TFP Vertrag 110

10.09.2013
tja, so sieht ein ergebnis aus, wenn man sich irgendwelcher quellen im i-net bedient
und sich daraus einen vertrag bastelt. :-)
10.09.2013
@ Alle

Teufel auch da hab ich ja was losgetreten - aber ich bin dankbar das Ihr das
kritisiert und " zereisst "

Werde das beherzigen und in Zukunft einfach den Vertrag nehmen den
Alexander G. vorgeschlagen hat.
Einzig das mit Facebook und Ihren AGB`s bereitet mir nach wie vor sehr
schwere Magenschmerzen, resultiert auch daraus das ich schon ähnliches,
hat mit Internet nichts zu tun, hinter mir habe und erst nach einen Prozess
habe ich recht bekommen das die Fotos von mir waren und ich ein gutes
Honorar bekam im nachinein, ging um ein NFZ-Magazin.
Deshalb habe ich bei Facebook starke bedenken obwohl ich eigentlich zu keiner
Sekunde glaube so gut zu sein das meine Bilder von denen verkauft werden,
da seit Ihr noch besser als ich.

So dann lasst uns jetzt das Thema beenden, möchte nicht noch mehr Staub
aufwirbeln und für Unruhe sorgen, ist nicht meine Art

Danke noch mal für Eure Kritiken
[gone] jodoform
10.09.2013
Ralph,

hast du vor deine Models zu klagen, wenn deine Bilder auf Facebook auftauchen? Weil das ist das einzige, was dir übrig bleiben wird, nachdem Facebook sich mit ihren AGB rausgewunden haben und den schwarzen Peter dem Model wieder zugeschoben haben. Mit der nichtkommerziellen Verwertung hast du schon genug in der Hand, um bei Bedarf - also sollte Facebook dein Bild als große Annonce verwenden - bei Facebook eine Urheberrechtsverletzung zu melden. Im Normalfall wird das Bild dann gelöscht und die Sache hat sich erledigt. Das sollte dich ausreichend schützen ohne mit irgend einem drakonisches Geschreibsel die Models zu verstören.

Jo
10.09.2013
@ Jodoform

Danke für den Kommentar, aus dieser Sicht habe ich das noch nicht betrachtet

das allerletzte ist das ich die Damen und Herren verstören bzw vertreiben will,

nichts liegt mir ferner - also werde ich es mal ausprobieren und lasse die Models gewähren

Selber werde ich aber evt mich vielleicht mal anmelden, muß ich mir noch überlegen
"Als pornographisch im Sinne dieses Vertrages gelten periodisch oder einmalig erscheinende Druckwerke, in denen mehr als 15 unbekleidete weibliche Brustwarzen abgebildet sind, es sei denn, das Druckwerk ist als Unterrichtsmaterial für den Biologie-Unterricht an deutschen Schulen zugelassen."

YMMD :-)

@TO: In der Mitte des ersten Satzes habe ich aufgehört zu lesen. Weiterlesen, und erst recht Unterzeichnen würde ich gar nicht erst in Erwägung ziehen..
10.09.2013
Mich wundert ja, dass es überhaupt jemanden gibt, der das mit Facebook so eng sieht.
Ich hätte vermutet, dass man TFP-Shootings aus Spaß an der Freude macht. Also Freude für beide. Und wenn jemand Freude am in-Facebook-stellen hat, soll er es doch machen.

Wenn man unbedingt Kohle für sein Bild haben will, fände ich es fair, derjenigen Person, die daran mitgewirkt hat (also das Model) entweder gleiche Rechte einzuräumen oder gleich dafür zu bezahlen.
10.09.2013
@ Bazi von Hetzendorf

Das was Du zitiert hast steht da aber nicht drin
"Als pornographisch im Sinne dieses Vertrages gelten periodisch oder einmalig erscheinende Druckwerke, in denen mehr als 15 unbekleidete weibliche Brustwarzen abgebildet sind, es sei denn, das Druckwerk ist als Unterrichtsmaterial für den Biologie-Unterricht an deutschen Schulen zugelassen."

Ich sinniere hin und her warum da eine ungerade Zahl an Brustwarzen steht ... Amputee-Porn ??
10.09.2013
Mich wundert ja, dass es überhaupt jemanden gibt, der das mit Facebook so eng sieht.

Ob Facebook oder YouPorn - das wäre mir erstmal herzlich egal.

Aus Sicht des Fotografen interessiert mich in der Hinsicht eigentlich nur eines: darf das Model die Fotos irgendwo veröffentlichen? Und wenn ja, welche Nutzungsechte unterlizensiert es dabei?

