eine kleine Frage - Rechtsfrage .... 89

ja. post-meisterschaftliches syndrom.
und du kannst dafür nicht lesen. ergieß dich gerne weiter im
selbstverliebt-katatonischen palavern,
an der fragestellung bist du mehrfach meisterhaft vorbei geschlttert.
29.06.2008
Original von Caro Cute
1.) Bei uns gibt es einen Rahmenvertrag. ;) In dem müssen uns die Gewerbetreibenden auch versichern, dass sie keine Scheinselbstständigen sind!

Nur mal ganz am Rande...

Man kann nicht versichern, daß man kein Scheinselbständiger ist.
Wie man sich selber nennt, oder wie der Arbeitgeber einen nennt, ist völlig wurscht.

Die Frage, ob eine als "freiberuflich" oder "gewerblich" deklarierte Tätigkeit in Wahrheit als "Scheinselbständigkeit" eingestuft werden muß, orientiert sich an einer Reihe von klaren Kriterien bezüglich der Art und Ausübung der Tätigkeit und bezüglich des Verhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

Die Entscheidung, ob eine angeblich freiberufliche oder gewerbeliche Tätigkeit in Wahrheit eine scheinselbständige ist, treffen die Sozialversicherungsträger. Sprich: Gesetzliche Krankenversicherung (hier vertreten durch die AOK) und gesetzliche Rentenversicherung.

Findet man die Entscheidung falsch, kann man vor den Sozialgerichten dagegen klagen - in den allermeisten Fällen aber haben die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger Bestand.

Übrigens: von angeblich "selbständigen Mitarbeitern" Atteste im Krankheitsfall zu verlangen ist ein klares Indiz für eine scheinselbständige Beschäftigung...

2.) Wenn eine Hostess Krankheit als höhere Gewalt bezeichnet, bezeichne ich spaßeshalber auch Änderungen seitens des Kunden zu Lasten der Hostessen/Promoter als höhere Gewalt! ;)

Rechtlich gesehen [u]ist[/u Krankheit "höhere Gewalt", während Änderungen seitens des Kundens dies ganz klar nicht ist - die kann die Agentur nämlich durch Vertragsbedingungen steuern. Die Agentur würde in einem Rechtsstreit mit dem Model hier bös auf den Bauch fallen.

Seriöse Agenturen arbeiten übrigens durchaus anders...
29.06.2008
Original von 300 (a.k.a. verleihnix)
ja. post-meisterschaftliches syndrom.
und du kannst dafür nicht lesen. ergieß dich gerne weiter im
selbstverliebt-katatonischen palavern,
an der fragestellung bist du mehrfach meisterhaft vorbei geschlttert.

Ach, Hase... [IMG]


Das geht auch wieder vorbei. Irgendwann kommt der nächste Eisprung, und dann ist wieder alles gut.
endlich mal ein kurzer beitrag von dir.
29.06.2008
Da die frage hier aufkam, nein es gibt keinen Rahmenvertrag!!!!!

LG
Guest
30.06.2008
Du Gott! ^^
Wir knien alle vor dir nieder...

Aber erst mach ich mich an die Arbeit - ich total Unfähige in der unseriösesten und unprofessionellsten Agentur, die es gibt! Muahahaha...


Original von TomRohwer
[quote]Original von Caro Cute
1.) Bei uns gibt es einen Rahmenvertrag. ;) In dem müssen uns die Gewerbetreibenden auch versichern, dass sie keine Scheinselbstständigen sind!

Nur mal ganz am Rande...

Man kann nicht versichern, daß man kein Scheinselbständiger ist.
Wie man sich selber nennt, oder wie der Arbeitgeber einen nennt, ist völlig wurscht.

Die Frage, ob eine als "freiberuflich" oder "gewerblich" deklarierte Tätigkeit in Wahrheit als "Scheinselbständigkeit" eingestuft werden muß, orientiert sich an einer Reihe von klaren Kriterien bezüglich der Art und Ausübung der Tätigkeit und bezüglich des Verhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

Die Entscheidung, ob eine angeblich freiberufliche oder gewerbeliche Tätigkeit in Wahrheit eine scheinselbständige ist, treffen die Sozialversicherungsträger. Sprich: Gesetzliche Krankenversicherung (hier vertreten durch die AOK) und gesetzliche Rentenversicherung.

Findet man die Entscheidung falsch, kann man vor den Sozialgerichten dagegen klagen - in den allermeisten Fällen aber haben die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger Bestand.

Übrigens: von angeblich "selbständigen Mitarbeitern" Atteste im Krankheitsfall zu verlangen ist ein klares Indiz für eine scheinselbständige Beschäftigung...

2.) Wenn eine Hostess Krankheit als höhere Gewalt bezeichnet, bezeichne ich spaßeshalber auch Änderungen seitens des Kunden zu Lasten der Hostessen/Promoter als höhere Gewalt! ;)

Rechtlich gesehen [u]ist[/i] Krankheit "höhere Gewalt", während Änderungen seitens des Kundens dies ganz klar nicht ist - die kann die Agentur nämlich durch Vertragsbedingungen steuern. Die Agentur würde in einem Rechtsstreit mit dem Model hier bös auf den Bauch fallen.

