KI generierte Fotos nicht erlaubt? 135

11 months ago
Norbert Hess
Ich finde es ja schon einmal gut, dass Dein Beitrag irgendwie mit dem Thema zu tun hat - keine Ironie!

Zitat: "ich bin mal gespannt wie lange dieser Spuk im Bereich der People Fotografie (als Überbegriff) überhaupt anhält."
Ich glaube, dass sich hier fast alle einig sind, dass die KI nicht mehr aufzuhalten ist.

Die von Dir vorhergesagte Prozesswelle wird ausbleiben. Begründungen:
1) Bei einem von einer KI generiertem Modell gibt es keine Persönlichkeitsrechte.
2) Die von KI unterstütze Bildnachbearbeitung macht vielleicht viele Dinge einfacher und damit vielleicht ein wenig häufiger, was aber durch 1) ausgeglichen wird. Aber es gibt nichts wesentliches neues.
3) Bei den meisten Klagen wird die Staatsanwaltschaft fehlendes öffentliches Interesse feststellen und auf die Möglichkeit einer Zivilklage verweisen. Das bedeutet, dass die klagende Person Aufwand und Kosten hat. Das wird bei ungewissem Ausgang eine große Hürde darstellen.

Gespannt bin ich nur darauf, ob einmal folgendes passieren wird:
Ein Fotograf hat hier eine Sedcard mit ausschließlich KI-generierten Bildern, die unentdeckt sind. Es gelingt ihm aufgrund der guten Bilder, ein Shooting mit einem Modell zu vereinbaren, welches dann feststellen muss, dass der "Fotograf" gar nicht fotografieren kann.

Umgekehrt warte ich darauf, dass hier einmal ein "Modell" entlarvt wird, dessen Sedcardbilder vollständig durch KI generiert wurden.
11 months ago
eckisfotos

Wo bitte schrieb ich etwas von einem eventuell vorhandenen öffentlichen Interesse?

Mir geht es ausschließlich um die Beurteilung in einem sich ergebenden Zivilprozess. Wo bitte soll da eine Staatsanwaltschaft tätig werden? Die sich in diesem Zivilprozess ergebenden Kosten und deren Verteilung werden nach Höhe der Klagesumme berechnet. Der sich eventuell ergebende Verteilungsschlüssel hängt anschließend vom Urteil ab.

Immer schön unterscheiden zwischen Strafprozess und Zivilprozess mein Gutster.

Dachte immer du hattest neben Medizin u.a. auch Jura studiert?
11 months ago
@ eckisfotos

Was die Prozeßwelle betrifft, geht es primär um Zivilrecht. Daß im Strafrecht zwischen Antragsdelikt und Offizialdelikt unterschieden wird, ist richtig. Im Verfahren gibt es dann ggfs. auch eine Nebenklage - jedoch obliegt die Entscheidung über eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit so oder so der Staatsanwaltschaft.
Insofern denke ich, daß Norbert Hess sich auf Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte und daher auf Zivilrecht bezog. Juristisch dürfte es somit darauf ankommen, wie, wodurch und warum ein Bild in die KI hineinkommt, und nicht, welche Bilder die KI dann daraus generiert.
Ein KI-Betreiber wird also ggfs. belegen müssen, womit er seinen Vorlagenpool befüttert hat.
Denn weder aus den 1000 Bildern von der Kronprinzessin noch aus den insgesamt 100 Fotos der von Dir genannten Dschungel-C-Promi, die Du in 10 publizierten Aufnahmen fotografiert hast, wird exakt eine dieser Aufnahmen wiedergegeben, sondern die KI erzeugt eben mehr oder weniger ähnliche Bilder, die aber keine fotografischen Aufnahmen, sondern gewissermaßen Computerkunst sind. So wie beim Selfie des Makaken hat man dann keinen vollends autark schaffenden Urheber, und visionär betrachtet, könnte das Urheberrecht an visueller Kunst ganz schön ins Wanken geraten, wenn man die heutigen technischen Gegebenheiten mit denen einer Lichtbildwerkerzeugung von 1907 vergleicht.
Und zum Anspruchsdenken oder auch "mimimi" habe ich noch dies gefunden :

https://www.watson.de/unterhaltung/royals/763799855-royals-fotograf-zeigt-sich-genervt-nach-besuch-von-prinzessin-kate

Für die MK interessanter ist Deine Überlegung :

Ein Fotograf hat hier eine Sedcard mit ausschließlich KI-generierten Bildern, die unentdeckt sind. Es gelingt ihm aufgrund der guten Bilder, ein Shooting mit einem Modell zu vereinbaren, welches dann feststellen muss, dass der "Fotograf" gar nicht fotografieren kann.

