Neuer TFCD-Vertrag 84

Hallo Leute,

ich hab mal einen neuen TFCD-Vertrag aufgesetzt, ich denke er ist für beide Seiten fair und ich hab alles so formuliert, daß er sowohl für Einzelshootings als auch für Gruppenshootings sowohl mit als auch ohne Visa verwendet werden kann. Bei mehreren Personen sind halt entsprechend mehrere Namen einzutragen.
zum Punkt Bilderverkauf: Hier habe ich mit Absicht Erlös und nicht Gewinn geschrieben, da es sonst eine ewige Rechnerei gibt - hat ja schließlich jeder Ausgaben ....
Warum Bilder von der Veröffentlichung ausgeschlossen werden dürfen? Entweder weil sich das Model auf dem Bild nicht gefällt, weil bei verdecktem Akt doch etwas zu viel zu sehen ist, weil es mir als Knipser nicht gefällt, weil ich eine bessere Version als die unbearbeitete bzw. von wem anderen bearbeitete anstrebe.


Hier der Vertrag:

Vertrag




Zwischen Klaus Hörberg,(meine Daten) und (Ihr Name & Ihre Daten)

wird vereinbart:

Am (Datum) findet ein Fotoshooting statt.
Keiner der Teilnehmer bekommt für das Shooting eine finanzielle Gegeleistung, jeder trägt seine Kosten selbst. Ebenso trägt jeder selbst sein Risiko hinsichtlich von Unfällen die im Zusammenhang mit dem Shooting passieren.
Unmittelbar nach dem Shooting bekommt (Ihr Name) sämtliche beim Shooting entstandenen Bilder auf DVD in Originalgröße ausgehändlig.  (Ihr Name) hat nach dem Shooting 7 Tage Zeit, Klaus Hörberg per Email mitzuteilen, welche Bilder nicht veröffentlicht werden dürfen. Geht keine Nachricht innerhalb der Frist ein, dürfen alle beim Shooting entstandenen Bilder durch Klaus Hörberg veröffentlicht werden.
Klaus Hörberg verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach dem Shooting mindestens 4 Bilder seiner Wahl zu bearbeiten und diese an (Ihr Name) per Email in einer Größe von 100-130 kb mit einer Kantenlänge von 1000 Pix zuzusenden. Ebenso verpflichtet sich Klaus Hörberg sämtliche weiteren bearbeiteten Bilder an (Ihr Name) per Email in einer Größe von 100-130 kb mit einer max. Kantenlänge von 1000 Pix zuzusenden. Auf Wunsch erhält (Ihr Name) sämtliche bearbeiteten Bilder zusätzlich per Email in max. Auflösung als JPEG ohne Logo zugesandt. Sämtliche von Klaus Hörberg per Email an (Ihr Name) gesendeten Bilder darf (Ihr Name) zu den in diesem Vertrag geregelten Bedingungen ohne weitere Rücksprache veröffentlichen. Vor einer Einsendung eines Bildes zu einem Wettbewerb ist Klaus Hörberg zu informieren um einer Doppeleinsendung des selben Bildes vorzubeugen.
Sollte (Ihr Name) ebenfalls Bilder bearbeiten, von Dritten bearbeiten lassen oder unbearbeitet veröffentlichen wollen, so sind diese Bilder per Email in einer Größe von 100-130 kb mit einer max. Kantenlänge von 1000 Pix an Klaus Hörberg zu schicken. Dieser hat 24 Stunden Zeit, die Veröffentlichung zu untersagen. Geht keine Nachricht von Klaus Hörberg ein, gelten die Veröffentlichungen als genehmigt. Auf Wunsch erhält Klaus Hörberg die Bilder zusätzlich per Email in max. Auflösung als JPEG ohne Logo zugesandt.
Bei jeder Veröffentlichung ist auf Klaus Hörberg als Photograph hinzuweisen. Sollte ein Bild veröffentlicht werden, das nicht von Klaus Hörberg bearbeitet wurde, so ist entweder der Name des Bearbeiters oder der Zusatz "unbearbeitet" hinzuzufügen.
Auf (Ihr Name) wird bei Veröffentlichungen mit vollem Namen, Künstlernamen, Link zur Sedcard oder garnicht hingewiesen. (Bitte dieses hier selbst entsprechend formulieren).
Die Bilder dürfen von beiden Seiten zur Eigenwerbung, ausdrücklich auch für Werbung für eine kommerzielle Tätigkeit als Model, Photograph, Bildbearbeiter, Bodypainter oder Visagist, im Internet, auf Printmedien (auch Flyer und Plakate), für Wettbewerbe und Ausstellungen veröffentlicht werden
Es dürfen keine Bilder in Zusammenhang mit Pornographie, politischer Werbung oder einem Verstoß gegen geltendes Recht veröffentlicht werden.
Falls ein Bild bei einem Wettbewerb einen Preis erringt wird der Gewinn bei Ebay versteigert und der Erlös zugleich in gleichen Teilen aufgeteilt.
Falls dies nicht möglich ist darf der Wettbewerbseinsender den Gewinn ganz behalten.
Eine Verkauf der Bilder wird nicht angestrebt. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden Angebot kommen, so müssen sämtliche am Shooting beteiligten Personen einverstanden sein. Der Erlös (nicht der Gewinn!) eines eventuellen Verkaufs eines oder mehrerer Bilder wird zu gleichen Teilen unter sämtlichen am Shooting beteiligten Personen aufgeteilt.

