Fotografie einer Person unter 18 Jahre. 104

8 months ago
Die DSGVO regelt auschließlich die Verarbeitung digitaler Daten und verbietet nicht das fotografieren von Menschen. Sie regelt nur die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von digitalen Daten und da ist es egal ob die Person 01 Tag alt ist oder 112 Jahre.

Jein...
Was die DSGVO regelt, steht in Art.2 der DSGVO:

Art.2 Sachlicher Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.


Die Daten selbst müssen nicht "digital" sein - die Verarbeitung muss ganz oder teilweise automatisiert erfolgen, oder aber es müssen in einem Dateisystem gespeicherte Daten sein, dann ist die automatisierte Verarbeitung nicht erforderlich, damit die DSGVO greift.

Kleiner, feiner Unterschied... ;-)

Personenfotos sind "Personendaten" sowohl im Sinne des BDSG als auch der DSGVO. Wenn diese Personenfotos mit einer Digitalkamera fotografiert werden, werden sie in einem Dateisystem gespeichert, und dann greift die DSGVO - auch wenn da erstmal noch gar nichts verarbeitet wird.

(Allerdings gibt es diverse Zusammenhänge, in denen die Speicherung und Verarbeitung von Personendaten gemäß DSGVO auch ohne ausdrückliche Einwilligung zulässig ist.)

Zulässig ist die Speicherung und Verarbeitung von Personendaten in Form von Digitalfotos z.B. immer dann, wenn dies zur Erfüllung von Verträgen notwendig ist. Also z.B., damit ein Model-Release erfüllt werden kann.
8 months ago
was die DSGVO betrifft, die bezieht sich auf die Verwendung persönlicher Daten natürlicher Personen durch Firmen.

Leute... guckt doch einfach mal ins Gesetz. Das ist in Zeiten des Internets einfach möglich, dafür braucht man nicht mal in einer Bibliothek gehen...

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
(...) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

(Nochmals Art.2 DSGVO...)

Auch natürliche Personen unterliegen mit ihrer Datenspeicherung und -verarbeitung der DSGVO.
ES SEI DENN... es ginge um die Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.

Der Privatmann als Wohnungsvermieter (das ist keine gewerbliche Tätigkeit!) unterliegt hinsichtlich der Personendaten seiner Mieter uneingeschränkt den Bestimmungen der DSGVO.
Denn das ist weder eine persönliche noch eine familiäre Tätigkeit, sondern eine zu Erwerbszwecken.
8 months ago
Sorry, dass ich darauf hinwies, dass das Fotografieren selbst gegenüber dem ganzen anderen "Kram" fast bedeutungslos ist. Und sorry auch dafür, dass ich darauf hinwies, dass die Umstände eines Shootings eine gewisse Bedeutung haben. Soweit mir bekannt, ist es auch in der heutigen Zeit noch so, dass beispielsweise Passbildautomaten von jedem Kind bedienbar sind und dort auch keine Alterskontrolle durchgeführt wird.
8 months ago
Lieber G.M.W. der Lichtmaler
wenn Du mir eine PM zu dem Thema schickst und mich gleichzeitig auf Ignore stellst, kann ich Dir leider nicht antworten!
Ich gehe von einem Versehen aus, oder hat es irgend einen Grund!?
Trotzdem danke für die PM und einen schönen Tag! ;-)
Tom Rohwer
Es ist wichtig zu betonen, dass es bei der Teilnahme an Glücksspielen ein Mindestalter von 14 Jahren gibt, wie im Kleingedruckten im Fernsehen, bei diesen Glücksspielen oft zu lesen ist.

Es wäre korrekt zu sagen, dass es hier nicht um die Geschäftsfähigkeit geht, sondern um das Recht am eigenen Bild. Nach einem Gerichtsurteil dürfen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ihren Eltern sogar verbieten, Urlaubsbilder und Ähnliches einfach zu veröffentlichen.

Es ist bedauerlich, dass in vielen Diskussionen hier vieles durcheinandergeworfen wird. Wenn ein Hobbyfotograf und ein Hobby-Supermodel eine TfP-Vereinbarung treffen wollen, hat das zunächst nichts mit Geschäftsfähigkeit zu tun. Hier geht es ausschließlich um das Recht am eigenen Bild und die Kunst-Urheberrechte.

Dann gibt es noch den sogenannten "Taschengeldparagraphen", wonach Kinder ab 11 Jahren sogar mit ihrem Taschengeld einen Fotografen beauftragen dürfen, Fotos von sich zu machen.

