drohungen 186

[gone] User_478068
6 years ago
"Fotograf macht aus einer geschmacklosen Szene ein kunstvolles Werk "
Das halte ich für ein Gerücht....wer's glaubt!
#161Report
6 years ago
@ Phil
Darum drehen sich aber doch viele Diskussionen hier, auch bzgl. der eingangs gemeinten Szene : Ein bestimmtes Accessoire, ein bestimmter Look oder eine bestimmte Pose werden als geschmacklos bewertet ... und in einem anderen Licht, mit anderer Perspektive und Fokussierung usw. würde ein geniales Kunstwerk daraus.
Das Mißfallen der TO entstand nicht durch die Figur, die Pose oder die Frisur des Models, sondern nur durch ein bestimmtes Accessoire ...
Ob man aus Sche:ße Gold machen kann oder doch nur Weißblech ... das ist Ansichtssache (und ich stimme Dir zu)
#162Report
[gone] Erotic_Emotions
6 years ago
Ein Fotograf ist einfach kreativer als ein Knipser. Das schließt gewisse Accessoires mit ein.

Deshalb traue ich auch nur fundierte Kritik einem Fotografen zu.

Künstler zählen hier nicht dazu. Denn nahezu jede Scheiße die geknipst wird, wird als Kunst verkauft.
#163Report
4 years ago
Wenn man wie ich mit juristischen Konsequenzen droht, sind das eben Keine Drohungen im jur. Sinn. Was hier manche verbreiten ist in sich widersprüchlich und so abwegig, dass es mir schwer fällt hier zu antworten. Mit jenen selbsternannten Fotografenfürsten, die frech und arrogant austeilen, selbst jedoch rumjammern und rumheulen, wenn sie merken, dass der Gegenwind stärker ist, möchte ich nichts zu tun haben! Schade, dass bei "vollständiges ignorieren", diese Figuren, samt ihren Fotos immer noch wahrnehmbar sind... Wer Wind säht, muss weiterhin mit Sturm rechnen. Wer mir private Mails schickt und sich dabei im Ton vergreift, muss mit jur. Konsequenzen weiterhin rechnen. Dazu passe ich mich gerne dem Niveau des Schreiberlings an!

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Sawyer
#164Report
#165
4 years ago
Wenn man wie ich mit juristischen Konsequenzen droht, sind das eben Keine Drohungen im jur. Sinn.

Das ist so pauschal nicht richtig. Die Drohung mit rechtlichen Schritten, für die es erkennbar keine inhaltliche Grundlage gibt, um einen anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen, kann den Tatbestand des §240 StGB (Nötigung) erfüllen.

"Wenn Sie es nicht unterlassen, in Ihrem Garten in Badebekleidung in der Sonne zu liegen, dann zeige ich Sie wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses an!" kann von einem Gericht durchaus als versuchte bzw. vollendete Nötigung im Sinne des §240 StGB gewertet werden.

Das Gesetz sagt nämlich klipp und klar:

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."

Einen anderen mit der Androhung von zivilrechtlicher Klage oder Strafanzeige dazu zu nötigen, etwas zu tun, daß dieser nicht tun muss und nicht tun will, kann als Nötigung strafbar sein.
#166Report
[gone] User_6449
4 years ago
Also nicht vorher rechtliche Schritte ankündigen und erstmal
mögliche Besserung abwarten, sondern diese sofort einleiten?

Eigenartige Taktik ...
#167Report
4 years ago
Womöglich hätte vor 15 Jahren kaum noch jemand gelacht,
wenn juristische Konsequenzen angekündigt werden.

Aber heute ?
....oder seid ihr nicht informiert über den Status und die Auslastung
und aktuellen Ergebnisse des Justizapparates ?
#168Report
4 years ago
Vor allem ist die Ankündigung, in einer Angelegenheit ein deutsches Gericht anzurufen, nicht auf einer Höhe mit der Drohung "Ich brech dir die Arme".

Sondern nur fast.
#169Report
Ich denke auch das man den persönlichen Geschmack nicht in eine Bewertung einfließen lassen sollte. Klar sollte auch die Gegenpartei nicht beleidigend werden.
Aber nur weil das Bild nicht deinem Geschmack entspricht musst du nicht kommentieren das es geschmacklos ist. Dem Fotografen und der darauf zu sehenden Person gefällt es halt. Das muss jeder für sich sehen.
Tipps zu Lichtsetzung und Raumaufteilung etc. sind sicher immer gerne gesehen solange sie nachvollziehbar sind.
Den reinen Inhalt des Bildes sollte man aber jedem selber überlassen.
#170Report
4 years ago
@Tom Rohwer, mit ihren "juristischen" Ausführungen zeigen sie, dass sie juristischer Laie sind.
Sie haben nicht annähernd den Tb des §240 erkannt.

