Ist das Model ein Miturheber? 95

1 year ago
Wie ich bereits in einem anderen Thread erwähnt habe, glaube ich mich daran zu erinnern, daß vor mehren Jahren einmal diskutiert wurde, dem Model automatisch Miturheberschaft einzuräumen.

Ich hab jetzt ein bißchen recherchiert und folgendes gefunden:
https://dejure.org/gesetze/UrhG/8.html

Was haltet ihr davon?
Immer (auch bei einem Payshooting) braucht es die Mitarbeit des Models. Schlägt ein Model eine ein Konzept, eine Pose, Outfit, Makeup etc. vor ist das meiner Meinung nach eindeutig.
Sicher - wie immer entscheidet das letztendlich das Gericht, aber was haltet ihr davon?

https://www.rechtambild.de/2011/06/miturheberschaft-im-fotorecht/comment-page-1/
Hier wird nur auf "minderwertige Tätigkeiten" wie ein Angestellter Beleuchter, der auf Anweisung handelt eingegangen. Dem wird das Miturheberrecht abgesprochen.

Kann man die Tätigeit des Models als minderwertig einstufen? Ich denke, das wir uns da alle einig sind, daß das nicht so ist. Alles andere wäre schlimm!

Sicher - wenn man das Model herumkommandiert und auf keine Idee eingeht .... - aber wollt ihr das? Wie ich vor Jahren mal Bewerbungsfotos machen hab lassen war das (weil ich von Bewerbungsfotos keine Ahnung habe war das auch so gewollt). Ich würde nie auf die Idee kommen hier ein Miturhebererecht einzufordern.

Zusatzfrage:
Denkt ihr, sich einfach selbst per Vertrag als alleinigen Urheber zu deklarieren würde vor Gericht halten?
1 year ago
Don't feed the Troll :D
1 year ago
PS:
Ich habe einen Vertrag (mein 2tes Shooting, das Konzept, Accessoires und 4 der 5 Bildideen und Posen kamen von mir), wo sich der Fotograf selbst zum Urheber erklährt hat.

https://dejure.org/gesetze/UrhG/8.html
Hier steht aber, daß ich durch eine Erklärung auf mein Verwertungsrechte verzichten müßte.
Das ist nicht das selbe! von solchen Spitzfindigkeiten leben die Anwält ;)
- was denkt ihr?

Denkt ihr, daß ein Model einen TFP-Vertrag unterschreibt, wo es in der einen Zeile Verwertungsrechte zugesprochen bekommt und der nächsten Zeile darauf verzichtet? Würde so ein Vertrag vor Gericht halten?

Bei einem Pay-Vertrag kann man den Verzicht sicher reinschreiben und das Model wird es auch untershreiben, weil es ja Usus ist, daß das Model alle Bildrechte an den Fotografen abtretet und selbst keine Bilder und Nutzungsrechte bekommt.
1 year ago
klaus_o
Hast du nichts sinnvolles beizutragen? Kannst du meine Ansicht widerlegen?

Wenn solche Kommentare kommen, oder jemand ausfallend wird, dan sind dem die Argumente ausgeganngen :p
1 year ago
seekworld
Das Model fällt in der Regel unter die Leistungsschutzrechte. Diese dürfen mit den Urheberrechten nicht verwechselt werden.

Beispiel aus der Musik:
Dasselbe trifft auf Sängerinnen und Sänger zu. Auch sie haben in der Regel keinen schöpferischen Anteil an einem Musikwerk (weil die Musikproduzenten die Lieder komponieren und die Texte schreiben). Sängerinnen und Sänger singen lediglich den Text zur der Melodie, die man vorgibt. Es gibt natürlich Ausnahmen, bei denen Sängerinnen und Sänger schöpferisch mitbeteiligt sind (im Sinne des Urheberrechts). Diese sind dann bei der GEMA auch als Mitwirkende angegeben (z.B. Komponist oder Texter). Erst dann erhalten sie auch die ausgeschütteten Tantieme.

LG
Maria
1 year ago
Castlewood Media
Gutes Argument, aber
haben in der Regel keinen schöpferischen Anteil

Wenn ein Model ein Konzept, Location, eine Pose, Outfit, Makeup etc. einbringt .... ist das nicht auch etwas schöpferisches?
Normales Makeup ist sicher nichts schöperisches, aber wenns riichtung Bodypainting geht schon
1 year ago
klaus_o
Don't feed the Troll

Sagt das Ihmchen mit 267 Besuchern! :)) Du bist ja super dreist! :))
Und ich fühle mich wie im Knast, Dienstag 00:20h und das Klausi will noch duschen! :))
1 year ago
seekworld
Leider, nein. Die erforderliche Schöpfungshöhe ist damit nicht erreicht. Das Aussuchen von Kleidern reicht nicht. Daher wird schon immer dem Fotografen die volle Urheberschaft zugeschrieben und das Model erhält die Leistungsschutzrechte, weil es eine Leistung erbringt. Dies gilt vor allem dann, wenn das Model in Auftrag arbeitet. und nicht als Kooperationspartner.

