Fotografie einer Person unter 18 Jahre. 104

7 months ago
Hallo und zwar mach ich Fotografie als Hobby halt. Und hatte eine anfrage bekommen, wo das Model unter 18 Jahre ist. Wie ist es da, das Model bekommt die Bilder ja alle, und ich mache es als Hobby Projekt, verdiene daran nix. Müssen trotzdem die Eltern zustimmen ? Oder wie Sieht es da aus. lg
Unter 18 Jahre ist sehr weitläufig.
Es gibt irgendwo ein Urteil eines Gerichts, das Menschen ab dem 16 Lebensjahr selbst entscheiden können / dürfen, Selbstbestimmung über das Recht am eigenen Bild haben! Natürlich alles im "erlaubten" Bereich.

Wenn du auf Nr.-Sicher gehen willst, lass dir die Einwilligung beider Erziehungsberechtigten geben. Wichtig dabei ist, das "BEIDE" zustimmen müssen, wenn du ein solches Schriftstück haben möchtest.

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Ich bin eh der Meinung das dass "Jugendschutzgesetz" so bekloppt geregelt ist.
Ab 16 können "Heranwachsende" mit jedem ins Bett.
Ab 14 können "Jugendliche" an fast allen "Glücks, Gewinnspielen" teilnehmen.
Ab 17 dürfen "Heranwachsende" im Straßenverkehr ein Auto bewegen.
und und und ....

Wenn man heute durch die Strassen läuft sind fast alle Jugendlichen diese "E-Zigaretten" am qualmen, obwohl klar ist, das diese schädlich sind. Ja und wenn man guggt, alle machen Fotos / Filme für Instagram und Co. Keiner guggt da wirklich hin, was da gepostet wird....
7 months ago
Die Frage ist falsch gestellt!!!

Natürlich kannst Du Personen beliebigen Alters fotografieren.

ABER:
1. Wenn Du selber die Bilder veröffentlichen möchtest (in irgendeiner Form), dann benötigst Du eine Einwilligung der Eltern.
2. Es kommt auch auf die Art der Fotos an. Produzierst Du Akt oder Porno, dann kommst Du "in Teufels Küche" - egal, ob es juristisch abgesichert sein sollte.
Man kann es sehen wie man Wille es gibt halt Recht und Gesetzt im übrigen unabhängig davon, on man das als Hobby oder beruflich macht ...

Wichtig Unterschrift beider Erziehungeberechtigter (du weist nicht on die getrennt leben und es werden auch dabei beide das Sorgerecht haben) und des Models!
Du solltest dir, wenn das Model dann 18 ist nochmals eine schriftliche Erlaubnis einholen!

... und meine persönliche Empfehlung mindestesn einen Erziehungsberechtigten sollte beim Shooting dabei sein!
eckisfotos "Natürlich kannst Du Personen beliebigen Alters fotografieren."

... in Zeiten von DSGVO ist diese Auskunft falsch!
7 months ago
Wenn das Model 15 ist, nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Ist sie 17 oder 17,5 dann warte mit Deiner Veröffentlichung, bis sie volljährig ist und kontaktiere sie ggfs. nochmal direkt. Wie und wo sie ihre Bilder schon zuvor, also noch mdj. veröffentlicht hat, kann Dir egal sein.
7 months ago
Torsten Thies Photography / ehem. afa-photography schrieb:

Natürlich kannst Du Personen beliebigen Alters fotografieren.

... in Zeiten von DSGVO ist diese Auskunft falsch!


was ist daran falsch und warum verbietet die DSGVO dies ?

Die DSGVO regelt auschließlich die Verarbeitung digitaler Daten und verbietet nicht das fotografieren von Menschen. Sie regelt nur die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von digitalen Daten und da ist es egal ob die Person 01 Tag alt ist oder 112 Jahre.