Es gab auch einmal ein Urteil einer Richterin, das sogar im Fernsehen ausgestrahlt wurde (ich erinnere mich leider nicht mehr an die Quelle). Eine 16-Jährige hatte einen Fotografen beauftragt, Dessous- und Teilaktfotos zu erstellen. Das Mädchen erhielt Recht.
Der Fotograf darf die Fotos zwar erstellen, aber er darf sie nicht besitzen. Es ist in der Tat paradox, dass er das Foto im Moment des Auslösens bereits besitzt.

Es ist wichtig zu betonen, dass ich kein Anwalt bin und kein Jura studiert habe, wie die meisten hier im Forum. Lassen wir diese rechtlichen Diskussionen den Leuten überlassen, die wirklich Ahnung davon haben. Ich bin nur ein Physiker und Fotograf &&...
8 months ago
Zitat artist de identité inconnue: "Der Fotograf darf die Fotos zwar erstellen, aber er darf sie nicht besitzen."

Sicher????
Also m.E. darf man keine Kinderpornografie besitzen und allerdings auch nicht erstellen. Aber Dessousfotos?
Also ich gehe davon aus, dass das Shooting des TOs nicht im privaten Kontext und auch nicht rein auf analoger Fotografie basiert. Es findet auch nicht im Passfoto-Automaten statt.
Dann braucht der TO einen DSVGO-konformen Modelvertrrag, wie die hier aus der MK genannten.
Die eigentliche Frage wäre dann nur, ab wann kann dieser Vertrag ohne Zustimmung der Eltern allein vom Model unterzeichnet werden ?
Wenn ein Hobbyfotograf und ein Hobby-Supermodel eine TfP-Vereinbarung treffen wollen,

dann handelt es sich dabei um einen Vertrag, oder ist das etwa ein pysikalisches Paradoxon?
8 months ago
#27
''Die eigentliche Frage wäre dann nur, ab wann kann dieser Vertrag ohne Zustimmung der Eltern allein vom Model unterzeichnet werden ?''


Der Vati muss ja nicht alles wissen!

Die ''eigentliche Frage'' stellt sich nur für diejenigen, die es nicht abwarten können, bis das Model endlich volljährig geworden ist.
eckisfotos
Dessous wohl, aber die 16j wollte auch "TeilAkt" und die darf der Fotograf eben nicht besitzen. Allerdings ist das schon 5-6 Jahre her, vielleicht hat sich schon etwas geändert???

The Artist formerly called Der Bazi von Hetzendorf
Ein Vertrag ja, aber der hat und muss nichts "Geschäftliches" im Sinne von "Materieller Bereicherung" oder wie Du das nennen möchtes, beinhalten.
Wie ich schrieb geht es dabei um " Das Recht am Bild und Urheber-Recht" !!
8 months ago
Ich habe mir gerade den Eingangsbeitrag noch einmal durchgelesen und damit verglichen, wo die Diskussion gerade angekommen ist. Das kann ich auch diesem oder jenem anderen empfehlen.

Also wenn ein Mädchen zu einem Fotografen geht und Fotos von sich haben will und niemand diese Fotos veröffentlichen möchte, dann braucht man gar keinen Vertrag. Es müssen dann die Eltern auch nicht unterschreiben. Es geht dann nur um die Geschäftsfähigkeit. Dass in einem solchen Fall der Fotograf nichts verdienen will, das hat dann allerdings ein "Geschmäckle", d.h. es kann böse ausgelegt werden. Daher würde ich die Finger davon lassen. Dazu kommt noch, was man auch in diesem Thread gut sieht: Es wird alles übertrieben - beginnend damit, dass Akt und Porno gleichgesetzt werden.

Und wenn die Fotos in irgendeiner Form durch Fotograf oder Modell "genutzt" werden sollen, dann ist (wie auch schon Chris W. Braunschweiger schrieb) ein Modellvertrag/Release unumgänglich. Für mich steht fest, dass das ohne Unterschriften der Erziehungsberechtigten nicht geht. Damit ist dann allerdings nicht geklärt, welche Gültigkeit ein solcher Vertrag noch hat, wenn das Modell 18 wird. Und um allen diesen Fragen auszuweichen, würde ich in den entsprechenden Bereichen auf minderjährige Modelle verzichten.
eckisfotos
Die gängigen Modellvertrage/Releases sind genau soviel Wert wie ein .....

Wer wirklich auf Nr-Sicher gehen will muss sich so ein Vertrag von einem in dieser Sache versierten Anwalt / Juristen aufsetzen lassen, damit der Wasserdicht ist, und auch beinhaltet, wie was geregelt wird, wenn das Model 18j oder besser gesagt Voll Geschäftsfähig ist.
Volljährigkeit bedeutet noch lange nicht und vor allem nicht bei jedem ....!!

