Fotograf setzt Model zur Löschung der Bilder unter Druck 117

10 months ago
tja, das war in dem oben zitierten Fall, wo die Einwilligung nachträglich zurückgezogen wurde nichts anderes. Aber ich denke, du übertreibst. Es kommt darauf an, ob die Bilder geheim entstanden oder mit dem Wissen der beiden Parteien.
Aber ich sehe schon, du legst das Recht aus, wie es dir passt. Mal kippst Du extrem auf die eine, dann wieder auf die andere Seite. Mit dir ist scheinbar keine normale Diskussion möglich.
10 months ago
Veröffentlichung - Zugänglichmachung:
Es ging um die Begriffe Veröffentlichung und Zugänglichmachung sowie deren Unterscheidung. Eine Veröffentlichung richtet sich an einen unbestimmten Personenkreis, sprich die Öffentlichkeit. Eine Zugänglichmachung liegt bereits vor, wenn bestimmte andere Personen (Dritte) Kenntnis erlangen.

Pay-Shooting - TfP-Shooting
Ein Pay-Shooting und ein TfP-Shooting sind nicht vergleichbar. Bei einem Pay-Shooting erhält das Model ein bestimmtes Honorar für einen bestimmten Zeitraum (Stundensatz, Tagessatz). Die Bilder eines TfP-Shootings als Gegenleistung für das Posieren sind dagegen im Ergebnis ungewiss und stellen auch keine steuerrechtlichen Einkünfte dar. Gerade deshalb sind Referenzfotos auf der Sedcard des Fotografen wichtig für ein Model, um bei einem TfP-Shooting mitzumachen.
10 months ago
Don't feed the Troll!
10 months ago
@eckisfotos:
Zitat Fotogist
"... muss dann aber nach Eingang einer gegenteiligen Erklärung (Model ist mit der Veröffentlichung im Internet nicht mehr einverstanden) für die Zukunft unterbleiben."
Zwei kleine Hinweise dazu:
1. In diesem Thread ging es ursprünglich darum, dass der Fotograf die Veröffentlichung durch das Modell unterbinden will.

Ja.
2. Ich habe mich inzwischen schlau gemacht: Auch an eine einseitige Erklärung ist man üblicherweise gebunden und kann sie nicht durch eine spätere gegenteilige Erklärung ungültig machen.

So ist es.
Zitat letzter Absatz:
"Außerdem ersparen sich die Beteiligten eines TfP-Shootings ohne Abschluss eines Vertrages

Ein TfP-Shooting ohne Abschluss eines Vertrages ist nicht möglich, weil "TfP" - "Time for Print/Picture/was auch immer" nun mal ein mündlicher bzw. konkludenter (durch stillschweigende Übereinkunft) Vertrag ist...
Sorry, aber wer wenigsten ab und zu im Forum unterwegs ist und die Inhalte versteht, der weiß, dass das kompletter Bullshit ist. Vielleicht hat Tom Lust, das noch einmal zu erklären.

Eigentlich nicht, denn es ist erfahrungsgemäß sinnlos...
10 months ago
@Fotogist:
Veröffentlichung - Zugänglichmachung:
Es ging um die Begriffe Veröffentlichung und Zugänglichmachung sowie deren Unterscheidung. Eine Veröffentlichung richtet sich an einen unbestimmten Personenkreis, sprich die Öffentlichkeit.

Wenn man die Definition aus dem UrhG heranzieht, ist das nicht richtig. (Und eine andere gesetzliche Definition gibt's in diesem Zusammenhang eigentlich nicht...)

Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
§15 Abs.3 UrhG

Es ist also gerade kein unbestimmter Personenkreis dafür erforderlich. Erforderlich ist nur das Fehlen einer Verbindung durch persönliche Beziehungen.