(Ort, Datum und Unterschriften)
21.03.2009
Die Ansichten eines Laien:

Nach 5 Tagen schickt Dir das Model eine Liste mit allen Bildernummer des Shootings. Dann kannst Du kein Bild veröffentlichen.
Im Gegenzug nimmst Du Dir jede Möglichkeit eine Veröffentlichung eines Bildes abzulehnen, weil nur das Model ein Einspruchsrecht bekommt.

Bei der Bearbeitung durch Dritte erwartest Du eine Zusendung des Vollbildes ohne Logo auf Wunsch. Das kann das Model eventuell gar nicht leisten und der Bildbearbeiter wird "begeistert" sein. Wozu brauchst Du das Bild ohne Logo? Veröffentlchgung des Bildes (egal ob mit oder ohne Logo) geht nur bei Zustimmung des Bearbeiters.
Original von Jörg N.
Die Ansichten eines Laien:

Nach 5 Tagen schickt Dir das Model eine Liste mit allen Bildernummer des Shootings. Dann kannst Du kein Bild veröffentlichen.
Im Gegenzug nimmst Du Dir jede Möglichkeit eine Veröffentlichung eines Bildes abzulehnen, weil nur das Model ein Einspruchsrecht bekommt.

Bei der Bearbeitung durch Dritte erwartest Du eine Zusendung des Vollbildes ohne Logo auf Wunsch. Das kann das Model eventuell gar nicht leisten und der Bildbearbeiter wird "begeistert" sein. Wozu brauchst Du das Bild ohne Logo? Veröffentlchgung des Bildes (egal ob mit oder ohne Logo) geht nur bei Zustimmung des Bearbeiters.


Hi,

nicht ganz. Wenn das Model ein Bild veröffentlichen will, dann habe ich 24 Stunden Zeit, zu wiedersprechen. Vollbilder ohne Logo werden vom Model und mir zum Ausdrucken benötigt. Wenn der Bildbearbeiter das nicht schicken will, bzw. der Veröffentlichung nicht zustimmt, dann gibts keine Veröffentlichung. Hast Du einen Vorschlag, wie man das eindeutig im Vertrag formulieren soll?

MlG, Klaus
21.03.2009
Du hast in Deinem Vertrag nur ein Recht auf Widerspruch bei einer Bearbeitung durch einen Bildbearbeiter. Du gibst dem Model direkt nach dem Shooting alle Bilder mit (hmmh wirklich alle, auch die Fehlbelichtungen, Lichttests usw?). Bist Du sicher das Du alle Bilder aussortiert hast, die Deiner meiner nach einer Verööfentlichung nicht würdig sind? Immerhin muss(!) das Model Deinen Namen bei einer Veröffentlichung nennen, das nennt man dann gegebenenfalls Anti-Werbung.
21.03.2009
Ich finde die Prozesse mit dem Abnicken und automatischer Zustimmung wenn nicht
reagiert wird nicht so toll.

1. Bei emails hast Du immer das Problem, den Zugang nachzuweisen.

2. Manchmal ist man auch verhindert

Modell lässt Bild bearbeiten, schickt es Dir zum abnicken, Du bist gerade im
Krankenhaus, dei 24 Stunden laufen ab - das Modell dar veröffentlichen.
Original von Jörg N.
Du hast in Deinem Vertrag nur ein Recht auf Widerspruch bei einer Bearbeitung durch einen Bildbearbeiter. Du gibst dem Model direkt nach dem Shooting alle Bilder mit (hmmh wirklich alle, auch die Fehlbelichtungen, Lichttests usw?). Bist Du sicher das Du alle Bilder aussortiert hast, die Deiner meiner nach einer Verööfentlichung nicht würdig sind? Immerhin muss(!) das Model Deinen Namen bei einer Veröffentlichung nennen, das nennt man dann gegebenenfalls Anti-Werbung.


