Fotograf setzt Model zur Löschung der Bilder unter Druck 117

10 months ago
@flamingchris photography:
Was für mich persönlich von Interesse ist: Kann man als Fotograf aufgrund von persönlichen Differenzen die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung nachträglich widerrufen?

Nein.

Als Model ist das ja grundsätzlich immer möglich

Nein. Das ist im Gegenteil nur in seltenen und besonderen Ausnahmefälle möglich.
10 months ago
@Bazi:
Kann man als Fotograf ... die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung nachträglich widerrufen?

Einfach mal §12 UrhG nachschlagen.

§12 UrhG sagt exakt gar nichts zur Möglichkeit des Widerrufs eines eingeräumten Nutzungsrechtes.
Da wirst Du eher in §41 und §42 UrhG fündig.

Wobei §41 UrhG hier nicht anwendbar ist, und §42 UrhG meint, daß der Urheber nicht mehr inhaltlich zu seinem Werk steht und es daher zurückruft.
Was übrigens dazu führt, daß er es selbst auch nicht mehr veröffentlichen, verbreiten usw. darf. Macht er das trotzdem, kann der Inhaber eines Nutzungsrechts, das auf Grundlage von §42 UrhG widerrufen wurde, vom Urheber verlangen, daß ihm das Nutzungsrecht neu eingeräumt wird.
Außerdem kann der Rückruf nach §42 UrhG Schadensersatzansprüche seitens des bisherigen Inhabers des Nutzungsrechtes auslösen.

Glaubt mir - in den Dschungel will sich keiner von Euch freiwillig begeben... ;-)
10 months ago
Tom Rohwer
Ich denke, Du stellst völlig berechtigt recht viele Rückfragen, aber ich glaube kaum, dass die vielen Unstimmigkeiten des Eingangsbeitrags noch aufgeklärt werden. Ich stimme mit allen Deinen Ausführungen überein - allerdings mit einer Ausnahme:
Zitat: "Es reicht doch völlig, daß der Fotograf den hat. Sobald er irgendwas auf Grundlage des Vertrages fordern will, muss er den vorlegen."
Das ist Bullshit, weil er - falls er es nicht schon getan hat - überhaupt gar nicht zugeben sollte/muss, dass es einen Vertrag gibt, wenn er fordert, dass das Modell die Bilder löscht. Das Modell muss beweisen, dass es die Erlaubnis zu Veröffentlichung hat. Es kann von ihn nur zwingen, den Vertrag offenzulegen, wenn er selbst Bilder veröffentlicht (hat) und das Modell ihn bezichtigt, keinen Vertrag - d.h. keine Erlaubnis - zu haben. Das aber, wäre nach Lage der Dinge eine Lüge, die dem Modell auf die Füße fallen könnte.
10 months ago
Ich hab mir zwar vorgenommen auf solche Forumsbeiträge nicht mehr zu reagieren. Doch hier kann ich es nicht lassen...

Lasst mich rekapitulieren...

Wir haben einen Fotografen welcher am 03.09.2018 (vor FÜNF!!!) Jahren das letzte Mal hier Bilder hochgeladen hat und nach Uploads nur grad zwei Jahre aktiv war.

Dieser Fotograf ist bis heute (oder zumindest die letzten Jahre über) noch NIE im Forum aufgetaucht.

Genau jener Fotograf kennt nun angeblich ein Model. Dieses Model ist nun angeblich von einem anderen Fotografen sexuell belästigt worden. Und daraus existiert angeblich ein Fall von Streitigkeiten über Kommunikation zu tfp-Nutzungsrechten von der angeblich nicht mal der TO weiss was genau vereinbart und kommuniziert wurde.

Oder Kurzform:
Karteileiche, unklarer Vertrag, unbekannte effektiv geführte Kommunikation zwischen irgendwelchen womöglich sogar fiktiven Drittpersonen, angebliche sexuelle Belästigung und angebliche Streitigkeiten über Bildrechte.

Das alles ist für mich so an den Haaren herbeigezogen und gespickt mit Reizworten um im Forum Schlammschlachten anzuzetteln, dass es für mich stinkt.

Das alles ist schon 1001 Mal durchgekaut worden.

