Neuer TFCD-Vertrag 84

24.03.2009
Original von Onkel1887
Nur das du die Veröffentlichung überhaupt nicht untersagen kannst in dem Fall. Aus welchem Grund glaubst du dort ein Mitspracherecht zuhaben?

Der Bildbearbeiter hat mit dir keinen Vertrag kann also alle Bilder die er bearbeitet auch zu 100% nutzen. Das Du die Bilder gerne vorher sehen möchtest kannst gern mit deinem Vertragspartner klären. Nur dem Bildbearbeiter kann euer Gespräch locker am Arsch vorbei gehen.

Der Bildbearbeiter kann das Bild nur veröffentlichen, wenn er vom Urheber dazu die Erlaubnis erhalten hat.

Entweder vom Urheber selbst, oder aber von einem Dritten, wenn der Urheber diesen Dritten ermächtigt hat, anderen diese Erlaubnis zu geben.
24.03.2009
Original von Ricardo Samuel
In dem von Dir hier verlinkten DSLR-Beitrag steht:

"Wenn ich ein Foto von Künstlern mache, kann es durchaus sein, dass diese durch die tänzerische Darstellung selbst auch Urheber an den dargestellten Figuren und dem ästhetischen Eindruck waren.."

Aber warum macht das den Künstler zum Miturheber der Bilder?

Der Vorschlag war ja, dass alle Beteiligten vertraglich vereinbaren "Urheber ist der Fotograf." Mir geht es nur darum, dass eine solche Formulierung in der Pauschalität nicht möglich ist. Es würde sich ja dann auch auf den dargebotenen Tanz beziehen und nicht nur auf das Bildnis davon, denn die Formulierung ist eben pauschal. Da ein Urheber aus seinem Tun erwächst und die daraus erwachsenden Rechte nicht abtretbar sind, muss jede vertragliche Formulierung dazu unwirksam sein.

Dazu kommt, dass der Gesetzgeber den Abschnitt zu Miturhebern wohl kaum formuliert hätte, wenn am Ende doch immer der Fotograf alleiniger Urheber ist und kein Szenario denkbar wäre, bei dem es anders aussieht ;) (okay, okay, zugegeben, es gibt ach noch andere Werke als Fotos; dennoch kommt es eben immer auf die Umstände an.)
24.03.2009
Original von ChristophGerlach

Dazu kommt, dass der Gesetzgeber den Abschnitt zu Miturhebern wohl kaum formuliert hätte, wenn am Ende doch immer der Fotograf alleiniger Urheber ist und kein Szenario denkbar wäre, bei dem es anders aussieht ;) (okay, okay, zugegeben, es gibt ach noch andere Werke als Fotos; dennoch kommt es eben immer auf die Umstände an.)

Die "Miturheber" sind in der Tat bei Fotos extremst selten, die treten eher bei Theaterstücken, Filmen und anderen "komplexen Werken" in Erscheinung.
25.03.2009
Da dieser Thread mittlerweile in die juristische Beurteilung von Formulierungen des ursprunglich vom TO eingestellenten Vertragentwurfes geht, stell ich mir zb. die Frage ob es nicht von vorherein sinniger ist, einen Honoarvertrag und einen Vertrag hinsichtlich Bildrechteübertragung etc. zu machen?

Wie sehen da eure Meinungen zu aus?
25.03.2009
Original von Uncle Bob -in naher Umgebung auch gern spontan-
............ stell ich mir zb. die Frage ob es nicht von vorherein sinniger ist, einen Honoarvertrag und einen Vertrag hinsichtlich Bildrechteübertragung etc. zu machen?

Wie sehen da eure Meinungen zu aus?


Klar ist sas sinnvoller, da TfP und Honorarverträge zwei völlig verscheidenen Dinge sind.
Trennt man das Ganze, kommen dabei zwei einfach strukturierte und klare Verträge heraus.
Fasst man zusmmen, wird es ein undurchsictiges und kaum verständliches Konglomerat.
Ich verwende seit langem für beide Bereiche völlig getrennte Verträge und hatte damit noch nie ein Problem.
Original von Uncle Bob -in der Umgebung auch gern spontan-
Da dieser Thread mittlerweile in die juristische Beurteilung von Formulierungen des ursprunglich vom TO eingestellenten Vertragentwurfes geht, stell ich mir zb. die Frage ob es nicht von vorherein sinniger ist, einen Honoarvertrag und einen Vertrag hinsichtlich Bildrechteübertragung etc. zu machen?

