Warum werden KI-Lügen in die MK hochgeladen? 191

Eckisfotos:

„Zitat aktstudie@outlook.de: "Der Gesetzgeber sieht vor (auch in Deutschland für einige Anwendungen, schon ab Mitte diesen Jahres), dass bearbeitete Fotos gekennzeichnet werden müssen. Zum Beispiel sollen damit unrealistische Schönheitsideale verhindert werden."

Das ist mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, aber ich stolpere über den Klammervermerk ("auch in ..."). Also wann und wo? Wieso nicht grundsätzlich? Um welchen Gesetzgeber handelt es sich? Dass damit unrealistische Schönheitsideale verhindert werden sollen, ist für mich ein schlechter Witz.“

Für den Einen ist es ein Witz.
Für andere ist es die gesetzliche Vorgabe.

In der kompletten EU gilt ab 2. August Kennzeichnungspflicht für bestimmte Anwendungen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/kennzeichnung-ki-generierte-inhalte-produkt-fotos-beschreibung.html
https://www.datenschutzundgesundheit.de/2025/10/10/kennzeichnungspflicht-fuer-ki-bilder-ab-2026-so-hilft-ihnen-unsere-app-ki-bilder-kennzeichnen/

Landes-Gesetze verbieten bereits jetzt, z.B. KI generierte Fotos bei Instagram nicht zu kennzeichnen.
#181Report
1 month ago
Wieso nicht grundsätzlich?

Juristisch bedeutet die Verwendung von ,,grundsätzlich?'' = heißt nicht ausgeschlossen. Meistens ist es so, aber es gibt Ausnahmen. Verstehst Du es so? Und wenn ja, wo sollten dann deiner Meinung nach Ausnahmen geben?

Oder verwendest du ,,Grundsätzlich'' i.s.V. ,,Es gibt KEINE Ausnahmen''?
#182Report
1 month ago
Es gibt keine KI generierten Fotos
es gibt KI generierte Bilder, die den Eindrucken erwecken es seinen Fotos.
Auch ein fotorealistisches Gemälde ist kein Foto, sondern ein Gemälde.
Und alles sind Bilder.

Das die KI Branche keine Kennzeichnung eingeführt hat, bevor sie es in den Massenmarkt gebracht hat, ist ein großer Fehler. Schon in den 70er Jahren zu Zeiten von Minski war klar das eine Ki nicht mit ihren eigenen Ergebnissen trainiert werden darf. Das macht sie unbrauchbar da der Lösungsraum immer kleiner wird.
#183Report
1 month ago
Hi,
wie heisst es so schön: Fragst du 10 Photographen/in bekommst du 11 Antworten.

Daß die Berufsphotographie (und die dahinter wandelte Amateurphotographie)
durch ihr "geht nicht - gibt es nicht"
und den dahintersteckenden Wahn zur technischen
weit über das Ziel hinaus schießenden Akribie
die Verkümmerung der Ästhetik locker in Kauf genommen hat.

Dabei ist es die große Kunst sich nach dem Photographieren quasi ein zweites mal beim photographieren zu zusehen (Sigmar Polke - analog!) dies wird jedoch als "Schwäche" verstanden oder viel schlimmer eben überhaupt nicht verstanden und die nachträgliche Bearbeitung wird zum Bestandteil des oben erwähnten hyper-technischen Wahn degradiert.

Die Photographie ist (noch) frei!

Man muss halt wieder genauer ein Bild ob Zeitung, Internet, Flyer … betrachten,
und nicht gleich wieder was schlucken dass man sonst wo gesehen hat und 10 clicks hatte….
#184Report
1 month ago
Der Laie macht da keinen Unterschied, ob er nun ein KI generiertes Foto sagt, oder ein KI generiertes Bild. Für die KI-Branche ist es auch Jacke wie Hose, wie die Benutzer ihre Ergebnisse nennen. Bilder-Creator oder Foto-Creator? Ach... irgendwas mit Medien, äh KI.

Wenn ich ChatGPT ein Bild gebe und sage: ,,Ich möchte für dieses FOTO einen Hintergrund mit Delfinen. '' Dann sagt mir die KI nicht...
...Es gibt keine KI generierten Fotos...

... , also wird es keinen Hintergrund mit Delfinen geben! NEEE! ChatGPT ist es vollkommen wurscht, ob ich Bild sage oder Foto.

KI hin oder her, Bild und Foto werden als Synonyme auch weiterhin benutzt. Kann man doof finden oder nicht. Kann man drüber nachdenken, wird sich aber trotzdem nichts ändern.