"Sollte (Ihr Name) ebenfalls Bilder bearbeiten, von Dritten bearbeiten lassen oder unbearbeitet veröffentlichen wollen"

d.h. ich muss auch der Veröffentlichung unbearbeiteter Bilder zustimmen.

Das mit dem Abnicken hat den Hintergrund, daß sich das Model manchmal ewig nach dem Shooting nicht mehr meldet. Zuletzt hatte ich 4 (!) Monate nach dem Shooting endlich die Liste mit der Auswahl der Bilder, die dem Model gefallen haben. Falls ich wirklich mal länger verhindert sein sollte, hab ich entweder Pech gehabt oder ich schick dem Model vorher eine entsprechende Nachricht - aber jede Eventualität kann man halt doch nicht vertraglich regeln.

MlG, Klaus
Noch eine Bitte an die "Schrottabstimmer": Könnt Ihr bitte Links zu besseren Verträgen posten und kurz dazu schreiben, warum die besser sind?

MlG, Klaus
21.03.2009
Anmerkungen:
Ich würde den Vertrag in Punkte zusammenfassen, und da durch auch auflockern, sonst läßt er sich schwer lesen.

Ergänzend könnte man noch aufnehmen:

"Das Urheberrecht an den Bildern liegt beim Fotografen."
"Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform."

Falls ein Bild bei einem Wettbewerb einen Preis erringt wird der Gewinn bei Ebay versteigert und der Erlös zugleich in gleichen Teilen aufgeteilt.


Soll also heißen, wenn du oder das Model einen "Oskar" für das Bild bekommst, soll die Statue bei Ebay versteigert werden? Was ist, wenn der Preis eine finanzielle Zuwendung ist?

Mfg, Roland
21.03.2009
Original von Uncle Bob
[quote]Falls ein Bild bei einem Wettbewerb einen Preis erringt wird der Gewinn bei Ebay versteigert und der Erlös zugleich in gleichen Teilen aufgeteilt.


Soll also heißen, wenn du oder das Model einen "Oskar" für das Bild bekommst, soll die Statue bei Ebay versteigert werden? Was ist, wenn der Preis eine finanzielle Zuwendung ist?

Mfg, Roland[/quote]

Dann wird der Geldbetrag bei Ebay verteigert ...
21.03.2009
Original von Uncle Bob
Ergänzend könnte man noch aufnehmen:

"Das Urheberrecht an den Bildern liegt beim Fotografen."

Eine solche Klausel ist meines Wissens nach unwirksam, da das Urheberrecht nicht abtretbar ist. Es handelt sich bei der Formulierung oben daher um eine Feststellung, die mal zutrifft und mal nicht, je nachdem wie das Foto entsteht. Das Durchdrücken des Auslösers alleine sichert dem Fotografen keine Urheberrechte.

Es ist besser, das Urheberrecht aus dem Vertrag ganz heraus zu halten und nur Nutzungsrechte zu behandeln.
21.03.2009
Das Abnicken bzw. Verhindern von Veröffentlichungen erscheint mir unpraktikabel - insbes. deswegen, weil
- Bildnummern änderbar sind
- man sich schön gegenseitig blockieren kann
- es letztlich auf eine Bildbearbeitung ankommt (ich hab mal aus einem schlechten Aktbild ein schönes Portrait gemacht)

Besser wäre nach meiner Ansicht, vorher festzulegen, welche Merkmale ein Bild haben muss, damit es die Gnade der Beteiligten findet. Wichtig ist insbes. eine Nennung der Arbeitsbereiche.


NACHTRAG:
Ich hab mit verbesserungsfähig gestimmt und nun auch gesehen, dass eine Vielzahl von Mklern hier ohne Begründung mit "Schrott" gestimmt hat - offenbar auch hier wieder das Prinzip "der TO hat immer schuld" - es wird mir allmählich peinlich, hier Mitglied zu sein.
21.03.2009
Da hat aber der Threadersteller selber schuld. Neben den Wahlmöglichkeiten "Schrott", "Ok mit Kleingedrucktem" und "Super" hätte man schon noch "Mangelhaft" zur Auswahl stellen sollen.

