Neuer TFCD-Vertrag 84

22.03.2009
Original von Ricardo Samuel
[quote]Original von ChristophGerlach
Das Durchdrücken des Auslösers alleine sichert dem Fotografen keine Urheberrechte.

Stimmt das so?[/quote]
Ja, stimmt wirklich so. Das sagt auch der Gesetzestext: Der Urheber ist der Schöpfer eines Werkes. Wenn eine andere Person für "die gestalterischen und technischen Umstände verantwortlich ist" - und das kann man sich schon gut vorstellen - dann ist nicht die technisch auslösende Person Urheber. Das wäre auch absurd: Kamera auf's Stativ, alles eingerichtet und am Ende dem Assistenten zugerufen "hey, lös mal aus" und dann ist die ganze Arbeit für die Katz und der Assistent ist Urheber?

In der Praxis ist es für einen Fotografen i.d.R. sehr leicht zu beweisen, dass er den Auslöser gedrückt hat und für alle anderen ist es sehr schwer zu beweisen, dass diese tatsächlich das Werk erschaffen haben. Daher hat man als Fotograf vor Gericht in der Urheberfrage immer einen sehr guten Stand.

Wir können uns aber gerne darauf einigen, dass der Fotograf fast immer wesentliche Aspekte des Werkes bestimmt (z.B. Zeitpunkt der Auslösung und Bildauschnitt) und somit auch fast immer der Urheber ist. Dennoch gibt es keine Möglichkeit, dieses "fast immer" per Vertrag als "immer" auf den Fotografen zu übertragen. Bei dem konkreten Vertrag in diesem Thread kommt erschwerend dazu, dass Fotograf mit genau einer realen Person gleichgesetzt wird und dieser sollte dann per Vorschlag aus dem Publikum die alleinigen Urheberrechte zugeschrieben werden völlig unabhängig davon was beim Shooting so läuft.

Edit: Eine rechtsanwaltliche Aussage zur Urheberrecht habe ich gerade zufällig im DSLR-Forum gelesen. Dieser gibt dort zu bedenken, dass auch die Darstellung des Motives selbst urheberrechtlich geschützt sein kann, da Kunst. Auch die dargestellten Personen können daher (Mit-)Urheber sein. --> zum Beitrag. Das bestätigt meine Rechtsauffassung, dass ein Shooting-Vertrag das Urheberrecht nicht pauschal dem Fotografen zuschreiben kann.
22.03.2009
Ganz ehrlich: Es fehlt das wichtigste, nämlich die Salvatoresche Klausel. Der Vertrag wird insgesamt ungültig, wenn nur eine Klausel ungültig ist.

Außerdem sollte das Model nur das Recht bekommen EINZELNE Bilder zu wiederrufen, nicht alle!

LG,
Frank
22.03.2009
Und mir wurde einmal gesagt, dass die Salvatorische Klausel nur bei Vollkaufleuten relevant ist. Die wichtigste Klausel wäre das sowieso nicht.


Original von Frank Becker
Ganz ehrlich: Es fehlt das wichtigste, nämlich die Salvatoresche Klausel. Der Vertrag wird insgesamt ungültig, wenn nur eine Klausel ungültig ist.

Außerdem sollte das Model nur das Recht bekommen EINZELNE Bilder zu wiederrufen, nicht alle!

LG,
Frank
22.03.2009
IANL ;-)
Meine Anwältin hat diese Klausel nur unbedingt mit der Begründung in meinem Vertrag unterbringen wollen, ebenso wie die Versicherung volljährig und im Vollbesitz der geistigen Kräfte zu sein :-)


Original von S. Eckhardt
Und mir wurde einmal gesagt, dass die Salvatorische Klausel nur bei Vollkaufleuten relevant ist. Die wichtigste Klausel wäre das sowieso nicht.


[quote]Original von Frank Becker
Ganz ehrlich: Es fehlt das wichtigste, nämlich die Salvatoresche Klausel. Der Vertrag wird insgesamt ungültig, wenn nur eine Klausel ungültig ist.

Außerdem sollte das Model nur das Recht bekommen EINZELNE Bilder zu wiederrufen, nicht alle!

LG,
Frank
[/quote]
22.03.2009
Habe für "verbesserungswürdig" gestimmt.

Die Sache mit "sofortiger Lieferung" ist Ansichtssache, wenn Du das willst, ok.

Die "Liste der nicht zu veröff. Bilder" - wenn sie so schlecht sind daß das Model dagegen ist daß sie veröffentlicht werden, hätten sie vielleicht gleich auf der Speicherkarte oder dem PC gelöscht werden sollen.

