Model will das ich ihre Bilder rausnehme,muss ich? 81
[gone] TheMike.ch
21.03.2009
jups, musst du. das recht am eigenen bild verlangt dies.
grusssss
TheMike
grusssss
TheMike
#2Report
[gone] User_102184
21.03.2009
Ich bin zwar kein Anwalt und auch kein Jura-Student, aber es klingt so, als wenn ihr nur einen mündlichen Vertrag geschlossen habt, der aber meines Erachtens die gleiche Gültigkeit hat wie ein schriftlicher. Nur dass es dann nachzuweisen gilt, welche Version stimmt.
Kleiner Tipp, um sowas zu vermeiden immer ein Vertrag machen.
Bekam sie denn auch eine CD mit ihren Bildern? oder Abzüge? Dann lass dir die CD aushändigen oder die Abzüge, von ihr unterschreiben lassen, dass sie sich keine Kopien gemacht hat und die Bilder nicht verwendet hat . Und du nimmst die Bilder raus.
Ansonsten wird es kompliziert denke ich.
Kleiner Tipp, um sowas zu vermeiden immer ein Vertrag machen.
Bekam sie denn auch eine CD mit ihren Bildern? oder Abzüge? Dann lass dir die CD aushändigen oder die Abzüge, von ihr unterschreiben lassen, dass sie sich keine Kopien gemacht hat und die Bilder nicht verwendet hat . Und du nimmst die Bilder raus.
Ansonsten wird es kompliziert denke ich.
#3Report
21.03.2009
immer vertrag machen..
besser ist besser ist besser ist besser...
besser ist besser ist besser ist besser...
#4Report
[gone] User_102184
21.03.2009
Dem Recht am eigenen Bild steht wieder einmal das Recht am geschaffenen Werk des Fotografen dagegen. Juristisch immer noch kein 100% klares Gebiet (soweit ich weiß).
Den wenigsten Ärger hast du wenn du die Bilder heraus nimmst.
Den wenigsten Ärger hast du wenn du die Bilder heraus nimmst.
Original von TheMike.ch
jups, musst du. das recht am eigenen bild verlangt dies.
grusssss
TheMike
#5Report
21.03.2009
Musst Du nicht!
Bei einem "TfP"- Shooting ist der Verwendungszweck ja die gegenseitige
( nichtkommerzielle ) Veröffentlichung. Auch ohne Vertrag.
Es gilt die mündliche Vereinbarung, bzw. die Anreise des Models selbst als
Zustimmung.
Michael R.
Bei einem "TfP"- Shooting ist der Verwendungszweck ja die gegenseitige
( nichtkommerzielle ) Veröffentlichung. Auch ohne Vertrag.
Es gilt die mündliche Vereinbarung, bzw. die Anreise des Models selbst als
Zustimmung.
Michael R.
#6Report
21.03.2009
Daniel,
ganz so einfach ist das nicht zu beantworten. Eine vertrag ist durch konkludentes handeln (für dich Posen) zustande gekommen. Das ist ferner bekräftigt durch eine langes duldung seitens das Models. Das könnte zB bewiesen werden durch eine Shootingbewertung, Bildkommentare usw.
Das Problem ist dass ohne Schriftlichen Vertag hast du nichts konkretes dass der Umfang der Vertragliche Leistungen klar definiert, dass heisst wenn es hart auf hart kommt wird eine Richter das feststellen und da könnte alles mögliche zustande kommen. Sowas endet meistens mit eine vergleich wo beide seiten eben ihrer eigene Kosten tragen müssen.
Meine Tipp wäre eben die Bilder raus zu nehmen und künftig ausschliesslich die leistungsumfang immer schriftlich festhalten.
Robert
ganz so einfach ist das nicht zu beantworten. Eine vertrag ist durch konkludentes handeln (für dich Posen) zustande gekommen. Das ist ferner bekräftigt durch eine langes duldung seitens das Models. Das könnte zB bewiesen werden durch eine Shootingbewertung, Bildkommentare usw.
Das Problem ist dass ohne Schriftlichen Vertag hast du nichts konkretes dass der Umfang der Vertragliche Leistungen klar definiert, dass heisst wenn es hart auf hart kommt wird eine Richter das feststellen und da könnte alles mögliche zustande kommen. Sowas endet meistens mit eine vergleich wo beide seiten eben ihrer eigene Kosten tragen müssen.