Der Vertrag so ist jedenfalls schlecht strukturiert und inkonsistent. Bei bearbeiteten Bildern wird sehr strikt die Qualität festgezurrt, bei der "Originalgröße" überhaupt nicht. Da ist bei allen Kameras aber so einiges möglich. Der Ersteller hat sicher so manchen edlen Gedanken dabei, aber die Formulierungen sind für Verträge einfach zu unexakt. Aber am meisten missfällt mir die Struktur. Man muss alles lesen und zusammen verstehen, dann hat man so einigermaßen alles ... äh ... verstanden. Das ist einfach nicht kompatibel zur durchschnittlichen Leserschaft.

Lange Rede kurzer Sinn: den Vorwurf an die Community hier finde ich überzogen. Und für den perfekten Vertrag mit den vom Threadersteller gewünschten Sonderlocken sollte dieser lieber zu einem Rechtsanwalt gehen.
21.03.2009
Original von ChristophGerlach
Da hat aber der Threadersteller selber schuld. Neben den Wahlmöglichkeiten "Schrott", "Ok mit Kleingedrucktem" und "Super" hätte man schon noch "Mangelhaft" zur Auswahl stellen sollen.

Der Vertrag so ist jedenfalls schlecht strukturiert und inkonsistent. Bei bearbeiteten Bildern wird sehr strikt die Qualität festgezurrt, bei der "Originalgröße" überhaupt nicht. Da ist bei allen Kameras aber so einiges möglich. Der Ersteller hat sicher so manchen edlen Gedanken dabei, aber die Formulierungen sind für Verträge einfach zu unexakt. Aber am meisten missfällt mir die Struktur. Man muss alles lesen und zusammen verstehen, dann hat man so einigermaßen alles ... äh ... verstanden. Das ist einfach nicht kompatibel zur durchschnittlichen Leserschaft.

Lange Rede kurzer Sinn: den Vorwurf an die Community hier finde ich überzogen. Und für den perfekten Vertrag mit den vom Threadersteller gewünschten Sonderlocken sollte dieser lieber zu einem Rechtsanwalt gehen.


Schrott mag stimmen, jedoch ists ohne Begründung Schrott. Aber natürlich ist es auch ungeschickt, eine Abstimmung draus zu machen, wenn man konstruktive Kritik haben will.
Auch wenn die Formulierung " Der Vertrag ist Schrott " nicht ganz zutrifft, kommt sie doch der Wahrheit recht nah wie ich finde.


Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag


Hier der Vertrag:

Vertrag




Zwischen Klaus Hörberg,(meine Daten) und (Ihr Name & Ihre Daten)

wird vereinbart:

Am (Datum) findet ein Fotoshooting statt.
Keiner der Teilnehmer bekommt für das Shooting eine finanzielle Gegeleistung, jeder trägt seine Kosten selbst. Ebenso trägt jeder selbst sein Risiko hinsichtlich von Unfällen die im Zusammenhang mit dem Shooting passieren.


Auch wenn das Modell die Bilzanlage schrottet? Wer kann ja auch wissen das diese Dinger kapput gehen wenn man sie umwirft.

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Unmittelbar nach dem Shooting bekommt (Ihr Name) sämtliche beim Shooting entstandenen Bilder auf DVD in Originalgröße ausgehändlig.  (Ihr Name) hat nach dem Shooting 7 Tage Zeit, Klaus Hörberg per Email mitzuteilen, welche Bilder nicht veröffentlicht werden dürfen. Geht keine Nachricht innerhalb der Frist ein, dürfen alle beim Shooting entstandenen Bilder durch Klaus Hörberg veröffentlicht werden.


Du gibst also auch die fehlbelichteten Bilder an das Model? Du löscht Bilder nicht gleich, wenn Du z.B merkst das der Blitz nicht ausgelöst hat? Und dir ist auch klar das das Model diese Bilder auch verwenden darf, OHNE das du was dagegen tun kannst? Den ein Vetorecht hast du ja nicht.

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Klaus Hörberg verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach dem Shooting mindestens 4 Bilder seiner Wahl zu bearbeiten und diese an (Ihr Name) per Email in einer Größe von 100-130 kb mit einer Kantenlänge von 1000 Pix zuzusenden.


Warum deiner Wahl und nicht die des Modells? Würde mehr Sinn machen

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Ebenso verpflichtet sich Klaus Hörberg sämtliche weiteren bearbeiteten Bilder an (Ihr Name) per Email in einer Größe von 100-130 kb mit einer max. Kantenlänge von 1000 Pix zuzusenden. Auf Wunsch erhält (Ihr Name) sämtliche bearbeiteten Bilder zusätzlich per Email in max. Auflösung als JPEG ohne Logo zugesandt.