Wieso springt nun die ganze Forums-Prominenz ausgerechnet auf diesen stinkenden Hund und schlachtet diesen aus?

Ich verstehe die Welt nicht :-)
10 months ago
fotozuma
Du hast recht. Es ist vermutlich das "Restrisiko", dass irgendetwas an so einer Frage doch irgendwie stimmen könnte. Und na ja: Ich wurde ja um Hilfe gebeten :-) :-) :-)
'Wieso springt nun die ganze Forums-Prominenz ausgerechnet auf diesen stinkenden Hund und schlachtet diesen aus?'

Danke, fotozuma. Jetzt habe ich BILDER im Kopf - brrr.
:-D
10 months ago
Ach Eckisfotos:

Auch wenn mir Fotos gefallen, Bilder aus so einer dämlichen Situation würde ich nie mehr betrachten. Oder anders gesagt: Von den Fotos, die ich nach Jahren mal wieder ansehe gibt es keine, die aus Fotozeiten entstanden sind, an die ich schlechte oder gar dämliche Erinnerungen habe. Dann ist es klüger die ach noch so schönen Bilder (wer weiss das denn) wegzuwerfen. Es gibt kein Bild, das so viel Wert hat, das es Ärger übertüncht.
Im Klartext, von jedem shootung bewhre ich maximal 10 % der Bilder auf - alles andere geht in den Müll. Meist sind es 5 bis 10 Bilder. Alles andere ist Palast. Wofür sollen wir den "halbguten Bildern " die Ehre erweisen.
10 months ago
Bei einigen Ausführungen ist schon viel Schönes und Wichtiges dabei; siehe bei Ecki.
Was mich aber absolut auf die Palme bringt, ist wenn man bei kompletter Ahnungslosigkeit einen auf dicke Jura Hose macht. Nur zwei Beispiele...

#20
''Wenn der Fotograf dem Model eine bestimmte Nutzung der überlassenen Fotos erlaubt hat, kann er diese Einwilligung nicht einfach widerrufen. So wie auch das Model eine Einwilligung in eine bestimmte Nutzung der Fotos nicht einfach widerrufen kann.''

Ist das ein Widerruf??? Einfach mal das Schema zum Widerruf abschecken! Oder wenigstens das Kind beim § nennen!!! (Selber machen, wer suchet der findet!) Und wenn es sich tatsächlich um einen Widerruf handelt, dann liegt es in der Natur des Widerrufs, dass man für diesen eben KEINEN Grund braucht!! Das sind alles so Basics. Was ich unbedingt noch lernen muss, dass alles komplett zu ignorieren! Es gibt in der Welt so schlimme Sachen, da mache ich mir auch keinen Kopp drum. Aber hier wieder komplett Jura Blackout!

#19
''Das ist einerseits blöd, andererseits gibt es zumindest einen schriftlichen Vertrag, der im Streitfall vorgelegt werden kann.''

Wie? Ein Vertrag liegt vor? Die Aufgabe (Wie ist die Rechtslage?) besteht doch gerade darin, die möglichen Ansprüche des Fotografen und des Models durch zu schecken! Und der TO zeigt doch gerade auf einen Schwerpunkt hin, den er genauer durchgeprüft haben will. ''...jedoch erhielt sie nie eine Kopie der Verträge.'' Da muss man doch drauf eingehen! Bei vertraglichen Ansprüchen reicht es nicht, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, sondern ''der'' muss auch durchsetzbar sein und...

...nee, was soll man da weiter erklären? Der Verfasser wird wie immer starr auf seiner Meinung behaaren. Das bringt mir nichts. So macht es weder Spaß, noch fordert es mich. Vertane Zeit. Dann lerne ich in einem anderen Thread lieber was über Tiefenschärfe...

Allen einen schönen Samstag!


