Kleinkariert und borniert 57

6 years ago
Ich ärgere mich gerade. Da fragt man extra ordentlich an bei einem Verein, der die Burgruine betreut, ob man ein Fotoshooting machen darf... und als die Chefin hört, das könne auch bis Akt gehen, lehnt sie ab - man könne dadurch leicht in VERRUF geraten! Ist das zu fassen? Wahrscheinlich lebt sie in der Zeit ihrer Ruine... im Mittelalter! Wobei... die damals nicht so prüde waren...

Frustrierte Grüße von Rita

PS: nächstes Mal lieber ohne vorherige Anfrage! ;-)
6 years ago
Völlig normal mittlerweile. Die neue Prüderie lässt Grüßen.
[gone] PaulPicX
6 years ago
Würde ich auch ablehnen, wenn man den Fotografen nicht kennt und seine Arbeiten nicht kennt.
"Akt" wirkt bei manchen Fotografen sehr billig - wollte auch nicht, dass solche Bilder irgendwo auftauchen :-)
6 years ago
Kann ich verstehen. Manche Aktbilder sind nun wirklich nicht gut und dass fördert nicht gerade den Ruf des Vereins, der das genehmigt hat.
Also am besten beim nächsten mal etwas rebellisch sein und das Thema Akt verschweigen..
6 years ago
Kann ich teilweise verstehen... es kommt sehr auf die Qualität der Bilder an, ob sie als künstlerisch wertvoll durchgehen oder eben billiges Mumugeknipse sind. Vielleicht ginge es besser wenn man bei der Anfrage ein paar gute Beispiele sehen lässt.
Das mit den Positiv-Beispielen ist nicht verkehrt. Denn ich selbst würde mich nicht darauf verlassen wollen, welche Vorstellung so mancher bei dem Begriff "Akt" im Kopf hat. :-)
6 years ago
Ich bin der Meinung, daß man es zu respektieren hat wenn Verantwortliche etwas ablehnen. Ansonsten musst Du die Ruine kaufen. Dann kannst Du machen was Du willst. Es gibt immer genügend Alternativen für ein shooting.
6 years ago
So. Rat befolgt. Nochmals freundlich angefragt... erklärt um was es geht... ästhetisch/künstlerische Bilder. Beispiele von meinen bisherigen Ruinen-Bildern beigefügt. Warte.

LG von Rita
#9
6 years ago
Hat schon einmal jemand daran gedacht das die Chefin
allgemein keinen Akt auf dem Gelände der Ruine mag .
Allerdings finde ich das ziemlich spießig / prüde .

Das hat mit ziemlicher Sicherheit nichts mit GUTEN oder
SCHLECHTEN AKTFOTOS zu tun .

Man sollte nicht immer alles auf die Qualität der Fotos
schieben.
Qualität ist nicht für jeden der heilige Gral und dies unabhängig
von meiner Meinung.
6 years ago
Klar habe ich auch daran gedacht, und es kann auch sehr gut sein daß die Dame allgemein keine Aktfotos mag - es kann aber auch sein daß es eben auf die Art der Fotos ankommt, und dann ist es den Versuch wert.
6 years ago
das ist aber nichts Ungewöhnliches. Ich kenne einige Locations wo das untersagt ist.
[gone] User_30919
6 years ago
@Fotos
"Fazit: Habe die Fragerei eingestellt. Nicht fragen - machen. Läuft auch so. Selbst wenn ein Model an der Rezeption vorbei musste hat nie jemand was gesagt."