Für ein Payshooting wäre auch das völlig egal - das Model erbringt ihre Posierleistung und hat Anspruch auf die Gage. Problematisch wird es beim tfp, denn wenn der "Fotograf" dieses Metier gar nicht beherrscht, entstehen lauter "unterirdische", technisch wie künstlerisch mißlungene Knipsbilder. An dieser Stelle muß aber nur die unmittelbare Bildbetrachtung vermieden werden, denn danach stehen ja alle Möglichkeiten der Nachbearbeitung offen, sodaß letztlich die 10 versprochenen Bilder zwar irgendwie doch zustandekommen ... aber dann eben doch nicht mit dem mithalten können, was ein richtiger, versierter Fotograf zustandebrächte.
Wenn das tfp-Shooting auch ein bestimmtes Thema hatte, dann wird das Model sich auch in besonderer Weise darstellen, etwa mit einem neuen, einmaligen Kostüm. Von diesem Kostüm hat die KI also auch keine völlig identischen Vorlagen, und die Wahrscheinlichkeit, daß so trotzdem genau dieses Kostüm von der KI exakt errechnet wird .... nach dem 67.513sten Prompt (Aufrufbefehl) könnte es dann gelungen sein, ein zum Verwechseln ähnliches Kostüm bildlich erzeugt zu haben.
Sollte es eines Tages aber so sein, daß man den Vorlagenpool des Bildgenerators auch selbst befüllen kann, dann genügt auch ein Dutzend Smartphonebilder, um in Kombination mit den bereits hinterlegten 58 Mio. Aufnahmen dann perfekte neue Bilder generieren zu lassen.
11 months ago
Norbert HessSEE - Toxic Boomer
Ihr habt völlig recht, das mit dem öffentlichen Interesse wird sich grundsätzlich auch durch die KI nicht ändern - ich wollte ja genau das darlegen, dass sich nichts geändert hat - und daher m.E. kein Grund zur Annahme besteht, dass eine Prozesswelle losrollt. Ich weiß nicht, wieso ich das erklären muss, denn die Frage ist doch die: Aufgrund welcher Annahme geht Norbert davon aus, dass es anders ist? Sicher, die KI macht auch den Bilderklau leichter - aber minimiert eben auch die "Notwendigkeit", da man sich ein Modell ohne Persönlichkeitsrechte ebenso leicht generieren kann.

Den Fehler, dass ich die Buchstaben "TFP" in meinem Beispiel mit dem Fotografen vergessen habe, bitte ich zu entschuldigen. Dabei stimmt es nicht einmal, denn auch bei einem "Pay"-Shooting, wo das Modell den Fotografen bezahlt, um gute Bilder von sich zu bekommen, ist es wichtig, dass der Fotograf die gestellte Aufgabe auch lösen kann. :-)
11 months ago
@ eckisfotos
Natürlich würde Dein Beispiel bei pay = Honorar an den Fotograf erst recht einschlagen, also z.B. bei einem Hochzeitsfotograf, der dann mittels KI die mißlungenen Resultate "retten" will.

Das Thema Prozeßwelle sehe ich insofern, als es verstärkt "Putativklagen" geben könnte einerseits von Personen, die sich wiedererkennen, weil das KI-generierte Resultat so frappant ähnlich und ihnen "wie aus dem Gesicht geschnitten" erscheint. Die meisten Leute werden denken "oh, ich habe einen Doppelgänger", manche aber werden es u.U. auf eine Klage ankommen lassen.
Denn wenn die ersten KI-Pornos erscheinen, könnte es kritisch werden, wenn das KI-generierte HC-Pärchen ausgerechnet der Kindergärtnerin und dem Pfarrer ähnelt. Genau das könnte aber auch durch gezielte Prompts geschehen, womit auch Dein Einbezug des Strafrechts zuträfe - und da stellt sich natürlich
die Frage, wieso die Manipulation eines KI-Nutzers weniger strafbewehrt sein sollte als die herkömmliche Fotomontage.
Ebenso könnte man per KI zum Hobbydesigner werden ... und plötzlich ist da ein Auto generiert, das als perfekter BMW-Erlkönig durchginge.
Potenzial für juristische Konflikte oder zumindest Fragen ergibt das gewiß ...
11 months ago
Zitat SEE - Toxic Boomer:
"Potenzial für juristische Konflikte oder zumindest Fragen ergibt das gewiß ..."

