Payshooting 174

9 years ago
Mach den Link doch nächsten Mal bitte direkt anklickbar
Ist für manche dann einfacher. ;-)

Dürfte aber hier kaum zum Tragen kommen.

Ob ein beteiligtes Model den Fotografen nennen kann, darf, muss, und wenn, dann in welcher Form entscheidet der Fotograf.
Vorzugsweise hält man das schriftlich fest. Eine Verpflichtung besteht erst einmal nicht.
#161Report
9 years ago
Phototraum schrieb:
"Ob ein beteiligtes Model den Fotografen nennen kann, darf, muss, und wenn, dann in welcher Form entscheidet der Fotograf.
 Vorzugsweise hält man das schriftlich fest. Eine Verpflichtung besteht erst einmal nicht."

Stimmt - nur der letzte Satz nicht!
Erst einmal besteht nach meinem Kenntnisstand die Verpflichtung durchaus. Der Fotograf kann aber vertraglich darauf verzichten.

Damit wären wir dann bei der Ausgangsfrage, die so gesehen unpräzise gestellt wurde: Man müsste nicht nur fragen, wer seinen Pay-Modellen Fotos gibt , sondern auch wer Nutzungsrechte dazu gibt

UND dann noch:
Wer verzichtet dazu noch auf die Nennung des Namens (des Urhebers)?
#162Report
Wer Nutzungsrechte weitergibt oder nicht, ist mir eigentlich " sch.... egal" deshalb wurden die Fragen auch genau so gestellt. Somit erübrigt sich die Frage nach den Nutzungsrechten usw.
Ist halt eine Thema an dem sich viele reiben und viel halbwissen vorhanden ist.
Gruss
#163Report
9 years ago
@Art and Action Studio

Klar, es ist Dein gutes Recht, Fragen so zu stellen wie Du es möchtest.

Allerdings sollte auch Dir schon klar geworden sein, dass der Wert eines Bildes sehr stark von den Nutzungsrechten daran abhängt.

In Deinem Eröffnungsbeitrag ist nur von einer Weitergabe die Rede. Am 24.12.2015 um 19:25 Uhr schreibst Du jedoch selbst, dass Pay-Modelle so viele Fotos VERÖFFENTLICHEN und Du deswegen (!) die Umfrage gestartet hast.
Da erübrigt sich keineswegs die Frage nach Nutzungsrechten. Du hättest vielleicht die Eingangsfrage wirklich wie folgt formulieren können: "Wer gibt seinen Pay-Modellen Nutzungsrechte an den Fotos?"
#164Report
Wenn ich einem Model die Bilder weitergebe, muss doch davon ausgegangen werden, das sie sie nutzt. Denke dass sie sich nicht nur die Bilder anschauen oder an die Wand hängen will.
Nutzungsrecht: Diejenigen die wegen einem Bild klagen wollen, bitte kann da einen guten Anwalt empfehlen. Das Gericht würde einen Streitwert annehmen, der die Kosten für eine Aufnahme deckt. Für einen gewerblichen Fotografen würde man einen Stundensatz von 125€ annehmen.
Davor sind aber ca. 300 € Kostenvorschuss zu leisten.
Glaubt mir, ich weiss wovon ich rede. Habe eine fachlich kompetente Partnerin.
Gruss
 
#165Report
9 years ago
Wenn ich einem Model die Bilder weitergebe, muss doch davon ausgegangen werden, das sie sie nutzt. Denke dass sie sich nicht nur die Bilder anschauen oder an die Wand hängen will.
Nutzungsrecht: Diejenigen die wegen einem Bild klagen wollen, bitte kann da einen guten Anwalt empfehlen. Das Gericht würde einen Streitwert annehmen, der die Kosten für eine Aufnahme deckt. Für einen gewerblichen Fotografen würde man einen Stundensatz von 125€ annehmen.
Davor sind aber ca. 300 € Kostenvorschuss zu leisten.


Eine Aushändigung von Bildern ist nicht gleichbedeutend mit einem Nutzungsrecht über das bloße Ansehen oder abheften hinaus.

