TFP Vertrag 110

10.09.2013
Guten Morgen Gemeinde

Hatte jetzt den Fall das ein Model (Anfängerin)sagte das Sie mit dem Vertrag in dieser
Form nicht einverstanden wäre und das ich aufgrund des Vertrages auch wohl keine
Shootings bekommen würde. Auf meine Anfrage hin was man daran besser machen könne
kam eine mehr oder minder freundliche Abfuhr.
Habe schon einige Shootings mit dem Vertrag gemacht, auch bezahlte von meiner Seite
und die Models waren mit den Bedingungen einverstanden, jede / jeder hat den Vertrag
eine Woche  vor dem Shooting bekommen.

Jetzt frage ich Euch - was ist hier so schlimm dran
möchte das einfach und unkompliziert haben
Hier der Wortlaut:
M o d e l   R e l e a s e  ( T  F  P )Gegen eine Vergütung, deren Erhalt hiermit bestätigt wird, und durch die Unterzeichnung dieser Freigabeerklärung (Model-Release) erteile ich dem Fotografen und dessen Rechtsnachfolgern das ausschließliche Recht, das Aufnahmematerial zu nutzen und zu verwerten, insbesondere es zu lizenzieren und in beliebigen Medien für beliebige Zwecke zu verwenden (ausgenommen pornografische oder diffamierende Zwecke). Ich bin einverstanden, dass das Aufnahmematerial mit anderen Bildern, Text, Grafiken, Film, Audio und audiovisuellen Medien kombiniert, zugeschnitten und verändert wird. Ich bin damit einverstanden, dass ich an dem Aufnahmematerial keinerlei Rechte habe und alle Rechte an dem Aufnahmematerial dem Fotografen  und dessen Rechtsnachfolgern ausschließlich übertragen werden. Ich erkenne an und bestätige, dass ich keine weiteren Ansprüche auf zusätzliche Vergütung oder Abrechnung habe, und dass ich keine weiteren Forderungen an den Fotografen und/oder dessen Rechtsnachfolger stellen werde. Ich erkenne an und bestätige, dass dieses Release auch für meine Erben und Rechtsnachfolger bindend ist. Ich bin damit einverstanden, dass dieses Release unwiderruflich ist, weltweite Gültigkeit hat und unter Ausschluss des Kollisionsrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Die persönlichen Daten des Fotografen dürfen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern nur soweit notwendig im Zusammenhang mit der Lizenzierung des Aufnahmematerials verwendet werden (z. B. um Forderungen zu verteidigen, Rechte zu schützen oder Gewerkschaften zu benachrichtigen). Sie dürfen so lange wie für diesen Zweck nötig aufbewahrt werden; dies schließt eine Weitergabe an Unterlizenznehmer/Rechtsnachfolger des Fotografen und eine Verwendung in Ländern mit abweichenden Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen ein, wo meine Daten ggf. gespeichert, abgerufen und genutzt werden.

Ich versichere hiermit, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin und die für die Unterzeichnung dieses Releases erforderliche volle Geschäftsfähigkeit besitze.

D e f i n i t i o n e n:
RECHTSNACHFOLGER bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, denen der Fotograf gemäß diesem Release Rechte übertragen oder lizenziert hat, sowie die Lizenznehmer einer solchen Person oder eines solchen Unternehmens.
VERGÜTUNGbezeichnet einen Geldbetrag oder einen Gegenwert ( Fotos ), den ich für die Abtretung der Rechte in diesem Release erhalten habe.
AUFNAHMEMATERIAL’ bezeichnet alle im Rahmen dieser Aufnahmen von mir gemachten Fotografien, oder sonstigen Aufnahmen (Standbilder).
MEDIEN’ bezeichnet sämtliche Medien, einschließlich digitaler und elektronischer Medien, sowie Printmedien, Fernsehen, Film, Radio und andere unbekannte oder noch nicht entwickelte Medien. ‘MODEL’ bezeichnet mich und schließt Aussehen, Gestalt und Stimme ein.
SORGEBERECHTIGTER’ bezeichnet den Sorgeberechtigten und/oder gesetzlichen Vertreter des Models. Sorgeberechtigter und Model werden in diesem Release je nach Zusammenhang gemeinsam als ‘ich’ bezeichnet.
FOTOGRAF ’ bezeichnet Fotografen,Kameraleute oder sonstige natürliche oder juristische Personen, die Aufnahmen von mir machen.
AUFNAHMEN’ bezeichnet die in diesem Formular beschriebenen Fotoaufnahmen. 