Natürlich, das streite ich doch gar nicht ab - hat es nur immer schon gegeben; warum sollte sich das steigern?

Zitat: "und da stellt sich natürlich die Frage, wieso die Manipulation eines KI-Nutzers weniger strafbewehrt sein sollte als die herkömmliche Fotomontage."

Nö, die Frage stellt sich mir nicht - es dürfte einem Richter egal sein, wie ein Foto erstellt wurde (mit oder ohne KI). Es zählt das Ergebnis.

Zitat: "Das Thema Prozeßwelle sehe ich insofern, als es verstärkt "Putativklagen" geben könnte einerseits von Personen, die sich wiedererkennen, ..."

Das glaube ich nicht, denn es fallen Kosten an.

Zitat: "wenn das KI-generierte HC-Pärchen ausgerechnet der Kindergärtnerin und dem Pfarrer ähnelt"

Das glaube ich auch nicht. Wenn ich plötzlich einen Rappel bekäme und einen KI-Porno generieren würde, dann würde ich wohl kaum die Gesichter der Pastorin und des Kindergärtners dafür nutzen, sondern mir unverbrauchte Gesichter generieren lassen. Ich hätte sonst Angst, dass himmlische Heerscharen evangelischer Anwälte herabsteigen und mich vor das jüngste Gericht zerren.
11 months ago
@ eckisfotos

Wir sind uns doch einig, daß die KI "neue" Gesichter kreiert ?

Klar muß man dann auch die Erzeugung und die Verwendung unterscheiden, wobei die Erzeugung schon mengenmäßig mehr liefert. Bedurfte es mit den bisherigen Verfahren eines halbstündigen oder wenigstens viertelstündigen Aufwands, um ein neues Bild zu kreieren - eben auch einiger Programmschritte und Morphings oder sonstiger Fotomontagen, um ein "neues" Bild der Kronprinzessin zu erstellen, so bekommt man nun mit jedem Prompt auch ein neues Gesicht - also binnen 10 Sekunden !
Eine Suchmaschine liefert natürlich auch > 100 Resultate auf Knopfdruck, aber dann müßten eben eines oder mehrere dieser Ergebnisse überarbeitet werden, um das neue, scheinbar selbst aufgenommene Bild zu kreieren.
Ob C-Promi oder Kronprinzessin - da liefert die KI genügend Resultate, die soweit exakt sind, daß sie von vielen Betrachtern als authentisch geglaubt und eingeschätzt, also für echt gehalten würden.
Und es wären "Pixel für Pixel" anders zusammengesetzte, also "neue" Bilder, die sich von den bisherigen unterscheiden.
War bisher urheberrechtlich und persönlichkeitsrechtlich eine "Raubkopie" als solche belegbar, so entsteht durch KI schon eine veränderte juristische Situation, nämlich die der "scheinbaren" Rechtsverletzung - so wie von MAINpics und Norbert Hess zutreffend befürchtet.
Da kommt es eben auf legislative Schritte oder zumindest auf weitere juristische Auslegung und höchstrichterliche Entscheidungen an, wie KI-Bilder rechtlich beurteilt werden.
Ging bisher beispielsweise die Kindergärtnerin zum Anwalt, so lieferte der auch eine seriöse Einschätzung der Vorgehensweise und prozessualen Erfolgsaussichten anhand einer gefestigten Rechtslage.
Bei KI-Nutzung ist aber wohl einiges offen - denn wenn ich eben ein Pornobild per KI erzeuge lasse und dann dieses KI-generierte Pornobild veröffentliche, bin ich dann sanktionierbar, wenn sich dann global betrachtet 10 Frauen verwechselbar ähnlich erkannt fühlen ? Und die eine ist eben die 50 km entfernt lebende Kindergärtnerin, die mich als Komplizen ihres Exfreunds betrachtet, weil er tatsächlich auf derselben Schule war ... und die andere ist Senatorin und kandidiert gerade als künftige Gouverneurin von Minnesota ?
Von diesen beiden Frauen wußte ich nichts und wollte denen auch gar nicht schaden - habe aber aus Jux und Spaß ein paar tolle KI-generierte Pornobilder hochgeladen, wofür ich als "Spezifikationen" den Prompt "hübsche Rothaarige mit grünen Augen, vollen Lippen, schmalem Kinn, Stupsnase und hohen Wangenknochen" 3 Dutzend mal als Prompt verwendete, bis ich 5 Szenen beisammen hatte, die auf den ersten Blick betrachtet, "dieselbe" Frau in 5 Stellungen zeigen.
Und aus Deiner Sicht war diese Person "unverbraucht" und frei erfunden ! Mit einer Real Doll könnte man wenigstens diese vor Gericht aufblasen und es wäre belegt, daß man diese fotografiert hat - und die Verwechslung mit der Kindergärtnerin ein völlig ungewollter Zufall sei. Wie aber käme man bei der KI aus dieser Nummer wieder raus ?? Wenn die Freundin der Kindergärtnerin Pressearchivarin ist, die beiden Frauen dann fleißig recherchieren und dann noch als weiteres Indiz ein Schülerzeitungsbild auftaucht, das den Exfreund und Dich in einer 5-köpfigen Gruppe rauchender 17-Jähriger zeigt, weil er tatsächlich in der Parallelklasse war, Du aber nicht mal seinen Namen wußtest und ihn seit dem Abi auch nie mehr gesehen hast ? Und die Senatorin findet Dich im Praktikantenregister des MIT in Boston, wo Du ein Auslandspraktikum absolviert hast ... und sie damals Cheerleaderin bei den N.E. Patriots war.