Meine Tipp wäre eben die Bilder raus zu nehmen und künftig ausschliesslich die leistungsumfang immer schriftlich festhalten.
Robert
#7Report
[gone] TheMike.ch
21.03.2009
ich hab den sachverhalt grad am freitag mit ner juristin besprochen ... wenn die person auf dem bild nicht einverstanden ist, darf der urheber es nicht veröffentlichen. dies ist auch der fall, wenn die person auf dem bild dies erst nach z.b. einem jahr äussert. (veröffentlichungen müssen natürlich nicht rückwirkend aus dem verkehr genommen werden ... z.b. publikationen zurückrufen). aber ab dem zeitpunkt, bei dem die person auf dem bild das bild nicht mehr veröffentlicht haben möchte, muss es offline genommen werden.
grusssss
TheMike
grusssss
TheMike
#8Report
21.03.2009
Original von TheMike.ch
ich hab den sachverhalt grad am freitag mit ner juristin besprochen ... wenn die person auf dem bild nicht einverstanden ist, darf der urheber es nicht veröffentlichen. dies ist auch der fall, wenn die person auf dem bild dies erst nach z.b. einem jahr äussert. (veröffentlichungen müssen natürlich nicht rückwirkend aus dem verkehr genommen werden ... z.b. publikationen zurückrufen). aber ab dem zeitpunkt, bei dem die person auf dem bild das bild nicht mehr veröffentlicht haben möchte, muss es offline genommen werden.
grusssss
TheMike
Das gilt aber eben nicht für "TFP"-Shooting, bei der das Model von Anfang an
der Veröffentlichung zustimmt.
Das ist schiesslich der Zeck der Unternehmung!
Michael R.
#9Report
[gone] User_102184
21.03.2009
Sehe ich auch so.....wobei es mündlich verhandelt eben schwierig ist. Aber wenn ein Model von einem TFP Vertrag (schriftlich) zurücktreten würde nur aus einer Laune heraus - müsste es quasi auch die Leistungen des Fotografen zurück geben bzw. nachträglich honorieren. Denn sonst hat der Fotograf nichts mehr davon, aber das Model behält die Bilder????
Oder sehe ich das falsch?
Oder sehe ich das falsch?
#10Report
21.03.2009
Mike, hast du auch konkret Konkludentes Handeln (Bewüsst für einen Fotograf Posen) mit den Juist bsprochen?
Oder ging es eher allgemein um die veröffentlichung von Menschen die Fotografiert würden? da ist eine riesigen unterschied, erst recht wenn es beweisbar geduldet würde.
Hier sind weitere nutzliche Information von eine Rechtsanwalt der fotografiert verfasst:
Fotorecht FAQ - PDF datei ganz unten.
Robert
Oder ging es eher allgemein um die veröffentlichung von Menschen die Fotografiert würden? da ist eine riesigen unterschied, erst recht wenn es beweisbar geduldet würde.
Hier sind weitere nutzliche Information von eine Rechtsanwalt der fotografiert verfasst:
Fotorecht FAQ - PDF datei ganz unten.
Robert
#11Report
[gone] User_11925
21.03.2009
Original von Micha19 -- und es hat ZOOM gemacht ...
[quote]Original von TheMike.ch
ich hab den sachverhalt grad am freitag mit ner juristin besprochen ... wenn die person auf dem bild nicht einverstanden ist, darf der urheber es nicht veröffentlichen. dies ist auch der fall, wenn die person auf dem bild dies erst nach z.b. einem jahr äussert. (veröffentlichungen müssen natürlich nicht rückwirkend aus dem verkehr genommen werden ... z.b. publikationen zurückrufen). aber ab dem zeitpunkt, bei dem die person auf dem bild das bild nicht mehr veröffentlicht haben möchte, muss es offline genommen werden.
grusssss
TheMike
Das gilt aber eben nicht für "TFP"-Shooting, bei der das Model von Anfang an
der Veröffentlichung zustimmt.
Das ist schiesslich der Zeck der Unternehmung!
Michael R.[/quote]
Aber wo steht, dass es ein TFP-Shooting war. Die Tatsache , dass sie sich fotografieren lassen hat besagt nichts über den Verwendungszweck.