Die 20 Mitarbeiter der Müller GmbH sind eine klar definierte Personengruppe, aber Herr Schmidt ist mit ihnen durchaus nicht durch persönliche Beziehungen verbunden, wenn er Angestellter der Müller GmbH ist. Und wenn er kein Angestellter der Müller GmbH ist, auch nicht.
10 months ago
@ PrivatePhoto.ch

Das braucht es nicht, beides ist ein Pay Shooting. Hier einmal die Gage mit Mammon an das Model, das andere Mal die Gage mit Bildern an das Model. Ist rechtlich identisch.


Dann ginge es jetzt um die Rückzahlung dieser Gage - denn wenn beim hier eingangs geschilderten Vorgang dem Model die weitere Nutzung der Bilder untersagt sein soll, dann wäre es beim Pyshooting nun die Frage, ob sie ihre Gage ganz oder zumindest teilweise zurückzuzahlen hätte ... (?)

Danke für diese Erwägung - denn so ist es einfach zu beantworten :
Es fand ein Payshooting statt, bei dem das Model für ihre erbrachte Posierleistung auch die ihr zugesagte Gage erhielt.

Dann soll es eine Verleumdung gegeben haben mit der Behauptung, es hätte eine sexuelle Belästigung gegeben. Nehmen wir also mal an, das Model hätte die Unwahrheit gesagt und somit eine Verleumdung begangen : Dafür ist dann Wiedergutmachung zu leisten, hätte also zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.
Diese Wiedergutmachung und/oder Geldstrafe richtet sich aber nach dem eingetretenen Schaden, also dem Reputationsverlust des betroffenen Fotografen. Ob das Model 50 € oder 5000 € Gage erhielt, spielt dafür keine Rolle.
10 months ago
#66: Ich habe im Eingangspost nichts von monetären Interessen gelesen. Aber mit ein paar Kniffen und rhetorischen Drehs kriegt man die Überlegungen schon auf diese Schiene.
10 months ago
#1
Wie seht ihr die Rechtslage?


Die Aufgabe ist, mögliche Ansprüche aller Beteiligten untereinander zu prüfen und eine vertretbare Lösung zu finden. Keine Ahnung, ist das bisher geschehen?

Wenn manche hier (eigentlich ist es nur einer) anscheinend so viel von Jura verstehen, warum nicht einfach mal Butter bei die Fische machen? Man muss ja nicht den Gutachtenstil beherrschen. Es reicht, wenn man in wenigen Stichworten eine vertretbare Lösung abliefert. (Der Stoff ist aus dem 2. oder 3. Semester Zivilrecht. Mit Vorwissen 10min Bearbeitungszeit.)

Hat aber nach 66(!!) Beiträgen bisher niemand geschafft. Dann muss man mit den Erwartungen natürlich runtergehen. Da ist das Kopieren von Paragrafen schon eine Leistung, die gewürdigt werden muss!


''Ein TfP-Shooting ohne Abschluss eines Vertrages ist nicht möglich''
Ohne funktionierende Kamera auch nicht! ;-)
10 months ago
@ Marcello Rubini
Mein #66 bezieht sich auf den #58 von PP (darin das Zitierte) ...
10 months ago
Aus meiner Sicht ist die Fragestellung - soweit es die unklare Faktenlage zulässt - beantwortet. Ich werde mich nicht provozieren lassen, nun alles noch einmal in anderen Worten aufzuschreiben. Wer halbwegs Verstand hat, sollte in der Lage sein, die guten Ratschläge von den steilen Thesen zu trennen. Abgesehen davon bin ich bereit, dem betroffenen Modell noch konkretere Ratschläge zu geben, wenn es sich bei mir meldet.