Angenommen ich fotografiere mit meiner guten alten Nikon F100 und schönem Kodak Royal.. dann ist die DSGVO komplett raus !
7 months ago
Nordic - Photoart was die DSGVO betrifft, die bezieht sich auf die Verwendung persönlicher Daten natürlicher Personen durch Firmen. Als Hobbyist ist man da komplett raus. (Man ist keine Firma). Also dieses ständige DSGVO-Gesabbere ist schon ziemlich langweilig.
7 months ago
Eben art_photo. Daher ja meine eher ironische Frage was daran falsch sein soll, weil das angeblich die DSGVO regeln soll. Die hat mit diesem Thema des Themenerstellers Null zu tun.
art_photo schrieb
... was die DSGVO betrifft, die bezieht sich auf die Verwendung persönlicher Daten natürlicher Personen durch Firmen. Als Hobbyist ist man da komplett raus.


Ach dann sind die Dsgvo-konformen Modelverträge der MK also reiner Blödsinn ?
https://www.model-kartei.de/blog/67/dsgvo-konformer-tfp-vertrag-version-22/
7 months ago
art_photo
"was die DSGVO betrifft, die bezieht sich auf die Verwendung persönlicher Daten natürlicher Personen durch Firmen. Als Hobbyist ist man da komplett raus. (Man ist keine Firma). Also dieses ständige DSGVO-Gesabbere ist schon ziemlich langweilig."

Hast du dafür eine zuverlässige Quelle?
Ich kenne das so:
"Grenzen des Haushaltsprivilegs

Bei einer Verarbeitung fremder personenbezogener Daten können auch private Nutzer schnell Adressat des Datenschutzrechts werden. Problematisch ist dabei der ungenaue Wortlaut der DSGVO im Hinblick auf die übliche Nutzung von Plattformdiensten durch Privatpersonen. Ein Verarbeiten von personenbezogenen Daten in sozialen Netzwerken oder im Web, das sich an eine unbestimmte größere Zielgruppe richtet, fällt aus dem Schutzbereich des Haushaltsprivilegs heraus.

Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) urteilte 2019 in seiner Buivids-Entscheidung, dass von der Haushaltsprivilegierung nur Tätigkeiten erfasst seien, die ausschließlich zum Privat- und Familienleben gehören. Bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet, durch welche die Daten einer unbegrenzten Anzahl an Personen zugänglich gemacht werden, ist dies nicht mehr anzunehmen.

Sobald eine unbestimmte Zahl von Personen Kenntnis von diesen Informationen erhalten können, beispielsweise Kontaktdaten, Fotos oder sonstige personenbezogene Daten, befindet sich der Verantwortliche im sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO und hat die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten und zu wahren."

Lasse mich aber sehr gerne über etwas anderes belehren, wenn es stimmt ;) Bin kein Anwalt
sw_design Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig. (§§ 106 bis 113 BGB). Abgesehen von der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen würde ich den Shoot nur in Gegenwart einer Person meines Vertrauens durchführen.
art-photo Kannst Du uns bitte die Stelle in der DSGVO nennen, die besaggt, dass sich ihre Wirksamkeit ausschließlich bezieht ... auf die Verwendung persönlicher Daten natürlicher Personen durch Firmen ?.
7 months ago
Nochmal,

Die DSGVO bezieht sich auf die Verarbeitung digitaler personenbezogener Daten !!! Und deren Verarbeitung und Weitergabe!!!

Sie hat absolut nichts damit zu tun wie alt ein Model sein darf, dass es fotografiert werden darf. Hier kommen andere Gesetze in Spiel, die dies regeln. Bei Minderjährigen Modellen definitiv das Jugendschutzgesetz. Der Themenstarter hat aber nicht mal geschrieben um welche Aufnahmebereiche es überhaupt geht.

Aber die DSGVO kommt erst ins Spiel wenn Perosnenbezogene Daten gespeichert werden Name Adresse etc... und das auf Digitalen Medien. SPRICH DIGITALCAMERA AUF PC UND WEITERGABE AN PRINTSHOP. Das auch nur wenn der NAME des Models abgegeben werden würde.