#12Report
21.03.2009
Sollte das Mädchen zum Zeitpunkt des Shootings noch keine 18 Jahre alt gewesen sein, kann es die Zustimmung zur Veröffentlichung nur zusammen mit einem Erziehungsberechtigten machen. Das war ja bei diesem mündlichen Vertrag zwischen Euch beiden nicht der Fall.
Also wie alt war das Mädchen damals ?
Also wie alt war das Mädchen damals ?
#13Report
21.03.2009
Ist doch eigentlich einfach... kein schriftlicher Vertrag = schlechte Chancen eine weitere Nutzung durchzusetzen. Hat mit dem Alter des Mädels nix zu tun und auch nicht damit wann der Gerbauch wiederrufen wurde.
Ohne was schriftliches in der Hand würde ich mich auf keine Spielchen einlassen und die Bilder lieber löschen. Es sei dann man hat wirklich Lust sich auf dünnem Eis mt der Rechtsprechung zu messen ;-)
Ohne was schriftliches in der Hand würde ich mich auf keine Spielchen einlassen und die Bilder lieber löschen. Es sei dann man hat wirklich Lust sich auf dünnem Eis mt der Rechtsprechung zu messen ;-)
#14Report
[gone] Jürgen Vieten
21.03.2009
Nimm sie lieber raus!
Natürlich sollte sie auch keine Bilder mehr behalten und muss alle Bilder des Shootings zurrück geben.
Fordere sie schriftlich dazu auf alle Bilder in welcher form sie auch vorliegen ggf. zu vernichten.
Besser du vernichtest deine Bilder dann ebenfalls hak´s einfach ab.
vg
Jürgen
Natürlich sollte sie auch keine Bilder mehr behalten und muss alle Bilder des Shootings zurrück geben.
Fordere sie schriftlich dazu auf alle Bilder in welcher form sie auch vorliegen ggf. zu vernichten.
Besser du vernichtest deine Bilder dann ebenfalls hak´s einfach ab.
vg
Jürgen
#15Report
21.03.2009
Es gibt einschlägige Urteile!
Allein schon die Zahlung der Fahrtkosten macht zum Beispell einen TfP-
Shot zum "Pay-Job" ... rein rechtlich gesehen einigen Urteilen zufolge.
Michael R.
Das gilt aber eben nicht für "TFP"-Shooting, bei der das Model von Anfang an
der Veröffentlichung zustimmt.
Das ist schiesslich der Zeck der Unternehmung!
Michael R.[/quote]
Aber wo steht, dass es ein TFP-Shooting war. Die Tatsache , dass sie sich fotografieren lassen hat besagt nichts über den Verwendungszweck.[/quote]
Allein schon die Zahlung der Fahrtkosten macht zum Beispell einen TfP-
Shot zum "Pay-Job" ... rein rechtlich gesehen einigen Urteilen zufolge.
Michael R.
Original von Fotofamilie
[quote]Original von Micha19 -- und es hat ZOOM gemacht ...
[quote]Original von TheMike.ch
ich hab den sachverhalt grad am freitag mit ner juristin besprochen ... wenn die person auf dem bild nicht einverstanden ist, darf der urheber es nicht veröffentlichen. dies ist auch der fall, wenn die person auf dem bild dies erst nach z.b. einem jahr äussert. (veröffentlichungen müssen natürlich nicht rückwirkend aus dem verkehr genommen werden ... z.b. publikationen zurückrufen). aber ab dem zeitpunkt, bei dem die person auf dem bild das bild nicht mehr veröffentlicht haben möchte, muss es offline genommen werden.
grusssss
TheMike
Das gilt aber eben nicht für "TFP"-Shooting, bei der das Model von Anfang an
der Veröffentlichung zustimmt.
Das ist schiesslich der Zeck der Unternehmung!
Michael R.[/quote]
Aber wo steht, dass es ein TFP-Shooting war. Die Tatsache , dass sie sich fotografieren lassen hat besagt nichts über den Verwendungszweck.[/quote]
#16Report
[gone] User_11925
21.03.2009
Pay, TFP oder nur zum Spaß privat fürs Fotoalbum. Wo steht es?
Kein Vertrag also auch keine gesonderte Reglung der Nutzungsrechte. Für mich gelten dann die Rechte am eigenen Bild allgemein.