Die Frage, ob einem Modell ein Schadensersatz zustehen könnte, beantworte ich mit "ja".
10 months ago
transparenzvariationen
See hat da schlicht n Buchstabensalat…es sollte eher Framing heißen, dann wird n Schuh draus ;)

Hmm... in dem Fall tippe ich eher auf ''Blaming'' - schließlich war es wichtig, jemandem was anzukreiden. ;-)
10 months ago
@ Moments & all others
Schreibt nur munter weiter hier ... der TO hat sich nun 3 Tage lang nicht gerührt und ist aus dem Forumsbereich wieder verschwunden. Provozieren und Schlagabtausch entfachen - eben flaming so wie fotozuma schrieb. Ganz offensichtlich hatte fotozuma also Recht, und hat es richtig vorausgeahnt. Und auf dem tollen insta war wohl keine passende Auskunft zu erlangen von Millionen Nutzern, die wohl nichts Stichhaltiges zu sagen hatten ? Oder feixen und johlen die jetzt über uns MK-ler ? Zumal jetzt auch noch insgeheim erstellte Aufnahmen in die Diskussion eingebracht wurden ...
10 months ago
Um es nochmal aufs Juristische zu bringen :

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/einweisung-in-ein-pflegeheim-als-grober-undank_220_228362.html

https://www.notar-drkotz.de/schenkungsrecht-widerruf-wegen-groben-undanks/

https://openjur.de/u/296265.html

Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks - wobei die Schenkerin zwischenzeitlich verstorben ist und die Dauer ihrer Geschäftsfähigkeit nicht mehr geklärt werden kann. Wenn es um eine halbe oder ganze Mio. geht, ist es auch was anderes als Bilder, die vielleicht 300 € wert sind. Wobei der merkantile Wert von Kunst bekanntermaßen sehr schwankend ist ..

Schenkung von Haus oder Eigentumswohnung bei Gegenleistung = häusliche Pflege (Wohnrecht/Dienstbarkeit)
tfp = Schenkung von Posierzeit gegen Bildresultate als Gegenleistung
tfp = Schenkung von Posierzeit gegen Bildresultate als Gegenleistung
(SEE ..)

Die Zuwendung des Vermögenswertes durch den Schenker erfolgt unentgeltlich also ohne Gegenleistung und führt bei ihm zu einer endgültigen Entreicherung. Ohne Gegenleistung erfolgt das Geschäft dann, wenn weder eine bedingte noch eine konditionale Verknüpfung mit der Zuwendung vorliegt.
(Wikipedia)

Finde den Fehler ...
10 months ago
tfp = Schenkung von Posierzeit gegen Bildresultate als Gegenleistung

Wie kommt man denn, mit Verlaub, auf einen derartigen Unfug?????

§ 516 BGB Begriff der Schenkung
(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
(...)

Schenkung = einer bereichert den anderen ohne Gegenleistung. Also das genaue Gegenteil eines TfP-Vertrages bei dem eine Leistung (Modeln) mit einer anderen (Überlassung von Fotos) abgegolten wird.

Aber okay... es ist mal wieder völlig sinnlos...
10 months ago
Ja, SEE hat sich unglücklich - um nicht zu sagen sehr unglücklich ausgedrückt. Gerade im MK-Forum sollte man wissen, dass jedes Wort so falsch verstanden wird, wie es irgend möglich ist. Eigentlich hat er es ja richtig beschrieben, nue eben dieses eine Wort ...

Dabei habe ich - wie vermutlich viele andere auch - TFP-Modellverträge gesehen, die derart zuungunsten eines Modells formuliert waren, dass man echt denken kann, dass die Verfasser Modellhasser/Frauenhasser sein müssen. Übrigens gehörte auch ein hier in der MK "halboffiziell" verbreiteter Vertrag dazu.
10 months ago
#75
Schenkung = einer bereichert den anderen ohne Gegenleistung. Also das genaue Gegenteil eines TfP-Vertrages bei dem eine Leistung (Modeln) mit einer anderen (Überlassung von Fotos) abgegolten wird.