Mir persönlich ist zumindest kein Fall bekannt, bei dem es anders wäre. Wir arbeiten beim Film. Dort treten die Schauspieler grundsätzlich alle Rechte ab (Buy-out). An eine "Miturheberschaft" kann ich mich nicht erinnern.

LG
Maria
1 year ago
Castlewood Media
Ich hab jetzt ein Beispiel rausgesucht:

Den Bogen und das Outfit hat das Model beigesteuert. Auch war es ihr Wunsch/Idee so ein Foto zu machen. Das weiß ich, weil ich sie gefragt habe woher sie den Boden hat und wir ins plaudern gekommen sind.

Würde das Bild ohne diesen schöpferischen Beitrag existieren? Nein ;)
Ja, Schöpfungshöhe ist ein gutes Argument unt trifft sicher auf ein 0815-Makeup zu. Was sagst du aber zu diesem Fall?
1 year ago
1. ein Beleuchter ist definitiv keine minderwertige Tätigkeit.
2. Anwesenheit ist keine schöpferische Leistung und der Vorschlag einer Pose garantiert auch nicht.
Im Allgemeinen sind diese sowieso kontext- und konzeptabhängig und da wird die Auswahl eh eng.

Tatsächlich sind jedoch in bestimmten Bereichen z.B. Visagisten oder auch Food-Stylisten durchaus Miturheber.

Wenn das Modell das Konzept, Bildaufbau, Lichtstimmung, die Planung, Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung signifikant mit erarbeitet, kann es bestimmt auch Miturheber sein. Aber eine Handvoll Vorschläge während eines Shootings reichen garantiert nicht. Das hat auch nichts mit minderwertig zu tun, sondern der Schlüsselbegriff heißt hier Schöpfungshöhe.
Das wäre ja, als wenn ich mit einer oder zwei Daimler-Benz-Aktien bereits eine Sperrminorität erreichen würde.

Spare Dir also solche Winkelzüge hier:
Kann man die Tätigeit des Models als minderwertig einstufen? Ich denke, das wir uns da alle einig sind, daß das nicht so ist. Alles andere wäre schlimm!


Was hast Du eigentlich für ein Problem? Du willst Dich hier mit fremden Federn schmücken, statt das Bild selbst umzusetzen?

Du laberst nur.
Wenn das doch angeblich so einfach ist und die Photographen so überflüssig sind, mach es doch mal komplett selbst.
Es gibt doch das Konzept des Operators. Das ist nicht unüblich im Bereich der Staged Photographie insbesondere bei schwierigen Bildwinkeln oder größeren Inszenierungen.
Nimm das Geld in die Hand, was jeder Photograph in Seminare, Workshops, Photo-Zeitschriften und -Bücher, sowie Ausrüstung usw. investiert hat.

Buch Dir einen Photographen oder Photo-Assistenten als Operator und dann bleiben alle Rechte bei Dir. Der Operator ist nur Knöpfchendrücker und sagt Dir auf Anfrage was Du wissen willst. Aber entscheiden mußt Du, welcher Aufbau, wieviel Kontrast, ob Zange oder Verlängerung usw.
Mach einfach mal! Geh selbst das Risiko ein oder bist Du dazu zu feige? Zeige, daß Du es drauf hast oder versage. Es liegt an Dir selbst. Aber höre auf hier rumzuheulen.

Es gibt übrigens tatsächlich einige Modelle, die so als eigenständige Künstler agieren. Aber die meisten wechseln dann eh komplett die Seite oder hören bald wieder damit auf. Ohne das notwendige photographische Hintergrundwissen ist es auf diese Weise, selbst in Zeiten von Tethered-Shootings, einfach wahnsinnig ineffektiv.
1 year ago
Wir arbeiten beim Film. Dort treten die Schauspieler grundsätzlich alle Rechte ab (Buy-out). An eine "Miturheberschaft" kann ich mich nicht erinnern.