Es kann für Dich Nebenwirkungen haben wenn das Model die anderen zeigt ( Freunden, Familie ).

Vor allem kann es sein daß Du bilder bearbeitest und dann das Model sagt, die dürfen nicht veröff. werden, es sei dernn Du beginnst frühestens 7 tage nach dem shooting mit der bea ( was dann alles verzögert ).

Bzgl Lieferung sollte das Model vielleicht auch druckbare bearbeitete Bilder erhalten, und 150k sind nicht druckbar.

Ich lasse das Model gleich nach den Shooting auswählen, und wenn es keine Zeit hat, hat es Pech gehabt.

das Model sollte vielleicht auch ein Bild wählen können das Du bearbeitest.

Auf einer Skala von "Rohschrott liefern" versus "Fertige Produkte liefern" bist Du ziemlich nah an ersterem ( will aber damit nicht sagen, daß ich alles richtig mache ).

Natürlich ist das sinnvoll wenn Du nur so Models kriegst, tendenziell sollte man als Fotograf jedoch bestrebt sein, sich langsam in Richtung "Fertige Produkte liefern" zu bewegen.

Ein Model und Du wird kaum am selben Wettbewerb teilnehmen, denn das Model nimmt vielleicht an einem Schönheitswettbewerb teil, Du vielleicht an einem Fotowettbeweb
Hi Carl,

lieben Dank für die detailierten Anmerkungen ;-)

-hier geht es nicht nur darum, daß die Bilder schlecht sind, sondern auch um Grenzfälle z.B. bei verdecktem Akt. Es ist nicht einfach, zu formulieren, was und wie das Model bei verdecktem Akt dargestellt werden darf (auch ohne sichtbare Nippel kann das Photo "zu" erotisch sein), von daher denke ich, daß eine Liste mit Bildern, die nicht veröffentlicht werden dürfen da Klarheit schafft.

-7 Tage kann ich schon warten

- Rumzeigen, fertiges Produkt, RAW-Schrott...ich photographiere jetzt schon 35 Jahre, die meiste Zeit davon natürlich immer analog und mit einem gewissen Qualitätsanspruch. Meine Bilder sind i.d.R. alle technisch ok, Ausschuß hab ich normalerweise nur, wenn das Model grad geblinzelt hat und nachbearbeitet werden muß i.d.R. nur hinsichtlich Hautunreinheiten - was nicht heißen soll, daß man durch EBV-Manipulationen nicht noch mehr aus den Bildern raus holen kann.

-zum Ausdrucken kann das Model ja auf Wunsch ein Bild in max. Auflösung haben (btw. der Onkel hat gemeint, Sie würde 3 mal das selbe Bild bekommen, ist aber 3 mal verschieden: unbearbeitet, bearbeitet fürs Internet und auf Wunsch bearbeitet groß zum Ausdrucken).

-fertige Produkte bekommt das Model ja, 4 Bilder - wobei Dein Vorschlag, daß auch das Model ein Bild wählen kann ganz gut ist.


MlG, Klaus
23.03.2009
Warum fragst du nach konstruktiver Kritik, wenn du nichts gelten lässt? Erweckt den Eindruck von Lernresistenz.

Nimm lieber einen Standardvertrag und fertig.

Dass du dem Model dann tatsächlich sehr kulant entgegenkommst, wenn es das eine oder andere Fotos ausschließen möchte, kannst du ja selbst dann real machen, wenn du es laut Vertrag gar nicht müsstest. Gleiches gilt für die anderen Punkte: mach das einfach auf Kulanzbasis. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass ein Shooting platzen wird, weil ein Model den Standardvertrag nicht akzeptiert aber deinen Aufsatz wohl akzeptiert hätte. Der umgekehrte Fall "Wat'n'dat?" ist doch wahrscheinlicher, jedenfalls bei Models, die sich mit Verträgen auseinandersetzen.
Original von 500 C/M - immernoch a bissl krank :-(((
Hi Carl,

lieben Dank für die detailierten Anmerkungen ;-)

-hier geht es nicht nur darum, daß die Bilder schlecht sind, sondern auch um Grenzfälle z.B. bei verdecktem Akt. Es ist nicht einfach, zu formulieren, was und wie das Model bei verdecktem Akt dargestellt werden darf (auch ohne sichtbare Nippel kann das Photo "zu" erotisch sein), von daher denke ich, daß eine Liste mit Bildern, die nicht veröffentlicht werden dürfen da Klarheit schafft.

