TFCD Verträge 72

Hallo Leute,



nachdem ich inzwischen schon 37945109324 verschiedene Versionen von TFCD-Verträgen gesehen und auch selbst verwendet hatte , hab ich nun glaub ich zur richtigen Version gefunden.....wollte trotzdem mal Eure Meinung hören, was Ihr drüber denkt und was Ihr anders machen würdet.
Wenn eine Visa auf TFCD mitmacht, dann pass ich den Vertrag natürlich entsprechend an.

Wos gelb ist stehen normalerweise meine Adr, Tel nr. etc...

Zum Punkt Namensnennung des Models durch mich: das "nicht" kann durchgestrichen werden und es kann auch ein Künstlername eingesetzt werden.


Zum Punkt Bilderverkauf: entweder der Abschnitt mit der Gewinnbeteiligung wird durchgestrichen oder das Verbot.




So, und nun bin ich mal gespannt......

Mit lieben Grüßen, Euer Klaus


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[gone] Jürgen Josting / www.jjosting.de
20.08.2007
das mit dem bilderverkauf ist nicht so glücklich, denn in jedem fall muss ja vorher die erlaubnis des anderen "partners" eingeholt werden. also entweder gar nicht erlauben oder ohne zusättzliche "genehmigung", die dann ja auch wieder hätte schriftlich sein sollte....

auch das die veröffentlichung von aktfotos nochmals einer zusätzlichen (schriftlichen?) erlaubnis seitens des models bedarf macht die ganze sache nicht so leicht.

und das mit der ebv "nach möglichkeit des fotografen" und dann noch nach wunsch des models..., da bleibt ja kaum noch raum für den eigenen foto-stil. ich würde auch nicht direkt nach dem shot alle fotos auf cd rausgeben (auch wenn die models das fast alle gerne wollen), weil dann nämlich fotos im www rumschwirren, die ich als fotograf nie so zeigen würde.
wer mit mir fotos macht, hat schon fotos von mir mir gesehen und weiss dann was auf ihn oder sie "zukommt"...
20.08.2007
Hallo!

Der Vertrag ist meinem schon recht ähnlich.

Ich pflege möglichst genau zu definieren, was für Bilder als Ergebnis herauskommen sollen, z.B. Portrait und Fashion. Wichtig ist das beispielsweise bei "verdeckter Akt". Wenn da während des Shootings was herunterfällt, kann ja ein Aktfoto entstehen. Das darf eben dann so nicht veröffentlicht werden. Es ist aber sowohl mir als auch dem Modell freigestellt, dieses Foto zu bearbeiten, bis es kein Aktfoto mehr ist (z.B. durch einen beherzten Schnitt). Umgekehrt ist klar, dass keine Kleidungsstücke nachträglich elektronisch entfernt werden - um das Foto dann zu veröffentlichen.

Die EInzelfreigabe von Bildern sehe ich auch als unpragmatisch an, da ein digitales Foto schlecht zu identifizeren ist - man kann ja Dateien leicht umbenennen.

Wer übrigens mal meinen sehen will:
http://geocities.com/eckisfotos/vertragtfp.rtf

Der Vertrag wird ggf. individuell angepasst. Beispielsweise mit und ohne Beechtigung zum Verkauf oder die Anzahl zu bearbeitender Bilder.

Gruß Ecki
20.08.2007
Was soll "Die Fotos dürfen nicht in pornographischer, rassistischer, das Model oder den Photographen beleidigender Form sowie sonst rechtsverletzender Form veröffentlicht werden." bedeuten??

In das Model oder den Fotografen beleidigender Form dürfen sie auch ohne Vertrag nicht veröffentlicht werden...

Wie veröffentlicht man ein Foto in "pornographischer Form"?

Ein Foto kann eventuell pornographisch sein, wobei die Frage zu stellen ist: wer beurteilt das? Ein Gutachter? Das Gericht?

Wie veröffentlicht man ein Foto in "rassistischer Form"? Was soll das bedeuten? Und wer entscheidet das, ob eine Veröffentlichung in "rassistischer Form" geschehen ist? Ein Gutachter? (Ein Gericht wird sich dem Kriterium verweigern, weil es dafür keine gesetzliche Definition gibt, und "Rassismus" auch nicht strafbar ist.)