Das genaue Gegenteil eines TfP-Vertrages? Gegenteil von TfP ist Pay. Gegenteil eines Vertrages, wäre KEIN Vertrag.
''Das genaue Gegenteil eines TfP-Vertrages'' wäre also keine Schenkung, sondern ein nicht vertragliches Pay-Shooting.... ich zitiere den Verfasser aus #75 ''Wie kommt man denn, mit Verlaub, auf einen derartigen Unfug?????'' und dann zitiere den Gleichen nochmal ''Aber okay... es ist mal wieder völlig sinnlos...'' Ja, stimmt! Aber es ist unterhaltsam... :)

Und auch sonst. Bei der Schenkung fällt der gegenseitige Leistungsaustausch zwar weg, aber die Schenkung bleibt dennoch ein Vertrag mit zwei sich deckenden WE. Stell dir einfach mal vor, ich schenke dir eine Giraffe und stelle sie in deinen Garten. Nach deiner Def. wärs eine Schenkung. ''Schenkung = einer bereichert den anderen ohne Gegenleistung.'' So einfach ist das aber nicht. Der Beschenkte muss die Schenkung auch annehmen. Auch bei einem Schenkungsvertrag gilt, zwei sich deckende WE. Ja, geht auch mündlich oder konkludent! :)


Wie sind ''wir'' jetzt auf die Schenkung gekommen? Gibt der SV des TO irgendwas her? Egal! :DD Das ist das schöne an Laien-Diskussionen, von Höcksken auf Stöcksken und wieder zurück. Ein netter Zeitvertreib!
10 months ago
eckisfotos''Ja, SEE hat sich unglücklich - um nicht zu sagen sehr unglücklich ausgedrückt. Gerade im MK-Forum sollte man wissen, dass jedes Wort so falsch verstanden wird, wie es irgend möglich ist. Eigentlich hat er es ja richtig beschrieben, nue eben dieses eine Wort ...''

Das stimmt, ''wir'' wissen aber wie es See gemeint hat.
Wie oft kann man auf Sc-Texten lesen. ''Ich will mit meinem Hobby kein Geld verdienen!'', ''Meine Shootings sind für dich gratis!'' Das klingt alles so wunderschön uneigennützig, als wenn es tatsächlich ein ''Geschenk'' des Fotografen wäre. ''Ich schenke dir ein Shooting!'' Ja, nee is klar! Die naiven Modelle mögen begeistert sein... Ein Geschenk für mich?
Der Fotograf will mich nackt fotografieren, ohne welches ich bezahle? Was für ein tolles Geschenk! Har, har!

Insofern hat SEE - Toxic Boomer in #73 vollkommen Recht, man tut so als, wenn es eine Schenkung ist und vollkommen altruistisch wäre, aber tatsächlich entpuppt sich die Schenkung als ''Posierzeit gegen Bildresultate als Gegenleistung''
10 months ago
Zitat Marcus Sawyer
"Wie oft kann man auf Sc-Texten lesen. ''Ich will mit meinem Hobby kein Geld verdienen!'', ''Meine Shootings sind für dich gratis!'' Das klingt alles so wunderschön uneigennützig, als wenn es tatsächlich ein ''Geschenk'' des Fotografen wäre. ''Ich schenke dir ein Shooting!'' Ja, nee is klar! Die naiven Modelle mögen begeistert sein... Ein Geschenk für mich?"

Ja, das ist wunderschön herausgearbeitet. Wer sich über SEE aufregt, der sollte sich erst recht über solche Texte und deren Verfasser aufregen!
SEHR SCHÖN
10 months ago
Da gibt es Nichts zum Aufregen. Es gibt halt ne Menge Fotografen, die ganz viele Geschenke verteilen wollen. Wenn andere meinen, das sind in Wahrheit keine Geschenke, dann ist das lediglich eine andere Meinung oder Auslegung.

Wenn See meint, ''tfp = Schenkung von Posierzeit gegen Bildresultate als Gegenleistung'' dann ist das halt seine Meinung. Und wenn andere meinen, dass sei ''Unfug'', na, dann ist man halt nicht tolerant. Genauso ist doch auch die Meinung, dass ''bei einem TfP-Shooting IMMER ein Vertrag zustande kommt.'' Geschäftsunfähige und Minderjährige? Egal! Jedem sein Jura!

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