Abgesehen davon, dass es verboten ist, finde ich es ziemlich respektlos über fremdes Eigentum zu bestimmen.
[gone] User_30919
6 years ago
Ich lasse mir oftmals - wenn nötig - diese Erklärung vor dem Shooting unterschreiben:

Als Eigentümer des Objekts bzw. Bevollmächtigter des Eigentümers oder des Inhabers der Rechte am Objekt erteile ich dem Fotografen/ Filmemacher und dessen Rechtsnachfolgern das unwiderrufliche Recht, das Aufnahmematerial zu erstellen, auf dem das Objekt abgebildet ist, und dieses in beliebigen Medien für beliebige Zwecke zu nutzen und zu verwerten (ausgenommen diffamierende und/oder pornografische Zwecke); dies schließt unter anderem Werbung, Werbeaktionen und Marketing für ein Produkt oder eine Dienstleistung sowie Produktverpackungen ein. Ich bin damit einverstanden, dass das Aufnahmematerial mit anderen Bildern, Text und Grafiken kombiniert, zugeschnitten und verändert werden darf. Ich bin damit einverstanden, dass alle Rechte an dem Aufnahmematerial dem Fotografen/Filmemacher und/oder dessen Rechtsnachfolgern ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Einschränkung zustehen.

Ich bestätige, dass ich eine Vergütung für die in diesem Release gewährten Rechte erhalten habe. Mit Zahlung der Vergütung, mit der ich einverstanden bin und die ich hiermit bestätige, sind sämtliche Ansprüche des Eigentümers und der sonstigen Rechteinhaber abgegolten. Ich bestätige, dass diese Erklärung für meine Erben, Rechtsnachfolger oder andere Personen, die ein Interesse an dem Objekt geltend machen, verbindlich ist und ich befugt und in der Lage bin, diese Erklärung abzugeben. Diese Erklärung ist unwiderruflich, weltweit und unbefristet gültig und unterliegt unter Ausschluss des Kollisionsrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Meine persönlichen Daten dürfen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern nur soweit notwendig im Zusammenhang mit der Lizenzierung des relevanten Aufnahmematerials verwendet werden (z. B. um Forderungen zu verteidigen, Rechte zu schützen oder Gewerkschaften zu benachrichtigen). Sie dürfen so lange wie für diesen Zweck nötig aufbewahrt werden; dies schließt eine Weitergabe an Unterlizenznehmer/Rechtsnachfolger des Fotografen/Filmemachers und eine Verwendung in Ländern mit abweichenden Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen ein, wo meine Daten ggf. gespeichert, abgerufen und genutzt werden.

Ich versichere, dass ich mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und berechtigt bin zur Abgabe dieser Erklärung, zur Gewährung aller Rechte hinsichtlich des Objekts und dazu, andere Personen, die Rechte am Objekt haben oder geltend machen, rechtlich zu binden.
6 years ago
Du meine Güte... ich will doch nur Fotos machen... irgendwie fühle ich mich jetzt aber wie ein potenzieller Schwerverbrecher auf der Anklagebank! ;-(

Da gefällt mir die humorvolle Erklärung von khzimmer aber zehnmal besser... *gg

LG von Rita
[gone] User_30919
6 years ago
Keine Sorge, der Verbrecher ist der Fotograf oder der Gärtner :D
@ B r u n o t o t t i

Bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber Art. 13 GG besagt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Als Wohnung gelten lt. Rechtsprechung u.a. auch Hotelzimmer. Grundrechtsträger sind bei Hotelzimmern die Gäste.

Kann mir also wirklich eine Tätigkeit innerhalb meiner Privatsphäre untersagt werden?

Du schreibst, das Zimmer wird zum Zwecke der Übernachtung überlassen und mehr nicht. Ich glaube aber kaum, daß mir jemand in einem Hotel verbieten kann, in dem Hotelzimmer beispielsweise meine Büroarbeit zu erledigen, mir von einem Callgirl den Hintern versohlen zu lassen oder eben auch Fotos zu machen.

Zu berücksichtigen wäre vielleicht das Urheberrecht, wenn das Hotelzimmer eine schützenswerte Ausstattung hat, die man hinterher deutlich auf den Fotos erkennen kann. Veröffentlichung vorausgesetzt.

