für 150 Euro tu ich mir das nicht an und der kann bestimmt sowieso nicht bezahlen und der ganze Stress und oh das Leben ist so böse."? 
Ne, beim Kratzer im Lack da kanns um 20 Euro gehen und es wird geklagt. Aber Euer geistiges Eigentum ungestraft kommerziell nutzen, da kann man mal ein Auge zudrücken ne? 

Super Einstellung. Mit jedem Mal, wenn einer ein Auge zudrückt, werden die bloss mutiger und in ein paar Jahren haben wir dann alle nicht mehr genug Augen zum zudrücken, Hühneraugen mitgerechnet, wie wir brauchen um über die ganzen Verstöße hinweg zu sehen.
Glückwunsch.
22.08.2013
Hier fehlt definitiv der ''Gefällt mir''-Button!

Danke eyeschnee!
[gone] User_6449
22.08.2013
@ Jerome

Ich nutze die Variante, erstmal eine Rechnung
mit den üblichen Aufschlägen zu schreiben, um
meinen guten Willen zu zeigen und die Kosten
für den Kunden nicht unnötig hoch zu treiben.

Erst wenn der Kunde nicht zahlen sollte, würde
bei mir eine viel teurere Abmahnung folgen.

Eine Abmahnung war bei mir jedoch bisher nie
nötig, da die Kunden praktisch immer die viel
günstigere Rechnung (ohne Abmahnkosten)
bezahlt haben.

Der zweite Grund es erstmal mit einer Rechnung
zu versuchen ist der, dass man auf den Kosten
für die Abmahnung und ggf. auch für den Anwalt
sitzen bleibt, falls der Kunde zahlungsunfähig
sein sollte.

Viele Grüße
Peter
22.08.2013
Peter, ''Kunde'' nenne ich jemand, der mich beauftragt eine Leistung zu erbringen und diese honoriert. Wenn dieser zahlungsunfähig wird, ist das mein persönliches Pech.

Dass eine Diskothek wegen ein paar Hundert Euro, lass es mit derren und meinen Anwaltskosten 1.000€ sein, die Insolvenz anmeldet, halte ich für ausgeschlossen. Ob die sich das Geld von dem DJ wiederholen oder der auf Lebzeit unbezahlt auflegen muss, interessiert mich weniger.
22.08.2013
Wobei... dann würde ich mal vorbeischauen^^
[gone] User_6449
22.08.2013
@ Jerome

Wenn die Diskothek die Bilder verwendet hat,
hast Du vermutlich einen pfändbaren Kunden.

Bei einem DJ der nur nebenbei mal jobbt und
sonst nichts macht, könnte jedoch nichts zu
holen sein.

Ich spreche übrigens immer von "Kunden",
auch wenn die nichts zahlen ... ;)

Viele Grüße
Peter
22.08.2013
Peter, ''Kunde'' nenne ich jemand, der mich beauftragt eine Leistung zu erbringen und diese honoriert. Wenn dieser zahlungsunfähig wird, ist das mein persönliches Pech.

Dass eine Diskothek wegen ein paar Hundert Euro, lass es mit derren und meinen Anwaltskosten 1.000€ sein, die Insolvenz anmeldet, halte ich für ausgeschlossen. Ob die sich das Geld von dem DJ wiederholen oder der auf Lebzeit unbezahlt auflegen muss, interessiert mich weniger.

Die meisten Diskotheken und auch die meisten anderen gewerblichen Kunden, mit denen es ein Fotograf (oder Model) bei einer unzulässigen Bildernutzung zu tun bekommt, sind im Handelsregister eingetragene Kaufleute, sei es als GmbH oder KG oder als Einzelkaufmann.

All die kann ein Gläubiger mit einer titulierten Forderung viel besser nerven als den säumigen Privatmann, der einem Geld schuldet. Man kann dann nämlich als Gläubiger relativ schnell ein Insolvenzverfahren erzwingen, und das bedeutet, daß die Übernahme des Ladens durch einen Insolvenzverwalter droht etc.pp. - das heißt, der Disco-Betreiber läuft Gefahr, daß ihm seine schöne Disco aus der Hand genommen wird.

Das fördert bei solchen Schuldern die Zahlungs- bzw. Verhandlungsbereitschaft ganz massiv, sofern denn noch was zu holen ist. Ist der Laden eh schon komplett pleite, dann hilft's natürlich auch nichts mehr.
22.08.2013
Die Geschichte lief wahrscheinlich so ab: Das Polizeiorchester soll in diesem Konzertsaal spielen und der Veranstalter brauchte Fotos. Diese hat er wiederum bei der Pressestelle des Innenministers angefragt und auch bekommen - aus meinem Shooting. Im Vertrag mit dem Innenministeruim steht, dass sie die Bilder - neben der Broschüre - auch für Werbezwecke des Polizeiorchesters nutzen dürfen. Allerdings nutzt hier nicht das Innenministeruim, sondern der Veranstalter.

Ich sag mal so: das ist sehr grenzwertig. Ich denke, daß hier - der Zweckbestimmungsregel des §31 UrhG folgend - so manches Gericht auch sagen könnte: das ist vom Umfang des Nutzungsrechts gedeckt. Denn es dient vorrangig zur Werbung des Polizeiorchesters, der Veranstalter ist hier nachrangig.

Da würde ich nicht mit den Hufen scharren, bevor ich den Fall gründlichst von einem in dieser Materie bewanderten Rechtsanwalt habe prüfen lassen...

