Frage zueiner gemieteten Location 92

ich hätte da mal ne frage:
wir, das heisst ein paar hobbyfotografen haben uns ne location (gebäude) gemietet für ein fotoshooting. jetzt, nachdem ein fotograf ein paar seiner bilder, die in derlocation gemacht wurden, auf einer fotoplatform eingestellt wurden, meckert der betreiber, und willuns die veröffentlichung verbieten.
grund:
es sind aktaufnahmen entstanden, die auch auf die location schliessen lassen.

es gab aber im vorfeld keinerlei absprachen, was gemacht werden darf, und was nicht. kanner das verlangen, dass die bilder au sdem netz genommen werden müssen?
03.06.2010
Hmm ... was sagt denn der Mietvertrag aus und gab es ein Property-Release?

Asonsten *threadmerk*
es gibt nur die anfrage schriftlich, dass die location für ein fotoshooting gemietet werden soll. ansonsten nur die rechnug für die miete, auf der kein verwendungszweck drauf ist
[gone] User_6099
03.06.2010
ohne ordentlichen property release... ist der Vermieter im Recht und kann die Veröffentlichung untersagen...
aber wir sind ja mieter der location. es ist ja geld geflossen an den mieter.


Original von Photography Bernd Freundorfer
ohne ordentlichen property release... ist der Vermieter im Recht und kann die Veröffentlichung untersagen...
03.06.2010
Naja, ist das Geld geflossen, damit ihr die Location nutzen dürft oder ist Geld geflossen, dass ihr die Fotos mit der Location veröffentlichen dürft???

Edit:
Wenn es kein gewerblicher Location-Vermieter ist, denke ich außerdem, dass der Anstand es gebietet, mit Vermieter abzusprechen, welche Fotos entstehen sollen. Locations gemietet habe ich noch nie, aber kostenlos war ich öfter schon hier und da zu Gast. Und stets habe ich in einem Satz gesagt, was auf dem Programm steht. Meistens reichte der Satz: "Kein Oben-ohne, kein Akt, nichts Extremes." - Der Rest war meistens egal. Ansonsten frag ich vorher, ob Topless/Akt oder so in Ordnung ist und weise sicherheitshalber nochmal darauf hin, dass die Bilder auch ins INet kommen. Sicher ist sicher.
Habe noch nie Ärger gehabt wegen so was. Einfach vorher mal reden miteinander. Das erspart viel Ärger!
Ansonsten ... habt ihr fürs Veröffentlichen gezahlt oder für die reine Nutzung??? - das ist die Frage, wie ich meine ;o)
03.06.2010
Ich würds ignorieren und sollte er vor Gericht gehen wollen, die Bilder entweder wieder vom Netz nehmen oder einen Anwalt engagieren.
das geld ist geflossen für die nutzung der location für ein fotoshooting

Original von Marc Stephan
Naja, ist das Geld geflossen, damit ihr die Location nutzen dürft oder ist Geld geflossen, dass ihr die Fotos mit der Location veröffentlichen dürft???
03.06.2010
Original von Volker Vogelmann
[quote]Original von Marc Stephan
Naja, ist das Geld geflossen, damit ihr die Location nutzen dürft oder ist Geld geflossen, dass ihr die Fotos mit der Location veröffentlichen dürft???
das geld ist geflossen für die nutzung der location für ein fotoshooting[/quote]Tja, und damit dürfte der Vermieter auf der sicheren Seite sein.

Näheres wird Dir aber im Zweifel nur ein Anwalt mitteilen können ...
03.06.2010
Original von Marc Stephan
Naja, ist das Geld geflossen, damit ihr die Location nutzen dürft oder ist Geld geflossen, dass ihr die Fotos mit der Location veröffentlichen dürft???

interessanter ansatz analog der tatsache, dass §22 KUG (der hier natürlich nicht gilt, mangels recht am bild der eigenen sache) eine veröffentlichungsgenehmigung im zweifel als erteilt ansieht, wenn ein honorar gezahlt wurde.
03.06.2010
@henning:
Sehe ich nicht so. Es könnten auch Fotos für das "Private Album" der Beteiligten gewesen sein. Oder für einen "begrenzten Kreis von Betrachtern". Auch dafür hätte man für die Nutzung des Objekts Miete zahlen müssen. In diesem Fall kann man wohl daraus, das Geld geflossen ist, nicht automatisch auf eine Veröffentlichung schließen.