P.S. Falls Du als Schüler geraucht oder wirklich mal in Boston warst - ich weiß es nicht, und habe es frei erfunden für das Beispiel .. Du könntest jetzt auch 5 Autos hinschreiben und meinen, ich hätte diese gefahren und besessen - und vielleicht stimmen dann 3 davon ?
11 months ago
SEE - Toxic Boomer
Ich kann alle Deine Gedankengänge sehr gut nachvollziehen und habe dem nur ein Argument entgegenzusetzen:

Du konstruierst - wie so oft - zwar mögliche, aber äußerst unwahrscheinliche Spezialfälle. wir können auch über eineiige Zwillingsschwestern sinnieren, wo die eine Schwester Pornos dreht und die andere Ministerpräsidentin werden möchte ...

Was die KI angeht: Ich gehe davon aus, dass die KI - wie jede Kamera - entsprechende Angaben in den Aufnahmedaten eines JPGs o.ä. hinterlässt. Das wird in vielen Fällen weiterhelfen. Bevor Du mich erneut widerlegst: Ich schrieb "vielen" - nicht allen. Es ist evtl. erforderlich, Zwischenschritte zu dokumentieren.

Und solange ich selbst - regelkonform - in der MK nur Fotos mit selbst fotografierten Modellen verwende, so kann ich zu jedem Gesicht einen entsprechenden Vertrag vor Gericht präsentieren. Das KI-Risiko ist m.E. geringer als das Risiko, dass einer der üblichen Verdächtigen, die keine Vertäge machen, vor Gericht gezerrt wird. Dabei gehe ich natürlich davon aus, dass Menschen sich darüber im Klaren sind, was sie tun, wenn sie eine KI auffordern ein Bild mit einem bestimmten Menschen zu generieren. Bei einem Porno mit Putin wären Probleme mit deutschen Gerichten möglicherweise nur das kleinste Problem ...
11 months ago
Nimm Leonid Breshnew - da gibt's dann wenigenst was zu Lachen.

Jetzt mal im Ernst. Was hat das alles noch mit Fotografie zu tun?
Eigentlich gar nichts mehr. Es ist schon richtig so das KI-erstellte Bilder hier verboten sind.
11 months ago
heiko_leipzig
"KI-erstellt" - ich hoffe, dass wir das gleiche meinen!

Oben im grauen Balken steht "KI generierte" - und es kommt womöglich auf die Feinheiten an!

Solange mir die Obrigkeit nicht widerspricht, gehe ich davon aus, dass "KI Hilfe" (also zur Entfernung von Pickeln o.ä.) erlaubt ist.
11 months ago
Manchmal frage ich mich ob es vielleicht billiger wäre sich so ein Programm zu kaufen und nur noch mit einem solchen Programm zu arbeiten.
Aber wem gehören dann diese Bilder?
Darf ich diese verwenden?
Kann das Programm das erzeugen was ich sehen möchte? (Vermutlich ja.)
Kriegt es das Programm so hin?

