Fotograf setzt Model zur Löschung der Bilder unter Druck 117

1 year ago
Natürlich kann man eine Veröffentlichung nicht rückgängig machen, sie muss dann aber nach Eingang einer gegenteiligen Erklärung (Model ist mit der Veröffentlichung im Internet nicht mehr einverstanden) für die Zukunft unterbleiben.

Dennoch ist das Shooting für den Fotografen nicht wertlos gewesen, denn: Der Verlust von Veröffentlichungsrechten bedeutet keineswegs, dass man Bilder aus dem privaten Archiv entfernen muss. Zitat aus #15 (Ecki)

Außerdem ersparen sich die Beteiligten eines TfP-Shootings ohne Abschluss eines Vertrages einen Rechtsstreit über Vertragsauslegungsfragen, ggf. Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes (bei regelmäßiger Verwendung der gleichen Klauseln) bis hin zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages bei sittenwidriger Übervorteilung einer Seite.
@ transparenzvariationen
Wenn ich mir die Definition von "flaming" (mutwilliges Provozieren zur Entfachung eines verbalen Schlagabtauschs) durchlese ...
fotozuma hat die Indizien gebündelt und 1+1 zusammengezählt (erscheint mir plausibler als so mancher TV-Krimi)
fotozuma hat die Indizien gebündelt und 1+1 zusammengezählt

Nö. Einer hat grundlos ''zu den Mistgabeln'' gerufen und andere sind sofort freudig dabei, Fackeln zu entzünden - mehr ist nicht geschehen. :-)

Aber glücklicherweise weiß Wikipedia auch dazu was:
https://de.wikipedia.org/wiki/Diffamierung
1 year ago
Zitat Fotogist
"... muss dann aber nach Eingang einer gegenteiligen Erklärung (Model ist mit der Veröffentlichung im Internet nicht mehr einverstanden) für die Zukunft unterbleiben."
Zwei kleine Hinweise dazu:
1. In diesem Thread ging es ursprünglich darum, dass der Fotograf die Veröffentlichung durch das Modell unterbinden will.
2. Ich habe mich inzwischen schlau gemacht: Auch an eine einseitige Erklärung ist man üblicherweise gebunden und kann sie nicht durch eine spätere gegenteilige Erklärung ungültig machen.

Nächstes Zitat:
"Dennoch ist das Shooting für den Fotografen nicht wertlos gewesen, denn: Der Verlust von Veröffentlichungsrechten bedeutet keineswegs, dass man Bilder aus dem privaten Archiv entfernen muss. Zitat aus #15 (Ecki)"
Es gilt, was ich oben unter 1. geschrieben habe. Ferner nutzen Bilder eines Modells, das mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden ist, dem Fotografen wenig. Umgekehrt macht es mehr Sinn. Das Modell kann Bilder, die nicht veröffentlicht werden sollen immer noch ins Familienalbum kleben.

Zitat letzter Absatz:
"Außerdem ersparen sich die Beteiligten eines TfP-Shootings ohne Abschluss eines Vertrages einen Rechtsstreit über Vertragsauslegungsfragen, ggf. Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes (bei regelmäßiger Verwendung der gleichen Klauseln) bis hin zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages bei sittenwidriger Übervorteilung einer Seite."
Sorry, aber wer wenigsten ab und zu im Forum unterwegs ist und die Inhalte versteht, der weiß, dass das kompletter Bullshit ist. Vielleicht hat Tom Lust, das noch einmal zu erklären.
1 year ago
Da es gerade regnet und der TO annähernd aus meiner Gegend ist, habe ich mal wieder im "Quatsch Forum" gelesen :D
Alles unverändert und die übliche Mannschaft pöbelt sich gegenseitig an :(

Aber einfach zum Thema!
Ich finde es unverschämt, dem TO hier irgendwelche Phantasien und Geschichten zu unterstellen!

Es gibt hier im Umkreis durchaus einen ziemlich bekannten Fotografen, auf den die Geschichte zu treffen könnte ...
Ich kenne selbst 3 (Profi-) Models, die plötzlich unter fadenscheinigen Begründungen Probleme bekamen und ganz sicher nie wieder mit besagtem Herren zusammen arbeiten werden!
Alle hatten natürlich Verträge, werden aber sicher nicht vor Gericht ziehen. Im Gegensatz zu einem TFP Model brauchen sie den Typen nicht ;)
In diesem Sinne spekuliert weiter und hakt fröhlich aufeinander rum!
@ klaus o

In diesem Sinne spekuliert weiter und hackt fröhlich aufeinander rum !