-7 Tage kann ich schon warten

- Rumzeigen, fertiges Produkt, RAW-Schrott...ich photographiere jetzt schon 35 Jahre, die meiste Zeit davon natürlich immer analog und mit einem gewissen Qualitätsanspruch. Meine Bilder sind i.d.R. alle technisch ok, Ausschuß hab ich normalerweise nur, wenn das Model grad geblinzelt hat und nachbearbeitet werden muß i.d.R. nur hinsichtlich Hautunreinheiten - was nicht heißen soll, daß man durch EBV-Manipulationen nicht noch mehr aus den Bildern raus holen kann.

-zum Ausdrucken kann das Model ja auf Wunsch ein Bild in max. Auflösung haben (btw. der Onkel hat gemeint, Sie würde 3 mal das selbe Bild bekommen, ist aber 3 mal verschieden: unbearbeitet, bearbeitet fürs Internet und auf Wunsch bearbeitet groß zum Ausdrucken).

-fertige Produkte bekommt das Model ja, 4 Bilder - wobei Dein Vorschlag, daß auch das Model ein Bild wählen kann ganz gut ist.


MlG, Klaus


Das Du fotografieren kannst, sieht man ja auf deinen Bildern.
Trotzdem ist es dreimal das gleiche Bild, es ändert sich nur die Qualität.
[gone] User_22694
23.03.2009
Original von ChristophGerlach

Edit: Eine rechtsanwaltliche Aussage zur Urheberrecht habe ich gerade zufällig im DSLR-Forum gelesen. Dieser gibt dort zu bedenken, dass auch die Darstellung des Motives selbst urheberrechtlich geschützt sein kann, da Kunst. Auch die dargestellten Personen können daher (Mit-)Urheber sein. --> zum Beitrag. Das bestätigt meine Rechtsauffassung, dass ein Shooting-Vertrag das Urheberrecht nicht pauschal dem Fotografen zuschreiben kann.


In dem von Dir hier verlinkten DSLR-Beitrag steht:

"Wenn ich ein Foto von Künstlern mache, kann es durchaus sein, dass diese durch die tänzerische Darstellung selbst auch Urheber an den dargestellten Figuren und dem ästhetischen Eindruck waren.."

Aber warum macht das den Künstler zum Miturheber der Bilder? "Urheber an den dargestellten Figuren" wäre für mich vergleichbar mit den Problemen, die man u.U. bekommt, wenn man zum Beispiel ein schickes Bild einer Coca-Cola Dose kommerziell verwertet. Fotograf ist hier Urheber des Bildes, aber die Dose ist durch Copyright geschützt; das macht aber die Coca-Cola Company nicht zum Miturheber des Bildes.

Im Gesetz zur "Miturheberschaft" steht:

...siehe Quelle...

Quelle:

Miturheberschaft

Könnten sich Modelle, Retuscheure, und Visagisten nicht auf diesen Paragrafen berufen und Miturheberschaft einfordern?

Gibt es zu diesen Themen ein paar einschlägige Präzedenzfälle, die man nachlesen kann?
23.03.2009
@ 500 C/M - immernoch a bissl krank :-(((

mal eine ganz simple Frage, was bezweckst du denn mit diesem Thread?
Für mich erschließt sich der Sinn dieses Threads immer noch nicht??
Willst du dir hier von der Allgemeinheit einen Vertrag basteln lassen oder willst du für die Allgemeinheit hier einen Standardvertrag etablieren?

Bitte mal um Aufklärung.
Original von Camera Obscura
@ 500 C/M - immernoch a bissl krank :-(((

mal eine ganz simple Frage, was bezweckst du denn mit diesem Thread?
Für mich erschließt sich der Sinn dieses Threads immer noch nicht??
Willst du dir hier von der Allgemeinheit einen Vertrag basteln lassen oder willst du für die Allgemeinheit hier einen Standardvertrag etablieren?

Bitte mal um Aufklärung.



Hi,

ganz einfach : ich will schaun, was ich an meinem Vertrag noch besser machen kann. Einige Posts sind da sehr konstruktiv, z.B. daß mehr Struktur hineingehört, daß ich die "Salvatorische Klausel" vergessen habe etc. . Daß ich nicht alles übernehmen möchte, was mir geraten wird ist eigentlich auch klar und sollte für Dich darauf hindeuten, daß ich eben keinen allgemeingültigen Standartvertrag anstrebe.

MlG, Klaus
23.03.2009
OK - Danke für die Information.
Als Model würde ich mich aber schlichtweg weigern solche Mammutverträge zu unterschreiben.

