Kleinkariert und borniert 57

6 years ago
@shooting vienna:
Natürlich lässt sich über Geschmack streiten (vielleicht sollte man genau das öfter tun - über Geschmack heftig streiten). Ich könnte jetzt ausführen, warum und ich die Bilder wie empfinde, aber das gehört ja hier nicht her.

Abwegig finde ich nur, dass man so was überhaupt im Forum postet. Ich hab grad miese Laune, da war jemand blöd zu mir, hey - beim nächsten Mal frag ich einfach nicht, haha... (smiley!) Selbstkritik - keine Spur.
Das Hausrecht liegt auch bei Anmietung von Räumlichkeiten weiterhin beim Eigentümer.

@Steinitoon:
So ein Blödsinn. In meiner (angemieteten) Wohnung hat nur einer das Hausrecht: nämlich ich. Und sicher nicht der Eigentümer. Der ist in der Tat noch Eigentümer, er hat aber keine direkte Verfügungsgewalt mehr über sein Eigentum. Es hat es nämlich vermietet. Genau darum zahlt man doch Miete, das macht man nicht aus Nettigkeit.

Nebenbei, die Unverletzbarkeit der Wohnung bezieht sich nicht vor allem darauf, Lauschangriffe abzuwehren. Ihr schaut einfach zu viele schlechte Krimis. Da geht es eher darum, dass nicht jede dahergelaufene Torfnase in meine (!) Wohnung schlappen darf, sondern dass ich das bestimme. Und was in meiner Wohnung passiert, bestimme auch ausschließlich ich (solange das alles im gesetzlichen Rahmen bleibt).
All das bestimme ich, nicht der Vermieter.

Und ich würde wetten, genau das gleiche gilt für ein Hotelzimmer. Ich halte ja nicht sonderlich viel von Toms Meinung, aber was die Rechte von Fotografen angeht, würde ich ihm fast blind vertrauen. Und auf die Analogie zwischen einer Mietwohnung und einem Hotelzimmer hat er bereits in diversen Threads hingewiesen. Patricks GG-Ausflug bestätigt das ja nur.

Eine ganz andere Sache ist, was sich Hotelbesitzer im Volldelirium in ihre AGBs schreiben und wie sie sich gegenüber ihren Gästen verhalten. Nur weil die sich da mitunter aufführen als kämen sie vom Mond heißt das nicht, dass ihr Handeln legal oder legitim wäre.

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Und der Alex steigt jetzt zum Burgruinenanpreiser auf? Nicht schlecht :D
@ Carsten Weiss

Danke. Vielleicht lag ich mit meinen Hinterkopfgedanken doch nicht ganz so falsch. ;-)


@ Alexander Goretzky

Das hat nichts etwas damit zu tun, daß es wichtig und mächtig klingt, sondern eher damit, daß im GRUNDgesetz so einige sehr wichtige GRUNDsätzliche Dinge geregelt werden und es damit eine gute GRUNDlage darstellt.
Mein Verweis darauf muß natürlich trotzdem nicht unbedingt richtig sein.

Man kann natürlich auch lieber gleich sämtliche Gesetzesverweise bzw. Argumentationsgrundlagen weglassen und einfach nur schreiben "Du bist doof." Das macht immerhin weniger Arbeit.
6 years ago
Auch in einer gemieteten Wohnung ist nicht alles erlaubt. Der Eigentümer darf zum Beispiel Haustiere verbieten. Das würde bei der ganz freien Auslegung ja vom GG nicht gedeckt sein, ist es aber doch. Es gibt noch weitere sinnige oder unsinnige Verbote, die Vermieter in ihrer Hausordnung, oder im Mietvertrag einschränken.
In der Rechtsprechung gelten die Gesetze wie eine Pyramide, oben gibt es das GG, es ist recht allgemein formuliert. Das Gesetz wird nach unten immer breiter, durch Bundesgesetze, Landesgesetze, Kommunalgesetze und Verordnungen geregelt. Es geht sogar noch weiter, zur Mietwohnung gilt erst die Hausordnung und darunter das Hausrecht. Im Hotel ist es ähnlich und sogar einfacher, da gilt eine Hausordnung oder auch AGBs, sofern man da Räumlichkeiten mietet, stimmt man diesen AGBs zu. Wenn man sie für unsinnig hält, verlieren sie dennoch keine Gültigkeit, vielmehr gelten dann sogar "seltsame" Regeln als akzeptiert.