Wie sehen da eure Meinungen zu aus?


Hi,

das macht vermtl. fast jeder so bei Pay : Model-Release als Rechteübertragung und Honorar extra. Der vorliegende Vertag ist aber für TFCD-Shootings....

MlG, Klaus
25.03.2009
@ Klaus

ich glaub da hast irgend jemand was falsch verstanden.

Ein eigener Vertrag für TfP /TfCD

und bei Pay:

Ein Vertrag für Rechteübertragung inklusive Honorarregelung.
25.03.2009
Ich dachte da sowohl an Pay als auch TFP/CD, ungefähr so

als Honorar erhält das Model xxx € oder eine CD/DVD mit ....
25.03.2009
So einfach ist es auch wieder nicht, da ja die Übertragung der Rechte bei beiden vertragsarten völlig unterschiedlich ist.
25.03.2009
Original von Camera Obscura
So einfach ist es auch wieder nicht, da ja die Übertragung der Rechte bei beiden vertragsarten völlig unterschiedlich ist.


Stimmt, somit Honorarvertrag in dem Pay oder TFP/CD vereinbart ist, und zweiter Vertrag in dem auf die Rechte eingegangen wird, auch für Pay oder TFP/CD....

Ist aber auch kompliziert, das alles :-)
25.03.2009
Original von Camera Obscura
@ Klaus

ich glaub da hast irgend jemand was falsch verstanden.

Ein eigener Vertrag für TfP /TfCD

und bei Pay:

Ein Vertrag für Rechteübertragung inklusive Honorarregelung.


Sorry aber lesen würde manchmal weiter helfen!!
Original von Camera Obscura
[quote]Original von Camera Obscura
@ Klaus

ich glaub da hast irgend jemand was falsch verstanden.

Ein eigener Vertrag für TfP /TfCD

und bei Pay:

Ein Vertrag für Rechteübertragung inklusive Honorarregelung.


Sorry aber lesen würde manchmal weiter helfen!![/quote]


Hi,

jetzt musst Du mir aber wirklich mal helfen. Mein letztes Posting war eindeutig auf den Beitrag von Uncle Bob bezogen, was ich auch durch die Verwendung der Zitierfunktion eigentlich deutlich zum Ausdruck gebracht zu haben gemeint hatte. Was habe ich in dem betreffenden Posting von Uncle Bob falsch gelesen bzw. wie siehst Du das in meinem letzten Posting?

MlG, Klaus
25.03.2009
du hast eine KN!!

sch..... 30 zeichen
28.03.2009
nuja, hier herrscht oft etwas die Tendenz vor den "original poster" zu kritisieren

Original von 500 C/M
-hier geht es nicht nur darum, daß die Bilder schlecht sind, sondern auch um Grenzfälle z.B. bei verdecktem Akt. Es ist nicht einfach, zu formulieren, was und wie das Model bei verdecktem Akt dargestellt werden darf (auch ohne sichtbare Nippel kann das Photo "zu" erotisch sein), von daher denke ich, daß eine Liste mit Bildern, die nicht veröffentlicht werden dürfen da Klarheit schafft.

tjo, kann man scho machen, wenn es wirklich in die Richtung Akt geht.

Prinzipiell find ich es gut, irgendwie die Vorgehensweise in den Vertrag zu schreiben, nur sollte der dann nicht furchtbar lang werden.

Eine Idee wäre, 2 Verträge, einmal bei Akt mit der Liste, einmal ohne Akt ohne die Liste



-7 Tage kann ich schon warten


du schon, aber models wollen halt bald n ergebnis, jedes Warten ist nachteilig, zusätzlich zu dem dass es eh nicht besonders schnell geht



- Rumzeigen, fertiges Produkt, RAW-Schrott...ich photographiere jetzt schon 35 Jahre,


Du bist also auch einer der Fotografen, die von Geburt an fotografieren ;-)

die meiste Zeit davon natürlich immer analog und mit einem gewissen Qualitätsanspruch. Meine Bilder sind i.d.R. alle technisch ok, Ausschuß hab ich normalerweise nur, wenn das Model grad geblinzelt hat und nachbearbeitet werden muß i.d.R. nur hinsichtlich Hautunreinheiten - was nicht heißen soll, daß man durch EBV-Manipulationen nicht noch mehr aus den Bildern raus holen kann.
vielleicht kann man dann weitere nichttechnischen kriterien dazufügen, aber ich möcht mich da auch nicht weiter einmischen, wie Du möchtest.
[gone] Kristina Bode
28.03.2009
Da ich auch ein Schrottabstimmer bin, sag ich mal weshalb.