Ich behaupte jetzt mal, dass 90% der Models sich nicht darüber im Klaren sind was diese Mammutvertäge in letzter Konsequenz wirklich beinhalten.

Man kann bei einem TfP-Shooting nicht jede noch so kleine Kleinigkeit vertraglich regeln und man kann auch nicht jede Unwägbarkeit vertraglich erfassen. Bei einem Vertrag, der alles bis ins Kleinste regelt, blickt niemand mehr wirklich durch.

Ich finde es ja immer lustig wenn wieder mal einen Jammertread nit den sattsam bekannten Themen (z.B. Bilder wurden dem Model nicht ausgehändigt, Model ist nicht erschienen, Streit über die Art der Aufnahmen etc etc.) aufgemacht wird und prompt die Standardantworten kommen: Ja hättest du vorher eine Shootingvereinbarung gemacht, hättest du das im Vertrag festgehalten, hättest du eine Konventionalstrafe vereinbart, hättest du .... hättest du .....dann wäre.......
Dabei sind sich die Schreiber nie darüber im Klaren, dass "hättest " und " wäre" der Konjunktiv, also die Möglichkeitsform ist. Es hätte dann so oder auch ganz anders kommen können.

Was tun, wenn sich das Model weigert, einen derart unübersichtlichen Vertrag zu unterschreiben und statt dessen sagt: entweder du unterschreibst meinen einfachen Vertrag oder wir vergessen es?

Was tun wenn jemand vorher keine Shootingvereinbarung annimmt sondern erst nach dem Shooting?

Was tun wenn jemand sagt ich schreibe grundsätzlich keine Shootingbewertung?

Wenn ich die Forumsbeiträge der letzen Tage so verfolge komme ich langsam zu dem Entschluß, dass ich sehr wahrscheinlich in Zukunft grundsätzlich keine MK-Shootingvereinbarung mehr mache und auch keine Shooting-Bewertungen mehr schreiben werde.

Den ganzen Bürokratismus und die ganzen Pseudo-Juristerei die hier in letzter Zeit langsam aufgebaut wird, muss ich wirklich nicht haben.

Was bringen denn hochkomplizierte Verträge, die letztendlich in der Schublade verschwinden und da vermodern?

Ich glaube kaum, dass sich hier viele finden, die dann jede noch so kleine Vertragsverletzung wirklich anmahnen bzw einklagen. Die meisten schreien zwar lauthals in den Diskussionsforen rum aber letztendlich steckt nichts dahinter als heisse Luft.

Wie schon gesagt: Als Model würde ich jedem was husten , der mir einen komplizierten Vertrag mit Klauseln vorlegt, die ich nicht verstehe.

Mein Tipp und meine Erfahrung:

Mach einen ganz einfachen und übersichtlichen Vertrag und behandle die Models anständig und mach vernünftige Bilder. Geh auch auf die Wünsche es Models ein, dann hast du mit den Models keine Probleme und sie kommen gern wieder zu dir bzw empfehlen dich weiter.
So einfach kann das Leben sein.
Original von Camera Obscura
OK - Danke für die Information.
Als Model würde ich mich aber schlichtweg weigern solche Mammutverträge zu unterschreiben.

Ich behaupte jetzt mal, dass 90% der Models sich nicht darüber im Klaren sind was diese Mammutvertäge in letzter Konsequenz wirklich beinhalten.

Man kann bei einem TfP-Shooting nicht jede noch so kleine Kleinigkeit vertraglich regeln und man kann auch nicht jede Unwägbarkeit vertraglich erfassen. Bei einem Vertrag, der alles bis ins Kleinste regelt, blickt niemand mehr wirklich durch.

Ich finde es ja immer lustig wenn wieder mal einen Jammertread nit den sattsam bekannten Themen (z.B. Bilder wurden dem Model nicht ausgehändigt, Model ist nicht erschienen, Streit über die Art der Aufnahmen etc etc.) aufgemacht wird und prompt die Standardantworten kommen: Ja hättest du vorher eine Shootingvereinbarung gemacht, hättest du das im Vertrag festgehalten, hättest du eine Konventionalstrafe vereinbart, hättest du .... hättest du .....dann wäre.......
Dabei sind sich die Schreiber nie darüber im Klaren, dass "hättest " und " wäre" der Konjunktiv, also die Möglichkeitsform ist. Es hätte dann so oder auch ganz anders kommen können.

Was tun, wenn sich das Model weigert, einen derart unübersichtlichen Vertrag zu unterschreiben und statt dessen sagt: entweder du unterschreibst meinen einfachen Vertrag oder wir vergessen es?