Verwendung der ausgehändigten Fotos an das Model ist   N U R   zur Eigenwerbung gestattet
( Homepage, Sedcardmappe, Sedcard in Modelsites)

N I C H T  gestattet ist die Verwendung der Fotos auf allen Social Networks
( F A C E B O O K,  Wer kennt wen, Twitter, Bing, MySpace  usw) 
Daten des Fotografen  
Name: (in Druckbuchstaben)  Ralph  Bode                  Geburtsdatum:  
Stadt: Stemwede                                                         Bundesland: N R W 
Land: Deutschland                                                       P L Z:  3 2 3 5 1 
Telefon:                                                                        Handy:   
E-Mail:                                                                          Anschrift:     
Unterschrift : Datum der Unterschrift (TT-MM-JAHR) 
Datum der Aufnahmen: Land & Region/Bundesland der Aufnahmen:  
Beschreibung/Ref. der Aufnahmen (falls zutreffend):   

Daten des Models 
Name:                                                                          Geburtsdatum: (TT-MM-JAHR) 
Geschlecht:  weiblich  (   )    männlich (   )  

Privatanschrift:                                                             Stadt:                                                                    
Bundesland:
Land:                                                       P L Z : 
Telefon:                                                                        Handy: 
E-Mail:  
Unterschrift _____________________________________________________________ 
Datum der Unterschrift: 
(TT-MM-JAHR) 

Zusätzliche vom Model anzugebende Daten: (Optional)  
Sonstiges: _________________________________________________________________
Wenn das Model noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des Namens erforderlich. 
Name des Sorgeberechtigten: _________________________________________________                                                  
INFO    INFO    INFO

Es ist und wird  N I C H T  dem Model oder der Begleitperson gestattet  bestimmte Locations an andere Fotografen weiterzugeben, sollte DAS sein gäbe es Ärger von den jeweiligen Eigentümern der Location 

H  O  N  O  R  A  R
Als Vergütung beim T F P – Shooting erhält das Model sämtliche Bilder nach dem Shooting ausgehändigt
( DVD oder USB-Stick ( mitbringen 4GB) )
         

I N F O -  I N F O -  I N F O -  I N F O -  I N F O -  I N F O -   I N F O -  I N F O
Es ist v e r b i n d l i c h  spätestens 8 Tage vor dem Termin mir die Handynummer für evtRückfragen und Notfälle mittzuteilen.                              

Keine Handynummer – kein Shooting


T F P   bedeutet: Wir beide geben unsere Zeit, unser Können und  unser Geld um Bilder entstehen zu lassen, von denen alle Beteiligte etwas haben
TFP wird bei Models für die ersten 10 – 15 Shootings verwendet damit das Model Erfahrung sammelt
und posingsicher wird und im Endeffekt gute, vorzeigbare Bilder für seine Sedcard bekommt
Mal ganz ehrlich: Diesen Verrtag würde ich sogar nicht einmal komplett durchlesen ....... sorry !
10.09.2013
Für einen TFP-Vertrag finde ich die Rechte an den Bildern etwas ungleich verteilt. Dem Fotograf werden alle, scheinbar auch kommerzielle Rechte eingestanden und dem Model nur sehr eingeschränkte. Der Text würde besser zu einem PAY Vertrag passen.
Die Passage mit der Weitergabe von Locations und dass es dann "Ärger geben werde" finde ich sehr unprofessionell, sogar kindisch formuliert.

Alles in Allem gebe ich dem kritischen Model also Recht...
10.09.2013
Ein TfP sollte nicht mehr wie eine A4 Seite umfassen.
Alles was von Gesetz her klar geregelt ist, kann weg gelassen werden.
Alles was belehrend ist gehört nicht in einen Vertrag.
Alles was erläuternnd ist gehört nicht in einen Vertrag.