Schon als ich mit Fotografie anfing, hatte ich diese Gedanken.
Aber damals, in den 90er Jahren war das alles noch Spinnerei.
Aber jetzt? Wenn ich mir die Fotos anschaue, dazu die Bilder auf Youtube.. gibt es überhaupt noch etwas was nicht möglich ist
11 months ago
Zitat: 'Solange mir die Obrigkeit nicht widerspricht, gehe ich davon aus, dass "KI Hilfe" (also zur Entfernung von Pickeln o.ä.) erlaubt ist.'

Das wird wohl nie verboten werden weil Du nur leichte Schönheitskorrekturen vornimmst.
Ist alles aus dem PC, dann schaut es anders aus.
11 months ago
@ eckisfotos
Ja, ich konstruiere Spezialfälle - und ich erwähnte insgesamt 10 Frauen, die dann zum Verwechseln ähnlich sind. 8 davon ist es egal, weil sie weder prominent sind noch "sozial vorbildlich" sein müssen - sie "regulieren" weder Kinder noch Erwachsene, und daher fühlt sich kaum jemand bemüßigt, in deren Privatleben herumzustochern.
Wenn von den Zwillingsschwestern die eine Pornostar ist und die andere Politikerin, dann werden die sich auch arrangieren - und mit ein paar witzigen Sprüchen letztlich voneinander profitieren.
Die Politikerin wird nämlich glaubhaft sagen können "Das ist nicht mein Hintern" - und wenn ihre Schwester mitspielt und vor der gesamten Delegiertenversammlung als kleine Showeinlage beweiskräftig blankzieht, dann haben letztlich beide gewonnen !
Aber gegen eine KI-generierte Videosequenz oder Bilderserie steht die Politikerin genauso "dumm" da wie gegen eine herkömmliche, durch Fotomontage erzeugte Bildmanipulation.
Die Bilddaten eines KI-Bildes enthalten gewiß den Programmcode und als allgemeinverständlich lesbar das Erstellungsdatum, Format und Dateigröße. Aber EXIFs wie Blende, Verschlußzeit, ISO und Kameratyp kann es wohl kaum geben, außer es wird da irgendwas approximativ gemittelt. Die KI kann natürlich auch typische Daten z.B. einer OM-D 10 Mk.III oder einer alpha 7s II wählen, denn manche KI sind gute Schwindler, die 80% Fakten mit 20% Unfug mischen.
Schreib als Prompt "Welche Vision Galileis wurde durch Isaac Newton aufgegriffen und rechnerisch belegt ?" und verwende ihn heute einmal, übermorgen zweimal, am 4.6. 3x und am 6.6. 4x - dann hast Du 10 verschiedene Antworten, so wie man 10 unterschiedliche Frauenportraits bekäme, die sich umso ähnlicher sehen, je präziser man den Prompt formuliert.
Wenn man echt und mit Vertrag fotografiert, das Bildresultat hinsichtlich des Hauptmotivs möglichst authentisch beläßt und einen möglichst diffusen Hintergrund einfügt, dann wird es auch keine juristische Sanktion geben - aber darüber sind Norbert Hess, Du und ich uns auch einig.
Das juristische Problem, ob und wann eine Bildverfälschung vorliegt und welcher technische Weg dazu beschritten sein müßte, um tatbestandserfüllend zu sein, bleibt aber ungelöst ... und dann wäre MAINpics Intention, KI-Nutzungen strenger zu reglementieren bzw. markierungsweise erkenntlich zu machen, sehr wohl bedenkenswert.
Für die MK könnte das bedeuten (so wie jetzt schon Jugendschutzrelevanz anzugeben ist) künftig folgendes zu bestätigen :
- Hauptmotiv Model ist : unverändert / per EBV verändert
- Kleidung und Gegenstände, die das Model berührt, sind : unverändert / EBV-verändert / KI-verändert
- Hintergrund ist : unverändert / EBV-verändert / KI-verändert

Denn dann hätte auch die EBV-weise Tattoobeseitigung keinen täuschenden Charakter mehr, und jeder Bildbetrachter wüßte, daß das Aussehen des Models per EBV optimiert wurde.
11 months ago
Ich warte nur noch bis hier der Erste in den Zoo geht, einen Affen fotografiert und zuhause daraus Bilder ´bastelt´, die womöglich Ornella Muti wie aus dem Gesicht geschnitten ähneln.

