Neuer TFCD-Vertrag 84

31.03.2009
Du gibst Dir aber auch echt Mühe Dinge falsch zu verstehen, wobei ich in diesem
Fall sogar Verständnis dafür habe. Der Teilsatz ist so zu lesen:

soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig (hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte) Vorlage verwendet wird.

(beachte die Klammern)

Das offensichtlich rechtswidrig ist zwingend und bezieht sich auf die beiden Varianten
hergestellt und öffentlich zugänglich gemacht.

Dein ausgestelltes Bild ist keine offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage.
01.04.2009
Original von Fotofuxx
Die Bilder auf meiner Sedcard sind sowohl rechtmässig hergestellt als auch
veröffentlicht. Von daher kann ich gegen jemanden, der sich die Bilder
privat kopiert nichts machen.

Richtig. Und ich hoffe, daß nicht irgendwer das Gegenteil behauptet.

Die daraus entstandene Bearbeitung aber darf man selbstverständlich nicht veröffentlichen. Und das ist doch der entscheidende Punkt. Oder ist mir da was entgangen?
01.04.2009
Original von S. Eckhardt
[quote]Original von Fotofuxx
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.


Sorry, aber da bestätigt doch meine Rechtsauffassung:
Ein im Internet durch mich ausgestelltes Bild ist eine "öffentlich zugänglich gemachte Vorlage". Das hat die gleiche Konsequenz wie bei einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten": keine Vervielfältigung![/quote]
Nein.

Ein im Internet durch Dich ausgestelltes Bild ist eine nicht rechtswidrig hergestellte öffentlich gemachte Vorlage. Die darf zu "ausschließlich privaten Zwecken" jeder vervielfältigen. Das tut er in dem Moment, wo er sie auf seinem Rechner lokal abspeichert, und das darf er.

Damit kann er anschließend rumspielen soviel er will - nur das Ergebnis dieser Spielereien darf er nicht veröffentlichen.

Und: er darf auch ohne Rumspielereien seine Privatkopie nicht veröffentlichen.

Mit einem Wort: veröffentlichen darf er gar nicht. (Jedenfalls nicht ohne Erlaubnis.)

Was er veröffentlichen kann: ein eigenes Werk, das in "freier Benutzung" eines fremden Werkes entstanden ist. (§24 UrhG)

Das darf er, sollte allerdings wissen, daß die Anforderungen an diese "freie Benutzung" sehr, sehr hoch sind.
01.04.2009
Original von TomRohwer
[quote]Original von Fotofuxx
Die Bilder auf meiner Sedcard sind sowohl rechtmässig hergestellt als auch
veröffentlicht. Von daher kann ich gegen jemanden, der sich die Bilder
privat kopiert nichts machen.

Richtig. Und ich hoffe, daß nicht irgendwer das Gegenteil behauptet.

Die daraus entstandene Bearbeitung aber darf man selbstverständlich nicht veröffentlichen. Und das ist doch der entscheidende Punkt. Oder ist mir da was entgangen?[/quote]

So ist es, das war der Ausgangspunkt in diesem Thread.

Aber wie es bei Diskussionen so üblich ist, entwickeln sich diese manchmal weiter.
Wenn es dann phantasievolle, rechtliche Interpretationen des Urheberrechts
zu lesen gibt, dann fühle ich mich manchmal genötigt, diese richtigzustellen.

Vielleicht geht es Dir ja auch manchmal so ...

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