TFCD Verträge 72

28.08.2007
Wird als Modelvertrag vereinbart,
dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den von dem Modell am . . . . . . . . . . . . . . . angefertigten Aufnahmen auf den Fotografen übertragen werden.
Der Fotograf darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) für die eigene Künstlerische Darstellung
( Homepage – Kunst Ausstellung – Eigene Fotobücher oder Kalender ) verwenden, andere kommerzielle Veröffentlichungen ( z.B. Printmedien ) bedürfen einer erneuten Freigabe und einer ____% Umsatzbeteiligung. Gilt nicht für Verkauf einzelner Bilder im Rahmen einer Kunst oder Fotoausstellung ( so zu sagen Galerieverkauf )
Das Modell überträgt dem Fotografen gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung.

Die Namensnennung des Modells steht im Ermessen des Fotografen. > Modelame: . . . . . . . . . . . . . . . . .

Mit Zahlung des vereinbarten Honorars sind sämtliche Ansprüche des Modells abgegolten. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertrags Änderungen bedürfen der Schriftformen, zusätzliche Nebenabreden handschriftlich auf der Rückseite.

Die Verpflichtung zur Zahlung anfallender Steuern, Sozialversicherungsabgaben und sonstiger Versicherungsbeiträge, soweit diese anfallen, übernimmt das Modell. Dem Modell ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis begründet wird.

( Salvatorische Klausel )
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Vertrages der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Vertrages in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt


Nebenabreden


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( Model ) ( Andreas H. Kreis )


Quittung:

Die vereinbarte Aufwandsentschädigung in Höhe von _________________ habe ich erhalten, sowie eine CD mit den Bildern von dem Fotoshooting.
( Gilt auch für TFP = Zeit für Bilder )


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( Ort / Datum ) ( Unterschrift )

Zusatzerklärung bei minderjährigen Modellen
Als gesetzlicher Vertreter erkläre ich hiermit mein Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung.


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Datum Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters


Copyright für das Fotomodel

Erklärung zu dem an den Bildern von .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Aufgenommen am / in. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Hiermit gestatte ich dem Foto-Modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
sämtliche von mir von ihr angefertigten Fotos zu verwenden, und zu vermarkten.
( wir teilen uns sozusagen die Rechte am Bild )
Anmerkung zum Copyright: das deutsche Urheberrecht schützt hier nur meine Rechte als Künstler, lässt aber den Menschen der mir Model steht außen vor, was ich persönlich nicht für richtig halte. Ich kann meine Fotos nur in Coproduktion mit dem Model machen in so fern erachte ich es nur als richtig dem Model, ohne dessen mitwirken meine Bilder gar nicht entstehen könnten, die vollen Rechte am Bild ebenfalls zu zugestehen. Was ich hiermit auch bewusst tue, als mein Respektbeweis für die erbrachte Künstlerische Leistung



..................................... ...................................
28.08.2007
1000 Fotografen 1000 verträge
welcher ist der Richtige ?
Je mehr man reinschreibt um so genauer aber auch schwiriger zu erfüllen

deshalb habe ich den bereich nebenabreden den ich für bestimmte einzelfälle nutze
28.08.2007

( Salvatorische Klausel )
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Vertrages der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Vertrages in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt


§ 139 BGB

einfach mal zu einem anwalt gehen und sich beraten lassen?

cu
Was haltet Ihr von dieser Vereinbarung für Shootings? Ziel ist, daß sowohl Model als auch Photograph dagegen abgesichert sind, daß schlecht Bilder in Umlauf kommen.
Das Risiko mit unbekannten Model oder Knipsern zusammenzuarbeiten sinkt meiner Meinung nach mit dieser Regelung erheblich.
Es wird hierbei natürlich nicht zu einer sehr hohen Anzahl an Bildern kommen, aber das Ziel ist ja, gute Bilder zu machen. Lieber 40-50 1a Bilder nach dieser regelung als 1540356 mal Mist.



Das komplette Shooting an sich ist für uns beide kostenlos.

Wenn eine Visagistin kostenlos mitmacht, gelten für sie die gleichen Regelungen wie für uns.


Bei dem Shooting werden i.d.R. mehrere Outfits / Einstellungen geshootet. Hierbei werden sowohl Deine als auch meine Wünsche nach Absprache umgesetzt.

Nach dem Shooting werden sämtliche Bilder auf DVD gebrannt. Diese DVD kommt zu Archivzwecken in meinen Giftschrank und wird unter Verschluß gehalten.
Außerdem drucke ich sämtliche Bilder in ca. Passbildgröße auf Fotopapier aus. Diesen Ausdruck bekommen wir beide je ein Exemplar.

Danach schaun wir uns gemeinsam sämtliche Bilder auf meinem Rechner an und löschen die Bilder, die mindestens einer von uns als nicht gelungen empfindet.