Ohne die Frage "Welche Nutzungsrechte lässt sich Facebook einräumen?" (alle...) weiter vertiefen zu wollen: 98 von 100 Models, die die Fotos, auf denen sie abgebildet sind, irgendwo hochladen, machen sich keine großen Gedanken darüber, welchen AGB sie dabei zustimmen, und welche Nutzungsrechte sie der jeweiligen Plattform dabei einräumen.

Und das wird in der Praxis totsicher dazu führen, daß alle Nase lang jemand Dritten Nutzungsrechte an Fotos einräumt, die er/sie gar nicht einräumen kann. Und das wiederum ist eine phantastische Grundlage für daraus resultierenden Zank und Streit und Jammerthreads...

Da hat man als Fotograf und Urheber letztlich nur zwei Möglichkeiten: entweder reglementiert man das alles bis zum letzten Komma idiotensicher durch, oder man hält es knapp und pauschal, und wenn dann ein Model irgendwo nicht genau aufpasst und nicht ausreichend klar versteht, was die Vertragsbedingungen im Einzelfall für Auswirkungen haben, dann hat's eben im Streitfalle Pech gehabt.
10.09.2013

Ich sinniere hin und her warum da eine ungerade Zahl an Brustwarzen steht ... Amputee-Porn ??

Es soll auch Bilder geben, auf denen eine Brustwarze zu sehen ist, und die andere nicht, weil sie verdeckt ist...
Hi,

ich habe auch nur diese Passage gelesen:" Gegen eine Vergütung, deren Erhalt hiermit bestätigt wird, und durch die Unterzeichnung dieser Freigabeerklärung (Model-Release) erteile ich dem Fotografen und dessen Rechtsnachfolgern das ausschließliche Recht, das Aufnahmematerial zu nutzen und zu verwerten, insbesondere es zu lizenzieren und in beliebigen Medien für beliebige Zwecke zu verwenden..."

Da hatte ich auch schon genug und habe ich gefragt, was daran TFP sein soll.

LG,
Rolf
10.09.2013
ein model-release ist KEIN tfp vertrag! für mich sihet es so aus, als wären hier verschiedene passagen aus dem web bunt zusammengewürfelt worden.

ein modelrelease ist lediglich die freigabe des models für die bilder. in der regel ist das model-release nur für die weitere veröffentlichung relevant, da hier das model erklärt, dass es mit der veröffentlichung einverstanden ist. der vertrag um das shooting hat damit nur bedingt zu tun. das kommt eigentlich daher, dass der, der die bilder verkauft nicht den gesamten vertrag mitschicken will. daher ist üblicherweise die freigabe des models vom modelvertrag entkoppelt. der kunde bekommt dann nur noch das modelrelease. bei einem tfp vertrag ist die modelfreigabe jedoch aus meiner sicht implizit, bzw. ergibt sich aus dem sinn / beschreibung des vertrags.

meine tfp verträge haben nur gaaaanz wenige punkte:

1. wer mit wem?
2. was ist die intension des vertrages?
3. was wird geshootet?
4. was bekommt das model?
5. was bekommt der fotograf?

passt alles locker auf eine A4 seite. alle sonstigen unwegbarkeiten, bekommt man sowieso NIE geregelt, geschweige denn durchgesetzt.

daher nutze ich eigentlich gar keine tfp verträge mehr, da die nur dann sinn machen, wenn man bereit ist wegen eines streits auch vor gericht zu ziehen. und für so einen scheiß hab ich echt keine zeit... notfalls gibts was auf die zähne ;-)

 
10.09.2013
Ralph schrub:
Danke für Eure Antworten

werde in Zukunft den Rat Alexander Goretzky befolgen
und den Vertrag nehmen, hoffe das es dann einfacher ist


Der Stack-Vertrag wurde im Forum auch schon gründlichst auseinandergenommen.
Einen perfekten TFP-Vertrag hat niemand hier, aber in Anbtracht dessen würde ich
mir einen passenden netaction-Vertrag zusammenklicken, wenn ich keine Idee hätte:

http://tfp-vertrag.netaction.de/
10.09.2013
Also aus meiner Erfahrung aus 2, 3 Shootings:

Je komplizierter desto Anfänger ;-)

die Überschaubarsten (verstädnlichsten) Verträge und die lockerste  Handhabung der Nutzungsrechte hatten die, die es beruflich machen...
Amateure dagegen haben am meisten Angst, dass IRGENDWER ihr "Kunstwerk" IRGENDWIE nutzen KÖNNTE...
10.09.2013
Ich war hier lange nicht online, aber an der gestörten Selbstwahrnehmung einiger User hat sich offensichtlich nichts geändert. Der Vertrag ist lächerlich. Einem Modell das Recht am eignen Bild abzureden ist mehr als stillos.
Ich habe viele meiner Shootings mit mündlicher Vereinbarung gemacht oder viele Verträge im Nachhinein einfach in die Altpapiertonne geworfen. Ein Modell fragt nach einem RAW... kein Problem. Ich freue mich, wenn andere in dem Rohmaterial Potenzial erkennen und selbst daran herumschrauben möchten. LadyCassandra hats auf den Punkt gebracht... je komplizierter desto Anfänger.
10.09.2013
je komplizierter desto Anfänger.