Grundsätzlich können / dürfen Jugendliche ab 16 Jahren selbst über das Recht am eigenen Bild bestimmen.
Schaut euch doch nur Instagram, TickTak, TukTuk und Co an. Da werden 1000000 Fotos veröffentlicht ohne das Releases / Verträge geschlossen wurden, geschweige Eltern gefragt wurden. Und wie die Teenis teilweise bekleidet oder besser nicht bekleidet sind, kann man auch nur staunen.

Aber Du hast Recht, das ganze Thema ist wieder in eine Richtung gelaufen....
8 months ago
Zitat: "..., und auch beinhaltet, wie was geregelt wird, wenn das Model 18j oder besser gesagt Voll Geschäftsfähig ist."
Ich glaube, dass genau das nicht regelbar ist. Was vertragliche Verpflichtungen angeht, so scheint das Leben mit 18 neu zu beginnen. Das heißt allerdings nicht, dass beispielsweise bis dahin getätigte Veröffentlichungen plötzlich illegal werden. Auch das scheinen ja viele zu glauben...
8 months ago

Hallo und zwar mach ich Fotografie als Hobby halt. Und hatte eine anfrage bekommen, wo das Model unter 18 Jahre ist. Wie ist es da, das Model bekommt die Bilder ja alle, und ich mache es als Hobby Projekt, verdiene daran nix. Müssen trotzdem die Eltern zustimmen ? Oder wie Sieht es da aus. lg


Ja, die Eltern müssen zustimmen. Und am besten lässt du den TFP-Vertrag vom Model und beiden Elternteilen unterschreiben, für den Fall, dass es eines Tages zu einer Scheidung kommen sollte.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ein Mädchen mit 14 Jahren hat bei mir angefragt. Ich fragte, ob sie das denn mit ihren Eltern abgesprochen hätte. Sie meinte, ihre Eltern seien die vollen Spießer und würden das ohnehin nicht merken. Ich hatte sie daraufhin freundlich gebeten, zuerst mit ihren Eltern darüber zu sprechen. Seitdem habe ich nichts mehr von ihr gehört.
eckisfotos
Warum sollen Fotos etc plötzlich illegal werden nur weil diese Fotos aus Zeiten stammen, als diese Personen noch unter 18j waren?

Mit 18 neu beginnen...
Nicht neu, nur ändert sich einiges und dann nochmals mit 21 Jahren.
Nur ein Beispiel, bis zum 21 Geb. kann z.B. immer noch Jugend-Strafrecht angewandt werden.
Bis 18 ist man nur Teil-Geschäftsfähig, ab 18 Vollgeschäftsfähig...

Um nochmal bei der Fotografie zu bleiben. Vertraglich geregelt bedeutet in keinster Weise, das irgend eine Geschäftliche Sache dahinter steckt. TfP-Verträge / Model-Releases bleiben natürlich gültig.

Nehmen wir wieder das Beispiel der 16Jährigen, welche Dessous und Teil-Akt Fotos von sich machen lies. Auch wenn sie nun 18 ist, darf der Fotograf diese Teil-Akt-Fotos noch immer nicht besitzen.
Das der selbe Fotograf mit dem selben Model nun einen neuen Vertrag / Release abschließt steht doch außer Frage.
Das kann auch bei einer 30 Jährigen passieren, das man einen Neuen Vertrag abschließt, auch wenn der alte Vertrag, zeitlich NICHT beschränkt ist. Der alte Vertrag bezieht sich eben nur auf die Fotos, welche bis zum neuen Vertag erstellt wurden.

Ich glaube viele verwechseln TfP-Vertäge / Model-Release und Geschäftlich völlig miteinander.
Im groben, regelt ein TfP-Vertag / Model-Release nur die Nutzung der gemachten Fotos, für beide Seiten und die Urheberrechte. Er regelt die Bedingungen, unter denen Fotos gemacht werden, und legt fest, wie die Bilder verwendet werden dürfen. Zu 99,9% ist dabei eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen!

@Manfred_#
...für den Fall, dass es eines Tages zu einer Scheidung kommen sollte.
Eine Scheidung ist völlig egal!! Habe ich als außenstehender nix mit am Hut.
Sind beide Elternteile Erziehungsberechtigte, müssen auch beide zustimmen, auch wenn diese SCHON geschieden sind!! !!
8 months ago
1. Die DSGVO reicht weiter, als der Eine oder Andere hier wohl glaubt. Das spielt aber bei der Ausgangsfrage eher keine besondere Rolle.