Und ja, stimmt. Der Gärtner hat immer die Arschkarte gezogen. :-D
[gone] User_30919
6 years ago
Patrick, natürlich darfst du dir weiterhin von einem Callgirl einen Blasen lassen. Ebenso die Dame auch nackt fotografieren. Foto@ hat es ja auch geschrieben, dass er darauf achtet, dass niemand etwas erkennt. Du hast es richtig erkannt. Wenn die Ausstattung auf dem Bild zu sehen ist, dann gibt es Probleme. Ich rede nicht von einer Absteige, sondern hochwertigen Hotels. Trotzdem frage ich vorher, ob die was dagegen haben. Das war nicht immer so! Ich habe selbst zweimal ohne zu fragen im Hotel geshootet. Als der Zimmerservice davon Wind bekommen hat, bin ich samt Model vor die Tür gesetzt worden und habe Hausverbot erhalten. Bei dem Hotel stand es explizit in den Geschäftsbedingungen.
Das GG wird diesbezüglich wohl keine Unterschiede zwischen billigen Hostels und teuren Designerhotels machen. Auch Designhotels dürfen meine Privatsphäre nicht einschränken/verletzen.
Teure Designerhotels dürften von Fall zu Fall dann aber halt eben den Stolperstein der nach Urheberrecht schützenswerten Einrichtung haben. Aber darum geht es ja grade nicht.

Es geht ums reine Fotografieren. Wenn mich jemand dabei erwischt, kann der mir ja nicht "präventiv" einen Verstoß gegen das Urheberrecht vorwerfen. Der weiß ja gar nicht, ob die Bilder veröffentlicht werden sollen oder nicht. Klaro, räkelt sich das Model vor einer Designerwand von Mr. X, das Bild prankt auf meiner HP und das wird dem Hotel später bekannt, kann es mich belangen.

Und ja, es mag in den AGB des Hotels drin stehen, aber nicht alles, was in AGBs drin steht, ist auch rechtlich in Ordnung.

In dem letzten Hotel, in dem ich geshootet habe (irgendein feiner Schuppen in Düsseldorf, aber kein Designkram), hatten die kein Problem. Ganz im Gegenteil: Das Model hatte eine Suite gebucht, aber nur ein Zimmer zugewiesen bekommen. Daraufhin hatte es sich beschwert und darauf hingewiesen, daß wir dort zusammen mit einer weiteren Fotografin und einer Visa fotografieren wollen. Dann haben wir sogar eine noch größere Suite zum Zimmerpreis bekommen. Und unser Equipment konnten wir auch seelenruhig an der Rezeption vorbeischleppen.
Vielleicht wirkten wir auch einfach nur seriös genug mit all dem Equipment, so daß die an der Rezeption nicht von einer Hinterhofpornoproduktion ausgegangen sind. :-D

Aber wie gesagt: Wissen tue ich es nicht. Ist halt einfach mal so eine laienhafte Interpretation unter Berufung auf das GG.
[gone] amadeus13
6 years ago
Das Hotel hat mit dem eventuell vorhandenen Urheber- bzw. Markenrecht an Einrichtung schon mal wenig zu tun, denn es ist nicht der Urheber, außer das Hotelzimmer an sich hätte die Schöpfungshöhe eines Kunstwerks.
Das ist getrennt zu beachten.

Das Hotel schließt mit dem Gast einen Beherbergungsvertrag, und kann als Eigentümer hier gewisse Dinge regeln.
Das Fotografieren im Zimmer an sich zu privaten Zwecken (inklusive Veröffentlichung) kann das Hotel natürlich nicht verbieten (ebensowenig wie der Vermieter das Fotografieren in der vermieteten Wohnung verbieten kann).

Sofern das Hotelzimmer an sich aber quasi kommerziell genutzt wird, dadurch, dass es kommerziell veröffentlicht wird, liegt eine Sondernutzung vor.
Diese kann der Eigentümer billigen aber eben auch untersagen. (wie eben hier in den AGB)

Zur eigentlichen Frage zurück: Die Eigentümerin der Burg kann natürlich jegliches Fotografieren darin verbieten oder erlauben, egal ob Akt oder nicht.

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