Dann sollte hier schreiben
- wer die Problemlösung weiß : ja
- wem das schon selber passiert ist : vielleicht
- wer sowas nur vom Hörensagen bzw. aus Diskussionen kennt : nein
1 year ago
Falls es sich bei der einseitige Erklärung um einen Antrag auf Abschluss handelt, die durch eine zustimmende Erklärung beantwortet wird (Annahme) kommt ein Vertrag zustande. Innerhalb eines bestehenden Vertrages gibt es einseitige Erklärungen, die - außer aus wichtigem Grund - nur mit Zustimmung des Vertragspartners zurückgenommen werden können, insbesondere die Rücknahme einer Kündigungserklärung bei Laufzeitverträgen und Dauerschuldverhältnissen (z.B. Arbeitsverträge, Mietverträge).

Einseitige Einwilligungserklärungen, die für die Zukunft zurückgenommen werden können, kenne ich viele: Gestattung zur Vornahme medizinischer Eingriffe, Erlaubnis zur Benutzung von Gegenständen, Zustimmung zu Auskunftseinholungen usw. Gibt es Beispiele für einseitige Einwilligungserklärungen, die für die Zukunft nicht mehr zurückgenommen werden können ?

Sofern man Fotografie als Freizeitgestaltung und nicht als Einnahmequelle betreibt, ist eine Veröffentlichung der Bilder nachrangig. Es geht primär um die Freude an den Shootings, dem Ausprobieren eigener Ideen / Techniken und dem Erzielen guter Ergebnisse für die Beteiligten. Selbstverwirklichung ist die höchste Stufe der menschlichen Bedürfnispyramide.

Die Veröffentlichung von Bildern ist eher Mittel zum Zweck (Referenz / Beispiel), um neue Shootingpartner zu finden. Zudem kann man mit den Aufnahmen auch einiges außerhalb einer Veröffentlichung (unbestimmter Personenkreis) machen, wie z.B. Abzüge als Wandbilder, Fotokalender oder ein Fotobuch.
1 year ago
Zitat klaus_o
"Es gibt hier im Umkreis durchaus einen ziemlich bekannten Fotografen, auf den die Geschichte zu treffen könnte ...
Ich kenne selbst 3 (Profi-) Models, die plötzlich unter fadenscheinigen Begründungen Probleme bekamen und ganz sicher nie wieder mit besagtem Herren zusammen arbeiten werden!"

Ich glaube, dass das der erste Beitrag von klaus_o ist, der zumindest ansatzweise einen neuen themenbezogenen Aspekt eines Threads beschäftigt - natürlich erst nach der ihm typischen Pöbelei gegen alle, die vor ihm etwas geschrieben haben. Auf den zweiten Blick handelt es um eine ebenso substanzlose wie unnötige Personalisierung. Jetzt bekommen alle "ziemlich bekannten" Fotografen im Umkreis kalte Füße und trotzdem weiß niemand um "fadenscheinige Begründungen" und "Probleme". Man könnte es fast Desinformation nennen.
In der Aufzählung von SEE sollte ergänzt werden um

- wer einen Thread allgemein doof findet: nein
- wer nur im Forum liest, weil es regnet: nein
1 year ago
Es ist doch eigentlich ganz einfach.

1. Es gibt immer einen Vertrag
Entweder individuell (schriftlich, mündlich, konkludente Handlung), oder einen aufgrund des BGB.

2. Ein Vertrag beruht immer auf Gegenseitigkeit
Wird auf der einen Seite ein Recht gegeben, muss eine entsprechende Gegenleistung vorhanden sein.

3. Vertragslaufzeit ist immer definiert
Wenn keine Laufzeit vereinbart wurde, gilt dieser immer unbeschränkt. Dieser kann nur über die vereinbarten Klausen gekündigt werden.

Das ist im Grunde alles (von Spezialitäten abgesehen).

Daraus ergeben sich verschiedene Folgen, welche oben (teilweise auch) schon diskutiert wurden.
Wie:
- Beweisbarkeit (was wurde vereinbart)
- Wird von einer Seite gekündigt, verliert die andere Seite den Lohn (Schadensersatzpflicht)

Viel mehr gibt es dazu nicht zu sagen, ausser im Einzelfalle jemand damit beauftragen, welcher den Einzelfall genau unter die Lupe nimmt.
1 year ago
Fotogist
Deine krampfhafte "Verteidigung" einseitiger Erklärungen ist nicht nur fast - sondern tatsächlich - eine Desinformation. Ich kann nicht glauben, dass der Umstand (fiktiv oder real), dass ein Modell Bilder nicht verwenden kann, weil es keinen Vertrag in Händen hat, von Dir genutzt wird, um sich gegen Verträge auszusprechen. Es hat im MK-Forum schon viele Threads gegeben, wo es um Nachteile ging, weil kein Vertrag vorlag. Ich habe aber noch keinen Thread gesehen, wo durch einen schriftlich vorliegenden Vertrag ein Nachteil entstanden sein soll.

