Fotograf setzt Model zur Löschung der Bilder unter Druck 117

Hallo zusammen,

folgende Frage: Ein Fotograf hatte mit einem befreundeten Model mehrere TfP-Shootings gehabt. Diese Bilder wurden von ihm und ihr auf Instagram veröffentlicht. Ein TfP Vertrag wurde zumindest für zwei Shootings unterzeichnet, jedoch erhielt sie nie eine Kopie der Verträge.

Nun hat er sie vor ein paar Tagen unter Druck gesetzt, da er darauf angesprochen wurde, sie sexuell belästigt zu haben mit anzüglichen Bemerkungen während des Shootings. Er meinte, nie solche Bemerkungen gemacht zu haben, war deswegen erbost und schrieb sie in Instagram an, dass er der Urheber sei und sie sofort alle Bilder löschen sollte. Sie hat die Bilder sicherheitshalber aus Instagram entfernt.

Ich hatte mit ihm telefoniert und ihn darauf angesprochen, er meinte aber, er hätte sowas nie gesagt und andere Bemerkungen in dieser Richtung seien nur Spaß gewesen und eben seine "Art". Meine nachträglichen Versuche, die Wogen zu glätten schlugen leider fehl. Er besteht darauf, dass die Bilder nicht mehr von ihr genutzt werden dürfen und hat sie auch bei sich in Instagram entfernt.

Wie seht ihr die Rechtslage, vor allem da kein TfP-Vertrag in den Händen des Models ist?

Beste Grüße
Chris
Was die Rechtslage betrifft, würde ich mich an einen Anwalt wenden.
Der Fotograf hat zwar die Urheberrechte, das Model die Persönlichkeitsrechte.
Somit darf der Fotograf die Bilder auch nicht mehr verwenden.

Persönlich gesehen, muss ich dem Fotografen recht geben.
Wer mich hinter meinem Rücken anschwärzt, dem kündige ich auch meine Freundschaft und in Verbindung mit Shootings, würde ich mindestens die Namensnennung untersagen.
Da sie nichts in der Hand hat, ist es halt so eine Sache, was einem die Bilder bzw. die Veröffentlichung dieser Wert sind.

lg
Raffael
Ein klarer Fall für eckisfotos, Patrick Michael Weber und natürlich Tom Rohwer !
9 months ago
Wenn der einzige Nachweis dafür, dass der Fotograf die Bilder hätte veröffentlichen dürfen und das Model eine Gegenleistung fürs Modeln erhalten hat, dem Model ihrerseits die Veröffentlichung der Bilder erlaubt, könnte die Argumentation für den Fotografen schwierig werden. ;-)
Was mir jetzt nicht ganz klar ist: Hat er das getan was man ihm vorwirft oder ist es ein Gerücht, das sie gar nicht verbreitet hat?

Wenn das ein falsches Gerücht ist, kann ich seine Reaktion nachvollziehen.
Wenn es wahr ist, und sie sich unwohl gefühlt hat, frage ich mich, warum ihr die Bilder so wichtig sind?

Ich wundere mich eh immer warum man Bilder zeigen will, wenn man mit den Leuten stress hat ...
Ich kann das nicht beurteilen, ob er das gesagt hat. Grundsätzlich möchte ich auch nicht über die Kommunikation zwischen Fotograf und Model urteilen, da es immer eine individuelle Sache ist. Wenn beide damit d'accord gehen ist es in Ordnung.

Was für mich persönlich von Interesse ist: Kann man als Fotograf aufgrund von persönlichen Differenzen die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung nachträglich widerrufen?

Als Model ist das ja grundsätzlich immer möglich, so dass schon einige gute Arbeiten aufgrund der Eifersucht des neuen Freundes in der Versenkung verschwunden sind.
Kann man als Fotograf ... die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung nachträglich widerrufen?

Einfach mal §12 UrhG nachschlagen.
9 months ago
Master R - The Only One
Der Fotograf hat zwar die Urheberrechte, das Model die Persönlichkeitsrechte.
Somit darf der Fotograf die Bilder auch nicht mehr verwenden.

Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Die Fallbeschreibung sagt nur, dass der Fotograf dem Model die Nutzung untersagt hat. Von dem umgekehrten Fall ist da nicht die Rede.
9 months ago
Und schon krabbeln wieder die Fachjuristen aus ihren Löchern.

Kann nicht mal jemand ChatGPT ein Gutachten dazu schreiben lassen? Das geht schneller, als jetzt auf Tom und Ecki zu warten. Und es wird kürzer.
9 months ago
Danke für den Hilferuf! :-)

Ich finde den Eingangsbeitrag recht verworren. Ich versuche mal, es so aufzuschreiben, wie ich es verstanden habe:

Ein Fotograf und ein Modell, die irgendwie befreundet sind, machen TFP-Shootings gemeinsam. Es gibt sogar einen Vertrag, den aber nur der Fotograf hat.

Da stellt sich mir die erste Frage: Warum soll das Modell eine Kopie zugeschickt bekommen? Es ist doch üblich, bei einer Vertragsunterzeichnung zwei (natürlich identische) Verträge mitzubringen, die jeweils von beiden unterschrieben werden. Danach bekommt jeder ein Exemplar. Es ist doch sooo einfach!

Alle sind glücklich und zufrieden, bis beim Fotografen eine dritte Person - womöglich ein weißer Ritter? - auftaucht und den Fotografen der sexuellen Belästigung bezichtigt.

Daraufhin untersagt der Fotograf dem Modell die weitere Nutzung der Fotos, weil er glaubt, dass das Modell ihn beschuldigt hat, worüber er wütend ist.
Dann löschen beide - Fotograf und Modell - die Fotos bei Instagram.

Eigentlich möchte das Modell die Fotos aber weiternutzen.

Modellverträge können - es wird hier ja immer wieder diskutiert - aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ob jetzt eine sexuelle Belästigung oder der ungerechtfertigte Vorwurf eben dieser einen solchen wichtigen Grund darstellt, wird im Zweifelsfall ein Richter entscheiden. Ich wage da keine Prognose. ALs Nichtjurist kann ich mir aber nicht vorstellen, dass irgendeine Behauptung einer unbeteiligten Person einen Vertrag ungültig macht. Da wäre eher entscheidend, ob das Fotomodell diese Vorwürfe selbst erhebt.

Die rechtliche Lage sollte nach meiner nichtjuristischen Meinung nicht dadurch beeinflusst werden, dass ein Vertragspartner den Vertrag nicht (mehr) hat. Das hat weniger mit Jura, sondern mehr mit Logik zu tun, denn sonst wäre es ja einfach, sich um vertragliche Verpflichtungen zu drücken: Man wirft einfach den Vertrag weg. :-) Zu einfach!

Richtig ist aber, dass das Modell es schwerer hat, Vertragsinhalte zu belegen. Es müsste den Fotografen dazu bringen, die Vertragsinhalte offenzulegen - z.B. als Rechtfertigung seiner eigenen Veröffentlichungen (die zwar gelöscht sind aber trotzdem stattgefunden haben).

Natürlich stellt sich auch die Frage, ob denn eine Belästigung stattgefunden hat. Es stört mich gewaltig, dass im Eingangsbeitrag nicht erwähnt wird, ob das Modell solche Vorwürfe erhebt. Es stellt sich ebenso die Frage, warum trotz komischer Sprüche des Fotografen (wenn sie denn gefallen sind) MEHRERE Shootings stattgefunden haben.
9 months ago
eckisfotos:
Danke für den Hilferuf!

Das war kein Hilferuf, Ecki. Wir haben uns nur über dich und Tom lustig gemacht.
:-)
9 months ago
ich denke, die Situaton ist doof und die Stimmung ist sowieso im Keller.
Bilder wegwerfen und gut ist. Da noch lange rumzuhacken gibt maximal mehr Kleinholz und kaum Lösungen. Aus Fehlern lernt man würde ich den Fotografen mitteilen. Und innerhalb einer Freundschaft, was geschrieben worden ist, macht man vielleicht noch mehr einen Vertrag Sowie einen der sich auf eine Zeitdauer von shootings bezieht.
Also nicht shooting am 31. 2. 2023 sondern shootings zwischen dem 1. 1. 2023 bis 30. 5. 2023. Dann muss man nicht jedes Mal adimistrieren.
Wie lautet dre alte Vers:
Je verwandter je verdammter . . . oder so.
9 months ago
Lieber Ivanhoe,