Lies dir mal einen Vertrag genau durch. Ich denke ja doch, daß ihr dort hochproffesionell arbeitet und Top-Anwälte habt.
Im Film und bei Pay-Foto macht das durchaus Sinn und ist mener Meinung auch nicht verwerflich, daß das abtreten dieser Rechte gefordert wird (buy-out)

Für mich als TFP-Model, das immer sehr viel zu den Shootings beiträgt, manchmal - überspitzt formuliert - den Fotografen zum lebenden Stativ degradieret. wäre es doch dumm dieses hohe, für euch immer so wertvolle Recht, für lau hergebe.

Hier, bei all den Amateuren (mich eingeschlossen) und pseudo-professionellen Fotografen (ein Gewerbeschein macht einen nicht zum Profi) denke ich, daß das immer übersehen wurde, und deshalb möglicherweise viele Verträge nichts weiter als ein Stück Papier sind.
seekworld
Finde es nachvollziehbar, wenn es dich stört, dass die rechtliche "Standardregelung" die Umstände eines Shootings nicht berücksichtigt.

Allerdings glaube ich nicht, dass juristische Schlupflöcher - sollte es sie geben - an deiner Situation irgendwas ändern würden. Wenn jemand (egal ob Fotograf oder Model) zu bestimmten Konditionen nicht shooten möchte, wird er sich auch mit einem Gesetzestext in der Hand vermutlich nicht dazu zwingen lassen. ;-)

Ich würde meine Energie da lieber in die Suche nach "passenden" Fotografen investieren, mit denen sich bei einem Shooting keine Seite verbieten muss...
1 year ago
seekworld
Die Urheberrecht ist sowas wie ein dingliches Recht. Du kannst es aufheben, übertragen, belasten und inhaltlich verändern. (Denk an eine Hochzeitsnacht ;) Und die Nähe zum Eigentum ist damit offensichtlich.
Wenn du eine Miturheberschaft bekommen willst, ist das ungefähr wie Miteigentum. Ohne den anderen läuft gar nix und das per Gesetz. Das wollte der Gesetzgeber nicht, und hat daher (weiterhin) auf Vertragsfreiheit gesetzt.

...Sicher - wenn man das Model herumkommandiert und auf keine Idee eingeht .... - aber wollt ihr das?

Das ist eine sehr gute Bemerkung. Die in dem anderen Thread gar nicht zum Vorschein kam. Die Nebenpflichten. Kaum beachtet, aber extrem wirkungsvoll. Model und Fotograf müssen sich so verhalten, dass der jeweils andere den Vertrag erfüllen kann. Kurz gesagt Respekt & Anstand müssen in beiden Lagern gegeben sein. Meiner Meinung reicht es bereits aus, wenn der Fotograf zweideutig wird und nach Ermahnung des Models zweideutig bleibt. Die Vertragserfüllung ist dem Model dann nicht mehr zumutbar und tschüss...

Geht natürlich auch auf der anderen Seite. Nach meiner Meinung reicht es aus, wenn das Model fehlendes Engagement zeigt, weil es ständig am Handy hängt oder dahindöst, weil es zu wenig Schlaf bekommen hat. Dann gibt es Spielabbruch!

Natürlich gibt es dazu auch andere Meinungen.
1 year ago
Wanderphotograph
Tatsächlich sind jedoch in bestimmten Bereichen z.B. Visagisten oder auch Food-Stylisten durchaus Miturheber.

Und wenn sich das Model selbst schminkt, also den Job der Stylistin übernimmt ist das nicht so? *grübel* Sicher - Schöpfungshöhe - ein Standard-Makeup reicht dafür nicht

Aber eine Handvoll Vorschläge während eines Shootings reichen garantiert nicht.

Da bin ich derselben Meinung.

Nachbearbeitung signifikant mit erarbeitet

Da denke ich wirds jetzt kompliziert.
- erreicht da Model die Schöpfungshöhe (Location, Konzept, ...) hat es das Miturheberrecht an allen Rohdaten und damit das Recht diese zu erhalten. Bei Bearbeitung - selbst wenn sie getrennt erfolgen - sind dann immer beide Urheber/Miturheber, weil ja immer die Rohdaten zugrunde liegen

- erreicht das Model die Schöpfungshöhe nicht, arbeitet aber signifikant oder alleinig an der Bearbeitung, in der Rolle eines externern Bildbearbeiters, hat es zwar nicht das Recht an den Rohdaten, aber das Miturhebererecht an diesen wenige Fotos - eine eher unwahrscheinliche Konstellation, da ich ja die Rohdaten nicht rausrücken (müßt)

- ereeicht das Model weder die Schöpfungshöhe, noch arbeitet es an den Bearbeitung, hat es kein Urheberrecht und damit auch kein Recht auf die Rohdaten und das Endergebnis
.... eine schöne Welt, wäre da nicht dieses blöde "Recht am eigenen Bild", und das Auskuntsrecht der DSVGO ;)


.... bin ich genial oder war das ein Gehirnfurz?
1 year ago
seekworld
.... bin ich genial oder war das ein Gehirnfurz?