2. Es gibt verschiedene strafrechtliche oder zivilrechtliche Bereiche, wo es eine Rolle spielen könnte, das das Model noch nicht volljährig ist. Das Risikopotential für den Fotografen ist jedenfalls wesentlich grösser, als bei einem erwachsenen Model. Wenn man alle juristischen Gefahrenquellen aus Fotografensicht durchspielen möchte, ist man sicherlich bei einem längeren Aufsatz.

Jugendlichen gesteht man auch viel eher als Erwachsenen zu, gedanklich sprunghaft zu sein und ihre Meinung zu ändern. Auch das sollte bedacht werden.

Als Hobbyfotograf möchte ich mich den Risiken nicht aussetzen. Dafür hab ich zu wenig von so einem Shooting.

Ich habe daher minderjährigen Models auch schon geschrieben, das sie sich gerne wieder melden können, wenn sie 18 sind (machen sie natürlich nicht).

Marcus Sawyer Genau!
8 months ago
Frage von artist de identité inconnue
"Warum sollen Fotos etc plötzlich illegal werden nur weil diese Fotos aus Zeiten stammen, als diese Personen noch unter 18j waren?"
Erst einmal: Ich schrieb, dass sie es NICHT werden. Aber es gibt einen Grund, warum ich das so geschrieben habe:
Wenn bei einem Modell mit 17 die Eltern unterschrieben haben, dass der Fotograf die Bilder verwenden darf, dann ist dies genaugenommen ab dem 18. Geburtstag hinfällig. Das bedeutet aber eben keineswegs, dass bereits veröffentlichte Bilder gelöscht werden müssen. Es KANN aber bedeuten, dass neue Veröffentlichungen "problematisch" werden. Das ist übrigens nicht nur bei Modellverträgen so. Manche Versicherungsunternehmen, die sonst sehr gerne langfristige Kundenbindungen eingehen, lassen Verträge mit Minderjährigen (Versicherungsnehmer) nach Erreichen der Volljährigkeit auslaufen - und möchten dann natürlich gerne eine neue Unterschrift unter einem neuen Vertrag. Auch viele Banken lassen sich "neue" Unterschriften geben.

Natürlich kann man ein Shooting nicht rückgängig machen - und das verlangt auch niemand. Noch ist ja nicht einmal klar, was an den TO herangetragen wurde. Er schreibt ja auch nichts mehr dazu. Wir sind vermutlich sehr weit weg von seiner eigentlichen Frage.
eckisfotos
""Wenn bei einem Modell mit 17 die Eltern unterschrieben haben, dass der Fotograf die Bilder verwenden darf""

Die Eltern unterschreiben ja nicht das der Fotograf die Fotos verwenden darf, das entscheidet die Person AB dem 16 Lebensjahr selber!! Die Eltern unterschreiben, für Jugendliche UNTER 16, das sie überhaupt ein shooting machen dürfen. Wie die Fotos dann verwendet werden, regelt genau der Vertrag, ebenso was geshootet wird usw. So habe ich das jedenfalls mal erklärt bekommen.
Bei Personen zwischen 16 und 18 sollte ein TfP-Vertrag eben sehr sehr genau alles Beinhalten, was wichtig ist. Deswegen sind diese Verträge meist viel umfangreicher als bei Personen ab 18j.

TfP-Shooting, Versicherungen, Banken, da wird mir wieder viel zu viel durcheinander geschmissen.

Ja leider schweigt der TO nun .... aber es geht auch in eine völlig andere Richtung.
8 months ago
Die Altersgrenze von 16 ist mir unbekannt - ändert aber am Prinzip der Sache recht wenig. Den Vergleich zu Versicherungen habe ich aufgeführt, um zu verdeutlichen, dass die Fotografie kein Sonderfall ist, sondern dass das Schema eigentlich überall gleich ist. Eltern können nicht die Minderjährigkeit ihres Nachwuchses nutzen, um Verträ#ge abzuschließen, die das Kind noch weit über die Volljährigkeit hinaus unnötig(!) binden. Von einem "Durcheinander" zu schreiben, ist unangemessen.
""Eltern können nicht die Minderjährigkeit ihres Nachwuchses nutzen, ....
Da bin ich voll bei dir eckisfotos

Trotzdem sind die "HobbyFotografie / HobbyModeln" für mich noch etwas anderes als Gewinnorientierte Unternehmen wie Banken Versicherungen etc. Deswegen "durcheinander".

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