TfP-Foto auf Party-Flyer gefunden - was tun? 74

21.08.2013
Hi zusammen,

ich habe ein Hobby-DJ auf TfP im Bereich Akt fotografiert. Beim Shooting hat er mich gefragt, ob ich auch ein paar Portraits mit DJ-Equipment machen könnte. Ebenfalls Inhalt des TfP-Vertrages mit Freigabe zur ''nicht kommerziellen Verwendung''.

Eine Woche später finde ich eines der Fotos auf seinem Facebook-Profil mit geändertem Ausschnitt, sodass mein Wasserzeichen/Name nicht mehr zu sehen ist.

Habe ihn nett gebeten, das Foto ausschließlich im von mir überlassenen Zustand zu verwenden (ebenfalls Bestandteil des Vertrages ''...keine Änderung am Bild, der Farbigkeit, des Ausschnitts...'').
Da er nicht drauf eingegangen ist habe ich es von Facebook löschen lassen, er hat mich daraufhin blockiert.

Heute schickt mir eine gemeinsame Bekannte einen Party-Flyer zu, auf dem mein Foto zu sehen ist.
Noch dazu wurde es bearbeitet und Wasserzeichen/Name entfernt.

Wie würdet ihr euch verhalten?

Danke schonmal!
21.08.2013
Hallo,

wenn Du beruflich Fotografierst: Anwalt.
wenn das ein Hobby ist und Du eine Rechtschutzversicherung hast: Anwalt.
wenn das ein Hobby ist und Du keine Rechtsschutzversicherung hast, aber Geld und Langeweile: Anwalt.

Ansonsten kannst Du Dir ueberlegen noch den Weg zu gehen ihm eine Rechnung dafuer zu schicken, falls er der nicht folge leistet, versuchen einen Titel zu erwirken, sprich Mahnen, Mahnbeschied und danach einen Gerichtsvollzieher.

Oder Du sagst Dir einfach "leck mich am allerwertesten" und suchst Dir neue Leutem it denen Du zusammen arbeitest.

Gruss,
Darkman
21.08.2013
Ich würde ihn erstmal zur Rede stellen was das soll. Wenn er Dir blöd kommt würde ich ihn anzeigen. Kostenverursachende Dinge wie Anwalt, da würde ich erstmal die Finger von lassen.
21.08.2013
Ich habe ihn versucht nach dem Facebook-Fall zur Rede zu stellen und habe ihm unseren Vertrag noch einmal erklärt.

Er scheint es nicht ganz verstehen (zu wollen) und ist der Meinung, dass ihm das Persönlichkeitsrecht das Recht gebe es so zu verwenden, wie es ihm passt.
Auf mein Versuch ihn zu belehren, hat er mich ja blockiert, damit ich nicht mehr mitbekomme, wie er es verwendet.

Da er auf Bitten und Verwarnungen nicht reagiert und weiter so mit den Fotos umgehen wird, will ich das nur ungern fallen lassen.

Die Rechnung bekommt er oder der Veranstalter?
Über die einmalige Nutzung oder den kompletten Shoot?
21.08.2013
wenn du eine rechtsschutzversicherung hast, erst das kleingedruckte lesen.
meistens sind urheberrechtsstreitigkeiten von der leistung ausgeschlossen ^^
21.08.2013
wenn das ein Hobby ist und Du eine Rechtschutzversicherung hast: Anwalt.

Alle Privat-Rechtsschutz-Versicherungen schließen Leistungsschutz-, Urheberechts- und Markenrechtsstreitigkeiten aus.
21.08.2013
Die Rechnung bekommt er oder der Veranstalter?
Über die einmalige Nutzung oder den kompletten Shoot?