Ich finde diese ganze Hin und Herschickerei schwierig, warum klärst du nicht nach dem Shooting in der Schnellansicht mit dem Model gemeinsam welche Bilder nun gar nicht gehen und löscht sie dann?

Bei mir bekommt das Model z.b. alle Bilder Original auf einen USB Stick oder auf dem Server hochgeladen, das nimmt mir schonmal den Druck sofort auf Knopfdruck Bilder bearbeiten zu müssen.

Und in der Hinsicht, welche Bilder gut aussehen vertrauen mir die Mädels einfach, bisher habe ich es noch nie erlebt, das ein Mädel mir schrieb, das sie das ausgewählte scheisse findet und lieber ein anderes will.

Der Vorteil, weshalb USB Stick - den können die Modelle selber mitbringen - es fallen keine Kosten an und du hast auch keine extra Arbeit, nach dem Shooting können beide Seiten sich in Ruhe die Bilder ansehen.

Das Model kann dir ja ihre Favoriten per Mail mitteilen, jedoch sollte die letzte Entscheidung beim Fotografen bleiben - deshalb sind wir ja die, die hinter der Kamera stehen.

Und das mit dem Bildbearbeiter, wieder so ein Schmu....entweder erlaub es, oder nicht.

Warum der dir noch das Original zusenden sollte, versteh ich auch nicht, dann verbiete lieber sowas.

Ich erlaube den Modellen, das sie meine Rohdaten bearbeiten, sie müssen nur explizit hinzuschreiben das ich dieses Bild NICHT bearbeitet habe!

Und ja, man mag vielleicht Bauchschmerzen haben, aber ich bin so beruhigter, weil ich weiss, das ich nicht in der Zwangslage bin nun 10-15 Top bearbeitete Bilder dem Model zu schicken, sondern bleibe bei der wenigen Anzahl von 1-3 (selten mehr).

Da du ja eher mehr Bilder bearbeitest oder veröffentlichst von einem Shooting, dann nimm den Passus mit den Bildbearbeitern raus, so musst du auch nicht 24 Stunden immer Emails checken, denn irgendwann wirst du nicht da sein und irgendwann schickt dir ein Model ein vermurkstes Bild, was du dann absegnen sollst und nicht kannst, weil du nicht da bist.
So sieht es aus... nur das ich direkt nach dem Shooting keine Bilder mitgebe. Die Sortiere ich vor, damit ich schon mal sicher bin das da keine Fehlbelichtung oder ein unscharfes oder sonst wie unvorteilhaftes (für mich oder das Modell) Bild zwischen ist. Meist sind die Bilder dann schon auf der Datenbank wenn das Modell wieder zu Hause ankommt. Nach dem Shooting wird der Vertrag unterschrieben und dann sind alle Rechte geklärt. Ich würde sicher nicht eine Woche warten und hoffen das das Modell die Bilder dann freigibt. Wer das so haben will, bezahlt das Shooting. Man hat schliesslich ein Shooting geplant, bei dem beide Seiten mit den zu machenden Bildern einverstanden waren. Und selbst beim Shooting hat das Modell ja noch das recht zu sagen "Will ich so nicht". Dann wird das Bild nicht erst gemacht. Was aber dann gemacht wird ist auch in der Verwendung drin. Im Punkt Fremdbearbeitung gibts bei mir ein klares nein. Das ist eindeutig und lässt keinen falsch zu interpretierenden. Spielraum. Vor allem die 24-Stunden-rist ist doch schon unvorteilhaft. Entweder man schickt mir das Bild und ich gebe es frei wenn ich es gesehen habe oder eben nicht. Aber dann jederzeit rund um die Uhr online erreichbar sein zu müssen (kann ja auch ein halbes Jahr später noch eintreffen) ist doch fast unmöglich. Wäre ich Bildbearbeiter würde ich dir das Bild nachts um eins schicken und hoffen das du nächsten Tag das zu spät mitbekommst. :-P