Gehirn... klingt sehr, sehr ekelig. Dann lieber genial. :)

§ 8 UrhG- Miturheber

Das kann man sicher alles schön mit reinpacken, in einen eigenen Vertrag. Der außerhalb von TfP- und Pay-Verträgen liegt. Die Schöpfung ist das fertige Bild.

Urheberechte entstehen ohne Vertrag, sondern durch Realakt! Wenn der Fotograf auf den Auslöser drückt und dann sagt, "Out of Cam!". Ist das bereits seine Schöpfung und er wird in den Urheber-Stand erhoben. Und die muss er nicht mal veröffentlichen. Wenn der Fotograf also im Zuge seines Gehirnfurzes:) sagt "fertig", dann ist es so! Wenn er sagt "die Rohdaten sind nicht das Endprodukt" dann beginnt die Urheberschaft halt erst später.

Miturheberschaft kann dagegen nur entstehen, wenn sich die Schöpfer darauf einigen, dass sie zusammen Miturheber sind. Das steht so zwar nicht in § 8 UrhG, wird aber angenommen, da eine Einigung, dass sich die Anteile nicht gesondert verwerten lassen Prüfungsmerkmal ist.
1 year ago
Marcus Sawyer
Urheberechte entstehen ohne Vertrag, sondern durch Realakt! Wenn der Fotograf auf den Auslöser drückt und dann sagt, "Out of Cam!". Ist das bereits seine Schöpfung und er wird in den Urheber-Stand erhoben.

Hmm ... juristuische Spitzfindigkeiten ....
Das Bild und damit das Urheberrecht entsteht durch das drücken des Auslösers -ja. Ohne dem drücken gibt es nicht einmal irgend ein Recht. Das Konzept vorgeschlagen zu haben und es umzusetzen ist aber auch ein Teil des Realakts weshalb es durchaus sein kann daß dadurch auch automatisch das Miturheber-Recht entsteht.
Deine Annahme, daß das Urheberrecht erst durch die Bearbeitung entsteht stimmt nicht, weil wir ja bereits festgestellt haben, daß es durch das Drücken des Auslösers entsteht, was auch glaub ich so im Gesetz steht bzw. allgemeine Rechtsauffassung ist.

Diese Frage habe ich oben schon gestellt, ob es vor Gericht halten würde, wenn sich der Fotograf einfach selbst zum alleinigen Urheber - ohne zustimmung der Miturheber - erklärt.
Steht es im Vertrag, hat das Model dem zugestimmt .... weiß aber nicht ob das so einfach geht, denn sonst würde das in allen Musterverträgen stehen.
Sicher hat das Model schlechtere Karten. Wie schlecht entscheiden dann die Gerichte.

Miturheberschaft kann dagegen nur entstehen, wenn sich die Schöpfer darauf einigen, dass sie zusammen Miturheber sind.

Alternativ kann das das ein Gericht entscheiden :p

Aber ja - miteinander reden ist meiner Meinung nach nie eine schlechte Idee. - vielleicht seid ihr da anderer Meinung ;)
Aus dem Bauch heraus möchte man, etwa in Betracht des Bildes aus #9 sagen : JA - das Model ist Miturheber !

Kraft Gesetzes ist es aber immer noch so, wie Marcus Sawyer schrieb :

Urheberechte entstehen ohne Vertrag, sondern durch Realakt! Wenn der Fotograf auf den Auslöser drückt und dann sagt, "Out of Cam!". Ist das bereits seine Schöpfung und er wird in den Urheber-Stand erhoben. Und die muss er nicht mal veröffentlichen.