.


Natürlich kann man in einem Vertrag nicht alles bis ins kleinste festhalten und regeln. Das weiss jeder und das weiss auch 500 C/M.
Aber die von dir hier angesprochenen Punkte wie das aushändigen von Bildern oder auch die Art der Aufnahmen gehören in jeden seriösen Vertrag.

Shootingvereinbarungen nehme ich grundsätzlich erst nach dem Shooting an, weil ich keine Lust auf Karteileichen habe.


Aber das 500 C/M völlig Beratungsresident ist sieht man ja schon daran das 63 % der Leute sagen der Vertrag ist " Schrott ", und er dies nur auf die Struktur bezieht und nicht auf den Inhalt. Aber man kann nur jedem Modell raten diesen Vertrag zu unterschreiben, den das Modell kann mit den Bildern machen was es will. Also Mädels Shooting machen Bilder kassieren und die Nutzung durch den Fotografen untersagen. Dann noch schnell einen guten Bildbearbeiter gesucht uns schon habt ihr schöne exklusiv Bilder.
Lg Bengt
Original von Onkel1887
[quote]Original von Camera Obscura
OK - Danke für die Information.
Als Model würde ich mich aber schlichtweg weigern solche Mammutverträge zu unterschreiben.

Ich behaupte jetzt mal, dass 90% der Models sich nicht darüber im Klaren sind was diese Mammutvertäge in letzter Konsequenz wirklich beinhalten.

Man kann bei einem TfP-Shooting nicht jede noch so kleine Kleinigkeit vertraglich regeln und man kann auch nicht jede Unwägbarkeit vertraglich erfassen. Bei einem Vertrag, der alles bis ins Kleinste regelt, blickt niemand mehr wirklich durch.

Ich finde es ja immer lustig wenn wieder mal einen Jammertread nit den sattsam bekannten Themen (z.B. Bilder wurden dem Model nicht ausgehändigt, Model ist nicht erschienen, Streit über die Art der Aufnahmen etc etc.) aufgemacht wird und prompt die Standardantworten kommen: Ja hättest du vorher eine Shootingvereinbarung gemacht, hättest du das im Vertrag festgehalten, hättest du eine Konventionalstrafe vereinbart, hättest du .... hättest du .....dann wäre.......
Dabei sind sich die Schreiber nie darüber im Klaren, dass "hättest " und " wäre" der Konjunktiv, also die Möglichkeitsform ist. Es hätte dann so oder auch ganz anders kommen können.

Was tun, wenn sich das Model weigert, einen derart unübersichtlichen Vertrag zu unterschreiben und statt dessen sagt: entweder du unterschreibst meinen einfachen Vertrag oder wir vergessen es?

.


Natürlich kann man in einem Vertrag nicht alles bis ins kleinste festhalten und regeln. Das weiss jeder und das weiss auch 500 C/M.
Aber die von dir hier angesprochenen Punkte wie das aushändigen von Bildern oder auch die Art der Aufnahmen gehören in jeden seriösen Vertrag.

Shootingvereinbarungen nehme ich grundsätzlich erst nach dem Shooting an, weil ich keine Lust auf Karteileichen habe.


Aber das 500 C/M völlig Beratungsresident ist sieht man ja schon daran das 63 % der Leute sagen der Vertrag ist " Schrott ", und er dies nur auf die Struktur bezieht und nicht auf den Inhalt. Aber man kann nur jedem Modell raten diesen Vertrag zu unterschreiben, den das Modell kann mit den Bildern machen was es will. Also Mädels Shooting machen Bilder kassieren und die Nutzung durch den Fotografen untersagen. Dann noch schnell einen guten Bildbearbeiter gesucht uns schon habt ihr schöne exklusiv Bilder.
Lg Bengt[/quote]

Hi,

jetzt glaub ich langsam auch, daß der Vertrag zu kompliziert ist...gerade dieser Abschnitt:

"Sollte (Ihr Name) ebenfalls Bilder bearbeiten, von Dritten bearbeiten lassen oder unbearbeitet veröffentlichen wollen, so sind diese Bilder per Email in einer Größe von 100-130 kb mit einer max. Kantenlänge von 1000 Pix an Klaus Hörberg zu schicken. Dieser hat 24 Stunden Zeit, die Veröffentlichung zu untersagen. Geht keine Nachricht von Klaus Hörberg ein, gelten die Veröffentlichungen als genehmigt. Auf Wunsch erhält Klaus Hörberg die Bilder zusätzlich per Email in max. Auflösung als JPEG ohne Logo zugesandt. "

scheint nicht verstanden zu werden. Darin schreib ich doch, daß ich jede Veröffentlichung von fremd- bzw. unbearbeiteten Bildern untersagen kann. Und die von mir bearbeiteten Bilder, die das Model dann ohne Rücksprache verwenden kann, bekommt das Model ja erst nach Ablauf der 7 Tage, während der sie auswählen kann. Ist das jetzt wirklich so unverständlich?