@lechiam. Kein Problem. Hauptsache ist, Sie haben meinen Kommentar gelesen und haben sich Gedanken drüber gemacht. Ich möchte, wie Sie auch von mir, weder was von ihnen lesen, noch ihre Fotos sehen. Das klappt nicht, obwohl ich sie vollständig ignoriert habe.
#171Report
#172
4 years ago
Meine Kommentarleiste ist aus, weil ich keine Lust habe mir dumme Sprüche durchlesen zu müssen. Trotzdem kann man über Pn schreiben. Wenn mir was gefällt, dann schreibe ich das. Ansonsten schreibe ich gar nichts. Doch manche Fotografen meinen, dass ihre Bilder der absolute Hit sind. Dementsprechend arrogant stellen sie sich an und werden dazu beleidigend, wenn sie Bilder kommentieren, die ihnen nicht passen. Schaut man sich dann deren Bilder an, erkennt man die vollkommen andere Wahrnehmung. Wenn ich Bilder aus welchem Grund auch immer nicht schön finde, schreibe ich keine bösen und unsachlichen Kommentare. Wenn sich jeder daran halten würde, wäre das eine große Erleichterung.... ansonsten gibt es eine jur. Genugtuung. Jeder kann sich entscheiden, welchen Weg er bei der Bilder-Kommentierung einschlagen möchte.
#173Report
4 years ago
@Peter Herhold:
lso nicht vorher rechtliche Schritte ankündigen und erstmal
mögliche Besserung abwarten, sondern diese sofort einleiten?

Eigenartige Taktik ...

Ich weiß nicht, auf was Du Dich beziehst - ich habe das jedenfalls so nicht gesagt.

Ich habe nur angemerkt, daß man grundsätzlich auch mit der Androhung rechtlicher Schritte den Tatbestand der (versuchten) Nötigung erfüllen kann, dann nämlich, wenn man mit einer offenkundig substanz- und rechtsgrundlagen-losen Strafanzeige bzw. Klage droht.

Das geht durchaus noch weiter, nur als Beispiel zur Verdeutlichung:

Du bekommst mit, daß der X ein Kind sexuell mißbraucht hat.

Jetzt kannst Du den X anzeigen. Das ist natürlich legal.
Du kannst dem X auch sagen: "Wenn ich mitbekomme, daß Du das noch mal machst, dann zeige ich Dich an!"
Das ist ebenfalls legal (Du musst Straftaten, von denen Du erfahren hast, nicht anzeigen, und die Drohung ist hier nicht rechtswidrig.)
Du kannst dem X auch sagen: "Wenn Du mir nicht 5000 Euro zahlst, dann zeige ich Dich an!"
Das nennt der Staatsanwalt dann Erpressung, §253 StGB, und wenn Du das machst, trittst Du als Zeuge im Verfahren wegen Kindesmißbrauchs auf, und der Kindesmißbraucher als Zeuge im Verfahren gegen Dich wegen Erpressung...
Nur als Beispiel, zur Verdeutlichung.
(Ich kannte mal den Ex-IT-Admin eines kleinen Verlages. Der Verlag schuldete dem Ex-IT-Admin noch ein paar 1000 Euro, die aber nicht gezahlt wurden, weil der Inhaber-Geschäftsführer mit dem Ex-IT-Admin zerstritten war. Auf ausdrückliche Anweisung des GF hatte der IT-Admin, als er noch IT-Admin war, einen Haufen unlizensierter Software installiert gehabt...

Der Ex-IT-Admin meinte zu mir: "Ich werde dem GF eine Mail schreiben und ihn daran erinnern, daß ich der Software-Alliance auch einen Tip geben kann - das kostet den Saukerl dann locker 20-, 30.000 Euro..."

"Mach das lieber nicht", riet ich ihm, "der Grad zur Nötigung bzw. Erpressung ist da sehr schmal. Schick dem GF doch einfach einen Brief und frage ihn, ob die Liste mit der noch zu lizensierenden Software noch gebraucht wird, ob Du sie ihm schicken sollst, oder wie damit weiter verfahren werden solle. Und dann legst Du die Liste bei, mit dazugehörigen Preisen."