Out of Cam ... ist ein gutes Stichwort zum Überdenken, denn 1907 gab es kein solches "out of cam", das mit einem Knopfdruck erzielbar wäre. Gleichzeitig hatten Agilität, Gestik und Mimik, also die Talente des Models zunächst keine Bedeutung, da das Model sekundenlang bewegungslos zu verharren hatte. Diese gymnastisch-sportliche Leistung des Balance haltens wurde aber nicht als künstlerisch wertvoll erachtet. Hier muß man allerdings auch hinterfragen dürfen, ob Gerd Müller und Uwe Seeler Miturheber "ihrer" Torschußfotos waren ? Oder Holger Meins beim Pressebild von seiner Verhaftung - weil er bis auf die Unterhose nichts anhatte ? Aber ohne die sportlich-akrobatische Genialität eines Fallrückziehers oder Kopfballtores wäre bestenfalls ein nachgestelltes Bild mit einer zurechtgebogenen Schaufensterpuppe erstellbar. Und steht diese sportlich-akrobatische Genialität nur Pelé und Ribéry zu, oder auch dem Nachwuchstalent aus der Regionalliga ?  
Das sekundenschnell mit einem Knopfdruck erstellbare Bild lag außerhalb der Vorstellungskraft - so gab es gegen die Erzeugung eines mit der Pocketkamera erstellten Spannerfotos aus der Umkleidekabine vor 40 Jahren gar keine juristische Handhabe, denn mit dem aus § 823 BGB abgeleiteten allg. Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild konnte nur im Falle einer Verbreitung etwas unternommen werden; wer das so geknipste Bild bis zum Dahinscheiden nur daheim jahrzehntelang als Wixvorlage nutzte, war nicht belangbar. Strafbar wurde dies erst ab 2004, als zunächst § 201a StGB und dann § 184k StGB eingeführt wurden.
Ob Pocketkamera oder Smartphone - ein Klick genügt, und das Bild ist gemacht. Diese Fähigkeit ließe sich auch einem Schimpansen antrainieren ... und es möge nie Wahrheit werden, daß ein Affe mit einem automatischen Sturmgewehr durch den Urwald streift. Einen fotografierenden Affen fände die große Mehrheit der Menschheit aber sehr wohl witzig ... zumindest, solange er nicht seine Tierpflegerin beim Duschen knipst.
Was bei unverändert gleichbleibender Rechtslage in 100 Jahren noch bedenklicher werden könnte, wäre ein 2020 entstandenes Selfie oder vielleicht auch ein im Remoteshooting entstandenes Bild, denn welche Rechtslage könnte 2090 oder 2100 dafür gelten ?
Unerwähnt blieb bisher auch die Visa, und wie steht es um Bodypainter und Rigger ? Sind das nicht ebenso eigenständige Schöpfungsleistungen, die sich dann letztlich im Bild als Resultat bündeln ? Denn jede/r Beteiligte an diesem Workflow trägt doch zum Ergebnis bei - im Abspann der Kinofilme sind sie meist alle genannt.
Doch wie steht es um das KUG ? Dessen Denkart zeigte sich bis zum Einwirken der Europäischen RBÜ auch im postmortalen Andauern der jeweiligen Rechte : 70 Jahre für das Urheberrecht, aber nur 10 Jahre für Persönlichkeitsrechte wie eben das Recht am eigenen Bild - was auch heute beim Thema "Aktbildfund aus Opas Schatzkiste vom Dachboden" relevant wäre.
Denn ja - ich zitiere seekworld :

Diese Frage habe ich oben schon gestellt, ob es vor Gericht halten würde, wenn sich der Fotograf einfach selbst zum alleinigen Urheber - ohne Zustimmung der Miturheber - erklärt.
und die aktuell gültige Antwort ist JA ... und er muß es nicht mal erklären, denn er ist es mit dem Klick auf den Auslöser schon geworden (was schon der Copyright-Eintrag in den EXIFs indiziert)
1 year ago
SEE - Toxic Boomer
ein Klick genügt, und das Bild ist gemacht. Diese Fähigkeit ließe sich auch einem Schimpansen antrainieren

https://www.tagesschau.de/ausland/selfie-affe-101.html
1 year ago
SEE - Toxic Boomer
und die aktuell gültige Antwort ist JA

Da du aber selbst von Riggern, Bodypaintern geschrieben .... da war doch noch was.
Diese deine Auffassung denke ich kommt daher, daß das Miturheberrecht hier in der Community nie vorkam und es auch im Internet selten gemeinsam, auf unseren Fall zugeschnitten, behandelt wird.

Ich würde mir deshalb nicht so sicher sein - außer du kannst mir eine Quelle zu einem Gerichtsurteil geben
1 year ago
seekworld Du müsstest zunächst jemanden finden, der unter den Voraussetzungen bereit ist mit Dir zusammenzuarbeiten.
Ich bin ganz ehrlich zu Dir. Selbst, wenn Du mich für den Auftrag bezahlen wolltest, würde ich dankend ablehnen. Du bist was Deine rechtliche Situation angeht förmlich im Wahn. Nutzungsrechte, die Dir wie üblich über Standardverträge eingeräumt werden, scheinen Dir nicht auszureichen. Deine abwertenden anmaßenden Äußerungen gegenüber Mitwirkenden, insbesondere Fotografen sind bemerkenswert. Da erübrigt sich für mich auch jegliche weiterführende Diskussion.

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