wie ich neulich schon festgestellt habe, lässt die Qualität Deiner ironisch gemeinten Anmerkungen stark nach. Den vermeintlichen Witz Deiner letzten Bemerkung ziehst Du allein daraus, dass Du mich unvollständig zitierst - Du hast nämlich mein ":-)" weggelassen - und zwar wohl nicht aus Versehen, sondern mit Absicht - ganz dumm bist Du nämlich nicht. Dass Du meine Ironie nicht verstanden hast, wird Dir hier wohl kaum jemand abnehmen. Ich finde, so gesehen, Deine Versuche, Dich in "cancel culture" zu üben, erbärmlich - offenbar bist Du doch nicht so intelligent, wie ich dachte. Also eine Meisterleistung ist es jedenfalls nicht, den Eindruck zu erwecken, ich hätte Deine Ironie nicht verstanden. Übe also ruhig weiter. Aber vielleicht solltest Du Dir leichtere Ziele aussuchen?!

Auch in diesem Thread finde ich u.a. im verworrenen Eingangsbeitrag Textpassagen, wo man doch gut einhaken kann. Sogar mir drängt sich beim Eingangsbeitrag die Frage auf, ob da jemand "für einen Freund" fragt (oder für sich selbst). Eine Dir angemessene geistreich-absurde These/Frage wäre auch gewesen: "Kann ein Fotograf die Veröffentlichung der Fotos durch das Modell verhindern, indem er das Modell belästigt, da er dann einen wichtigen Grund hat, den Vertrag nicht zu erfüllen?"

Du könntest auch den völlig sinnlosen Rat ( The Artist formerly called Der Bazi von Hetzendorf), sich den Paragraphen 12 des Urheberrechts anzusehen, kommentieren:
Dort steht nämlich:
§ 12
Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.

Alle mal melden, die das bisher noch nicht wussten, yeaahh!

Für die kleine laute Minderheit der üblichen Verdächtigen: Genau deswegen gibt es Modellverträge! Weil genau dort der Urheber bestimmt, was das Modell mit den Bildern machen darf!
Und selbst das ist unvollständig (und somit wäre es ein falscher juristischer Rat), da noch das "Recht am eigenen Bild" zu beachten ist. Zumindest nach gesundem Menschenverstand ist auch logisch, dass bei einer Kündigung eines solchen Vertrages, sowohl das Modell als auch der Fotograf die bei TFP üblicherweise beiderseits eingeräumten Veröffentlichungssrechte verlieren. Bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages weiß ja auch jeder, dass man als Arbeitnehmer nach dem Austrittsdatum nicht nur kein Geld mehr bekommt, sondern auch nicht mehr bei der Firma arbeiten muss.

Also dunkler Ritter: Wenn Du nicht wenigstens Deinen Unterhaltungswert nicht wieder steigerst, dann sehe ich auch eine ernste Gefahr, dass Du hier mal rausgeworfen wirst.
9 months ago
Ich wurde zwar nicht aufgerufen, aber ich finde auch dieses Statement des TO interessant :

Als Model ist das ja grundsätzlich immer möglich, so dass schon einige gute Arbeiten aufgrund der Eifersucht des neuen Freundes in der Versenkung verschwunden sind.

Da kann es dann wohl mit dem Inhalt des tfp-Vertrags nicht weit her sein ..

@ eckisfotos

Zumindest nach gesundem Menschenverstand ist auch logisch, dass bei einer Kündigung eines solchen Vertrages, sowohl das Modell als auch der Fotograf die bei TFP üblicherweise beiderseits eingeräumten Veröffentlichungsrechte verlieren.