Ein Beispiel was einem Freund von mir passierte:
Er war seinerzeit für eine Versicherung tätig und diese verlangte, dass alle ihre Außendienstler ein Portrait auf den Visitenkarten haben sollten.
Er ging also zu einem Fotografen und ließ ein Portrait von sich erstellen, so wie ein typisches Bewerbungsfoto.
Neben dem Abzug erhielt er auch die digitale Datei und diese Foto zierte alsbald seine Visitenkarten.
Das bekam der Fotograf mit und verklagte seinen Kunden.

Fazit:
Dem Fotografen wurden knapp 2.000,00€ zugesprochen.
Nebst den Kosten des Rechtstreits kam eine ordentliche Summe zusammen.
Über einen Stundensatz von 125,00€ oder eben knapp über 2,00€ je Minute hätte sich mein Freund sicher gefreut.

Was sagt uns das? Vor Gericht und auf hoher See....
#166Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
9 years ago


Ich veröffentliche grundsätzlich nur Bilder zur Eigenwerbung von Fotografen die nicht kleinkariert durchs Leben rennen. Urheberrecht ist mir heilig. Verlinkung, Namensnennung, späteren Wunsch Pics wieder zu löschen komme ich gern nach, falls einmal aus welchen Gründen auch immer, notwendig. Anfragen von Leuten die Bilder von "mir" nutzen möchten leite ich immer an Urheber weiter.

Noch `ne Frage. Hat schonmal hier in der MK ein Fotograf sein Modell verklagt weil es Pics zur Eigenwerbung für Modellarbeit genutzt hat? :)

 
#167Report
@phototraum.
um die Verwirrung noch etwas grösser zu machen, muss ich dir sagen, das solche Verwendungen anders bewertet werden. Bei Prints wird die Auflagenstärke mit berechnet. Dazu kommt dann noch eine Geldstrafe . Ich bin aber davon ausgegangen, dass ein Model das Bild zur Eigenwerbung im Netz veröffentlicht. Wurde an anderer Stelle hier im Tread mal erwähnt.
Gruss
#168Report
[gone] User_6449
9 years ago
"Irrungen und Wirrungen" ist ein Roman von Thedor Fontane (1888).

Sowas kommt aber auch heutzutage in der Fotobranche (und nicht
nur dort) noch immer sehr oft vor ...

Viele Grüße
Peter
#169Report
9 years ago
Noch `ne Frage. Hat schonmal hier in der MK ein Fotograf sein Modell verklagt weil es Pics zur Eigenwerbung für Modellarbeit genutzt hat? :)

G a n z   s i c h e r !
So viel wie sich in der MK beklagt und dann ge- und verklagt wird.  :-D :-D :-D
#170Report
9 years ago
Bei Prints wird die Auflagenstärke mit berechnet. Dazu kommt dann noch eine Geldstrafe

Eine Geldstrafe auf dieser Grundlage kann nur verhängt werden, wenn auch eine entsprechende Anzeige gestellt wird.
Bei einer Zivilklage ist das nicht möglich. So mein bisheriger Kenntnisstand.


Ach ja, noch ein Nachtrag:
Die Visitenkarten wurden neu gedruckt mit einem fast identischen Foto.
Aufgenommen von mir und er keinen Cent dazu bezahlt.  ;-)
#171Report
Schon wieder Verwirrung.
In dem Fall mit der Visitenkarte, ist es "wahrscheinlich" eine sogenannte "unautorisiert Nutzung" . (Zivilprozess???) . Wenn die Nutzung aber verschwiegen wurde, (Betrug).
Bei Bildern die aus dem Netz runtergeladen wurden. (Diebstahl). Wie man an dem Tread schon sieht, alles nicht so einfach.
Gruss @all
#172Report
9 years ago
Schon wieder Verwirrung.

Warum schon wieder Verwirrung? Von der Visitenkarte habe ich bereits im genannten Beispiel geschrieben.
Einfach mal richtig oder nochmal lesen. ;-)

Wahrscheinlich war das der Klagegrund und ja, ein Zivilprozess.
Wegen Betrug wird man nur verurteilt wenn das zur Anzeige gebracht wurde oder ein öffentliches Inbteresse besteht
und dann seitens der Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet wird.
#173Report
Hi,
das hast du jetzt falsch verstanden. Sollte eigentlich nur eine Auflistung sein, was für einen Rattenschwanz solche Sachen hinter sich herziehen könnten. Klar hast du recht mit dem öffentlichen Interesse und der Anzeige.
Lach
#174Report

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