Auch wenn Wohnung und Hotelzimmer grundsätzlich vom GG gleich behandelt werden, so sind beide Räumlichkeiten doch nicht gleichwertig. Da in der Regel Wohnungen über längere Zeiträume als Hotelzimmer von den selben Personen genutzt werden, gelten in Wohnungen mehr Freiheiten als in Hotelzimmern.
Unverletzlichkeit bedeutet nicht, das in diesen Räumen vom Grundgesetz her alles erlaubt ist, das alles frei ist.
Lass das mal lieber. Du wirfst da Dinge durcheinander, die nicht wirklich zusammengehören.

Aber keine Bange, nicht jede seltsame Regel, die Du aus welchen Gründen auch immer unterschrieben hast, ist tatsächlich auch wirksam.
@ steinitoon

Zum Thema Verbot von Haustierhaltung sei dir dieses BGH-Urteil empfohlen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=63818&pos=0&anz=1
[gone] amadeus13
6 years ago
Dass das Hausrecht im Hotelzimmer beim Hotel bleibt (im Gegensatz zur gemieteten Wohnung) ist rechtlich vollkommen unstrittig.

Von Hausrecht zu sprechen ist eh nicht besonders geschickt, denn in keiner einzigen deutschen Rechtsquelle kommt dieser Begriff vor, er ist eine Kombination bzw. Folge von Eigentums- bzw. Besitzrechten.

Für manche Fragen genügt der rechtmäßige Besitz (den der Hotelgast hat), für mache Fragen ist das Eigentumsrecht relevant und natürlich der Nutzungs-/Beherbergungsvertrag.

Weil danach gefragt wurde, wo das steht, dass das Hotel gewisse Shootings verbieten kann: ergibt sich aus §903 BGB zusammen mit Vertragsfreiheit.

Weil danach gefragt wurde, wo das steht, dass ich „übliche“ Fotos doch machen kann: ergibt sich aus der Verkehrssitte sowie Treu und Glauben aus dem Beherbergungsvertrag in Verbindung mit Art 2 GG.
Hotelzimmer werden vermutlich eher selten zur gewerblichen Nutzung angemietet.
6 years ago
@Patrick Michael Weber
Du hast das komplette Urteil durchgelesen?

Ein generelles Verbot kann nicht gelten, da "gewichtigen Mieterinteresses an der Hundehaltung vorstellbar, etwa bei auf Blindenhunde angewiesenen Mietern oder alten oder kranken Hundehaltern, die ein schon seit längerer Zeit gehaltenes, ihnen vertrautes Tier bei einem Wohnungswechsel nicht ohne die Gefahr einer Dekompensation abschaffen könnten. "

Weiterhin ist aufgeführt: " Die Klägerin behaupte nicht einmal, dass ihre Interessen oder die von ihr zu schützenden Nachbarinteressen grundsätzlich die Interessen der an einer Hunde-und Katzenhaltung interessierten Mieter überwögen."

Genau diese Ansicht ist der Knackpunkt. Denn das GG in Absatz 7 "Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" rechtfertigt eine Einschränkung der Unverletzlichkeit, bzw der Freiheiten in der Wohnung. Die Hausordnung, der Mietvertrag beruft sich "im Sinne des Vermieters leider" nicht auf diese Einschränkungsmöglichkeit und kann daher nicht gelten.
Würde im Mietvertrag stehen:
""Aus Gründen zur Wahrung der öffentliche Ordnung in unseren Anlagen, ist die Haltung von Hunden und Katzen nicht gestattet.""
dann wäre das hier zitierte Urteil anders ausgefallen.
@ steinitoon

Genau das wollte ich damit gesagt haben. Eben daß kein generelles Verbot möglich ist.
Natürlich ist der Beherberungsvertrag typengemischt, aber im Kern und hier relevant Mietvertrag (z.B. BGHZ 71, 175). Was auch sonst? Nutzungsvertrag find ich im BGB nicht.