Hmm, dann müßte es aber die Kündigung (genauer: Widerruf) durch den Fotograf sein ...
Beim Payshooting wäre der Perpetuierungsbedarf auf Seiten des Fotografen, und es geht das Model nichts an, was mit den Bildern geschieht (von den Mißbrauchseinschränkungen mal abgesehen)
Bei tfp haben eigentlich beide Seiten gleichermaßen ein fortdauerndes Nutzungsinteresse ...
9 months ago
Zitat Polarlicht: "Bilder wegwerfen und gut ist"

Ich glaube, dass genau das einer der schlechtesten Ratschläge ist, die hier möglich sind.

1. Ich habe es so verstanden, dass das Modell die Bilder gut findet - warum also sollte es die Bilder wegwerfen? Ich gehe dabei davon aus, dass der TO dem Modell näher steht als dem Fotografen.

2. Der Verlust von Veröffentlichungsrechten bedeutet keineswegs, dass man Bilder aus dem privaten Archiv entfernen muss.

3. Ich hoffe ja, dass der TO flamingchris_photography die Fragen von Ingo Müller - im-fotografie.de noch beantwortet, aber wenn DInge wie sexuelle Belästigung usw. im Raum steht, dann könnte es sehr unklug sein, Bilder zu vernichten - es ist potentielles Beweismaterial.
9 months ago
Einen hab ich noch - jetzt gerade erst gesehen:
Zitat flamingchris_photography:
"Was für mich persönlich von Interesse ist: Kann man als Fotograf aufgrund von persönlichen Differenzen die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung nachträglich widerrufen?
Als Model ist das ja grundsätzlich immer möglich, so dass schon einige gute Arbeiten aufgrund der Eifersucht des neuen Freundes in der Versenkung verschwunden sind."

Also der zweite Satz nach der Frage ist Bullshit!
Die Eifersucht eines neuen LAG ist keineswegs ein zwingender Grund, der für den Widerruf eines Vertrages ausreicht. Es sei ehrlicherweise noch angemerkt, dass sich Modelle auch im Klaren darüber sein müssen, dass ein Widerruf nicht rückwirkend ist und z.B. richtig gedruckte Fotobücher deswegen nicht geshreddert werden. Ebenso logisch ist, dass ggf. ein "Schadensersatz" zu leisten ist.

Vielleicht wird der Sachverhalt klar, wenn ich mal ein ebenso fiktives wie überhöhtes Beispiel bringe:
Eine Prostituierte beauftragt einen Fotografen "Werbefotos" für ihren Internetauftritt anzufertigen. Sie bezahlt dem Fotografen Honorar und erhält vom Fotografen das Recht, die Bilder auch auf "unseriösen" Medien zu veröffentlichen. Alle sind glücklich un zufrieden - bis die neue Freundin des Fotografen eifersüchtig wird und möchte, dass der Fotograf den Vertrag widerruft. Wäre das möglich, so würde die Prostituierte das Honorar zurückfordern - und zwar berechtigt.

Im Zuge der Gleichberechtigung wären eifersüchtige Freundinnen und eifersüchtige Freunde jedenfalls gleichzustellen - oder nicht?
9 months ago
Rein "physikalisch" haben doch beide Seiten die "prints" bzw. Dateien schon in der Hand. Die private Nutzung ist somit faktisch gegeben, es geht also um die legale Fortsetzung der Veröffentlichung. Wenn diese weder im Vertrag noch konkludent geregelt ist, würde es tatsächlich schwierig.
Da es aber schon 2 Verträge gibt, würde ich bei gleichem bzw. vergleichbarem Aufnahmebereich deren Regelungen als konkludent fortgesetzt annehmen.
9 months ago
eckisfotos[#13]:
Du hast [...] mein ":-)" weggelassen - und zwar wohl nicht aus Versehen, sondern mit Absicht

Natürlich war das Absicht. Mir schien, das würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dich mal wieder gasförmig unter der Decke schwebend zu erleben. Und was soll ich sagen? Es hat geklappt!
:-)
9 months ago
Ein Fotograf hatte mit einem befreundeten Model mehrere TfP-Shootings gehabt. Diese Bilder wurden von ihm und ihr auf Instagram veröffentlicht. Ein TfP Vertrag wurde zumindest für zwei Shootings unterzeichnet, jedoch erhielt sie nie eine Kopie der Verträge.