Solange keine Namen, Adressen Geburtsdaten etc. Gespeichert werden ist die DSGVO .. RAUS !!!!!!

Also wenn Ihr einen komplett analogen Modelvertzag habt, ausgedruckt unterschrieben etc. Ohne diese Daten zu Speichern auf einem digitalen Medium wie PC ist die DSGVO RAUS !!!!
7 months ago
Nordic - Photoart
"Die DSGVO bezieht sich auf die Verarbeitung digitaler personenbezogener Daten !!! Und deren Verarbeitung und Weitergabe!!!
.....
Solange keine Namen, Adressen Geburtsdaten etc. Gespeichert werden ist die DSGVO .. RAUS !!!!!!

Also wenn Ihr einen komplett analogen Modelvertzag habt, ausgedruckt unterschrieben etc. Ohne diese Daten zu Speichern auf einem digitalen Medium wie PC ist die DSGVO RAUS !!!!"

Laut dem Datenschutzbeauftragten bei meinem Arbeitgeber imd dem Internet ;) definitif FALSCH!
In der DSGVO ist von einem Dateisystem die Rede und nicht explizit von digitalen Daten. Du kannst also analoge Filme, Negative oder Dias einfach in einen Karton werfen und die Bilder in ein Album kleben. In dem Moment, wo du einen Karteikasten mit Personendaten und den zugehörigen Fotos, oder personenbezogene Papierordner anlegst, betreibst du ein Dateisystem.
Und dies hat nichts mit dem Alter zu tun. Einen Vertrag, den die Eltern unterzeichnen, würde ich auf jeden Fall machen und da regelt man dann auch das Thema DSGVO.
Nordic - Photoart

Du konstruierst hier einen analogen Fall, der so heutzutage nicht mehr relevant ist und daher auch wenig hilfreich für die Diskussion. Dennoch:

"Auch bei analogen Fotos kann die DSGVO anwendbar sein. Zwar erfolgt die Datenverarbeitung hier nicht automatisch. Werden jedoch z.B. Kontaktbögen in einem Ordner abgeheftet oder einzelne Fotos nach einer bestimmten Logik (z.B. in zeitlicher oder thematischer Abfolge) in ein Album aufgenommen, werden „personenbezogene Daten in einem Dateisystem gespeichert“ gem. Art. 2 Abs. 1 DSGVO." - https://www.ra-himburg-berlin.de/fotorecht/faq/1491-fotos-wann-ist-die-dsgvo-und-oder-das-kug-anwendbar.html
7 months ago
Jepp der Knackpunkt ist in einem Dateisystem gespeichert werden. Du kannst aber auf einem Papier Blatt nicht speichern. Daher zählen Papierkateien nicht zum DSGVO. Also der Gute alte Kateikartenschrank fällt nicht unter die DSGVO. Wurde uns explizit in einem Vortag über die DSGVO so gesagt. Sie findet nur Anwendung auf die elektronische Verarbeitung und Weitergabe von Daten.

Aber das ist doch gar nicht Thema... es wurde behauptet das die DSGVO es regelt ob der Themenersteller einen Vertag braucht mit Zustimmung der Eltern, wenn das Model unter 18 ist. Und damit hat die DSGVO nichts zu tun, sie regelt nur die Verarbeitung der digitalen Daten des Mädels. Regelt also nicht wie alt ein Model sein muss oder wie das Vertragswerk bzgl. Des Alrters gestaltet werden muss.
7 months ago
Nordic - Photoart
"Also der Gute alte Kateikartenschrank fällt nicht unter die DSGVO. Wurde uns explizit in einem Vortag über die DSGVO so gesagt. Sie findet nur Anwendung auf die elektronische Verarbeitung und Weitergabe von Daten.

Aber das ist doch gar nicht Thema... es wurde behauptet das die DSGVO es regelt ob der Themenersteller einen Vertag braucht mit Zustimmung der Eltern, wenn das Model unter 18 ist. Und damit hat die DSGVO nichts zu tun, sie regelt nur die Verarbeitung der digitalen Daten des Mädels. Regelt also nicht wie alt ein Model sein muss oder wie das Vertragswerk bzgl. Des Alrters gestaltet werden muss."