Es braucht:
Name, Adresse, Geburtsdatum Model
Name Adresse Gbeurtsdatum Fotograf, ev. Visa

TfP shooting, wann, wo, welche Arbetsbereiche, Themen
Treffpunkte, Begeltpersonen

Es werden bis ...... diese Menge an Bildern bearbeitet und dem Model per ....... zur Verfügung gestellt.
Bildrechte: Beide für, Weiterbearbeitung möglich/nicht möglich
Die gegenseitigen  Rechte und Pflichten sind zeitlich unbeschränkt.
Kosten Location, Essen, Visa und Reisen werden . . . . . . 

Heiner
Da steht zuviel drin :-)

Was spricht gegen den  hier im MK-Universum oft und gerne verwendeten Vertrag:

http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf
10.09.2013
Du schreibst, du möchtest es "einfach und unkompliziert" haben, aber dein Vertrag ist alles andere als einfach und unkompliziert. 
Unkompliziert wäre, in 4-6 einfachen Hauptsätzen hinzuschreiben, wer was darf und was nicht. 

Wenn ich etwas von "keinerlei Rechte", "Erben und Rechtsnachfolger", "Kollisionsrecht" und "Gewerkschaften benachrichten" lese, dann verstehe ich, dass ein Model es mit der Angst bekommt und lieber verzichtet ;-) 

 
10.09.2013
Danke für Eure Antworten

werde in Zukunft den Rat Alexander Goretzky befolgen
und den Vertrag nehmen, hoffe das es dann einfacher ist
10.09.2013
ja, viel zu lange. Was mir sofort auffiel: TFP und Lizenzen?? Das paßt nicht. Bei Pay-Shootings will ich selbst kommerzielle Rechte an den Bildern. Bei TFP hat in der Regel keine Seite kommerzielle Rechte.

LG rüdiger
#9
[gone] User_165787
10.09.2013
@Ralph: Ich weiß nicht, ob ich es nicht überlesen habe, aber wo hätte das Model denn die Rechte, "ihre" Bilder zu veröffentlichen? Und nach dem Shooting "bloß" alle unbearbeiteten Bilder zu übergeben (die sie evtl. nicht mal nutzen darf), find ich echt mau und übervorteilend.
10.09.2013
ich mach mir das Leben einfach, jeder kann mit den Bildern anstellen was er mag. Dieses "kommerziell" ist mir zu wackelig, Da geht die Diskussion ja schon los, wenn auf der Sedcard auch Payjobs angeboten werden, oder Werbung für einen Workshop gemacht wird, oder man irgendwann doch in einem Buch oder einer Zeitschrift auftauchen möchte.

Davon ab sind die Bilder hier, im komerziellen Sinne, ausser für das Model und den Fotografen, für Aussenstehende völlig uninteressant. Kauft doch keiner ein Bild von Susi Hübsch in ihrem H&M-Klamotten, womit sich das Thema "komerzielle Nutzung" im engeren Sinne weitgehend erledigt hat.

Ausnahmen; Stockfotos und Strecken für Magazine, vielleicht Inhalte für Webseiten ab 18. Aber davon wird es hier in der MK auch nicht so viele geben.
10.09.2013
@ Andreas

Hier steht es bzw stand es, habe alles neu gemacht

Verwendung der ausgehändigten Fotos an das Model ist   N U R  zur Eigenwerbung gestattet
( Homepage, Sedcardmappe, Sedcard in Modelsites)

N I C H T  gestattet ist die Verwendung der Fotos auf allen Social Networks
( F A C E B O O K,  Wer kennt wen, Twitter, Bing, MySpace  usw)



Wie gesagt alles gelöscht und neu erstellt, will ja fotografieren und mich NICHT
mit den Model`s auf Wortklaubereien einlassen.

Danke für Eure Tipps, in Zukunft frag ich hier lieber erst als das ich nochmal
son Hick Hach mitmache
10.09.2013
kurz und knapp:

ich verstehe das model und
den vertrag würde ich auch nicht unterzeichenen!
gleiches empfehle ich jedem model.

dir empfehle ich ein paar euro in die hand zu nehmen und von einer
versierten person einen vertrag aufsetzen zu lassen. (FA-Medienrecht)
wer ungezählte summen für sein equipent ausgibt, sollte die paar euro
auch noch über haben. wer sich einen hummer kauft, sollte auch an das
geld für den kraftstoff denken.
@Ralph
Also mal ganz ehrlich, bei 4 bestätigten MK-Shootings 19 Galerien hin zu bekommen, ist schon mal ne Leistung.
Bei deinen Bildern über Vermarktungsrechte in Zeitschriften und Nachfolgerechten nachzudenken etwas weltfremd.
Bei einem TfP-Vertrag von Vergütung schreiben, die natürlich auch bestätigt werden muss, kein Kommentar.
Das die Modelle aber ihre Bilder nicht in Socialnetworks nutzen dürfen, da wirst du wirklich nicht viele Damen vor die Kamera bekommen.
Und in Modelmappen werden deine Bilder vermutlich auch nicht oft zu finden sein.
Gruß
R.
 