Das ist einerseits blöd, andererseits gibt es zumindest einen schriftlichen Vertrag, der im Streitfall vorgelegt werden kann.

Nun hat er sie vor ein paar Tagen unter Druck gesetzt, da er darauf angesprochen wurde, sie sexuell belästigt zu haben mit anzüglichen Bemerkungen während des Shootings.

Hat denn das Model diese Behauptung in die Welt gesetzt?
Er meinte, nie solche Bemerkungen gemacht zu haben

Über "anzügliche Bemerkungen" sollte man keine Rechtsstreitigkeiten anfangen - weil "anzügliche Bemerkungen" nicht strafbar sind (es sei denn, sie wären zusätzlich auch noch beleidigend, womit man gleich beim nächsten Definitionsproblem wäre).

war deswegen erbost und schrieb sie in Instagram an, dass er der Urheber sei und sie sofort alle Bilder löschen sollte. Sie hat die Bilder sicherheitshalber aus Instagram entfernt.

Was ist denn nun genau in dem TfP-Vertrag vereinbart worden? Wenn der Fotograf meint, der Vertrag gäbe ihm eine Rechtsgrundlage, eine Löschung der Fotos auf Instagram zu verlangen, soll er dem Model doch einfach mal eine Fotokopie des Vertrages schicken und den entsprechenden Passus anmarkern...

Ich hatte mit ihm telefoniert und ihn darauf angesprochen, er meinte aber, er hätte sowas nie gesagt

Was hat er nie gesagt? Daß das Model die Fotos löschen soll?

(...)Er besteht darauf, dass die Bilder nicht mehr von ihr genutzt werden dürfen

Da muss man dann in den Vertrag gucken, den es ja schließlich gibt.

Wie seht ihr die Rechtslage, vor allem da kein TfP-Vertrag in den Händen des Models ist?

Es reicht doch völlig, daß der Fotograf den hat. Sobald er irgendwas auf Grundlage des Vertrages fordern will, muss er den vorlegen.
9 months ago
Was die Rechtslage betrifft, würde ich mich an einen Anwalt wenden.
Der Fotograf hat zwar die Urheberrechte, das Model die Persönlichkeitsrechte.
Somit darf der Fotograf die Bilder auch nicht mehr verwenden.

Wieso sollte er sie nicht mehr verwenden dürfen, wenn es einen TfP-Vertrag gibt, der ihm die Verwendung/Veröffentlichung erlaubt? (Genauso wie der Fotograf auch dem Model nicht einfach nach Belieben die Nutzung verbieten kann, wenn es einen Vertrag gibt, der die Nutzung erlaubt.)
Und es gibt ja einen Vertrag. Alle Spökenkiekerei ist völlig sinnfrei - man muss gucken, was in dem Vertrag drin steht.

Persönlich gesehen, muss ich dem Fotografen recht geben.
Wer mich hinter meinem Rücken anschwärzt, dem kündige ich auch meine Freundschaft und in Verbindung mit Shootings, würde ich mindestens die Namensnennung untersagen.
Da sie nichts in der Hand hat, ist es halt so eine Sache, was einem die Bilder bzw. die Veröffentlichung dieser Wert sind.

Wieso sollte sie nichts in der Hand haben? Es gibt einen Vertrag. Einen schriftlichen sogar. Auf den Tisch damit. Punkt.
(Und falls der Fotograf mit der Idee spielen sollte, vor Gericht die Existenz dieses Vertrages zu bestreiten, sollte er sich vorher klar darüber werden, daß auch im Zivilprozess eine Beeidung von Aussagen verlangt werden kann, und daß Meineid - §154 StGB - ein Verbrechen ist, nicht nur ein Vergehen. Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr - was bedeutet: mindestens ein Jahr, höchstens 15 Jahre... Hinzu käme ggf. außerdem noch Prozessbetrug, §263 StGB..)

Der TfP-Vertrag ist bindend. Wenn der Fotograf dem Model eine bestimmte Nutzung der überlassenen Fotos erlaubt hat, kann er diese Einwilligung nicht einfach widerrufen. So wie auch das Model eine Einwilligung in eine bestimmte Nutzung der Fotos nicht einfach widerrufen kann.

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