Zur DGSVO gibt es wohl verschiedene Auslegeungen, die dann ein Richter entscheidet ;)
Es wurde aber, wenn ich nichts überlesen habe, nirgends behauptet, dass sie irgendwas mit dem Alter zu tun hat oder gar regelt.
Das Alter ist IMHO jedoch ein relevanter Teil des Vertragsthemas! Ich shoote prinzipiell nicht unter 18 und wenn man es machen will, so verstehe ich nicht, warum man nicht die Erziehungsberechtigten mit einbezieht???
Der TO hat sich nicht geäussert, von wem die Anfrage kam und wenn ich mir die SC ansehe, kann ich nur empfehlen, solche Fotos generell nur im Beisein und schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu machen ;)
7 months ago
Müssen trotzdem die Eltern zustimmen ?

Ein Minderjähriger ist nur sehr eingeschränkt geschäftsfähig, die allermeisten Verträge, die ein Minderjähriger eingeht, sind "schwebend unwirksam", bis beide Sorgeberechtigten* ebenfalls zugestimmt haben. Erst dann werden sie wirkam.

Ein Modelrelease ist ein Vertrag, ein wirksames Modelrelease für einen Minderjährigen braucht die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Sorgeberechtigten) - und bei einem Jugendlichen (ab 14) m.E. auch noch die Einwilligung des Jugendlichen selbst. (Es geht immerhin um einen Verzicht auf die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten.)

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*) Der Minderjährige wird durch beide Eltern gemeinsam vertreten, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben! Die Einwilligung nur eines Elternteils reicht dann nicht aus.
7 months ago
Es gibt irgendwo ein Urteil eines Gerichts, das Menschen ab dem 16 Lebensjahr selbst entscheiden können / dürfen, Selbstbestimmung über das Recht am eigenen Bild haben!

Das gibt es so sicherlich nicht, denn Menschen sind in Deutschland erst ab Vollendung des 18.Lebensjahres uneingeschränkt geschäftsfähig.
Das ist aber für die wirksame Einwilligung in ein Modelrelease erforderlich.

Ab 14 können "Jugendliche" an fast allen "Glücks, Gewinnspielen" teilnehmen.

Nein, das können sie nicht. Unabhängig von den einschlägigen Jugenschutzbestimmungen (selbst Lotto ist erst ab 18 möglich) können Minderjährige nur wirksame Kauf- und Dienstleistungsverträge abschließen, wenn sie dafür Mittel verwenden, die ihnen von den Sorgeberechtigten oder mit deren Erlaubnis von Dritten für diesen Zweck zur Verfügung gestellt wurden.

§110 BGB:
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Mit anderen Worten: nur wenn die Sorgeberechtigten dem Minderjährigen das Geld für den Glücksspieleinsatz genau zu diesem Zweck oder zur freien Vergügung überlassen haben, wird der Vertrag über die Glücksspielbeteiligung überhaupt wirksam.
Es gilt aber auch noch $6 Jugenschutzgesetz:

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.

Ab 16 können "Heranwachsende" mit jedem ins Bett.

Jugendliche können sogar schon ab 14 grundsätzlich mit jedem Sex haben, nicht erst ab 16.

Sex mit Jugendlichen ("Jugendliche" = 14-17 Jahre) ist "nur" dann strafbar, wenn ein Abhängigkeitsverhälnis ausgenutzt wird, oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung, oder wenn dafür Geld bezahlt wird. Einvernehmlicher Sex eines Volljährigen mit einem ausreichend reifen über 14jährigen ist in Deutschland völlig legal, und der Umstand allein, daß der Sexualpartner erst 14 oder 15 ist, bewirkt nicht automatisch eine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung.

Das nur ganz am Rande, in der zweifellos vergeblichen Hoffnung, zur Ausrottung gewisser unzutreffender Legenden beizutragen...

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