MlG, Klaus
24.03.2009
Eigentlich habe ich nur Kleinigkeiten:

Ich würde nicht dauernd die namen wiederverwenden.
(Ihr Name), dein Name.

Es reicht einmal gesammelt Fotografendaten und Modeldaten anzuschreiben und dann nur noch das Model, der fotograf im Vertrag verwenden.


Zusätzlich würde ich nach dem shooting zuerst aussortieren (Belichtungsreihen, unscharfe Bilder, ...) und dann eine Übersicht mit etwas grösseren Thumbnails erstellen und die aussenden.
(hält email grösse klein, und es wird nicht mehr benötigt)

Dann CD/DVD erstellen mit den bearbeiteten Bilder (und je nach Vorliebe des Fotografen mit Originalen, RAW, komprimierten JPEGs)

Oder eben geschützten Download anbieten.

lg
Jürgen
24.03.2009
Original von ChristophGerlach
[quote]Original von Uncle Bob
Ergänzend könnte man noch aufnehmen:

"Das Urheberrecht an den Bildern liegt beim Fotografen."

Eine solche Klausel ist meines Wissens nach unwirksam, da das Urheberrecht nicht abtretbar ist. [/quote]
Sie ist nicht unwirksam, sie ist überflüssig - weil sie etwas vertraglich festschreibt, was ohnehin gesetzlich so geregelt ist und vertraglich auch nicht geändert werden kann.

Es handelt sich bei der Formulierung oben daher um eine Feststellung, die mal zutrifft und mal nicht, je nachdem wie das Foto entsteht. Das Durchdrücken des Auslösers alleine sichert dem Fotografen keine Urheberrechte.

Meistens schon...;-)

Richtig ist: "Fotograf" und damit Urheber ist nicht immer der, der auf den Auslöser drückt. Das kann der Fotograf, nachdem er das Bild eingerichtet hat, auch den Assi machen lassen - da bleibt der Fotograf dann trotzdem Urheber.
Original von 500 C/M - immernoch a bissl krank :-(((
[quote]Original von Onkel1887
[quote]Original von Camera Obscura
OK - Danke für die Information.
Als Model würde ich mich aber schlichtweg weigern solche Mammutverträge zu unterschreiben.

Ich behaupte jetzt mal, dass 90% der Models sich nicht darüber im Klaren sind was diese Mammutvertäge in letzter Konsequenz wirklich beinhalten.

Man kann bei einem TfP-Shooting nicht jede noch so kleine Kleinigkeit vertraglich regeln und man kann auch nicht jede Unwägbarkeit vertraglich erfassen. Bei einem Vertrag, der alles bis ins Kleinste regelt, blickt niemand mehr wirklich durch.

Ich finde es ja immer lustig wenn wieder mal einen Jammertread nit den sattsam bekannten Themen (z.B. Bilder wurden dem Model nicht ausgehändigt, Model ist nicht erschienen, Streit über die Art der Aufnahmen etc etc.) aufgemacht wird und prompt die Standardantworten kommen: Ja hättest du vorher eine Shootingvereinbarung gemacht, hättest du das im Vertrag festgehalten, hättest du eine Konventionalstrafe vereinbart, hättest du .... hättest du .....dann wäre.......
Dabei sind sich die Schreiber nie darüber im Klaren, dass "hättest " und " wäre" der Konjunktiv, also die Möglichkeitsform ist. Es hätte dann so oder auch ganz anders kommen können.

Was tun, wenn sich das Model weigert, einen derart unübersichtlichen Vertrag zu unterschreiben und statt dessen sagt: entweder du unterschreibst meinen einfachen Vertrag oder wir vergessen es?

.


Natürlich kann man in einem Vertrag nicht alles bis ins kleinste festhalten und regeln. Das weiss jeder und das weiss auch 500 C/M.
Aber die von dir hier angesprochenen Punkte wie das aushändigen von Bildern oder auch die Art der Aufnahmen gehören in jeden seriösen Vertrag.

Shootingvereinbarungen nehme ich grundsätzlich erst nach dem Shooting an, weil ich keine Lust auf Karteileichen habe.