Rechtsberatung im Einzelfall ist in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Und manchmal denke ich, das ist vielleicht auch ganz gut so.
21.08.2013
Ich bitte nicht um Rechtsberatung, sondern Erfahrungsberichte und Meinungen!
21.08.2013
Der Streitwert dürfte ja nicht allzuhoch sein - und nach dem Streitwert richtet sich ja in der Regel das Anwaltshonorar. Also könnte man sich durchaus den Spaß machen, ihm ein Schreiben vom Anwalt schicken zu lassen. Ich glaube nicht, dass man es bis vor Gericht bringen muss - allein so ein Schreiben sollte eine gewisse Wrikung zeitigen. Selbst wenn Du am Ende +/- Null rauskommst und der DJ Deine Anwaltkosten tragen muss, wäre ja schon etwas gewonnen.
[gone] User_100258
21.08.2013
Du kannst dich doch erstmal von einem Anwalt beraten lassen.
Ein seriöser Anwalt wird dir auch sagen, ob sich es überhaupt lohnt dagegen vorzugehen bzw. wie die erfolgsaussichten sind.
[gone] User_6449
21.08.2013
Ich schließe mich Darkman an und ergänze:

Vor dem üblichen Rechtsweg erst überlegen,
ob der Knabe auch genug Kohle hat um zu
bezahlen.

Denn wenn nicht, bleibst Du auf den Kosten
sitzen ...

Viele Grüße
Peter
21.08.2013
''Lohnen'' ist halt so ne Sache...

Mein Geschäfts-Modell ist nicht ''biete TfP-Shootings mit Knebenverträgen an und verklag anschließend alle auf Schadensersatz'', das ist nicht mein Ziel.

Mein Ziel ist es eher ihm klar zu machen, dass er sich an den Vertrag zu halten hat und die Leistung eines Fotografen entweder honoriert werden sollte oder aber man hält sich an die Rahmenbedingungen, wenn man kein Geld für ein Auftraggsshooting hat.

Hätte er gesagt ''Die wollen das Abdrucken, was machen wir?'' hätte ich ihm vorgeschlagen meinen Namen auf dem Flyer zu erwähnen oder den Veranstalter eine kleine Nutzungsgebühr zahlen zu lassen.

Aber sein Verhalten lässt darauf schließen, dass ihm die Spielregeln nochmal ausdrücklich erklärt werden müssen und zwar so, dass es weh tut.

Ich komme ja auch nicht auf die Idee sein Gesicht auf ne Anzeige mit der Aufschrift ''Genitalherpes kann jeden treffen'' drucken zu lassen ohne mir vorab wenigstens das Einverständniss zu holen oder eine Gage zu verhandeln.
[gone] jodoform
21.08.2013
Jerome,

es tut zwar nichts zur Sache, aber üblicherweise ist es schwieriger ein Verbot durchzusetzen als eine Leistung in Rechnung zu stellen. Statt eine kommerzielle Nutzung in den TfP-Verträgen auszuschließen, wäre es nicht eine Idee ihr einfach einen Preis zu verpassen, zum Beispiel 150€ Rechnungsgebühr und für jedes Bild den Tarif nach Nutzung laut MFM.

Jo
[gone] User_6449
21.08.2013
@ Jerome

Die Spielregeln kann ihm dann ja der Richter erklären,
vorausgesetzt er zahlt eine gerechtfertigte Rechnung
nicht ...

Viele Grüße
Peter
21.08.2013
Ansprechpartner ist IMHO der Veranstalter, der hat das Bild veröffentlicht und der hätte prüfen müssen, ob die Veröffetnlichungrechte vorliegen.
Genau denen schickst Du eine Rechnung.
Was Du sonst noch so mit Deinem Model hast, ist ein anderes paar Schuhe.

Wahrscheinlich wird der Veranstalter nicht zahlen wollen, dann stellt sich die einfache Frage, bist Du bereit, Deine Forderungen durch zu setzen?
Die Rechtsslage ist in meinen Augen klar, kurz zum Anwalt, der macht das schon.
Du wirst, wenn es hart auf hart kommt, erst mal in Vorleistung treten müssen. Frage. Was ist Dir der Palaver um eine Pillepallesumme wert?

Alles Geschreibsel mit Veranstalter und Model ist in meinen Augen fruchtloses Blabla, entweder Du ziehst das durch, oder nicht.
[gone] Hermann Klecker
21.08.2013
Wenn Du selbst nicht in einen Rechtsstreit investieren möchtest, dann bliebe noch das Strafrecht.
Ich halte es für unwahrscheinlich, daß ihm darüber viel passieren wird. Aber er wird daraus lernen.