Abgesehen davon machst Du in Deinem Beitrag einige Annahmen, die die meisten hier wohl nicht unterschreiben können. So unterstellst Du, dass hier keine Profis sind, dass Bilder nicht gemacht werden, um sie zu veröffentlichen bzw. diese "nachrangig" sei. Übrigens können auch Wandbilder eine Veröffentlichung sein.

Vor ein paar Jahren war der Passus "Bilder nur für den privaten Gebrauch" hier als unseriös/anzüglich verpönt.
Im Gegensatz zu Dir, möchte ich niemanden vorschreiben, was er/sie aus dem Hobby "zieht" - aber ich glaube, dass viele Bilder den Zweck haben, Anerkennung zu bekommen. Das gilt für Modelle und Fotografen.
1 year ago
Übrigens können auch Wandbilder eine Veröffentlichung sein.

Wenn du das Wandbild nicht im Schlafzimmer hast, sondern beispielsweise im Wohnzimmer und du ab und zu Besuch empfängst, dann ist dies eine Veröffentlichung.
1 year ago
Ich habe noch einen 4. Punkt vergessen, welcher wäre

- welche anderen Rechtsquellen spielen da noch mit rein, welche Vorrang haben
Moments & Emotions See hat da schlicht n Buchstabensalat…es sollte eher Framing heißen, dann wird n Schuh draus ;)
1 year ago
Veröffentlichung:
Veröffentlichung ist - wie der Name schon sagt - etwas der Öffentlichkeit zur Kenntnisnahme zu geben. Wandbilder im Sinne von Plakaten auf einer von unbestimmten Personen einsehbaren Hauswand sind eine Veröffentlichung, aber wieso sollten Wandbilder innerhalb von nicht allgemein aufsuchbaren Räumlichkeiten eine Veröffentlichung sein, wenn sie dort von namentlich bestimmbaren Besuchern gesehen werden ? Die Besucher sind dem Eigentümer der Räumlichkeiten naturgemäß bekannt und nicht die Öffentlichkeit, d.h. kein unbestimmter Personenkreis. Es handelt sich somit nicht um ein Veröffentlichen, sondern lediglich um ein Zugänglichmachen.

Rechtsquellen:
Es gibt prinzipiell zwei Rechtsquellen, aus denen Ansprüche abgeleitet werden können: Gesetz und Vertrag.
Dort wo es keine vertraglichen Regelungen gibt, bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen (Urheberrecht des Fotografen, Recht am eigenen Bild des Models), konkludentem Verhalten der Beteiligten sowie der einschlägigen Rechtsprechung. Das ist einigermaßen einschätzbar. Wie Gerichte Verträge auslegen, ist dagegen ungewiss und ggf. langwierig und teuer (Instanzen). Man denke nur an Formulierungsschwächen, überraschende Klauseln, sittenwidrige Übervorteilung, Treu und Glauben usw. Gerade derjenige, der sich mit seinen Vertragsvordrucken besonders gut stellen möchte, kann dabei besonders gut hereinfallen ...

Fotografen der MK:
Bei den Mitgliedern der MK dürfte es sich in den meisten Fällen nicht um Personen handeln, die Modelfotografie professionel betreiben. Die Verdienstmöglichkeiten sind anderweitig für Profi-Fotografen besser (Werbung, Sport, Workshops etc.). Das heißt nicht, dass Profi-Fotografen - beispielsweise aus der Produktfotografie - nicht in der Freizeit Modelfotografie betreiben. Attraktive Frauen sind ein schöneres Motiv als Autoreifen und die Ausrüstung ist schon vorhanden.