Und ganz ohne KI, was sagt der TfP-Fotograf? ,,Ich mache keine Fotos von Dir, sondern Bilder für Dich!''
#185Report
1 month ago
Ich versuche einmal, zu gliedern:

1) In der MK sind "KI-Bilder" verboten. Damit ist der Fall "eigentlich" klar und damit beträfe uns die Kennzeichnungspflicht gar nicht. Dumm nur, dass auf den 2. Blick das Verbot gar nicht so eindeutig scheint - zumal die Vorstellungen, was KI ist und was nicht, bisher noch nicht konsolidiert sind.

2) Die Wortklauberei "Foto" oder "Bild" ist einfach nur kindisch. Ich selbst fühle mich aber durch die Verwendung des Wortes "grundsätzlich" durchaus berechtigt ertappt. Ich habe es unbedacht verwendet. Falsch ist es aber auch nicht. Es geht letztlich darum, ob die Kennzeichnung "nur in Ausnahmefällen" oder "oft" oder "meistens" oder "immer" erforderlich ist.

3) Ich bin den Links gefolgt und habe versucht, die Inhalte zu verstehen. Leider sind es keine offiziellen Bekanntmachungen, sondern Infoseiten einer Firma, die ein Tool zur Kennzeichnung verkaufen möchte und Infoseiten eines Anwalts, der sicher redlich versucht, seine (potentiellen) Klienten aufzuklären - inwieweit das für Nutzer der MK relevant und vollständig ist, kann ich nicht wirklich beurteilen.

4) Was ich verstanden habe: Es geht in erster Linie um "Deepfakes". Das auch hier genannte Beispiel, wo für eine Autowerbung das (reale???) Auto durch eine KI-generierte Landschaft fährt, wird als kennzeichnungspflichtig genannt. Das gleiche gilt, wenn durch KI eine reale Person in einer Situation dargestellt wird in der diese Person nie war. Dazu würde dann das auch hier gezeigte Beispielfoto mit realem Fotomodell und Phantasiedrachen gehören. Scheinbar müsste aber ein vollständig generiertes Bild nicht gekennzeichnet werden. Das ist wie erwähnt, das, was ich verstanden habe. Es ist aber KEINESWEGS das, was ich logisch finde.
#186Report
1 month ago
"Der KI-Kennzeichnungspflicht unterliegen folgende Inhalte, die mittels einer KI erzeugt oder manipuliert worden sind:
Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die ein sog. Deepfake sind, und
Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Was sind Beispiele für Deepfakes?

Nach der Definition sind nicht nur die im Netz und auf Social Media verbreiteten Fake-Videos, bei denen Prominente bestimmte Produkte zu empfehlen scheinen, als Deepfakes anzusehen. Auch auf den ersten Blick vermeintlich harmlose Bilder können Deepfakes in diesem Sinne sein.

Als Deepfakes einzustufen wären z.B. die folgenden KI-generierten Inhalte:
Fotoartige Produktbilder, auf denen ein Produkt in einer Landschaft zu sehen ist, wobei das Produkt tatsächlich nicht in der Landschaft fotografiert worden ist.
Die Abbildung eines Produkts zusammen mit einer Person, die mit dem Produkt hantiert, obwohl diese Person zwar existiert, mit dem Produkt aber niemals hantiert hat.
Die Darstellung eines Fahrzeugs eines bestimmten Fabrikats in einem Video, das durch eine computergenerierte Eislandschaft fährt, obwohl diese Fahrt so nie stattgefunden hat, dieses Fahrzeug also niemals durch diese Landschaft gefahren ist."


Praktisch alles was in der MK veröffentlicht wird, fällt also schon mal weg... ;-)

Davon mal ganz abgesehen ist das wieder so eine typische EU-Geschichte, die an den praktischen Realitäten weitgehend vorbeigeht.
#187Report
1 month ago
Praktische Realität - von 187 Beiträgen haben sich 26 Mitglieder bisher beteiligt.

1. Ecki 32 Beiträge
2. Sawyer 24
3. Lichtermeer 16
4. Manfred 14
5. BareBeauty 13
Rohwer 13
7. Peter 12 (TO)
8. See 9
9. Norbert 7
Mainpics 7
11. Rubini 5
Bates 5
Pixelworks 5
14. Ingo 4
Portraitgraf 4
16. Skorpie48 3

Wenn man allein die Wörter zählen würde, hätte unser Tom sicher eine weit höhere Platzierung. :-)
,,Wir'' können zurecht stolz darauf sein, soviel bisher geschrieben zu haben! Auf jeden Fall!
Super stolz! Es gibt mindestens 16 Mitglieder, die hier den Laden schmeißen, alle habe ihre speziellen Fähigkeiten und Talente, die sie hier im Forum ausspielen!