Was soll das Modell den bitte mit drei gleichen Bildern? Hälst du dich wirklich für so gut als Fotograf und / oder Bildbearbeiter das ein Modell gleich drei mal das selbe Bild haben muß ? Und da bei einem Shooting ja gern mal 100 bis 500 Bilder entstehen kommt da einiges an Bildern zusammen.

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Sämtliche von Klaus Hörberg per Email an (Ihr Name) gesendeten Bilder darf (Ihr Name) zu den in diesem Vertrag geregelten Bedingungen ohne weitere Rücksprache veröffentlichen. Vor einer Einsendung eines Bildes zu einem Wettbewerb ist Klaus Hörberg zu informieren um einer Doppeleinsendung des selben Bildes vorzubeugen.


Bilder die der Fotograf und das Model nutzen kannst du ein Wettbewerb eh vergessen.

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Sollte (Ihr Name) ebenfalls Bilder bearbeiten, von Dritten bearbeiten lassen oder unbearbeitet veröffentlichen wollen, so sind diese Bilder per Email in einer Größe von 100-130 kb mit einer max. Kantenlänge von 1000 Pix an Klaus Hörberg zu schicken. Dieser hat 24 Stunden Zeit, die Veröffentlichung zu untersagen. Geht keine Nachricht von Klaus Hörberg ein, gelten die Veröffentlichungen als genehmigt.

Netter Versuch. Nur leider völlig Sinnlos. Den die Bilder die von Dritten bearbeitet wurden und von Klaus Hörberg nicht freigegeben werden, können immer noch vom Bildbearbeiter veröffentlicht werden. Und das sogar schon vor ablauf der 24 Std Bedenkzeit.

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Auf Wunsch erhält Klaus Hörberg die Bilder zusätzlich per Email in max. Auflösung als JPEG ohne Logo zugesandt.

Sicher wenn Du bereit bist das Honorar für die Bildbearbeitung zu zahlen. Ansonsten könnt ihr euch die unbearbeiteten Bilder gern per mail um die Ohren hauen.

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Bei jeder Veröffentlichung ist auf Klaus Hörberg als Photograph hinzuweisen. Sollte ein Bild veröffentlicht werden, das nicht von Klaus Hörberg bearbeitet wurde, so ist entweder der Name des Bearbeiters oder der Zusatz "unbearbeitet" hinzuzufügen.

Und wenn das Bild von Klaus Hörberg bearbeitet wurde?

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Auf (Ihr Name) wird bei Veröffentlichungen mit vollem Namen, Künstlernamen, Link zur Sedcard oder garnicht hingewiesen. (Bitte dieses hier selbst entsprechend formulieren).

Das erinnert mich an die Bauern weisheit " Kräht der Hahn aus dem Mist, ändert sich das wetter, oder es bleibt wie es ist."
Entweder wird der Name immer genannt, oder es liegt eh im Ermessen des Fotografen. Nur genau das sollte man in den Vertrag genau schreiben.

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Die Bilder dürfen von beiden Seiten zur Eigenwerbung, ausdrücklich auch für Werbung für eine kommerzielle Tätigkeit als Model, Photograph, Bildbearbeiter, Bodypainter oder Visagist, im Internet, auf Printmedien (auch Flyer und Plakate), für Wettbewerbe und Ausstellungen veröffentlicht werden

Und was ist mit dem Erlös ( nicht Gewinn ) ?

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Es dürfen keine Bilder in Zusammenhang mit Pornographie, politischer Werbung oder einem Verstoß gegen geltendes Recht veröffentlicht werden.

Und wer bestimmt die Grenze zwischen Pornografie und Kunst?

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Falls ein Bild bei einem Wettbewerb einen Preis erringt wird der Gewinn bei Ebay versteigert und der Erlös zugleich in gleichen Teilen aufgeteilt.
Falls dies nicht möglich ist darf der Wettbewerbseinsender den Gewinn ganz behalten.

Wenn der Fotograf also z.B. eine Kamera im Wert von 30.000 Euro gewinnt, muß er diese bei eBay ( nicht etwa auf Seiten auf denen man den Wert auch einschätzen kann) verkaufen und die ca 2.000 Euro teilen.
Gewinnt er aber die 30.000 Euro in bar, darf er diese behalten, weil man Geld bei eBay nicht versteigern darf.
Das ist doch mal Logik.