Der Veranstalter wirbt ja nicht für sich oder seinen Konzertsaal - das täte er, wenn er z.B. das Foto nutzen würde, um eine Broschüre zu illustrieren, die er an Orchester verschickt - "Bei uns können Sie wunderbar aufspielen!"

Der Veranstalter wirbt für eine Veranstaltung des Polizeiorchesters. Also wird für das Polizeiorchester geworben, und da neige ich mal ganz forsch eher zu der Ansicht, daß das durchaus - wieder der Verweis auf die Zweckbestimmungsregel - von so einer Nutzungsrechts-Vereinbarung gedeckt ist.

Klüger ist man, nachdem man ein Urteil in der Hand hält. Das könnte hier aber auch anders ausfallen, als Du es Dir vorstellst... Du kannst uns ja beizeiten berichten, was Dir die Juristen des Innenministeriums (Vorsicht: ein solches ist gerammelt bis unter die Decke voll mit Juristen, viele davon mit Prädikatsexamen) auf Deine Beschwerde antworten. Würde mich ehrlich interessieren!
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.08.2013
Klüger ist man, nachdem man ein Urteil in der Hand hält. Das könnte hier aber auch anders ausfallen, als Du es Dir vorstellst... Du kannst uns ja beizeiten berichten, was Dir die Juristen des Innenministeriums (Vorsicht: ein solches ist gerammelt bis unter die Decke voll mit Juristen, viele davon mit Prädikatsexamen) auf Deine Beschwerde antworten. Würde mich ehrlich interessieren!

Tom, ich habe ja gar nicht mit den Hufen gescharrt, sondern nur draum gebeten, dass Werbung für Veranstaltungen von Dritten mit mir abgestimmt wird. Da wird auch kein Jurist etwas dazu sagen, da ich seit 3 Jahren ein sehr gutes Verhältnis mit der Pressestelle habe und von beiden Seiten niemand Interesse hat, aus solch einer Sache eine Paragraphenreiterei zu machen. Ich wollte ganz im Gegenteil mit meinem Post nur darstellen, dass es sich oft nicht lohnt, wegen solch einer geringen Summe das Kundenverhältnis auf die Probe zu stellen.
Genau wie ich es sinnfrei finde, hinter einem DJ herzulaufen, Geld für eine Gerichtsverhandlung vorzustrecken und hinterher jahrelang den paar Kröten herzulaufen. Privatpersonen abzumahnen, halte ich - genau wie z.B. Gettyimages auch - für Blödsinn. Bei Firmen sieht es natürlich anders aus.
Der Veranstalter wirbt für eine Veranstaltung des Polizeiorchesters. Also wird für das Polizeiorchester geworben, und da neige ich mal ganz forsch eher zu der Ansicht, daß das durchaus - wieder der Verweis auf die Zweckbestimmungsregel - von so einer Nutzungsrechts-Vereinbarung gedeckt ist.


Nun ja...wenn ein Veranstalter eine Band engagiert, um bei/für ihn zu spielen, dann ist das imho nicht abgedeckt. Wenn die Band den Veranstaltungsort mietet, dann schon. Das kommt dann wahrscheinlich wieder auf den Vertrag zwischen den beiden Parteien an. Aber wie gesagt: darauf, das genau zu klären, werde ich es aus wirtschaftlichen Gründen nicht ankommen lassen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
22.08.2013
Mit der impliziten Aussage, das würde wohl dem gesunden Menschenverstand widersprechen sich für so "kleine" Summen den Stress anzutun. 

Also meinem Menschenverstand widerspricht es wegen 80 oder 100 Euro bei einer Privatperson

  • 1. Zeit beim Anwalt zu verbringen
  • 2. Beweise und Kommunikationen zu sichern
  • 3. Gerichtskosten vorzustrecken
  • 4. Mahnkosten und Kosten für Gerichtsvollzieher vorzustrecken
  • 5. Vielleicht jahrelang keine Kohle zu sehen
  • 6. Meine Nerven zu strapazieren (und das ist der wichtigste Grund)


Aber das ist nur meine Meinung. Es gibt ja grade hier in der MK Leute, denen Klagen und Abmahnungen viel mehr Spaß zu machen scheinen und DAS anscheinend das wahre Hobby neben der Fotografie zu sein scheint...

Lackkratzer sind mir übrigens schnuppe! ;) Und ich habe bisher 2 oder 3 Mal auf solch geringe Summen verzichtet...in 5 Jahren nicht unbedingt viel...und lieber meine Aufträge abgearbeitet. Mir persönlich bringt das mehr...
[gone] Andreas Jorns
22.08.2013
Hier fehlt definitiv der ''Gefällt mir''-Button!

Danke eyeschnee!

+1
22.08.2013
@Jan: Damit stellst du gerade einen Freifahrtsschein für Privatkunden aus!

Warum passiert so viel Urheberrechtsverletzung, Produktpiraterie etc...? Weil nicht genug nachgegangen wird!
Wenn du beispielsweise ein Patent angemeldet hast und nicht  ausreichend gegen solche Verstöße vorgehst, kann dir sogar das Patent entzogen werden!

Wir müssen nicht alle auf die Günther Klum'sche Variante jemanden beschäftigen, der uns den ganzen Tag googelt und Bildmaterial vergleichen lässt, aber wenn einem etwas an dem liegt, was man erschafft, sollte man es in meinen Augen auch verteidigen!

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