An den TO. Der Sachverhalt erinnert doch stark an eine Jura Klausur eines bekannten Reps. kann das sein? ;-)
10 months ago
Ich sehe die Frage nach Rechtslage obsolet. Wer so schlampig handelt wie der Fotograf (nur gelegentlich tfp-Vertrag gemacht, keine Kopie ausgehändigt, nur Instagram-Kommunikation u.a.m.) sollte sich doch mal selber an die Nase fassen, bevor er anfängt, irgendwelche Rechte geltend machen zu wollen.
Da muss ich Ecki recht geben, wer ohne solide Grundlagen (z.B. beiden vorliegenden klaren Vertrag zum betreffenden Shooting) im Erregungsfall eine Streitforderung vom Zaun bricht, braucht nicht aufgeregt nach irgendwelchen Rechtsklauseln suchen, die seine Schlampigkeit stützen.
Und der Nachweis übler Nachrede steht auf einem anderen Blatt.
Der TE hat in seinem zweiten Beitrag eine recht klare Frage gestellt:

Was für mich persönlich von Interesse ist: Kann man als Fotograf aufgrund von persönlichen Differenzen die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung nachträglich widerrufen?


Die interessanten Versuche, den Ausgangsbeitrag unglaubwürdig zu machen, bewusst misszuverstehen (hm, war da nicht neulich so ein Thema hier *kopfkratz*) etc. beantworten diese klar formulierte Frage nicht.
10 months ago
transparenzvariationen
Der TO hat es gewagt, ohne persönliche Angriffe etc. Fotografie-bezogene Sachfragen zu stellen. Und das im MK-Forum! Du musst zugeben, das ist schon sehr suspekt... ;-)

Und zur Ursprungsfrage: warum sollte man das können?
10 months ago
@ transparenzvariationen
Konkrete Frage - ja, aber wie
@ fotozuma schlüssig darlegte, gibt es auch einige Indizien für

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Flame_(Netzkultur)

Das "flaming" als Namensteil fiel mir gleich auf und erinnerte mich an "gossip girl" .. und warum wird ein aus insta-Kontakt entstandenes Problem hier diskutiert ? Wollen wir künftig auch über C-date und tinder-Probleme diskutieren ?
Ja, es geht hier um ein Modelshooting und somit sehr MK-spezifisches. 40 Stunden im abwartenden Mitlesen zu verharren, obwohl reichlich Unklarheiten bestehen - wie z.B. ob sich seit der 2. Vertragsniederschrift der Aufnahmebereich geändert hat - legt aber den Schluß nahe, daß fotozuma diesen thread richtig einschätzt ...
10 months ago
Marcus Sawyer
Du bist doch eigentlich mit Tom Rohwer einer Meinung. :-)

Wir sind uns eigentlich doch alle einig, dass man nicht jede erdenkliche Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt widerrufen kann, oder? Was Tom ausgesprochen hat ist doch grundlegendes Allgemeinwissen des Lebens, welches auch hier im Forum bekannt sein sollte. Es ist daher völlig irrelevant, ob man für einen Widerruf einen Grund braucht.

Mal ein anderes Beispiel:
These: "Ein Auto kann man nicht trinken." Die Antwort ist dann: "Um ein Auto zu trinken, braucht man keinen Grund." Beide Thesen sind richtig - haben aber logisch keinen Zusammenhang. Trotzdem sehe jetzt diesen oder jenen Kopf rauchen, um nachzuweisen, dass man ein Auto aus Schokolade erhitzen - und dann trinken kann. Ich gönne den Erfolg, mich widerlegt zu haben.
10 months ago
transparenzvariationen
Ja, Du hast recht. Der TE hat eine letztlich konkrete Frage gestellt.

Die Frage ist m.E. nicht ohne weiteres durch Nichtjuristen juristisch beantwortbar. Wir können hier nur mit mehr oder weniger gesundem Menschenverstand argumentieren, welche Grundlagen ein potentieller Richter in seine Entscheidung einbeziehen könnte. Teilweise fehlen diese Grundlagen ebenso wie der Vertrag, der sich nicht in den Händen des Modells befindet (was Einfluss auf die Durchsetzbarkeit hat).

Würdest Du selbst mir für Dich diese Frage hier so simpel stellen, wie Du es getan hast, so wäre meine Antwort wie folgt:

Stelle Dir vor, dass Du bei mir vor drei Monaten mit Vertrag eine Waschmaschine gekauft hast. Die läuft prima. Nun zoffen wir uns gleich hier im Forum der MK. Wäre das ein Grund, den Kauf der Waschmaschine rückgängig zu machen?