Aber das 500 C/M völlig Beratungsresident ist sieht man ja schon daran das 63 % der Leute sagen der Vertrag ist " Schrott ", und er dies nur auf die Struktur bezieht und nicht auf den Inhalt. Aber man kann nur jedem Modell raten diesen Vertrag zu unterschreiben, den das Modell kann mit den Bildern machen was es will. Also Mädels Shooting machen Bilder kassieren und die Nutzung durch den Fotografen untersagen. Dann noch schnell einen guten Bildbearbeiter gesucht uns schon habt ihr schöne exklusiv Bilder.
Lg Bengt[/quote]

Hi,

jetzt glaub ich langsam auch, daß der Vertrag zu kompliziert ist...gerade dieser Abschnitt:

"Sollte (Ihr Name) ebenfalls Bilder bearbeiten, von Dritten bearbeiten lassen oder unbearbeitet veröffentlichen wollen, so sind diese Bilder per Email in einer Größe von 100-130 kb mit einer max. Kantenlänge von 1000 Pix an Klaus Hörberg zu schicken. Dieser hat 24 Stunden Zeit, die Veröffentlichung zu untersagen. Geht keine Nachricht von Klaus Hörberg ein, gelten die Veröffentlichungen als genehmigt. Auf Wunsch erhält Klaus Hörberg die Bilder zusätzlich per Email in max. Auflösung als JPEG ohne Logo zugesandt. "

scheint nicht verstanden zu werden. Darin schreib ich doch, daß ich jede Veröffentlichung von fremd- bzw. unbearbeiteten Bildern untersagen kann. Und die von mir bearbeiteten Bilder, die das Model dann ohne Rücksprache verwenden kann, bekommt das Model ja erst nach Ablauf der 7 Tage, während der sie auswählen kann. Ist das jetzt wirklich so unverständlich?

MlG, Klaus[/quote]

Nur das du die Veröffentlichung überhaupt nicht untersagen kannst in dem Fall. Aus welchem Grund glaubst du dort ein Mitspracherecht zuhaben?

Der Bildbearbeiter hat mit dir keinen Vertrag kann also alle Bilder die er bearbeitet auch zu 100% nutzen. Das Du die Bilder gerne vorher sehen möchtest kannst gern mit deinem Vertragspartner klären. Nur dem Bildbearbeiter kann euer Gespräch locker am Arsch vorbei gehen.


Wo ist dein Vertrag mit dem Bearbeiter der Bilder? Es geht nicht darum das das Model selber bearbeitet, sondern das sie die Bilder von dritten bearbeiten lässt.
24.03.2009
Original von Onkel1887

"Keiner der Teilnehmer bekommt für das Shooting eine finanzielle Gegeleistung, jeder trägt seine Kosten selbst. Ebenso trägt jeder selbst sein Risiko hinsichtlich von Unfällen die im Zusammenhang mit dem Shooting passieren."

Auch wenn das Modell die Bilzanlage schrottet? Wer kann ja auch wissen das diese Dinger kapput gehen wenn man sie umwirft.

Ist eine interessante Frage, ganz unabhängig vom Vertrag.

Wäre das Model beim Fotografen angestellt, dann wäre das das Problem des Fotografen - Arbeitnehmer müssen nur für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften, und für letzteres auch nur begrenzt - es ist nämlich Sache des Arbeitgebers, seine Betriebsmittel ausreichend gegen Beschädigung durch Arbeitnehmer zu versichern.

Wenn ein Gewerbetreibender einem anderen (oder einem Freiberufler) bei der Zusammenarbeit was zerdeppert, ist er natürlich im Rahmen des rechtlich üblichen haftungspflichtig.

"Unfall" ist hier übrigens eine unglückliche Formulierung - wenn das Model die Blitzanlage zerdeppert, ist das kein "Unfall", sondern ein "Sachschaden". In der Juristerei ist ein "Unfall" "ein unvermutetes, von außen auf einen Menschen rasch einwirkendes Ereignis (Unfallereignis), das zu einer Verletzung, einer Gesundheitsschädigung oder zum Tod führt. Unfälle sind für den Betroffenen unvorhersehbar und unfreiwillig."

Also z.B. ein zerdeppertes Model, aber keine zerdepperte Blitzanlage.