Ein im nachhinein teurer Zoobesuch, wenn die Dame dann das macht, was viele andere in ähnlicher Situation ebenfalls einleiten werden. Nämlich gerichtlich dagegen vorgehen.
11 months ago
@ heiko leipzig

Manchmal frage ich mich ob es vielleicht billiger wäre sich so ein Programm zu kaufen und nur noch mit einem solchen Programm zu arbeiten. Aber wem gehören dann diese Bilder ? Darf ich diese verwenden ? Kann das Programm das erzeugen was ich sehen möchte ? (Vermutlich ja.) Kriegt es das Programm so hin ?

Genau, das sind die Fragen, die sich []jetzt[/b] stellen !! Denn was die KI jetzt und heute noch nicht schafft - in spätestens 5 Jahren wird sie es können, und da kann die Legislative entweder vorausschauende Weitsicht zeigen, oder der Entwicklung hinterherschlafen (wie z.B. der Gafferfotografie am Unfallort, die min. ein Jahrzehnt zu spät verboten wurde)
Vorletztes Jahr oder davor brachte seekworld die Real-Doll-Fotografie zur Diskussion - und daran kann man sich das Auseinanderfallen in der juristischen Wertung gut vorstellen, denn das Fotografieren der Plastikpuppe ist quasi "Stillebenfotografie" mit vollem Urheberrechtsschutz - während wir uns darüber klar sind, daß so eine Plastikpuppenfotografie hier in der MK ebenso nichts zu suchen hat. Und nun stelle man sich vor, diese Plastikpuppenfotografie erhielte per KI die gewünschte Realitätsnähe ...
11 months ago
@ Norbert Hess

Ein im nachhinein teurer Zoobesuch, wenn die Dame dann das macht, was viele andere in ähnlicher Situation ebenfalls einleiten werden. Nämlich gerichtlich dagegen vorgehen.

Das möchte ich etwas philosophisch hinterfragen :

Klage ich dagegen, weil ich rein juristisch absehbar erfolgreich dagegen klagen kann ? Und warum klage ich : Weil meine Reputation in der Öffentlichkeit herabgewürdigt wird oder weil ich mich selbst dadurch gedemütigt und gequält fühle ?
Was ist das Verletzendere : Die echte, heimliche Aufnahme aus der Umkleidekabine oder die manipulierte Pornoszene : in der Umkleidekabine ist es mein echter, authentischer Körper, den ich aber nicht so präsentieren wollte (sonst bräuchte es keine Umkleidekabine und ich würde mich gleich am Strand an- und ausziehen).
Bei der Pornobildmontage ist es aber gar nicht mein Körper, es wurde 'nur' mein Kopf einkopiert und ich bin erkennbar mit meinem Gesicht, aber doch nicht mit meinem wahren Körper ...
Wenn also der Tierparkaffe Ornella Mutis Kopf erhält .. könnte Ornella Muti doch auch darüber lachen - mit dem Verweis auf ihre vielen Filme und Fotos, in denen auch ihr Körper echt und authentisch zu sehen war ... oder wurde sie da überall gedoublet, sodaß die Öffentlichkeit (so wie bei einigen Hollywoodstars) doch nicht weiß, wie sie tatsächlich nackt aussieht ? Dann wäre das eben nun eine Pornoszene, die aber genauso unecht ist ... wie alle anderen Bettszenen, in denen sie also nur scheinbar mitwirkte !? Wobei Ornella Muti mutig und authentisch war, soweit mir bekannt ...

