Frage zueiner gemieteten Location 92

04.06.2010
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
@ Volker : Sicher ist ein mündlicher Vertrag Wirksam. Aber ist er im Ernstfall auch beweisbar ?

Der beweist sich völlig ausreichend aus den Umständen... Räume wurden vermietet, Räume wurden genutzt, darin wurden Fotos gemacht.

Was willst Du denn darüberhinaus noch "bewiesen" haben?

Das ist wie mit einem Arbeitsvertrag. Du arbeitest und bekommst Gehalt - damit ist das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses bewiesen.
04.06.2010
Original von Volle VG-Fotos
[quote]Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
[quote]Original von Volle VG-Fotos
In dem Fall hielten es Vermieter und Mieter wohl nicht für notwendig.


Dann ist es aber auch nicht notwendig hinterher drüber zu jammern...[/quote]

Das solltest du dem Vermieter sagen


Mich würde es nicht überraschen wenn das die erste und letzte Vermietung dieser Art war.[/quote]
Sorry - wenn ich irgendwelche Räume für einen Tag oder zwei Tage anmiete, um darin Fotos zu machen, dann weiß der Vermieter das. Denn wenn ich sage "He, ich würde gerne die Räume XYZ für zwei Tage mieten, was würde das kosten?" - dann fragt mich der Vermieter "Was willst Du denn darin machen?" Und wenn er mich das nicht fragt, ist es ihm wurscht.

Dann sage ich ihm: "Ich will da Fotos drin machen." Und sagt der Vermieter entweder "Is gut. Kostet X Euro, Schlüssel kannst Du da und da holen und dort und dort wieder abgeben." Oder er sagt: "Ne, das will ich nicht. Dafür vermiete ich nicht." Oder - eher unwahrscheinlich - er fragt nach: "Was für Fotos sollen das denn sein?"

Das ist der Punkt, an dem ich mir überlegen muß: was erzähle ich ihm? Wenn ich dann antworte "Modefotos", dann schließt das Dessous, Latex-Outfits und alles, das irgendwie als Bekleidung interpretiert werden kann, zweifellos ein. Und daß Modefotos auch in anderen Zusammenhängen genutzt werden können, damit muß der Vermieter leben.

Wenn ich Aktfotos machen will und davon ausgehen muß, daß es sich um eine "prominente Location" handelt, die wiedererkennbar ist, dann werde ich ihm die Frage ehrlich beantworten - denn anderenfalls kommt hinterher vielleicht einer und sagt, der Mietvertrag (oder Pachtvertrag?) sei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abgeschlossen worden. Und das sind dann Streitigkeiten, auf die ich keinen Bock habe.

Wenn es z.B. ein Hotelzimmer ist, würde ich das nicht weiter groß ausführen - da sage ich einfach: "Ich will eine Person fotografieren, und brauche dazu ein passendes edles Ambiente, und die Zimmer Ihres Hotels sind so ein Ambiente." Wenn er dann die Augenbrauen hochzieht und sagt: "Aber KEINE Nacktfotos!!!" ---

--- dann hat sich das erledigt. Dann miete ich das nicht.

Sagt er nichts dazu, ist er einverstanden, und dann muß er auch damit leben, daß in seinem Hotelzimmer Aktfotos entstehen und auch veröffentlicht werden.

Denn in einem bin ich mir ausreichend sicher: weder meine Fotos noch deren Veröffentlichung beeinträchtigen die "berechtigten Interessen" des Hotel-Betreibers so sehr, daß dies ein hinreichender Grund für Regressansprüche wäre.

Will ich solche Fotos machen, denen man das nachsagen könnte, dann mache ich die woanders.

Wenn mir der Vermieter einen schriftlichen Vertrag für den ganzen Klumpatsch anbietet - schön. Dann gucke ich, ob da was drinsteht, das ich nicht unterschreiben möchte. Tut's das nicht, dann unterschreibe ich das Ding.

Hat er keinen schriftlichen Vertrag, dann brauche ich auch keinen - mir reicht die "Reservierungsbestätigung" per E-Mail oder Fax, für den außergewöhnlichen Fall, daß der Vermieter die Sache platzen lässst und ich nicht in die Räume reinkomme, und mir dadurch ein echter Schaden entsteht.

Bei "Gib mir'n Fuffi, Schlüssel kannste Samstagmorgen ab 8 bei der Roswitha abholen", und dann weiß die Roswitha am Samstag um acht von nix und hat auch keinen Schlüssel ---

--- da ziehe ich nicht vor Gericht, wegen "Schadensersatz", das ist albern. Das fällt in die Kategorie "Schwager-Deals unter der Hand können halt auch mal platzen..."

Beim seriösen Vermieter habe ich in jedem Fall irgendeine Reservierungsbestätigung und eine Quittung oder Rechnung, und das reicht mir völlig.

Für solche Aktionen schriftliche Mietverträge mit 88 Punkten aufzusetzen ist m.E. schlicht unrealistisch. Das macht niemand, und auch dann nicht, wenn in WWW-Fotoforen lang und breit salbadert wird, das müsse man zur Sicherheit aber unbedingt machen...

Es ist und bleibt unrealistisch.

Das alles kann man völlig gelassen sehen, und ganz ehrlich, auch wenn's vielleicht gemein klingt: daß hinterher mal einer angedackelt kommt und meint, das sei alles ganz anders gemeint gewesen bzw. er habe sich das anders überlegt...