Danach schaun wir nochmal die Bilder durch und ich kopiere mir sämtliche Bilder, an denen ich interessiert bin in eine Extradatei. Du schaust Dir dann an, was ich kopiert habe.
Hierbei nehme ich an den Bildern bereits erste Bearbeitungen vor (Kontrast, Helligkeit, Farbe, Hautunreinheiten). Die Bilder bei denen Du nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden bist, löscht Du dann ode Du schlägst mir z.B. eine weiter Bearbeitung vor, mit der Du einverstanden wärst ( z.B. Unkenntlichmachung des Gesichtes).

Die restlichen Bilder brenne ich dann auf DVD, für jeden von uns ein Exemplar.
Diese Bilder dürfen wir dann beide für unsere Eigenwerbung auf Sedcards, Internetseiten, Ausstellungen etc. verwenden. Du kannst gerne die Bilder noch weiter bearbeiten bzw. auch von jemanden anderen bearbeiten lassen, einer Veröffentlichung der Bearbeitung muß ich jedoch zustimmen. Ebenso mußt Du einer Veröffentlichung zustimmen, wenn ich die Bilder nochmal bearbeitet habe.
Bei jeder Veröffentlichung muß mein Copyright angegeben werden, ob ich deinen Namen nenne bzw. einen Künstlernamen oder nicht, muß Du entscheiden.

Danach entscheiden wir, ob wir mit dem Outfit bzw. der Einstellung noch weiter Bilder machen, z.B. wenn ein Bild fast perfekt war, könnten wir nochmal versuchen, es perfekt zu machen oder ob wir mit einer anderen Einstellung bzw. anderen Klamotten weitermachen.

Nach jeder neuen Einstellung gehen wir wieder so vor wie eben beschrieben.


Am Ende des Shootings schaun wir nach, wieviele Bilder ausgesucht wurden. Du darfst Dir dann zusätzlich nochmal aus allen Bildern, die die erste gemeinsame Selektion überstanden haben nocheinmal genausoviele Bilder aussuchen, die ich dann gleich vor Ort bearbeite (Farbe, Kontrast, Helligkeit, Hautunreinheiten) und Dir auf DVD brenne. Diese Bilder darfst Du zu den gleichen Bedingungen wie die anderen Bilder verwenden.
Hier kannst Du dann auch Bilder auswählen, mit deren Veröffentlichung durch mich Du nicht einverstanden bist.

Solltest Du noch mehr Bilder haben wollen, dann muß ich Dich leider um einen Unkostenbeitrag bitten. Dieser beträgt 1,50 Euro pro Bild bei Schülerinnen, Studentinnen, Azubis und Arbeitslosen, 3 Euro bei Normalverdienern.

Im Vertrag wird dann ausdrücklich festgeleget, wer welche Rechte an welchen Bildern hat, die gebrannten DVDs werden finalisiert, so daß kein weiteres Brennen möglich ist und von uns beiden unterschrieben. Z.B.: ich bin mit der Veröffentlichung der Bilder auf dieser DVD einverstanden, Unterschrift Model bzw. Photograph.

Selbstversändlich ist es durchaus möglich, daß wir uns später noch aus den passbildgroßen Bildern noch Bilder aussuchen, an denen wir interessiert wären. Hierbei ist dann die gleiche Regelung anzuwenden wie bei der Auswahl direkt nach dem Shooting.


MlG , Euer Klaus
Zusatz:


Minderjährige Models: Shootings nur mit schriftlicher Erlaubnis beider Erziehungsberechtigter, Ihr bekommt die DVD mit den Bildern erst, wenn sich Eure Erziehungeberechtgten die von mir ausgesuchten Bilder auf Kontaktbögen angeschaut haben und beide die schriftliche Erlaubnis zur Veröffentlichung der Bilder gegeben haben.
17.09.2007
@Klaus: die Vorgehensweise ist zwar ok (auch wenn ich keine 1,50€ für ein bearbeitetes Bild bezahlen würde wenn Fremdbearbeitung erlaubt ist) aber das Wesentliche (die Verwendung der Bilder) kommt zu kurz... Oben steht zwar "Für die eigene Präsentation"

unten jedoch

"Im Vertrag wird dann ausdrücklich festgeleget, wer welche Rechte an welchen Bildern hat, die gebrannten DVDs werden finalisiert..."

Mir klingt das auch zu endgültig in dem Absatz - wenn ich beim Durchsehen einige Tage später, wenn sich die Eindrücke gesetzt haben, dann doch ein Bild finde was mir vielleicht mit einem anderen Bildshnitt oderso gefallen würde fänd ich das saublöd!