Und in "sonst rechtsverletzender Form"...? Dürfen Fotos auch ohne Vertrag nicht veröffentlicht werden...
Hallo Leute,


erstmal lieben Dank für Eure Anmerkungen.

Zum Bilderverkauf: da muß schon vorher gefragt werden, kann ja sein, daß wir eine Payoutanfrage bekommen, dann wärs schade, wenn das einer von uns schon vorher billig abgegeben hat. Außerdem mögen manche Models nicht in allen Medien erscheinen

Akt: heikles Thema, wenn klar ist daß das Model kein Problem damit hat, wird der Abschnitt entfernt, ansonsten ist nachfragen schon besser. Die Mädels sind dann auch beim Shooten lockerer drauf, wenn da kein Risiko besteht, daß alles veröffentlicht werden darf

Die Bereiche im Vertrag festzulegen ist schon auch eine gute Idee, aber dann geht die Spontanität verloren.

Bei Payverträgen sieht das alles natürlich ganz anders aus. Da will ich sämtliche Rechte uneingeschränkt haben.


Mit lieben Grüßen, Euer Klaus
[gone] photo-andre.de
23.08.2007
Original von 500 C/M , alpha100 und noch 81 Kameras mehr.......
Die Bereiche im Vertrag festzulegen ist schon auch eine gute Idee, aber dann geht die Spontanität verloren.


Hö? Ganz einfache Sache: Ne Auflistung alle Bereiche zum ankreuzen machen und fertig! Zu 90% bringen die Models den Vertrag zum Shoot mit (wenn ich ihn vorab gemailt habe oder mein drucker streikt) bzw. unterschreiben diesen erst dort!
Also kann man auch zur Not nach dem Shoot den Papierkrieg machen und dann weiß man was man geshootet hat.

Mache ich zumindest oft so. Grobe Vorabsprache der Bereiche, wenn mehr gemacht wird, wird eben noch ein Kreuz mehr auf dem Vertrag gemacht! FERTIG!
Klingt gut, aber dann hab ich ein Problem mit Minderjährigen, die den Vertrag von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben zum Shooting mitbringen müssen wenn sie geknipst werden wollen.....nachträgliche Kreuzchen wären dann Urkundenfälschung und vorher alle Bereiche aufzulisten hat sich auch nicht bewährt, das weckt nur schlafende Hunde, selbst wenn man garnicht vorhatte Akt oder Dessous zu machen.....vieleicht sollte ich dann auch den Abschnitt mit den Aktbildern rausnehmen oder für die u18 Version reinschreiben, daß sowas nicht gemacht wird.

Was meint Ihr?



MlG, Klaus
[gone] photo-andre.de
23.08.2007
ich nutze meinen normalen vertrag für ü18 wie für u18 und hatte bis dato nie Probleme, weil da alle Bereiche aufgelistet sind.

Thema: u18

Da sollte ja vorab feststehen, was gemacht wird und was net! Oder eben, immerwieder optimal: Mama und / oder Papa mit antanzen lassen zum Shoot! So bist du immer auf der sicheren Seite!
Frei dem Motto: Tochter will Dessous, Papa und Mama nur Portrait und Fashion. Kurz nochmal nachgefragt und Thema durch! Dann spuren die Kiddies och! ;-)
Stimmt, mit Mama und Papa dabei ist immer am sichersten! Und so manchmal hab ich dann auch noch mit der Mama geshootet ;-)


MlG, Klaus
[gone] photo-andre.de
23.08.2007
Original von 500 C/M , alpha100 und noch 81 Kameras mehr.......
Stimmt, mit Mama und Papa dabei ist immer am sichersten! Und so manchmal hab ich dann auch noch mit der Mama geshootet ;-)


MlG, Klaus


*grins* Das kommt mir irgendwie gekannt vor! ;-)
23.08.2007
Hi,
für unter 18 würde ich ohnedies das nur machen wenn es ein Vorgespräch mit dem Modell und den Erziehungsberechtigten machen. Da wird dann der Vertrag durchgesprochen. U18-Verträge gehen bis Bademode und Dessous. Wobei ich die Dessous nur ungern mit U18-Modellen machen würde. Da sehe ich keinen Sinn darin.

lg
Andy
ich weiß nicht, was ich witziger finde...