Models, die für Geld modeln, sollten eigentlich eine Berufshaftpflicht- bzw. Gewerbebetriebshaftpflicht-Versicherung haben. Fotografen genauso. Für Amateur-Non-Pay-Models finde ich einen Haftungsausschluß durchaus nachvollziehbar - das Risiko, durch eine schlichte Unachtsamkeit einen erheblichen Sachschaden an Fotogeräten zu verursachen, ist ja durchaus real. Da muß das Model nur mal auf den High-heels umknicken und in die Lichtanlage fallen... Wobei man da wiederum vorsichtig sein muß - wer so einen Haftungsausschluß vereinbart, wird unter Umständen Ärger mit einer Fotogeräte-Versicherung bekommen, die dann zahlen soll... Die fragt nämlich: hatte der Schaden einen Verursacher. Um den dann in Regress zu nehmen. Sollte man ggf. mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, ob man da nicht mit so einer Vertragsklausel ein erhebliches Kuddelmuddel anrichtet...


[quote]Original von 500 C/M - hat einen neuen TFCD-Vertrag
Es dürfen keine Bilder in Zusammenhang mit Pornographie, politischer Werbung oder einem Verstoß gegen geltendes Recht veröffentlicht werden.

Und wer bestimmt die Grenze zwischen Pornografie und Kunst?[/quote]
Am Rande angemerkt: "Im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen geltendes Recht" dürfen Bilder sowieso nicht veröffentlicht werden... Auch wenn das nicht im Vertrag steht.
24.03.2009
Original von S. Eckhardt
Und mir wurde einmal gesagt, dass die Salvatorische Klausel nur bei Vollkaufleuten relevant ist. Die wichtigste Klausel wäre das sowieso nicht.


[quote]Original von Frank Becker
Ganz ehrlich: Es fehlt das wichtigste, nämlich die Salvatoresche Klausel. Der Vertrag wird insgesamt ungültig, wenn nur eine Klausel ungültig ist.

Außerdem sollte das Model nur das Recht bekommen EINZELNE Bilder zu wiederrufen, nicht alle!
[/quote]
Bei einer salvatorischen Klausel sollte man sich vor allem überlegen, ob man es wirklich will, daß der Rest des Vertrages weitergilt, wenn eine Klausel unwirksam ist...

Das Extrembeispiel: ein Vertrag hat zwei Klauseln - eine sagt, daß der Fotograf die Veröffentlichungsrechte für die beim Shooting entstandenen Bilder bekommt und das Model insofern auf sein Recht am eigenen Bild verzichtet, die andere sagt, daß das Model dafür X Euro Modelhonorar bekommt. Nun ist aus irgendeinem dusseligen formaljuristischen Grund Klausel 1 unwirksam - und der Fotograf bekommt also keine Veröffentlichungsrechte. Dank der salvatorischen Klausel bleibt Klausel 2 wirksam, und das Model bekommt aber trotzdem das Honorar...
24.03.2009
Original von Frank Becker
IANL ;-)
Meine Anwältin hat diese Klausel nur unbedingt mit der Begründung in meinem Vertrag unterbringen wollen, ebenso wie die Versicherung volljährig und im Vollbesitz der geistigen Kräfte zu sein :-)

Äh... Du solltest vielleicht mal darüber nachdenken, die Anwältin zu wechseln...
[IMG]


Wenn der Vertragspartner bei der Vertragsunterzeichnung nicht voll geschäftsfähig war ("Vollbesitz der geistigen Kräfte" ist für einen Juristen eine abstruse Formulierung), dann ist der Vertrag sowieso nicht wirksam. Egal was in ihm drin steht. Und egal was der Vertragspartner versichert.

(Jedenfalls immer dann, wenn volle Geschäftsfähigkeit die Voraussetzung für die Wirksamkeit des unterzeichneten Vertrages ist, und das kann man bei einem Model-Release getrost unterstellen.)

Wäre ja auch toll - der nicht geschäftsfähige, unter Betreuung stehende, geistig schwerbehinderte Patient einer psychiatrischen Anstalt sichert im Vertrag zu, voll geschäftsfähig zu sein und kauft eine Boeing für 150 Millionen Euro. Und der Vertrag ist wirksam, weil der Käufer ja zugesichert hat, er sei geschäftsfähig...

Und dasselbe ist es mit der Volljährigkeit.

Ob das Model "zusichert", volljährig zu sein oder nicht, ist völlig wurscht. Entweder ist das Model volljährig, dann kann es ein Model-Release wirksam unterschreiben, oder das Model ist nicht volljährig - dann ist die Unterschrift unter dem Model-Release nicht das Papier wert, auf dem jenes ausgedruckt ist... (solange nicht die der Sorgeberechtigten daneben steht.)

Wäre ja auch... äh... eigentümlich, wenn zur Erreichung der Geschäftsfähigkeit die Zusicherung ausreichte, man sei volljährig.

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