Ich verrate Dir jetzt lieber nicht, wie umfangreich die Verträge für eine banale Statistenrolle in einem Spielfilm oder gar einer TV-Sendung sein können.
10.09.2013
Was ich mich schon öfter gefragt habe: wieso schreiben so viele in den Vertrag, welche Bereiche geshootet werden? Der Vertrag dient ja dazu, die Nutzung zu regeln, da ist das doch längst Vergangenheit. Oder braucht es das bei manchen, um während des Shootings eine Eskalation der Aufnahmebereiche zu verhindern? Wäre der Vertrag nicht hinfällig, wenn am Ende des Shootings zufällig andere Bilder entstanden sind, als im Vertrag steht? Im schlimmsten Fall würde der Vertrag ja dann gar nicht alle Bilder abdecken, d.h. es gäbe Bilder ohne geklärte Nutzungsrechte.

Ich bin mittlerweile ebenfalls mit einem ganz simplen TfP-Vertrag unterwegs, der sich gut "anfühlt", weil er flexibel und gleichzeitig verständlich ist. Juristendeutsch: nein danke! ;-)
Laut der befreundeten Juristin, die mir beim Aufsetzen geholfen hat, ist das für Verträge zwischen Privatpersonen auch die sinnvollste Vorgehensweise: es geht nicht darum, 100% wasserdicht zu sein (das schafft man auch nicht so allgemein), sondern eher darum, für beide Seiten klare und verständliche Regeln zu formulieren.
Falls ihn jemand kopieren/modifizieren/nutzen will, gebe ich ihn hiermit gern unter CC BY-SA 2.0 AT frei.
11.09.2013
oh je, sowohl der MK-Vertrag als auch der des TO sind schlicht unmöglich - dioe Gründe haben die Vorschreiber schon genannt.

@art-emerge:
Genau die Aufnahmebereiche gehören da unbedingt hinein. Die Gründe hast Du teilweise schon selbst erkannt: Es geht darum dass sowohl Fotograf und Model sich daran halten
#39
11.09.2013
M o d e l – V e r t r a g (t f p)
Daten des Fotografen  
Name:
(in Druckbuchstaben)
  Ralph  Bode           
Geburtsdatum:                                       Stadt: Stemwede - Levern                                
Bundesland:
=N R W                              Land: Deutschland                                                    
P L Z: 
=3 2 3 5 1 
Telefon:                                                  Handy:   
E-Mail:                                                    Anschrift:  
Unterschrift : ..............................................................................................
Datum der Unterschrift (TT-MM-JAHR) 
Datum der Aufnahmen: 
Land & Region/Bundesland der Aufnahmen:  
Beschreibung/Ref. der Aufnahmen (falls zutreffend): 
nachfolgend „ Fotograf „ genannt

Daten des Models 
Name: (in Druckbuchstaben)                                               Geburtsdatum: (TT-MM-JAHR) 
Geschlecht:                    weiblich  (   )    männlich (   ) 
Privatanschrift:                                                                    Stadt:                                                                    
Bundesland:
                                                                       Land:                                                                    
P L Z :
                                                                                  Telefon:                                                                
Handy:
                                                                                 E-Mail:  
Unterschrift  
Datum der Unterschrift:
nachfolgend „ Model „ genannt
vereinbaren, daß unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jeglich Nutzung und Veröffentlichung an den am ........................
durch den Fotograf von dem
Model angefertigten Fotos auf den Fotografen übertragen werden; ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder
Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen.
Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von  3 Wochen ab dem Shooting eine CD mit einer großen Auswahl der gemeinsam angefertigten und vom
Fotografen ggf. bearbeiteten Fotos. Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe,
die eigene
Homepage, Sedcards etc. frei und kostenlos verwenden.
 Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird
Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte,
insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen.
Mit den sämtlichen Bildern aus dem Shooting als Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten..................................................................................................
Datum Fotograf..............................................................................................................................
Datum Model.............................................................................................................................................
Datum Erziehungsberechtigte des Models (nur falls das Model nicht volljährig ist)

So ich hoffe das dieser Vertrag jetzt so ok ist

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