#15
[gone] jodoform
10.09.2013
Ralph,

ganz ehrlich, alleine die Verbreitung über Facebook und andere Medien zu verbieten reduziert den Wert deiner Bilder für viele Mädels auf ziemlich Null. Bei der dritten Zeile, was du alles darfst und das Model nicht darf, würde ich den Vertrag in die Tonne werfen. Vielleicht ist es Zeit, den kommerziellen Wert deiner Kunstwerke einmal realistisch zu betrachten und mehr den Photographen als den knallharten Geschäftsmann raushängen zu lassen.

Jo
10.09.2013
du darfst alles, ads Mädel darf fast nix... schön zu sehen was du unter "Gegenseitigkeit" verstehst...
10.09.2013
Diese Begriffsverwirrungen sind schon klasse. Hätte nie gedacht daß es von Jahr zu Jahr schlimmer wird.

anTon
10.09.2013
in beliebigen Medien für beliebige Zwecke zu verwenden (ausgenommen pornografische oder diffamierende Zwecke)

Unwirksam, weil völlig unbestimmte Klausel. (Es ist schon schwer genug, "pornographisch" zu definieren, zumal die Definition den Gerichten vorbehalten ist. "Diffamierend" ist de facto gar nicht mehr zu definieren, zumindest aber ist bei Vertragsschluss völlig unklar, was damit eigentlich gemeint sein soll...)
Ich erkenne an und bestätige, dass dieses Release auch für meine Erben und Rechtsnachfolger bindend ist.

In dieser Formulierung m.E. grenzwertig, da Verträge zu Lasten Dritter nicht möglich sind (ausgenommen in der Sozialversicherung). Letztlich aber auch überflüssig, da Model-Releases über den Tod hinaus gelten, und das "Recht am eigenen Bild" ohnehin 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten erlischt.
Ich bin damit einverstanden, dass dieses Release unwiderruflich ist, weltweite Gültigkeit hat und unter Ausschluss des Kollisionsrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt.

Unkündbare Dauerschuldverhältnisse sind unwirksam. (§314 BGB) Zumindest was die Zukunftswirkung des Model-Releases betrifft, geht das nicht - aus einem "wichtigen Grund" kann das Model-Release immer gekündigt werden. (Ggf. wird Entschädigung fällig, aber das ändert ja nichts daran, daß es "absolut unkündbare Model-Releases" nach deutschem Recht nicht gibt.)
N I C H T gestattet ist die Verwendung der Fotos auf allen Social Networks
( F A C E B O O K, Wer kennt wen, Twitter, Bing, MySpace usw)

Viel Spaß bei der gerichtlichen Klärung der Frage, was ein "Social Network" ist und was nicht, und was unter "usw" fällt und was nicht...

Mir bleibt nach wie vor schleierhaft, wieso man Vertragsklauseln macht, die so unbestimmt sind, daß im Streitfall sogar das Gericht erstmal darüber gründeln müsste...

Verträge sollten knapp, kurz und klar sein - anderenfalls müssen die Anwalts-Kohorten, die sich später um die Auslegung streiten, von vornherein mit eingepreist werden.
10.09.2013
Alles was erläuternnd ist gehört nicht in einen Vertrag.

Im Gegenteil - immer dann, wenn es sich um Begriffe handelt, die nicht von vornherein juristisch bereits klar definiert sind, gehört die Begriffs-Definition unbedingt in den Vertrag hinein.

"Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Vertrages sind: ..."

"Als pornographisch im Sinne dieses Vertrages gelten periodisch oder einmalig erscheinende Druckwerke, in denen mehr als 15 unbekleidete weibliche Brustwarzen abgebildet sind, es sei denn, das Druckwerk ist als Unterrichtsmaterial für den Biologie-Unterricht an deutschen Schulen zugelassen."

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