Kleinkariert und borniert 57

6 years ago
Ich hatte vor einiger Zeit bei einer Go-Kart Bahn angefragt, ob ich Bilder machen darf. Es ging NICHT um Akt. Auch nicht um Dessous. Sondern "Streetstyle" und - ich nenne es mal so - passende (Schutz)Kleidung für die Location.

Die Besitzerin hat auch nach Vorzeigen von Beispielen usw. abgelehnt. Begründung: Auf der Kartbahn gab es vor etwas mehr als 10 Jahren einen tödlichen Unfall. Und die Chefin kann sich noch mehr negative Presse nicht leisten :D
Ich hab das mal mit einem leichten Zucken in den Mundwinkeln zur Kenntnis genommen und habe mich verdrückt.
Ist ja kein Beinbruch.

Dafür habe ich ein paar Wochen danach vom Ordnungsamt einer Nachbargemeinde eine offizielle Erlaubnis bekommen, auf einer Burgruine zu shooten. Einzige Einschränkung: "Aktfotografie in künstlerischer Form sehen wir als unproblematisch an. Von freizügigen/pornografischen Aufnahmen bitten wir Abstand zu nehmen, solange die Umgebung zu erkennen ist."
Kann man sehr weit auslegen. Aber da sie sehr zuvorkommend waren, mir noch den Schlüssel gegeben haben, damit ich den kompletten Berg hochfahren kann, habe ich mich im FSK 16 Bereich bewegt ;)

Also - ist fast wie im richtigen Leben. Manchmal positiv, manchmal negativ ;)
#22
@ fotowerkstatt

Der Wohnungsbegriff lt. Rechtsprechung ist hier entscheidend:

"[...]Demnach gelten als Wohnung alle Räume, die der Einzelne der Öffentlichkeit entzogen und zur Stätte seines Lebens und Wirkens bestimmt hat.

Im Einzelnen zählen dazu:
[...]
Räume, die der Wohnungsinhaber zeitweise zum Wohnen nutzt (z.B. Wohnmobile, Wohnwagen, Wohnboote, Zelte, Hotelzimmer)
[...]"

Quelle:
http://www.rodorf.de/04_staatsr/gr_15.htm#03

Somit wäre die Maus wieder im Rennen. ;-)
#24
6 years ago
@Brunototti
Wenn ich mir Deinen langen Beitrag so ansehe und mich dann in die Rolle eines Hotelmanagers hineindenke, dann würde ich wahrscheinlich auch eine negative Stimmung gegenüber Shootings bekommen.

Und ob es eine gute Idee ist, während eines Shootings den Zimmerservice zu bestellen bzw. hereinzulassen, möchte ich hier auch mal anzweifeln.
6 years ago
Ach ja, es ging ja um eine Burg:
Frage: Ist denn der betreuende Verein gleichzeitig auch Eigentümer?
Diese Dame übt schlichtund ergreifend das Hausrecht aus. Genau DAS ist ihr gutes Recht !
Ich kenne inzwischen - leider - einige Locations, bei denen mir genau dasselbe (und nicht einmal wegen Akt-Anfragen) passiert ist.
Da hilft einfach nur: Andere Location suchen
@ fotowerkstatt

Ja, das glaube ich durchaus. Denn ich glaube nicht, daß AGB mal eben das Grundgesetz aushebeln können. Ich würde mir von AGB auch andere Dinge nicht verbieten lassen, warum also ausgerechnet das Fotografieren?

Zumindest hast du ja jetzt selbst nachlesen können, daß ein Hotelzimmer entgegen deiner ersten Behauptung eben sehr wohl als Wohnung i.S. des Art. 13 GG gilt.

Und natürlich weiß ich nicht, ob meine Herleitung korrekt ist. Aber zumindest habe ich mich darum bemüht, eine Basis für meine Herleitung zu finden, während du einfach nur Behauptungen aufstellst, ohne eine Basis dafür zu haben. Oder hast du - wenigstens einen kleinen - Anhaltspunkt, um deine Aussage irgendwie zu untermauern?
Deswegen fotografiere ich einfach in nicht bewirtschafteten Burgruinen und meist außerhalb der touristischen Besuchszeiten (frühmorgens bzw. am späten Nachmittag). Die wenigen Besucher haben sich an meinem Model und mir bislang nicht stören lassen.
6 years ago
Genau so werden wir es wohl auch handhaben. Zum Glück gibt es ja genügend schöne locations. Ich muss da niemandem etwas überhelfen.

Toleranz kann man nicht nur verlangen, sondern muss sie auch geben.