Und es geht noch weiter...
#188Report
1 month ago
eckisfotos

"Es geht letztlich darum, ob die Kennzeichnung "nur in Ausnahmefällen" oder "oft" oder "meistens" oder "immer" erforderlich ist".

Sehr interessante These. Also sollte ich zukünftig abwägen, ob ich meine Brötchen beim Bäcker "nur in Ausnahmefällen" oder "oft" oder "meistens" oder "immer" mit Falschgeld bezahle.

Du bist schon ein Held.

Nur für dich (und hoffentlich nur einige wenige andere hier): das ist Betrug am FOTO und nichts anderes!
#189Report
1 month ago
Norbert Hess
Ich denke, dass ich in meinem letzten Beitrag hinreichend klar gemacht habe, dass ich für klare Regelungen bin - wie beispielsweise "KI muss IMMER als solche gekennzeichnet sein" oder "ich muss die Brötchen IMMER mit richtigem Geld bezahlen". Ich nehme da einmal für mich in Anspruch, dass es nicht meine Idee ist, die Kennzeichnungspflicht auf bestimmte Fälle zu beschränken - übertragen in Deine Brötchenwelt: "Montags zwischen 10 und 12 kann man Brötchen auch mit Falschgeld bezahlten."

Ich bin da der gleichen Meinung wie Du. Ich habe die Regelungen nur so wiedergegeben, wie ich sie verstanden habe und mich in meinen letzten Sätzen des vorherigen Postings doch recht deutlich davon distanziert. Aus dem nachfolgenden Beitrag von Tom Rohwer geht hervor, dass es es zumindest ähnlich verstanden hat und auch ein ähnlich vernichtendes Urteil fällt.

Ich gebe DIR den RAT, Beiträge, die Du kommentierst, vorher genau zu lesen. Weder Tom noch ich haben etwas mit EU-Regeln zu tun. Abgesehen davon war ich nicht derjenige, der zuerst von diesen neuen Regeln berichtet hat, sondern der erste, der sich über die uneinheitliche Behandlung aufgeregt hat - wenn auch nicht mit Deinem Brötchen-Beispiel.
#190Report
@ PetersPhotos
Im anderen thread hast Du das Stempeln angesprochen :
Kann eigentlich noch IRGEND JEMAND richtig stempeln? Scheint hier in der MK nur noch in Ausnahmefällen zu passieren. Passt ja alles, wie es kommt. Klamotten oft verknittert ..

Verknitterte Klamotten als Grund zum Stempeln sind nämlich eine sehr gute Frage : Nehmen wir mal einen Schottenrock, also Kilt - der hat typischerweise ein mehrfarbiges kariertes Muster (plaid) und am Körper getragen werden aus exakt quadratisch angeordneten senkrechten und waagrechten Linien je nachdem, wie der Stoff auf dem Körper sitzt sowie der jeweiligen Perspektive sehr viele schräg und gewölbt verlaufende Linien. Handelt es sich dann um einen sehr dünnen, halbtransparenten oder mit glitzernden Lurexfäden durchzogenen Stoff, wird es doch noch viel schwieriger, wenn ein durchschimmerndes Pflaster, Tattoo oder Schramme nachbearbeitungsweise beseitigt werden soll !? Mit Stempeln wird da kein passender "Anschluß" erzeugbar sein, wenn am linken Rand der zu stempelnden Fläche von Querstreifen zu Querstreifen 17px, aber rechts nur noch 11px liegen. Eine plausible Ausrichtung mit Dehnung, Zerrung usw. wird dann doch aufwendiger ? Wenn Norbert dies alles eben vor der Auslösung berücksichtigt und sei es mit zusätzlichen 3 Minuten oder aber 3 Stunden dann zum optimalen Bild kommt, dann ist dies der klassische Weg meisterhafter Fotografie. Wenn mir diese Störstellen oder Bildfehler erst nach dem Shooting auffallen, was macht es dann für einen Unterschied, ob ich Mausklick um Mausklick von Pixel zu Pixel korrigiere, eine hochwertige Software mit passenden Presets nutze oder mithilfe künstlicher Intelligenz durch geeigneten Regiebefehl bewirken kann, daß die gewünschte korrigierte Pixelanordnung entsteht, sodaß alle Strukturen und Texturen des Kleidungsstoffs stimmig und perfekt erscheinen ?
#191Report

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