Aber wenn du damit gut fährst: warum nicht! Ist ja immer eine Frage ob jemand auf das Angebot unter den Bedingungen eingeht. Ich persönlich würde es nicht weil ich mich nicht in solche engen Grenzen pressen lassen möchte...
Die klassische & einfachste Art für ein Vertrag ist unter Wikipedia zu finden

vieleicht hilft es etwas. ;-))
[gone] Jürgen Josting / www.jjosting.de
17.09.2007
@ patrick:

der vertrag bei wikipedia ist eigentlich soweit in ordnung bis auf zwei wichtige sachen.

er bezieht sich weniger auf ein tfp-shooting da er ja auch einen punkt für "modelhonorar" beinhaltet und wenn man gar kein honorar vereinbart, was schreibt man dann darein? beteiligung? wieviel, wie lange, ausnahmen...? etwas unpraktisch also.

das wichtigere finde ich aber ist der punkt das das model im nachinein (wie lange im nachhinein...?) noch fotos ablehnen kann die der fotograf dann löschen soll. und das die ablehnung aller fotos nur geht wenn die fotos nicht dem "anerkannten stand" der technik entsprechen... ääähh.... da könnte es zu endlosen diskussionen kommen.
Hi Lady Cassandra,

eben nicht endgültig, deswegen gibts ja die Kontaktabzüge, lies bitte nochmal den letzten Abschnitt des vorletzten Postings.

Das mit den Rechten ist dann so:Die DVD mit den Bildern die ich mir ausgesucht habe wird mit "Beide haben das Recht zur Veröffentlichung wie im Vertrag vereinbart" bezeichnet, die DVD mit den Bildern nur fürs Model mit "Das Model darf diese Bilder wie im Vertrag festgelegt verwenden".

Wenns Model eh so gut ist wie Du, dann wird der Photograph so viele Bilder haben wollen, daß Du da sicher nix extra zahlen mußt.

MlG, Klaus
17.09.2007
Original von r23
[quote]
( Salvatorische Klausel )
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Vertrages der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Vertrages in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt


§ 139 BGB

einfach mal zu einem anwalt gehen und sich beraten lassen?

cu[/quote]

Die geschichte mit der prüfung ob dann der ganze vertrag nicht mehr gewollt ist ist mir bekannt...

meine Salvatorische klausel zielt auf gesetzesänderungen ab wenn ich heute mit einer 18 jährigen Akt shoote und morgen wird per Gesetz das Alter für Akt auf 65 hochgesetzt das ich dann zumindestens die anderen fotos nutzen darf........ oder ander sachen halt

das die Salvatorische klausel kein allheilmitel gegen schlechte Verträge ist ist mir auch Klar und meinen Models bisher eigentlich auch
Original von Jürgen Josting
@ patrick:

der vertrag bei wikipedia ist eigentlich soweit in ordnung bis auf zwei wichtige sachen.


Was hindert dich den Vertrag deinen Wünschen entsprechend anzupassen?
Original von Jürgen Josting
@ patrick:

der vertrag bei wikipedia ist eigentlich soweit in ordnung bis auf zwei wichtige sachen.

er bezieht sich weniger auf ein tfp-shooting da er ja auch einen punkt für "modelhonorar" beinhaltet und wenn man gar kein honorar vereinbart, was schreibt man dann darein? beteiligung? wieviel, wie lange, ausnahmen...? etwas unpraktisch also.

das wichtigere finde ich aber ist der punkt das das model im nachinein (wie lange im nachhinein...?) noch fotos ablehnen kann die der fotograf dann löschen soll. und das die ablehnung aller fotos nur geht wenn die fotos nicht dem "anerkannten stand" der technik entsprechen... ääähh.... da könnte es zu endlosen diskussionen kommen.



Es hindert dich doch keiner an der Stelle Honorar einfach TfP oder TfCD- Basis einzutragen und schwups Problem 1 behoben. ;-)

Und wenn dich das mit den ablehnen stört, lösch es. Ist doch kein Thema, einfaher gehts nicht.

Damit hast du doch aber ein "Gründgerüst" von einem Vertrag der eine vernüftige Basis hat. Oder?
[gone] Jürgen Josting / www.jjosting.de
18.09.2007
wenn ich bei honorar "tfp" eintrage wie ist es dann zb mit den nutzungsrechten für den fotografen? uneingeschränkt wies im vertrag stände? oder dann doch umschreiben/abändern/zusätzliche vereinbahrungen? so käme dann eins zum anderen...

einen wirklich wasserdichten vertrag für modeltests/tfp habe ich bislang in all den jahren nicht gesehen. gibts auch wohl gar nicht... immer wenn ich dachte das seis jetzt kommt irgendein aspekt der noch klärungsbedürftig wäre. insbesondere was horror.., äh honorare angeht oder die nutzungsrechte.

wollte auch nur kurz anmerken das auch der wikipedia-vertrag nicht völlig frei von "problemen" ist.
was mich immer mehr dazu bringt, gleich ein Pay-Shooting zu machen. Dann kann ich analog knipsen (die Bilder gefallen mir einfach besser, für TFP ist mir der Workflow zu langsam und der Preis für meine Mittelformatfilme zu hoch), kann mit den Bildern machen was ich will und jeder ist zufrieden. Und die Mädels, die Bilder haben wollen, solln dann halt einen Photographen engagieren.........
wenn du das so "extrem" betreiben möchtets, musst du einen Anwalt aufsuchen der Dir so ein Vertrag erstellt, abprüft und absegnet.