Achso, für den Flyer müsstest Du den Veranstalter anzeigen, bzw. dort Deine Forderungen geltend machen, nicht "das Modell".
21.08.2013
Ich bin kein Anwalt, ich habe keine juristische Ausbildung... Trotzdem mal meine Gedanken, die mir gerade durch den Kopf gehen.

Es wird oft geraten, eine Rechnung zu versenden. Eine Rechnung setzt aber eine Bestellung, evtl. eine Auftragsbestätigung, auf jeden Fall so etwas wie eine Willenserklärung vorraus. Die gibt es in diesem Fall doch gar nicht.

Wenn ich einen Schokoriegel im Supermarkt klaue und erwischt werde, bekomme ich doch auch keine Rechnung für den Schokoriegel.

Ich mag ja bezweifeln, dass hier überhaupt irgendwas zu holen ist. Ich glaube aber, der Veranstalter kann gezwungen werden, diese Flyer in irgendeiner Weise zu verbreiten. Evtl. sowas wie eine Unterlassungserklärung, geht glaube ich aber auch nur, wenn wirtschaftlicher Schaden droht bzw. entstanden ist.

Tja.. Auch nur ungesundes Halbwissen, wenn überhaupt. Ohne Anwalt wirst Du nix brauchbares in Erfahrung bringen. Es gibt glaube ich aber z.B. auch Anwalthotlines, die sind natürlich nicht kostenlos, aber evtl. kann man bei sowas ja eine brauchbare Auskunft für ein paar Euro bekommen.

Einfach den Veranstalter informieren und Fragen, wie er dazu kommt, ein Bild, dessen Urheber Du bist, ohne Deine Einwilligung zu veröffentlichen könnte doch schon genug Ärger für dein "Modell" sorgen. Ordentlich Säbelrasseln kann man ja.

vg, Patrick
21.08.2013
Als TFP-Hobbyfotograf oder entspannter Amateur der nicht zwingend Geld mit Fotos verdienen muss würde ich noch folgende Alternative sehen:
Den Flyer unter Deinen Referenzen auflisten und sich freuen, dass Dein Foto es abseits von Facebook und MK zu einem breiten Publikum geschafft hat. 

:)
21.08.2013
da der flyer schon gedruckt ist, ist das kind ohnehin in den brunnen gefallen. die sind doch sicher alle längst verteilt. da auf unterlassung zu plädieren ist wie einen regenschirm nach einem monsum zu kaufen.

die idee, den veranstalter wegen unberechtigter nutzung eines fotos zu fragen oder gar zu belangen, fänd ich da schon sinnvoller, weil es ein schlechtes licht auf den DJ wirft. man kann da  ja auch mal mit schadenersatz drohen.

auch vom DJ gäbe es eigentlich nur schadenersatz, wg. entgangenem gewinn. da gibt es auch zig präzedenzfälle. hier ein normales honorar als schaden anzugeben ist absolut üblich. 300 für so ein shooting würde ich da als minimum sehen. das wird auch nicht die welt kosten, wenn man so was einem anwalt übergibt. zumal der auch einschätzen kann, wie die gewinnchancen stehen (aus meiner sicht sehr hoch) und dann sein honorar von der gegenseite gezahlt wird. sooo pleite, dass jemand keine 400-500 für die gesamten kosten aufbringen könnte, kann in deutschland nicht mal ein hartz IV empfänger sein. als alternative (bei pleite) blüht ihm ein schufa eintrag mit dem er danach nicht mal mehr ein handy bekommt. jeder juristische halbwisser, wird ihm von der pleite-nummer abraten.
21.08.2013
@patrick-de: Also das Abdrucken eines Fotos, welches ausdrücklich nicht für kommerzielle Zwecke gedacht war ist schon eine Willensbekundung! Der Wille, dass Foto kommerziell zu verwenden kann quasi gar nicht deutlicher ausgedrückt werden - ergo: Rechnung!

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