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Eine Verkauf der Bilder wird nicht angestrebt. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden Angebot kommen, so müssen sämtliche am Shooting beteiligten Personen einverstanden sein. Der Erlös (nicht der Gewinn!) eines eventuellen Verkaufs eines oder mehrerer Bilder wird zu gleichen Teilen unter sämtlichen am Shooting beteiligten Personen aufgeteilt.

(Ort, Datum und Unterschriften)


Und wenn sich z.B. der Bildbearbeiter nicht meldet?


Es gibt sicher einige sehr interessante Ansätze im Vertrag, nur die Umsetzung ist nicht gelungen.

Lg Bengt
Sicher... ich mache ein aufwändiges Shooting mit Visa und allem was dazu gehört und das Modell darf innerhalb sieben Tagen (theoretisch) alle Nutzungsrechte auf Null setzten. Ist schon klar. Also shootet man erst mal mit dem Risiko, das am Ende nix überbleibt wenn das Modell einen schlechten Tag hat.

Wer bitte unterschreibt sowas ?

Andreas.
Hi Onkel,

bei Deinem Posting ist mir manches nicht klar...

"Du gibst also auch die fehlbelichteten Bilder an das Model? Du löscht Bilder nicht gleich, wenn Du z.B merkst das der Blitz nicht ausgelöst hat? Und dir ist auch klar das das Model diese Bilder auch verwenden darf, OHNE das du was dagegen tun kannst? Den ein Vetorecht hast du ja nicht."

Stimmt nicht, da das Model meine Zustimmung braucht, wenn sie Bilder veröffentlichen will, die ein anderer bearbeitet hat oder die unbearbeitet sind.

"Was soll das Modell den bitte mit drei gleichen Bildern? Hälst du dich wirklich für so gut als Fotograf und / oder Bildbearbeiter das ein Modell gleich drei mal das selbe Bild haben muß ? Und da bei einem Shooting ja gern mal 100 bis 500 Bilder entstehen kommt da einiges an Bildern zusammen."

Versteh ich nicht, was da gemeint ist....


"Netter Versuch. Nur leider völlig Sinnlos. Den die Bilder die von Dritten bearbeitet wurden und von Klaus Hörberg nicht freigegeben werden, können immer noch vom Bildbearbeiter veröffentlicht werden. Und das sogar schon vor ablauf der 24 Std Bedenkzeit."

Wie kommst Du darauf? Versteh ich jetzt nicht.

"Bilder die der Fotograf und das Model nutzen kannst du ein Wettbewerb eh vergessen."

Eben, deswegen muß das ja abgestimmt werden.

"Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Auf Wunsch erhält Klaus Hörberg die Bilder zusätzlich per Email in max. Auflösung als JPEG ohne Logo zugesandt.


Sicher wenn Du bereit bist das Honorar für die Bildbearbeitung zu zahlen. Ansonsten könnt ihr euch die unbearbeiteten Bilder gern per mail um die Ohren hauen."

Ok, aber dann darf der halt nix veröffentlichen von den Bearbeitungen meiner Bilder.

"Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Auf (Ihr Name) wird bei Veröffentlichungen mit vollem Namen, Künstlernamen, Link zur Sedcard oder garnicht hingewiesen. (Bitte dieses hier selbst entsprechend formulieren).


Das erinnert mich an die Bauern weisheit " Kräht der Hahn aus dem Mist, ändert sich das wetter, oder es bleibt wie es ist."
Entweder wird der Name immer genannt, oder es liegt eh im Ermessen des Fotografen. Nur genau das sollte man in den Vertrag genau schreiben."

Drum steht ja der Satz in Klammern dabei, da soll das Model das dann in den Vertrag so reinschreiben wie sie es gerne hätte. Mir persönlich kanns ja egal sein, ich muß es nur wissen.


"Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Eine Verkauf der Bilder wird nicht angestrebt. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden Angebot kommen, so müssen sämtliche am Shooting beteiligten Personen einverstanden sein. Der Erlös (nicht der Gewinn!) eines eventuellen Verkaufs eines oder mehrerer Bilder wird zu gleichen Teilen unter sämtlichen am Shooting beteiligten Personen aufgeteilt.

(Ort, Datum und Unterschriften)


Und wenn sich z.B. der Bildbearbeiter nicht meldet? "

Hm, die Kontaktdaten werden wir dann ja haben, und der wird sich schon zurückmelden, wenn er erfährt, daß es Kohle gibt.


"Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Die Bilder dürfen von beiden Seiten zur Eigenwerbung, ausdrücklich auch für Werbung für eine kommerzielle Tätigkeit als Model, Photograph, Bildbearbeiter, Bodypainter oder Visagist, im Internet, auf Printmedien (auch Flyer und Plakate), für Wettbewerbe und Ausstellungen veröffentlicht werden


Und was ist mit dem Erlös ( nicht Gewinn ) ?"

hier muß ich das noch ändern in : .....für Werbung für eine kommerzielle Tätigkeit einerder am Shooting beteiligten Person als Model,.....

Ich versteh aber trotzdem nicht, was Du hier meinst.


MlG, Klaus
ich würde noch 2 seiten mehr an Klauseln in den Vertrag reinschreiben :-)

Im ernst ich finde ihn viel zu lang

Im Grunde muss man ja nur die Nutzungsrechte klären und das kann man in einem Satz machen.

LG aus Trier
[gone] User_22694
22.03.2009
Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag

(Ihr Name) hat nach dem Shooting 7 Tage Zeit, Klaus Hörberg per Email mitzuteilen, welche Bilder nicht veröffentlicht werden dürfen.
halten.


Wenn mir ein Model einen Vertrag mit diesem Passus zuschicken würde, wäre meine Antwort eine pn mit 2 Worten: Vergiss es!

Bei einem TFP-Shooting, das innerhalb der vorher besprochenen Aufnahmebereiche stattgefunden hat, hat meiner Auffassung jeder Partner das Recht, sich die Bilder auszusuchen, die gefallen.

Dass man sich während des Shootings die gemeinsam gemachten Bilder anschaut und bei Bedarf Verbesserungen vornimmt, ist für mich selbstverständlich.

Genauso selbstverständlich ist es für mich, nach dem Shooting die verwackelten, unscharfen, über- oder unterbelichteten Bilder zu löschen, bevor man dem Model die Vorauswahl zuschickt.

Arbeite mit Modellen zusammen, die Vertrauen in Deine Knipserei haben, dann kannst Du Dir langwierige "Bildergenehmigungsverfahren" sparen.
Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Hi Onkel,

bei Deinem Posting ist mir manches nicht klar...

"Du gibst also auch die fehlbelichteten Bilder an das Model? Du löscht Bilder nicht gleich, wenn Du z.B merkst das der Blitz nicht ausgelöst hat? Und dir ist auch klar das das Model diese Bilder auch verwenden darf, OHNE das du was dagegen tun kannst? Den ein Vetorecht hast du ja nicht."

Stimmt nicht, da das Model meine Zustimmung braucht, wenn sie Bilder veröffentlichen will, die ein anderer bearbeitet hat oder die unbearbeitet sind.


Na und? Aber der jenige der die Bilder bearbeitet darf diese Bilder nutzen, da in dem Fall nur der Vertrag zwischen Model und Bildbearbeiter greift. Du hast aber mit dem Bildbearbeiter keinen Vertrag. Also werden die Bilder ohne deine Zustimmung veröffentlicht.

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
"Was soll das Modell den bitte mit drei gleichen Bildern? Hälst du dich wirklich für so gut als Fotograf und / oder Bildbearbeiter das ein Modell gleich drei mal das selbe Bild haben muß ? Und da bei einem Shooting ja gern mal 100 bis 500 Bilder entstehen kommt da einiges an Bildern zusammen."

Versteh ich nicht, was da gemeint ist....

Du gibst dem Modell alle Bilder vom Shooting ( erstes Bild )
Du gibst dem Modell das Bild bearbeitet ( zweites Bild )
Du gibst dem Model das Bild in orginal Größe als JPG ( drittes Bild )

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
"Netter Versuch. Nur leider völlig Sinnlos. Den die Bilder die von Dritten bearbeitet wurden und von Klaus Hörberg nicht freigegeben werden, können immer noch vom Bildbearbeiter veröffentlicht werden. Und das sogar schon vor ablauf der 24 Std Bedenkzeit."

Wie kommst Du darauf? Versteh ich jetzt nicht.

Wie möchtest du den das verhindern?
Der Vertrag den du mit deinem Modell abschließt ist eure Sache. Der Bildbearbeiter ist nicht daran gebunden, da er diesem nicht zugestimmt hat. Und du hast wohl in den meisten Fällen keinen extra Vertrag mit dem Bearbeiter.

Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
"Bilder die der Fotograf und das Model nutzen kannst du ein Wettbewerb eh vergessen."