Der muss natürlich auch (aus wichtigem Grund!) gekündigt werden, um einen Gast vorzeitig loszuwerden. Du buchst ein Hotelzimmer ja nicht auf unbestimmte Zeit nach Ermessen des Hoteliers. Und dann müsste der Gast durch einstweilige Verfügung herausgeklagt werden, denn natürlich ist er auch Besitzer, der das Zimmer nicht durch verbotene Eigenmacht erlangt hat. Mit Zwang rauswerfen können sie dich genausowenig wie der Vermieter. Praktisch also nur im Nachhinein auf Schadensersatz für die Weiternutzung nach berechtigter Kündigung klagen.

Heißt nicht, dass ich es für sinnvoll halte, das auszureizen oder dass nicht die spätere Veröffentlichung der Fotos weitere Probleme geben kann. Aber die Rechtsposition des Hoteliers und die Bedeutung seiner an Verbraucher gestellten AGB sollten auch nicht überschätzt werden.
Nachtrag: Werden im gemieteten Hotelzimmer Straftaten begangen (z.B. Sachbeschädigung), ist der Vermieter natürlich nicht auf den Zivilrechtsweg beschränkt und kann die Polizei rufen. Hausfriedensbruch durch Verweilen nach (unterstellt wirksamer) Kündigung dürfte sich aber nicht konstruieren lassen, das würde sonst vielen Wohnungsvermietern das Leben erleichtern.
6 years ago
So ihr Lieben, dann möchte ich das Ganze hier für mich mal zu einem Ende bringen und euch auch die Antwort auf meine erneute Mail nicht vorenthalten:

"Sehr geehrte Frau ...,

vielen Dank für Ihre freundlich E-Mail.

Nach Rücksprache mit der Vereinsvorsitzenden Frau ..., darf ich Ihnen mitteilen, dass ein Foto-Shooting für die von Ihnen geplanten Fotos grundsätzlich möglich ist.

Zum Erhalt der Ruine ist der Förderverein allerdings auf Spenden bzw. tatkräftige Unterstützung angewiesen.

Aus diesem Grund wären wir Ihnen für eine Spende in Höhe von ca. 150,00 € für die ganztägige Nutzung der Schloßruine sehr dankbar. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, für Mitglieder im Schlossruinen Förderverein,
die Ruine für € 50,00 pro Tag für Fotoaufnahmen zu nutzen. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf € 60,00 für die Mitgliedschaft im Förderverein.

Selbstverständlich erhalten Sie für alle getätigten Zahlungen eine entsprechende Spendenbescheinigung.
Sehr gern übersenden wir Ihnen hierzu entsprechendes Informationsmaterial.

Sehr geehrte Frau ..., wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Informationen weiterhelfen konnten.

Bitte geben Sie uns den gewünschte Termin bekannt. Kurzfristige Termine sind nach telefonischer Absprache durchaus möglich.

Ein Betreten der Schloßruine ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Verein gestattet. Selbstverständlich leiten wir Ihre Anfragen gern an den Schloßruinenverein weiter.

Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Woche und verbleiben

mit herzlichen Grüßen"
@ Rita

Wenn Geld fließt, sind die Bedenken bzgl. möglicher Aktfotos direkt verschwunden. ;-)
6 years ago
Fotos und Fotos bzw. Akt und Akt sind zwei paar Schuhe. Es gibt so'ne und solche. Vielleicht hätte es geholfen, Bildbeispiele bzw. Referenzen vorzulegen.
6 years ago
Na, das klingt doch gar nicht mal so schlecht. Für mich wäre das ein gutes Angebot, bei dem ich zuschlagen würde.
6 years ago
So ein Arrangement kommt mir bekannt vor. Ich hab mich mal bei einem Eisenbahnfreudeverein eingenistet und dort ein bisschen rumgedingst. Am Ende kam dann die Spende für die Zurverfügungstellung in den Topf in ein Aufnahmenantragsformular. So blieb man am Ende in Kontakt, es wird auch das nächste Mal kein Problem sein dort Schienenbus, Zahnraddampfpflok oder einen Eisenbahnwaggon für ein Fotoprojekt zu bekommen. Und zum anderen sind da ein paar Fahrzeuge dabei, die mir persönlich am Herzen liegen. Hinterher waren und sind alle zufrieden auseinandergegangen.

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