Zum Fall des TO:
Ich frage mich, warum der Fotograf nicht erstmal beim Model nachgefragt hat, ob sie überhaupt den Vorwurf einer Belästigung erhebt, sondern ihr nach dem Hörensagen von Dritten darüber gleich die Nutzung der Bilder auf Instagram aufgrund seines Urheberrechtes untersagt und die Aufnahmen auch von seinem Instagram-Account entfernt hat. Mir erscheint das ziemlich irrational.
@ transparenzvariationen
Nein, ich habe keinen Buchstabensalat ! FLAMING ist Namensbestandteil des TO, und da dieser hier seit 66 Stunden nichts mehr beiträgt, nichts mehr klarstellt und nichts mehr beantwortet, halte ich das von fotozuma Angeführte für sehr plausibel !
Sinnvoll wäre es wohl, Diskussionen um Rechtsfragen bzw. Shootingprobleme künftig danach zu trennen, ob es ein Payshooting mit Gage ans Model oder ein tfp-Shooting betrifft.
1 year ago
Fotogist
Es bleibt eine steile These, dass Hobbyfotografen nichts veröffentlichen (bzw. das dieses "nachrangig" wäre). Wie Dir außerdem ja nicht entgangen ist: Es geht hier speziell um ein Modell, welches die Fotos gerne weiter veröffentlichen möchte und die mit einem Vertrag in der Hand dies vermutlich auch tun könnte.

Zum Fall des TO: Deine Frage ist berechtigt und wie wir (fast alle) gestern schon festgestellt haben, sind viele Fragen offen - und je länger sie offen bleiben, desto unwahrscheinlicher wird es, dass der TO es noch aufklärt bzw. an einer wirklich guten Antwort interessiert ist.
1 year ago
Ich habe nicht behauptet, dass Hobbyfotografen nichts veröffentlichen. Ob es sich rechtlich um eine Veröffentlichung handelt, hängt davon ab, wer die Bilder sehen kann - unabhängig davon, ob es sich beim Bildersteller um einen Hobby- oder Profifotografen handelt.

Wenn ein Hobbyfotograf Fotografie primär für Veröffentlichungen (Geltungsbedürfnis) und nicht primär zur eigenen Freude an der Fotografie (Selbstverwirklichung) betreibt, stellt sich mir die Frage, warum er sich nicht etwas anderes sucht und sich z.B. als Influencer in Social-Media versucht. Da bekommt er mehr Aufmerksamkeit, die sogar ihm persönlich gilt und nicht den Aufnahmen von Models ...
1 year ago
>> "Sinnvoll wäre es wohl, Diskussionen um Rechtsfragen bzw. Shootingprobleme künftig danach zu trennen, ob es ein Payshooting mit Gage ans Model oder ein tfp-Shooting betrifft."

Das braucht es nicht, beides ist ein Pay Shooting. Hier einmal die Gage mit Mammon an das Model, das andere Mal die Gage mit Bildern an das Model. Ist rechtlich identisch.

>> "Es handelt sich somit nicht um ein Veröffentlichen, sondern lediglich um ein Zugänglichmachen.
Das werden im Einzelfall sicher die Gerichte klären können."

>> "Ob es sich rechtlich um eine Veröffentlichung handelt, hängt davon ab, wer die Bilder sehen kann"
Das ist korrekt. Ist es in diesem Fall nur der Fotograph (keine anderen Personen), dann handelt es sich auch nicht um eine Veröffentlichung. Lässt du eine andere Person einen Blick drauf werfen, so ist dies eine Veröffentlichung. Dies hat dann insbesondere Konsequenzen, wenn dir die Veröffentlichung untersagt ist.

Beispiel ist hier, intime Fotos auf einen Handy, welche in der Klasse gezeigt werden. Dies führt zu entsprechenden Konsequenzen. Ein ähnliches Beispiel, wurde ja früher im Thread bereits erwähnt, dass man in einer Beziehung nicht davon ausgehen darf, dass damit automatisch einer Veröffentlichung zugestimmt wird, dies insbesondere nicht, wenn die Beziehung beendet wurde. Was aber nichts bedeutet.
1 year ago
Fotogist
Deine Fragestellung, warum man Fotografie als Hobby betreibt, ist sicher sehr interessant - hat aber mit dem Thema rein gar nichts zu tun. Hier möchte jedenfalls jemand gern veröffentlichen, so wie viele andere auch.

Frage: Wenn Du an einem Bahnhof in Hamburg vorbeikommst und von einem Touristen um Hilfe gebeten wirst, wie er zu einem Punkt X kommt. Sagst Du dann auch, dass die meisten Touristen sich ohnehin nur Y ansehen?
1 year ago
Ich werde dem fragenden Touristen natürlich beschreiben, wie er zu seinem Ziel gelangen kann - aber das hat mit dem Thema rein gar nichts zu tun.

Im Beispielfall der intimen Fotos auf dem Handy, das in der Klasse herumgezeigt wird, geht es um Strafrecht: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

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