Im Fazit ist das viel zu viel Text um Dinge die überflüssig sind und du machst dir das Leben damit nur unnötig schwer.
28.03.2009
Original von Andreas Grav - PixelWERK ™
Wäre ich Bildbearbeiter würde ich dir das Bild nachts um eins schicken und hoffen das du nächsten Tag das zu spät mitbekommst. :-P


Wäre ich Bildbearbeiter würde ich in ein Bild ohne Blankofreigabe erst gar keine Arbeit stecken,
da ich danach ansonsten von der Gnade/Laune des Fotografen abhängig wäre.
[gone] xxxxxx
28.03.2009
Bin ebenfalls Schrott-Abstimmer.
Das liegt auch daran, dass ich im Vertrag an vielen Stellen nicht meine Rechte gewahrt sehe, oben wurde dazu schon Einiges geschrieben.


Ansonsten kleiner Tipp aus der Praxis des Verträgeausfüllens: Namen der Beteiligtenam Anfang einmal nennen, Daten aufnehmen und dazuschreiben "im Folgenden 'Modell' genannt", oder eben 'Fotograf' oder 'lästige Begleitperson'...


PS.: Es ist halt auch wirklich so, dass es zu dem Zweck der Verträge auch unterschiedliche Positionen gibt- wenn er für DICH passt (und keine ungültigen Verabredungen enthält), ist doch alles Bestens...
[gone] Nasty World Media
28.03.2009
Wenigstens einer der diesen Blödsinn richtig stellt.

Um die Bilder ohne Erlaubnis veröffentlichen zu dürfen müsste die Bearbeitung schon zu einem eigenständigem Werk führen.


Gruß
Nasty



Original von TomRohwer
[quote]Original von Onkel1887
Nur das du die Veröffentlichung überhaupt nicht untersagen kannst in dem Fall. Aus welchem Grund glaubst du dort ein Mitspracherecht zuhaben?

Der Bildbearbeiter hat mit dir keinen Vertrag kann also alle Bilder die er bearbeitet auch zu 100% nutzen. Das Du die Bilder gerne vorher sehen möchtest kannst gern mit deinem Vertragspartner klären. Nur dem Bildbearbeiter kann euer Gespräch locker am Arsch vorbei gehen.

Der Bildbearbeiter kann das Bild nur veröffentlichen, wenn er vom Urheber dazu die Erlaubnis erhalten hat.

Entweder vom Urheber selbst, oder aber von einem Dritten, wenn der Urheber diesen Dritten ermächtigt hat, anderen diese Erlaubnis zu geben.[/quote]
28.03.2009
DAS glaube ich nicht und das hat Tom auch nicht so geschrieben.
Ich glaube nicht, dass man ohne Erlaubnis des Urhebers ein Bild bearbeiten darf und mit der "Ausrede", dass ein eigenständiges Werk entstanden sei, eine Veröffentlichung ohne Erlaubnis vornehmen kann.

Original von Nasty World Media
Wenigstens einer der diesen Blödsinn richtig stellt.

Um die Bilder ohne Erlaubnis veröffentlichen zu dürfen müsste die Bearbeitung schon zu einem eigenständigem Werk führen.


Gruß
Nasty



[quote]Original von TomRohwer
[quote]Original von Onkel1887
Nur das du die Veröffentlichung überhaupt nicht untersagen kannst in dem Fall. Aus welchem Grund glaubst du dort ein Mitspracherecht zuhaben?

Der Bildbearbeiter hat mit dir keinen Vertrag kann also alle Bilder die er bearbeitet auch zu 100% nutzen. Das Du die Bilder gerne vorher sehen möchtest kannst gern mit deinem Vertragspartner klären. Nur dem Bildbearbeiter kann euer Gespräch locker am Arsch vorbei gehen.

Der Bildbearbeiter kann das Bild nur veröffentlichen, wenn er vom Urheber dazu die Erlaubnis erhalten hat.

Entweder vom Urheber selbst, oder aber von einem Dritten, wenn der Urheber diesen Dritten ermächtigt hat, anderen diese Erlaubnis zu geben.[/quote][/quote]

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