die formulierung "freiwillig und ohne zwang"
(ist das in SM-studios gang(bang) und gäbe? ich weiß nicht, wo man heutzutage
bei willenserklärungen sonst den unterschreibenden parteien die hand führen muß)

oder

"pornographisch, rassistisch" etc.

wenn drinstünde, daß jemand im gegenteil damit ausdrücklich einverstanden wäre,
abgesehen davon, daß das schon auf ein gagashooting an sich hindeuten würde und darauf,
daß alle beteiligten einen an der marmel haben, wäre der gesamte vertrag hinfällig
weil sittenwidrig / gesetzeswidrig. (da ja mithin nicht mal eine salvatorische klausel
enthalten ist)


die übliche sinnlosanfrage mit einem sinnlosen vertragentwurf.
Habs nochmal überarbeitet:

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Des mit den 12 Euros fürs Model ist normalerweise nicht drin, hab ich vergessen.

Zweck Salvatorischer Klausel: Laut wikipedia ist die rechtlich nicht relevant.



Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ;-)


MlG, Klaus
[gone] xxxxxx
28.08.2007
und dann noch mal ne nachfrage zu den minderjährigen models: eben wurde gesagt, BEIDE erziehungsberechtigten müssten unterschreiben...
wieso BEIDE erziehungsberechtigten? reicht nicht einer? manche haben überhaupt keine 2...
oder war das wieder nur so'n MK-Gerücht?!?
Nix Gerücht, beide müssen, soweit vorhanden, sonst darf der Knipser nix nicht veröffentlichen tun, aber das ist glaub ich einen eigenen Thread wert, falls der nich eh schon vorhanden ist.


MlG, Klaus
[gone] Jürgen Josting / www.jjosting.de
28.08.2007
hmmh, du schreibst in deinem vertrag das die nutzung sich auf eigenwerbung, wettbewerbe und ausstellungen bezieht. weiter unten steht dann was von bilderverkauf und 50/50... hmmh, was denn nun? und die sehr(!) schwammige bedingung das der andere vertragspartner dem erst noch zutimmen soll (bzw bei beleidigung durch die veröffenlichtung (?) oder zuwenig honorar (wie wenig ist zuwenig?) ablehnen kann...)...??

ich zerbreche mir über derartige fragen auch regelmäßig den kopf, aber ein vertrag der in entscheidenen punkten noch einer zusätzlichen regelung bedarf hilft nicht so schrecklich viel.
du meinst es sehr gut (vor allem im sinne der models), aber dieser vertrag bringt über eine nutzung jenseits von eigenwerbung keine sicherheit.

und was die cd direkt nach dem shot angeht: wenn unbedingt dem model dann bereits fotos überlassen werden sollen würde ich es in form von kontaktbögen machen. das geht natürlich nicht gut mit 500 fotos, aber wie schon mal gesagt, ich würde das sowieso nicht so machen. das entwertet auch irgendwo die eigene arbeit.

also kopf hoch und nochmal einen neuen vertrag gedichtet.
28.08.2007
Hallo!

Ich finde es gar nicht gut, dass hier eine Pauschale von 12 EUR für das Modell festgeschrieben wird. Ich denke, dass das falsche Erwartungen wecken wird (weil auch viele das entsprechende Folgeposting nicht mehr lesen). TfCD ist TfCD. Auch Fotografen haben Aufwand.

Nutzungsrechte: Seh ich so: gleiches Recht für alle - wobei mir "jede(r) kann mit den Fotos machen was er/sie will - außer exklusiv verkaufen" die liebste Lösung ist. Man kann dann "kommerzielle Nutzungen" (was auch immer das ist) bei Bedarf ausschließen. Da hatte doch tatsächlich mal eine Angst, ich könnte ihre Portraits auf eine Pornoseite stellen :-))))
Es lohnt sich aber nicht wirklich, wegen solcher Ängste Verträge umzuschreiben: Die Dame hat dann sowieso abgesagt.

Gruß Ecki
28.08.2007
hmm , also ich hätte Probleme mit der Vertragsstrafe bei Nichtnennen des Namens! Soll das Model sich bei so einem langen namen wie du ihn hier trägst immer nen Wolf tippen - ich würde eher sowas sinngemäß schreiben wie "das Modell erhält Abzugsfähige Bilder im Format XY ohne Logo, zur Veröffentlichung erhält das Modell Bilder mit Logo, welches nicht entfernt werden darf" - oder so ähnlich!

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