Bin gespannt wieviele jetzt "JA" schreiben ...
10 months ago
Zitiert aus #6 :

Was für mich persönlich von Interesse ist: Kann man als Fotograf aufgrund von persönlichen Differenzen die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung nachträglich widerrufen?

Das ist eine sachliche und angemessene Frage.
Aber warum folgt darauf diese unzutreffende Behauptung, daß das Model grundsätzlich immer (!!) widerrufen könne ? Denn gerichtlich bejaht wurde dies bisher genau einmal - für Intimfotos, die im Rahmen einer Beziehung/Affäre entstanden :

Als Model ist das ja grundsätzlich immer möglich, so dass schon einige gute Arbeiten aufgrund der Eifersucht des neuen Freundes in der Versenkung verschwunden sind.


Mit Norberts wasserdichtem Vertrag würde sowas nicht passieren ..
10 months ago
Ich möchte meie fiktive Story aus dem Beitrag von 10:42 noch einmal anpassen:

Wir stellen uns vor, dass transparentvariationen vor 3 Monaten bei mirf eine Waschmaaschine gekauft hat. Nun schreibt der dunkle Ritter Ivanhoe, dass transparentvariationen die beiden Damen belästigt hätte, die in meinem Auftrag die Waschmaschine ausgeliefert haben. Daraufhin will transparentvariationen den Kauf der Waschmaschine rückabwickeln.

Ist das hinreichend absurd?

Was wir nur alle nicht bedacht haben: Steht in einem Vertrag drin, dass man ihn auch aus absurden Gründen kündigen kann, dann ist das natürlich auch möglich. :-)
10 months ago
Zunächst muss eklärt werden, ob das Model überhaupt einen Vertrag mit dem Fotografen abgeschlossen hat oder ob sie nur eine Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos unterschrieben hat.

Einseitige Erklärungen kann man jederzeit für die Zukunft widerufen (z.B. Einwilligung zur Nutzung von Cookies usw.).

Ein Wideruf ist auch innerhalb von bestimmten Fristen (!) bei Verbraucherverträgen möglich. Der Vertrag ist dann ab Beginn aufzuheben, es sei denn , der Verbraucher hat auf eine sofortige Erfüllung bestanden und diese wurde bereits vollzogen (z.B. Domainregistrierung).

Ansonsten kann ein Vertrag unter Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden (Dauerschuldverhältnisse) oder er endet automatisch zu einem bestimmten Datum (z.B. VIP-Account bei der MK für ein Jahr). Zeitverträge können eine Verlängerungsklausel beinhalten, so dass sie sich fortsetzen, falls sie nicht gekündigt werden (z.B. Versicherung der Fotoausrüstung).

Von Verträgen kann man allgemein bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen (!) zurücktreten (z.B. Unerfüllbarkeit) oder sie anfechten (z.B. Sittenwidrigkeit oder arglistige Täuschung).
SEE - Toxic Boomer nein, es gibt keine Hinweise, es wurde letztlich eine konkrete Frage gestellt, gut erkannt. Herr Fotozuma hätte sich da an seinen Startsatz halten sollen statt frei zu assoziieren.
10 months ago
Zitat Fotogist
"Einseitige Erklärungen kann man jederzeit für die Zukunft widerufen (z.B. Einwilligung zur Nutzung von Cookies usw.)."
Das ist ganz dünnes Eis, weil einerseits möglicherweise richtig, aber andererseits sind gefährliche Fehldeutungen möglich, da hier nicht wenige die Textstelle "für die Zukunft" übersehen werden. Genau so wie die Nutzung von Cookies nicht ungeschehen gemacht werden kann, so kann auch nicht verlangt werden, dass bereits erfolgte Veröffentlichungen rückgängig gemacht werden müssen (also Löschen von Fotos).

Ich glaube aber tatsächlich nicht, dass das grundsätzliche Wesen einer einseitigen Erklärung ist, dass sie widerrufen werden kann, denn letztlich sind dann viele derartige Erklärungen NICHTS wert. Wenn dem so wäre, dann kann man nur zu einem richtigen Vertrag raten.
10 months ago
? [#36] Ecki hat eine Waschmaschine belästigt ?

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