Das gilt aber eben nicht für "TFP"-Shooting, bei der das Model von Anfang an
der Veröffentlichung zustimmt.
Das ist schiesslich der Zeck der Unternehmung!
Michael R.[/quote]
Aber wo steht, dass es ein TFP-Shooting war. Die Tatsache , dass sie sich fotografieren lassen hat besagt nichts über den Verwendungszweck.[/quote][/quote]
Kein Vertrag also auch keine gesonderte Reglung der Nutzungsrechte. Für mich gelten dann die Rechte am eigenen Bild allgemein.
Original von Micha19 -- und es hat ZOOM gemacht ...
Es gibt einschlägige Urteile!
Allein schon die Zahlung der Fahrtkosten macht zum Beispell einen TfP-
Shot zum "Pay-Job" ... rein rechtlich gesehen einigen Urteilen zufolge.
Michael R.
[quote]Original von Fotofamilie
[quote]Original von Micha19 -- und es hat ZOOM gemacht ...
[quote]Original von TheMike.ch
ich hab den sachverhalt grad am freitag mit ner juristin besprochen ... wenn die person auf dem bild nicht einverstanden ist, darf der urheber es nicht veröffentlichen. dies ist auch der fall, wenn die person auf dem bild dies erst nach z.b. einem jahr äussert. (veröffentlichungen müssen natürlich nicht rückwirkend aus dem verkehr genommen werden ... z.b. publikationen zurückrufen). aber ab dem zeitpunkt, bei dem die person auf dem bild das bild nicht mehr veröffentlicht haben möchte, muss es offline genommen werden.
grusssss
TheMike
Das gilt aber eben nicht für "TFP"-Shooting, bei der das Model von Anfang an
der Veröffentlichung zustimmt.
Das ist schiesslich der Zeck der Unternehmung!
Michael R.[/quote]
Aber wo steht, dass es ein TFP-Shooting war. Die Tatsache , dass sie sich fotografieren lassen hat besagt nichts über den Verwendungszweck.[/quote][/quote]
#17Report
ne, das ist nicht ganz richtig und kann auch nicht pauschal gesehen werden.
Es gibt einige Urteile die sprechen eine andere Sprache.
aber :
jeder "Fall" ist anders gelagert
jedes Gericht hat einen gewissen Ermessensspielraum
Das gilt aber eben nicht für "TFP"-Shooting, bei der das Model von Anfang an
der Veröffentlichung zustimmt.
Das ist schiesslich der Zeck der Unternehmung!
Michael R.[/quote]
Aber wo steht, dass es ein TFP-Shooting war. Die Tatsache , dass sie sich fotografieren lassen hat besagt nichts über den Verwendungszweck.[/quote][/quote][/quote]
Es gibt einige Urteile die sprechen eine andere Sprache.
aber :
jeder "Fall" ist anders gelagert
jedes Gericht hat einen gewissen Ermessensspielraum
Original von Fotofamilie
Pay, TFP oder nur zum Spaß privat fürs Fotoalbum. Wo steht es?
Kein Vertrag also auch keine gesonderte Reglung der Nutzungsrechte. Für mich gelten dann die Rechte am eigenen Bild allgemein.
[quote]Original von Micha19 -- und es hat ZOOM gemacht ...
Es gibt einschlägige Urteile!
Allein schon die Zahlung der Fahrtkosten macht zum Beispell einen TfP-
Shot zum "Pay-Job" ... rein rechtlich gesehen einigen Urteilen zufolge.
Michael R.
[quote]Original von Fotofamilie
[quote]Original von Micha19 -- und es hat ZOOM gemacht ...
[quote]Original von TheMike.ch
ich hab den sachverhalt grad am freitag mit ner juristin besprochen ... wenn die person auf dem bild nicht einverstanden ist, darf der urheber es nicht veröffentlichen. dies ist auch der fall, wenn die person auf dem bild dies erst nach z.b. einem jahr äussert. (veröffentlichungen müssen natürlich nicht rückwirkend aus dem verkehr genommen werden ... z.b. publikationen zurückrufen). aber ab dem zeitpunkt, bei dem die person auf dem bild das bild nicht mehr veröffentlicht haben möchte, muss es offline genommen werden.
grusssss
TheMike
Das gilt aber eben nicht für "TFP"-Shooting, bei der das Model von Anfang an
der Veröffentlichung zustimmt.