Denn das ist ja eine völlig berechtigte Frage. Denn selbstverständlich hatte der IT-Admin die Software ja nicht illegal installiert - der Kauf der Lizenzen war nur halt noch nicht abgeschlossen... Der GF hätte natürlich niemals vor Gericht gesagt "Ich habe angewiesen, die Software illegal zu installieren - und jetzt will der mich damit erpressen!" Denn der Ex-IT-Admin hätte nur geantwortet: "Ich habe die Software auf Anweisung installiert und darauf hingewiesen, daß noch Lizenzen gekauft werden müssen. Das hatte sich der GF persönlich vorbehalten, nur er war zeichnungsberechtigt. Ich habe nur darauf hingewiesen, daß da noch was lizensiert werden muss und in dem Zusammenhang gefragt, ob die Liste noch gebraucht wird..."

Als ich mich später mal mit einem Anwalt über die Geschichte unterhielt, grinste der breit und sagte nur: "Genau so macht man das..."

Es hatte übrigens wunderbar funktioniert. Der GF antwortete zwar nicht, aber nach wenigen Tagen war das ausstehende Geld überwiesen... ;-)
#174Report
4 years ago
Welchen rechtlichen Grund gibt es einer Person, welche einen unsachlichen Kommentar schreibt, mit Gericht oder Klage zu drohen? *kopfschüttel

Neue Geschäftsidee für angehende Abmahnanwälte?^^ ... dann könnte man die ganzen Schleimkommentare unter schlechten Bildern auch gleich vor Gericht zerren ;)

Wer keine Kritik (egal ob sachlich oder unsachlich) verträgt, sollte keine Bilder oder Sprüche im Netz posten.

MfG
Neo
;)
#175Report
@NeoSam
ich glaube das sind auch nur die, mit denen als Kind schon keiner gespielt hat
Kompensation und so ;-)
#176Report
4 years ago
Welchen rechtlichen Grund gibt es einer Person, welche einen unsachlichen Kommentar schreibt, mit Gericht oder Klage zu drohen? *kopfschüttel

Eine grundsätzlich tragfähige Grundlage dafür ist entweder §185 StGB, Beleidigung, oder §186 bzw. §187 StGB, Üble Nachrede bzw. Verleumdung. Üble Nachrede und Verleumdung setzen Tatsachenbehauptungen voraus, auch das ist in einem "unsachlichen Kommentar" grundsätzlich vorstellbar.

Selbstverständlich werden es manche User hinbekommen, Kommentare zu schreiben, die strafrechtlich relevanz sein können. (Wo, speziell bei Beleidigung, ein Gericht dann die Grenze zwischen zulässig und unzulässig zieht, weiß man, wenn man's ausprobiert hat...)

Wenn ich mir aber so anschaue, was in den letzten Jahren auch im MK-Forum an "Ich warne vor XYZ, der/die hat..."-Threads gelaufen ist, dann haben hier einige User ziemliches Glück gehabt, daß sie nicht über den §186 bzw. 187 gestolpert sind...
#177Report
4 years ago
naja, aber auch sachlich könnte ich mich in die Gefahr begeben übers StGB zu stolpern. demzufolge spielt es keine Rolle ob sachlich oder unsachlich.
sachlich: ich finde dein Bild aus diesen xyz gründen nicht gut. Ich glaube du bist ein notgeiler knipser, welcher auf diese Art nur Mädels rum kriegen will, sich vor dir naggisch zu machen.
unsachlich: des Bild ist für die Tonne!

neo ;)
#178Report
"Geschmacklos" ist m.E. keine konstruktive, sachliche Bildkritik, sondern einfach Deine persönliche Meinung über das Motiv. Geschmäcker sind ja bekanntlich unterschiedlich.
Wenn man es so schreibt, hat es einen Absolutheitsanspruch, der schlicht nicht gerechtfertigt ist.
Wenn Du geschrieben hättest "Ich finde es geschmacklos" ... kann man es eher stehen lassen.
#179Report
4 years ago
@Pat Merz: zum gedanklichen Prinzip: Ja, Geschmäcker sind verschieden. Das relativiert aber nicht die Niveauhöhe derselben. Und solche gibt es tatsächlich, auch wenn die Gegenwartskultur sie gerne negiert. Totschlagargumente sind nicht selten schief ...

"Wenn Du geschrieben hättest "Ich finde es geschmacklos" ... kann man es eher stehen lassen." - Das finde ich allerdings auch, denn nicht so viele können sich ein Geschmacksniveau anmaßen, das Absolutheit nahe kommt.
#180Report

Topic has been closed