Das kommt vor, das kennt man, damit lebt man - in dem man es ignoriert. Bei dem Typen wird man eh nie wieder Räumlichkeiten anmieten, das macht so oder so viel zu viel Stress.

Last but not least gilt immer noch die gute alte Weisheit: Hunde, die bellen, beißen nicht.
04.06.2010
Original von Hermann Klecker
So kriegt man jeden Thrad kaputt.

Man bringt einfach das Thmema Hotel-Veröffentlichung-Akt auf dne Tisch und schon interessiert sich keine S.. mehr für das Eingangsposting.

Das siehst Du m.E. falsch. Was für Hotelzimmer gilt, wird man weitestgehend auch für andere "Kurzzeit-Anmietungen" heranziehen können.

Außerdem stellt sich die Frage für die Leute bei Hotelzimmern als Fotolocation ja ganz genauso. Und den Einzelfall des TE kann man sowieso nur erstmal abstrakt auf die allgemeine (Rechts-)Lage herunterbrechen.
04.06.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Henning Zachow *sexy :)*
[quote]Original von TomRohwer
...
Ich bin gerade auf der Suche nach einem Standard-Beherbergungsvertrag des Deutschen Hotel- und Gaststätten-Verbandes.
...

*hier* ist einer der ihk südthüringen. steht nicht viel drin, schon gar nichts über fotografie ;)[/quote]
Ich ziehe die Dehoga vor, die meisten Hotels nutzen deren Verträge. Aber schon mal Danke für den Link.

In dem verlinkten Beherbergungsvertrag fehlt mir eine Definition des Buchungszweckks - auf den in §6 Bezug genommen wird. Mal schauen, ich werde aber auch mal die Dehoga direkt fragen.[/quote]
und in §1, abs. 3 wird auf agb bezug genommen, die man auch noch filzen müsste.

den dehoga-beherbergungsvertrag kannst du als dehoga-mitglied *hier* für 24,50 € kaufen. er ist 28 seiten stark ;)
[gone] Hermann Klecker
04.06.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Hermann Klecker
So kriegt man jeden Thrad kaputt.

Man bringt einfach das Thmema Hotel-Veröffentlichung-Akt auf dne Tisch und schon interessiert sich keine S.. mehr für das Eingangsposting.

Das siehst Du m.E. falsch. Was für Hotelzimmer gilt, wird man weitestgehend auch für andere "Kurzzeit-Anmietungen" heranziehen können.

Außerdem stellt sich die Frage für die Leute bei Hotelzimmern als Fotolocation ja ganz genauso. Und den Einzelfall des TE kann man sowieso nur erstmal abstrakt auf die allgemeine (Rechts-)Lage herunterbrechen.[/quote]

Eine Beherbergung ist eben nicht in jeder Hinsicht Miete oder Pacht gleichzusetzen.

Außerdem funktioniert der Ablenkungstrick auch bei verwandten Themen.
ich glaube, man kann das jetzt schließen. es hat sich alles gütlich geregelt. wir sind dem vermieter entgegengekommen, und wir können die fotos weiter verwenden.


ENDE der DISKUSION
04.06.2010
fakt ist, Ihr hättet dem vermeiter nicht nachgeben müssen. Es wurde ein Vertrag geschlossenund anshleißend wurden nachforderungen gestellt
[gone] Kristina Bode
04.06.2010
Original von Volker Vogelmann
ich glaube, man kann das jetzt schließen. es hat sich alles gütlich geregelt. wir sind dem vermieter entgegengekommen, und wir können die fotos weiter verwenden.


ENDE der DISKUSION


Das freut mich für euch wirklich!
es ist nur ne kleinigkeit, die wir ihm zugestanden haben. aber einer der fotografen lebt ja in dem ort und mit den leuten. man will ja kein stress.

Original von Ralf S
fakt ist, Ihr hättet dem vermeiter nicht nachgeben müssen. Es wurde ein Vertrag geschlossenund anshleißend wurden nachforderungen gestellt
05.06.2010
Original von Henning Zachow *sexy :)*
den dehoga-beherbergungsvertrag kannst du als dehoga-mitglied *hier* für 24,50 € kaufen. er ist 28 seiten stark ;)

Den hol ich mir gratis von der Pressesprecherin... ;-)
[gone] User_6449
05.06.2010
Original von TomRohwer
[quote]Original von Henning Zachow *sexy :)*
den dehoga-beherbergungsvertrag kannst du als dehoga-mitglied *hier* für 24,50 € kaufen. er ist 28 seiten stark ;)

Den hol ich mir gratis von der Pressesprecherin... ;-)[/quote]

@ Tom

Brauchst Du nicht, denn der ist schon lange gratis unterwegs.

So ist das eben heutzutage im Internet ...

Viele Grüße
Peter
06.06.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Henning Zachow *sexy :)*
den dehoga-beherbergungsvertrag kannst du als dehoga-mitglied *hier* für 24,50 € kaufen. er ist 28 seiten stark ;)

Den hol ich mir gratis von der Pressesprecherin... ;-)[/quote]

@ Tom

Brauchst Du nicht, denn der ist schon lange gratis unterwegs.

So ist das eben heutzutage im Internet ...[/quote]
Da muß ich nicht suchen, habe die aktuelle Fassung und bei Bedarf jede Menge Auskunft zum Vertrag gleich noch dazu.

Und das alles findet man nicht im Internet. ;-)

Topic has been closed