Das ist schiesslich der Zeck der Unternehmung!
Michael R.[/quote]
Aber wo steht, dass es ein TFP-Shooting war. Die Tatsache , dass sie sich fotografieren lassen hat besagt nichts über den Verwendungszweck.[/quote][/quote][/quote]
#18Report
21.03.2009
Hi,
egal ob Du mußt oder nicht, nimm die Bilder einfach raus und haks ab. Es gibt genügend Models hier auf TFP....
Ich hatte auch schon den Fall, daß mich ein Model gebeten hat, die Bilder von 2 TFCD-Shootings ( beide mit schriftlichem Vertrag, daß ich die Bilder veröffentlichen darf) wieder raus zu nehmen - der Hintergrund: einige Monate nach dem 2. Shooting hatte sie einen neuen Freund, der ziemlich sauer auf die Tatsache reagiert hat, daß sie hier etwas spärlich bekleidet zu sehen war. Andere Knipser hier haben noch Bilder von ihr online, sie hat ihre Sedcard inzwischen gelöscht.
Mir machts schon was aus, schöne Bilder zu löschen, aber wenn dafür des Mädel echt Streß hat (und das scheint ja bei Deinem Model auch der Fall zu sein), dann mach ich das halt. Ob ich dazu verpflichtet bin oder nicht. Bei TFCD ists eh kein Problem, wenns ein Pay-Shooting gewesen wäre halt gegen Erstattung von Gage und den Kosten fürs analoge Filmmaterial. Pech, wenn die Bilder schon verkauft sind.....
MlG, Klaus
egal ob Du mußt oder nicht, nimm die Bilder einfach raus und haks ab. Es gibt genügend Models hier auf TFP....
Ich hatte auch schon den Fall, daß mich ein Model gebeten hat, die Bilder von 2 TFCD-Shootings ( beide mit schriftlichem Vertrag, daß ich die Bilder veröffentlichen darf) wieder raus zu nehmen - der Hintergrund: einige Monate nach dem 2. Shooting hatte sie einen neuen Freund, der ziemlich sauer auf die Tatsache reagiert hat, daß sie hier etwas spärlich bekleidet zu sehen war. Andere Knipser hier haben noch Bilder von ihr online, sie hat ihre Sedcard inzwischen gelöscht.
Mir machts schon was aus, schöne Bilder zu löschen, aber wenn dafür des Mädel echt Streß hat (und das scheint ja bei Deinem Model auch der Fall zu sein), dann mach ich das halt. Ob ich dazu verpflichtet bin oder nicht. Bei TFCD ists eh kein Problem, wenns ein Pay-Shooting gewesen wäre halt gegen Erstattung von Gage und den Kosten fürs analoge Filmmaterial. Pech, wenn die Bilder schon verkauft sind.....
MlG, Klaus
#19Report
21.03.2009
Original von Fotofamilie
Pay, TFP oder nur zum Spaß privat fürs Fotoalbum. Wo steht es?
Kein Vertrag also auch keine gesonderte Reglung der Nutzungsrechte. Für mich gelten dann die Rechte am eigenen Bild allgemein.
--- snip ---
Das kannst Du vergessen!
- Wenn Du zu einem "Tfp"-Shoting erscheinst, gibst du auch die Erlaubnis
zur Veröffentlichung!
- Das ist schliesslich Sinn und Zweck des Ganzen und wird auch rechtlich
so gesehen.
--- Sonst würde ein Shooting ja letztendlich keinen Sinn machen.
Michael R.
#20Report
Topic has been closed
Vor einem Jahr hatte ich ein Shooting mit einem Mädchen ohne Vertrag,ohne alles.
Heute schreibt sie mir aufeinmal "Nimm all meine Bilder raus, es gibt ne Freundin von mir, von der wurden ihre Bilder in Pornovideos reingestellt". Und ich hab gesagt das ist deine Sache. Das Fotoshooting war umsonst für dich und dient für Promozwecke für mich (Tfp). Jetzt will sie ihren Vater einschalten und mich anzeigen sagt sie.
Ich wollte jetzt mal die Meinung von Leuten haben, die sich mit den Rechten auskennen.
Muss ich die Fotos rausnehmen oder nicht?