Oder du machst/ findest ein Kompromiss wie die meisten hier.
Denn nicht jeder hat das Kleingeld für einen Anwalt und die mmeisten Verträger die hier existieren Wikipedia hin oder her, nehmen die Anwälte beim Strei außernander.

Daher einfach ehrlich & fair sein, TfP => gleiche Rechte / gleiche Pflichten
Das kann man alleine anpassen und beide Seiten sind zufrieden. ;-))

Oder das Geld vom Anwalt sparen und als Honorar für Models umsetzen ;-))
Spart sicherlich Zeit ;-))

Oder?
Original von Jürgen Josting
wenn ich bei honorar "tfp" eintrage wie ist es dann zb mit den nutzungsrechten für den fotografen? uneingeschränkt wies im vertrag stände? oder dann doch umschreiben/abändern/zusätzliche vereinbahrungen? so käme dann eins zum anderen...

einen wirklich wasserdichten vertrag für modeltests/tfp habe ich bislang in all den jahren nicht gesehen. gibts auch wohl gar nicht... immer wenn ich dachte das seis jetzt kommt irgendein aspekt der noch klärungsbedürftig wäre. insbesondere was horror.., äh honorare angeht oder die nutzungsrechte.

wollte auch nur kurz anmerken das auch der wikipedia-vertrag nicht völlig frei von "problemen" ist.


Jaja, Pisa läßt grüßen. Ist denn keiner mehr Fähig Gehirn V.1.0 zu gebrauchen? Wenn man nix passendes findet, dann formuliert man sich seine Sachen eben selber. Wenn nichts wirklich außergewöhnliches an Wünschen zu berücksichtigen ist, die moralisch verwerflich oder sittenwiedrig sind, dann gibts auch keine Probleme. Das setze ich mal hier voraus, daß es so ist. Das kann doch nicht so schwer sein. Oder hat euch die Automatik eurer Cams jetzt auch das Denken abgenommen?
Hmmm,


juristisch sind meine Verträge alle ok, dazu hab ich genug Jurastudentinnen unter meinen Models....mir gehts nur darum, das möglcihst genau festgelegt wird wie bei Veröffetnlichungen vorgegangen werden soll, damit alle Beteiligten zufrieden sind. Ich will keine miesen Bilder von mir im Internet finden und auch keine guten, wo mein Name nicht dabeisteht, oder bearbeitete, wo ich mit der Bearbeitung nicht zufrieden bin, und die Mädels haben halt auch so ihre Vorstellungen.



MlG, klaus
Das kann man ja im Vertrag ja reinschreiben. Mir ist aufgefallen, daß kaum einer Model oder Fotograf unter den Bildern benennt (finde ich sehr schade). Deswegen habe ich das in meinem Vertrag hinein genommen. Die Modelle sind sowieso alle froh, wenn man sie benennt.
[gone] Jürgen Josting / www.jjosting.de
18.09.2007
eines der "hauptprobleme" bei tfp ist doch das dabei fotos gemacht werden. :-)

nein, das natürlich nicht, sondern wie mit den nutzungsrechten verfahren wird. einigt man sich auf die ausschliessliche nutzung für eigenwerbung ist es zunächst kein problem aber spätestens wenn es zb um wettbewerbe (mit möglichen gewinnen) oder auch nur ein redaktioneller bericht in einer zeitung/zeitschrift über den fotografen ist wird es schon ungenau. denn das wäre ja zb keine eigenwerbung mehr, auch wenn das viele denken.
ganz zu schweigen davon das der fotograf tolles bildmaterial hat und in einigen jahren zb ein buch/kalender/etc... machen will was zum zeitpunkt des shoots gar nicht angedacht war. klar,das model fragen klappt meist. aber wenn die nun nicht willig ist oder nicht auffindbar usw...?
soll man dann überhaupt noch TFCD machen? Oder sich lieber bezahlen lassen, wenn das Mädel Bilder will und ansonsten einfach nur noch Pay mit Model-Release ohne Ausnahmen wie "ich will ein Mitsprachrecht bei der Veröffentlichung"....


MlG, Klaus

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