Nochma ne Edith:
Also ... wenn ich mit Fotoausrüstung an der Rezeption eines Hotels vorbeilaufe, ich dort ein Zimmer gemietet habe und ein Paar empfange ... dann darf ich den dort - im Zweifelsfall - entstandenen Porno auch veröffentlichen? Mit Hotel-Logo überm Doppelbett??? Weil ich habe ja gezahlt für die Nutzung des Zimmers? *g*
Fotoausrüstung mit aufs Zimmer und ein nachfolgendes Modell wird an der Rezeption "übersehen" oder mit einem unterdrückten Lächeln honoriert - bisher bei mir. Denn so lange die Aufnahmen, die dort entstehen privat bleiben, kann das Hotel nicht viel machen, wird es auch nicht. Aber wenn die Dinger öffentlich werden und das Hotel zu erkennen ist ... dann könnten die meckern.
[gone] Kristina Bode
03.06.2010
*bookmark *
der begrenze kreis der betrachter, den gibt es doch. z.b. hier, oder eine andere fotoplattform. es wird ja nix in irgendwelchen printmedien veröffendlicht.
es war rein eine gruppe von hobbyfotografen, mehr nicht

Original von Marc Stephan
@henning:
Sehe ich nicht so. Es könnten auch Fotos für das "Private Album" der Beteiligten gewesen sein. Oder für einen "begrenzten Kreis von Betrachtern". Auch dafür hätte man für die Nutzung des Objekts Miete zahlen müssen. In diesem Fall kann man wohl daraus, das Geld geflossen ist, nicht automatisch auf eine Veröffentlichung schließen.
03.06.2010
Original von Marc Stephan
@henning:
Sehe ich nicht so. Es könnten auch Fotos für das "Private Album" der Beteiligten gewesen sein. Oder für einen "begrenzten Kreis von Betrachtern". Auch dafür hätte man für die Nutzung des Objekts Miete zahlen müssen. In diesem Fall kann man wohl daraus, das Geld geflossen ist, nicht automatisch auf eine Veröffentlichung schließen.

die situation ist aber sehr ähnlich. ich miete etwas an, um es zu fotografieren. handelt es sich um einen menschen, erhandele ich mir mit dem mietpreis automatisch die veröffentlichungsgenehmigung. warum sollte das bei einer sache (location) nicht auch so sein?

übrigens: das gesetz kennt nur privat und öffentlich, nicht aber einen begrenzten kreis von betrachtern. die sogenannte "geschlossene benutzergruppe" wurde im rahmen des jugendschutzes im internet erfunden. das "private album" - sofern es nach KUG geschützte bilder enthält - darfst du nicht mal im sportverein oder in deiner stammkneipe zeigen.
das ist schon richtig. aber wir haben die location extra (schriftlich bei der anfrage) als fotolocation gemietet


Original von Marc Stephan
@henning:
Sehe ich nicht so. Es könnten auch Fotos für das "Private Album" der Beteiligten gewesen sein. Oder für einen "begrenzten Kreis von Betrachtern". Auch dafür hätte man für die Nutzung des Objekts Miete zahlen müssen. In diesem Fall kann man wohl daraus, das Geld geflossen ist, nicht automatisch auf eine Veröffentlichung schließen.

Nochma ne Edith:
Also ... wenn ich mit Fotoausrüstung an der Rezeption eines Hotels vorbeilaufe, ich dort ein Zimmer gemietet habe und ein Paar empfange ... dann darf ich den dort - im Zweifelsfall - entstandenen Porno auch veröffentlichen? Mit Hotel-Logo überm Doppelbett??? Weil ich habe ja gezahlt für die Nutzung des Zimmers? *g*
Fotoausrüstung mit aufs Zimmer und ein nachfolgendes Modell wird an der Rezeption "übersehen" oder mit einem unterdrückten Lächeln honoriert - bisher bei mir. Denn so lange die Aufnahmen, die dort entstehen privat bleiben, kann das Hotel nicht viel machen, wird es auch nicht. Aber wenn die Dinger öffentlich werden und das Hotel zu erkennen ist ... dann könnten die meckern.
03.06.2010
Original von Photography Bernd Freundorfer
ohne ordentlichen property release... ist der Vermieter im Recht und kann die Veröffentlichung untersagen...


So ist es. Aufnahmen die in Privaträumen gemacht wurden, benötigen für die Veröffentlichung ein Property Release. Ob dabei Geld geflossen ist, spielt keine Rolle.

LG Thomas
03.06.2010
Original von Photowizard
[quote]Original von Photography Bernd Freundorfer
ohne ordentlichen property release... ist der Vermieter im Recht und kann die Veröffentlichung untersagen...


So ist es. Aufnahmen die in Privaträumen gemacht wurden, benötigen für die Veröffentlichung ein Property Release. Ob dabei Geld geflossen ist, spielt keine Rolle.

LG Thomas[/quote]

das ist die Sache die wir hier schon hundert mal diskutiert haben
aber noch nie jemand den passenden § gefunden hat.
[gone] Kristina Bode
03.06.2010
Ehrlich gesagt würde ich euch empfehlen hier den MK Hausanwalt zu kontaktieren, sonst gibts nachher noch richtig Ärger - so kann er euch beraten und vielleicht auch Recht geben.
03.06.2010
Ich gehe auch bei rein privaten Fotos davon aus, dass sie im Netz landen. Schließlich lädt jede Else ihren kompletten Malleurlaub bei Facebook hoch.

Mein Verstand sagt mir also, wenn jemandem erlaubt wird etwas zu fotografieren, ist dem auch die nichtkommerzielle Nutzung im Internet gestattet.
Ob ein Richter auch so denkt, weiß ich nicht.
Wikipedia sagt folgendes: Klick!

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