P.S. 2018 entstand ein KI-Video, in dem Ornella Muti virtuell vorkam ...
11 months ago
Betrachtet man nur den Teilbereich "KI und Persönlichkeitsrecht", dann genügt ein Blick durch die Jahrhunderte, um festzustellen, daß es schon lange vor der Fotografie diskriminierende bildliche Darstellungen gab; von Hexen, von der dann infolge der französischen Revolution hingerichteten französischen Königin als Hure usw. Die hier diskutierte Frage ist doch die der physischen Authentizität, wie sie nun seit fast 200 Jahren durch die Fotografie bildlich fixierbar ist. Denn in wessen Kopf erlangten denn Schmähbilder aus dem 17.Jahrhundert eine beleidigende Wirkung ? Auch über Charlie Hebdo kann man denken, was man will, und deren Karikaturen so oder so beurteilen. Authentisch wurde Mohammed jedenfalls nicht dargestellt - schon deshalb, weil es eine solche authentische Abbildung gar nicht gibt (unabhängig davon, daß diese aus islamischer Sicht verboten wäre).
Einerseits sind es unsere Einstufungen, ob wir ein Bild hier toll, geil, sexy, frivol, banal, beschämend oder unterirdisch finden - und andererseits beziehen wir uns dabei auf echte, lebende und oft auch hier aktive Personen, nämlich unsere Models. Wie also wäre das Vokabular, wenn es keine Remote-Shootings gäbe, der Lockdown fortbestünde, alle Altbestände aus früheren Shootings durch ein supermagnetisches UFO gelöscht und somit seit 2020 hier eben nur Real Dolls zu sehen wären ? Bilden wir dann auch charakterliche, erotische oder sonstwie emotionale Zuschreibungen zu den so gezeigten Bildern ? Und was wäre dann bei den KI-Bildern - wissend, daß die Darstellung doch nicht ganz 100 %ig auf eine echte, lebendige Person paßt ? Dann wäre es genauso absurd, sie zur Göttin, Traumfrau usw. zu erheben, wie sie zur Schlampe, Hure abzustempeln ! Ob dann auch ein Bild nicht viel neutraler und nüchterner, aber eben auch schöpferischer und wertschätzender betrachtet würde, wenn man eben nicht wüßte, ob die abgebildete Person real ist oder "nur" virtuell entstand ?

Und juristisch gesehen träfe es den wahr gewordenen Umstand, daß praktisch jeder Mensch ein rein zufällig entstandenes, virtuelles Double haben kann - und damit ähnlichkeitsbasierte Wertungen, an die wir uns seit über 5 Generationen gewöhnt haben, zumindest zu hinterfragen sind. Das KUG entstand, nachdem die authentische Abbildbarkeit von Menschen in die 2. Generation ging - und wenn nun neben diese Authentizität eine neue Virtualität tritt, indem KI im hundertfachen Zeitraffer von 2022 bis 2025 das einholt, was u.a. mit verunglimpfenden Schmähbildern gegen die 1793 enthauptete Marie-Antoinette begann - denn hätte man ihr Gesicht aus diesem Schmähbild herausgeschnitten, hätte dies allein keine Erkennbarkeit geboten. Den personell zuordnenden Eindruck bot nur die Gesamtdarstellung und diese hätte ebensogut auf Mme. Pompadour oder 3 andere Mätressen gepaßt.
Mit diesem Wissen um KI-erzeugte Bilder geriete auch der Wahrheitsgehalt von Abbildungen noch mehr ins Wanken - und mit entfallener Aussagekraft hätten Fake-Bilder sowie eben auch KI-Bilder keinerlei reputative Relevanz mehr.
Die Kindergärtnerin kann jederzeit glaubhaft versichern : "Das bin ich nicht, in dieser Situation war ich nie, diesen Ort kenne ich nicht !" Denn der bislang gültige Gegenbeweis (die fotografische Aufnahme) taugt jedenfalls dann nichts mehr, wenn das "out of cam" nicht belegbar ist - das öffentliche Mißtrauen gegen ein "Skandalfoto" wird größer als das bisherige Vertrauen in etwas derartiges ... und das wäre doch durchaus begrüßenswert !!
11 months ago
@ eckisfotos
@ SEE - Toxic Boomer
Ich würde mich wirklich gern über eure Beiträge lustig machen - aber sie sind mir einfach zu lang, um sie zu lesen.
Sorry dafür.
11 months ago
@ Ivanhoe
Tja, dann sind das Perlen vor ... ääh, ok : Kastanien und Bucheckern vor den Ritter geworfen, und jetzt bitte nicht stürzen, wenn Dein Schimmel im schnellen Galopp drauftritt !
11 months ago
Ivanhoe
1. Ich hatte Dich schon vermisst.
2. Ich möchte, was die Anzahl und Länge der Beiträge betrifft, nicht mit SEE in einen Topf geworfen werden.
3. Ich bin Deiner Meinung. Gerade im Bereich der KI werden - nicht nur von SEE, sondern auch beispielsweise von Norbert, Phantasien entwickelt, die eigentlich irrelevant sind - und jede Antwort darauf verursacht noch absurdere Phantasien. Daher gehe ich darauf nicht mehr ein.
4. Menschen, die sich nicht konzentriert mit einem Thema befassen können - und damit meine ich Dich nur am Rande - werden irgendwann abgehängt.
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