Seriöse Agenturen arbeiten übrigens durchaus anders...[/quote]
Guest
30.06.2008
Jupp, endlich einer, der kapiert hat, wies läuft - danke! ;)

Ich weiß ja nicht, wie andere das machen - verklagen ihre Kunden gleich, weil sie nachträglich vertragliche Bestimmungen etwas abändern. Na halleluja - Hauptsache, Recht bekommen, aber den Laden dann dicht machen können, weil ihnen die Kunden davonlaufen! *lol*


Original von Micaschi
[quote]Original von Caro Cute
... Was ich meinte, was passieren kann, ist, dass der Kunde auf einmal statt 40 nur noch 35 Hostessen haben will. Das is dann natürlich blöd, wenn wir schon 40 gebucht haben. Dann müssen wir leider 5 Mädels wieder absagen, eben mit der Begründung, dass der Kunde reduziert hat. Da können wir leider auch nix machen, weil uns die Hände gebunden sind - der Kunde ist nun mal König.
#

das passiert alltäglich in Deutschland (und mit hoher Wahrscheinlichkeit weltweit) überall dort, wo Menschen Menschen bestellen. Da kann ich (wenn auch in einer anderen Branche) ein Lied von singen.
Deshalb ja mein Hinweis, dass man bei Interesse an einer Zusammenarbeit nicht zuerst auf sein Recht pochen soll sondern es häufig viel sinnvoller ist, nach einem Konsens zu schauen ... auch wenn das manchmal heißt, Zähne zusammenbeißen. Nicht immer gleich nach dem Kriegsbeil schreien wenn es so einfach ist, zur Friedenspfeife zu greifen.[/quote]
[gone] VisualPursuit
30.06.2008
Oberflächlich betrachtet gibt Tom gerne sehr ausführlich, sehr kenntnisreich und sehr
häufig die Unke. Subjektiv betrachtet mag es übertrieben wirken, man kann sich
in vielen Situationen sicher zwischenmenschlich einigen.

Die Rufe der Kassandra, sage ich da nur.

*WENN* es einen dann erwischt und man hat es nicht von Anfang an professionell
gemacht und sich gegen alles abgesichert, dann erwischt es einen in aller Regel
volle Kanne.

Und dann wünscht sich sicher so mancher auf den ollen Stänkerer aus dem Norden
gehört zu haben...
30.06.2008
Original von VisualPursuit

*WENN* es einen dann erwischt und man hat es nicht von Anfang an professionell
gemacht und sich gegen alles abgesichert, dann erwischt es einen in aller Regel
volle Kanne.

Und dann kommen sie ins MK-Forum und jammern uns die Ohren voll...

Im übrigen bin ich durchaus dafür, sich möglichst "zwischenmenschlich" zu einigen. Jeder Gerichtsprozess, jeder im Streit aufmarschierende Anwalt ist im Geschäfts- und Wirtschaftsleben eine Niederlage. Egal wer gewinnt.

Gute Kompromisse findet man aber erfahrungsgemäß nur auf einer soliden Grundlage, und dazu gehört, daß die Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Dann kann man wunderbar im Einzelfall Kompromisse finden, allein schon, weil man sich sagt: es lohnt den Aufwand überhaupt nicht, das letzte Fitzelchen an Ansprüchen durchzusetzen, selbst wenn man's könnte.

Aber in diesem geschilderten Fall zum Beispiel erzeugt die Forderung, ein ärztliches Attest vorzulegen, bei der TE offensichtlich ein sehr ungutes Gefühl. Und da muß man ihr dann auch sagen: es gibt auch keinen selbstverständlichen Anspruch, daß Du das tun musst.

Wenn Du das tust, dann ist es ein sehr großes Entgegenkommen - und dafür kannst Du (da sind wir dann wieder beim Kompromiß) dann von der Gegenseite auch ein Entgegenkommen erwarten.

Letztlich war die Frage aber: muß ich? Und die kann man natürlich nur mit "müssen musst Du nicht beantworten, "aber überleg Dir eben auch, daß sich auch Folgen ergeben können, wenn man etwas nicht tut, was man nicht tun muß."

(Ich muß meiner Bank auch keine detaillierten Auskünfte über meine geschäftlichen Operationen geben. Aber wenn ich 100.000 Euro von ihr geliehen haben möchte, dann ist es unter Umständen klüger, es dennoch zu tun.

Kommt immer auf meine Position an - habe ich ein Depot mit festverzinslichen AAA-Papieren im Wert von 1.000.000 Euro bei dieser Bank, dann sage ich meinem Banker ggf. "Njet, das geht Sie gar nix an. Sie können eine entsprechende Sicherheitsübereignung bekommen, aber das ist auch alles." Ein kluger Banker weiß das natürlich, und fragt gar nicht erst. Er ahnt, daß der Kunde das ungehörig finden könnte.)

Moin übrigens, Herr Q. ... [IMG]

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