LG von Rita
#31
#32
@ fotowerkstatt

Ich führe diesen Artikel deswegen an, weil er mir als erstes unterkam und irgendwie passend erschien. Ich sage ja nicht, daß ich damit richtig liege.
Aber du hast dagegen GAR NICHTS angeführt, auf das sich deine Aussagen beziehen. Könntest du ja mal netterweise machen. :-)
[gone] PaulPicX
6 years ago
"kleinkariert und borniert" - wie kann man soviele Seiten fühlen, mit leienhaften juristischen Behauptungen und Paragraphen um sich schmeißen, zu einem so banalen Thema : Frage ? -> Antwort : nein.
-> weiter geht's :-))))
@ PaulPicX

Mea culpa! Ich für meinen Teil habe aber zumindest dazu geschrieben, daß ich eigentlich keine Ahnung habe. Aber für fachlich versierte Auskünfte bin ich stets zu haben.

Aber Recht hast du vollkommen. Vor allem auch deswegen, weil die Paragraphenreiterei gar keinen Bezug zum eigentlichen Thema hatte. :-)
6 years ago
@Rita:

Zunächst mal übt die Frau ganz legal ihr Hausrecht aus. Eine Anfrage muss ja die Möglichkeit beinhalten, dass man sie abehnt. Oder nicht?

Und hinsichtlich "kleinkariert" und "borniert" - geht's noch?

Das Freizgügigkeitsargument lässt sich ja beliebig ausdehnen - so weit, bis jeder, der auf drittklassigen Porn keine Lust hat, ein prüder, verstockter Spießer ist. Wenn ich mir deine Bilder ansehe, Rita - das ist meine persönliche Sichtweise, aber nicht persönlich gemeint - sehe ich da nur billig-provokanten Porn, der ziemlich erfolglos Niveau zu simulieren versucht.

Und ich persönlich finde nicht jeden kleinkariert und borniert, der auf seinem Grund/in seinen Bauwerken keinen Akt haben möchte. Die viel spannendere Frage ist, wer hier wem seine Vorstellungen von Kunst und Freizügigkeit aufzwängt - das Duo Photograph/Model dem Eigentümer oder umgekehrt. Die Antwort deckt sich mit der Antwort auf die tieferliegende Frage: Wer will hier was von wem?

Vielleicht gehören solche Erfahrungen auch gar nicht ins Forum. Absage gekriegt, nächste Anfrage stellen, weiter.
6 years ago
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht und Teil des Hausrechts.

Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches (Hausfrieden), und die Befugnis, frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird, sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z. B. von der Bezahlung eines Eintrittspreises). Das Hausrecht schließt das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen

Das Hausrecht liegt auch bei Anmietung von Räumlichkeiten weiterhin beim Eigentümer. Der Eigentümer kann daher bestimmte Zwecke in seinen Räumlichkeiten einschränken.
Das GG wird durch weitere speziellere Gesetze und Verordnungen präzisiert, wobei hier als unterste Stufe eben die AGB des Hotels, bzw. der Eigentümer der Räumlichkeiten gelten.
Was bedeutet eigentlich diese Unverletzlichkeit? Damit sind in erster Linie Überwachungsmassnahmen gemeint. Das Untersagen von bestimmten Zwecken wie dem Fotografieren oder auch das Callgirl sind durch Absatz 7 "Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" legitimiert. Wenn der Eigentümer diese Zwecke als eine Störung eben jener öffentliche Sicherheit und Ordnung ansieht.
'Kleinkariert und borniert' finde ich dem dem Zusammenhang etwas weit gegriffen. Es geht schlicht um Hausrecht, was zu akzeptieren ist, wobei ich davon ausgehe, das Shooting hätte INNERHALB des Gebäudes stattfinden sollen.- Steht explizit so nicht im Eingangsthreat -

Die gleiche Akzeptanz wird ja auch den Models/Fotografen entgegengebracht, die Aktfotos nicht machen möchten.
Das hat nichts mit 'Prüderie' zu tun sondern erfordert einfach den Respekt, bestimmte Themen eben nicht abdecken zu wollen.

Ach ja, eine Anfrage darf auch abgelehnt werden
[gone] shooting.vienna - gerofoto
6 years ago
@aspan: na ich finde da bei Rita keine "billige pseudopron" Bilder, über Geschmack lässt sich streiten... und, natürlich kann jede Burgfrau oder -herr machen was er will, auch einige Hotels verbieten das Shooten.
6 years ago
Mit dem Grundgesetz zuzuschlagen macht sich immer gut. Das klingt wichtig, mächtig, fast schon wie eine Verfassung. Wenns nicht so weit weg wäre, würde ich ja die Burgruine hier überm Dorf wie Sauerbier anpreisen, da steht zwar nicht mehr viel, aber für ein Wochenende Fronarbeit lassen die einen wahrscheinlich ne Menge da oben veranstalten. :-)

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