Eben, deswegen muß das ja abgestimmt werden.

In deinem Vertag steht nur das das Modell dir sagen soll ( muß ) wenn es ein Bild zu einem Wettbewerb einreicht. Nur das ist in meinen Augen nur die Spitze des Problems. Den auch wenn das Modell das Bild nicht für ein Wettbewerb einreicht, sondern nur im Netz veröffentlicht bei der MK, FC, u.a. usw. kannst du das Bild für ein Wettbewerb oft vergessen.


"Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Auf Wunsch erhält Klaus Hörberg die Bilder zusätzlich per Email in max. Auflösung als JPEG ohne Logo zugesandt.


Sicher wenn Du bereit bist das Honorar für die Bildbearbeitung zu zahlen. Ansonsten könnt ihr euch die unbearbeiteten Bilder gern per mail um die Ohren hauen."

Ok, aber dann darf der halt nix veröffentlichen von den Bearbeitungen meiner Bilder.
[/quote]
Das ist allein die Entscheidung des Modells ( zum jetzigen Stand )

"Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Auf (Ihr Name) wird bei Veröffentlichungen mit vollem Namen, Künstlernamen, Link zur Sedcard oder garnicht hingewiesen. (Bitte dieses hier selbst entsprechend formulieren).


Das erinnert mich an die Bauern weisheit " Kräht der Hahn aus dem Mist, ändert sich das wetter, oder es bleibt wie es ist."
Entweder wird der Name immer genannt, oder es liegt eh im Ermessen des Fotografen. Nur genau das sollte man in den Vertrag genau schreiben."

Drum steht ja der Satz in Klammern dabei, da soll das Model das dann in den Vertrag so reinschreiben wie sie es gerne hätte. Mir persönlich kanns ja egal sein, ich muß es nur wissen.
[/quote]

Bedingt richtig. Du mußt halt nur immer genau wissen welches Model was " angekreutzt hat. Den sonst könnten einige Klagen auf dich zukommen wenn du da was verwechselst.

"Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Eine Verkauf der Bilder wird nicht angestrebt. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden Angebot kommen, so müssen sämtliche am Shooting beteiligten Personen einverstanden sein. Der Erlös (nicht der Gewinn!) eines eventuellen Verkaufs eines oder mehrerer Bilder wird zu gleichen Teilen unter sämtlichen am Shooting beteiligten Personen aufgeteilt.

(Ort, Datum und Unterschriften)


Und wenn sich z.B. der Bildbearbeiter nicht meldet? "

Hm, die Kontaktdaten werden wir dann ja haben, und der wird sich schon zurückmelden, wenn er erfährt, daß es Kohle gibt.
[/quote]

wer ist " Wir" ? Du hast mit dem Bildbearbeiter überhaupt nichts zutun.
Also wenn dann hat das Model die Daten, und müßte sich kümmern.

"Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Die Bilder dürfen von beiden Seiten zur Eigenwerbung, ausdrücklich auch für Werbung für eine kommerzielle Tätigkeit als Model, Photograph, Bildbearbeiter, Bodypainter oder Visagist, im Internet, auf Printmedien (auch Flyer und Plakate), für Wettbewerbe und Ausstellungen veröffentlicht werden


Und was ist mit dem Erlös ( nicht Gewinn ) ?"

hier muß ich das noch ändern in : .....für Werbung für eine kommerzielle Tätigkeit einerder am Shooting beteiligten Person als Model,.....

Ich versteh aber trotzdem nicht, was Du hier meinst.


MlG, Klaus

[/quote]

Der Gewinn bei einem Wettbewerb muß geteilt werden ( Warum auch immer )

Was ist mit dem Geld was z.B. das Modell bei einem Shooting bekommt, was auf Grund der Bilder zustande kommt?


Lg Bengt
[gone] User_22694
22.03.2009
Original von ChristophGerlach
Das Durchdrücken des Auslösers alleine sichert dem Fotografen keine Urheberrechte.
.


Stimmt das so?

"Nach § 7 UrhG ist Urheber eines Werkes dessen Schöpfer. In der Regel ist dies der Fotograf. Er ist derjenige, der für die gestalterischen und technischen Umstände verantwortlich ist. Auch wenn das Werk im Auftrag des Bestellers geschaffen worden ist, ist der Schöpfer des Werkes der Urheber, nicht der Auftraggeber. Diesem stehen keine Rechte zu, außer ihm werden Nutzungsrechte (§§ 31 ff. UrhG) eingeräumt."

Quelle:

Urheberrecht

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