Model will das ich ihre Bilder rausnehme,muss ich? 81

[gone] Jörg-C
21.03.2009
Ganz klar: Nimm die Bilder raus.

Das, was hier zum größten Teil geschrieben wurde, vermengt völlig unzulässig die Themen "Urheberrecht" und das "Recht am eigenen Bild". Selbst wenn man aus konkludentem Handeln einen mündlichen TfP-Vertrag konstruieren kann, sagt das noch lange nichts darüber aus, in welcher Weise das Model einer Veröffentlichung zustimmt. Ich wäre jedenfalls bei der von Dir geschilderten Sachlage viel lieber der Anwalt des Models als Deiner. Es wäre der leichtere Job.

Beste Grüße,
Jörg
[gone] www.trash-pixel.de
21.03.2009
Original von Micha19 -- und es hat ZOOM gemacht ...
Bei einem "TfP"- Shooting ist der Verwendungszweck ja die gegenseitige
( nichtkommerzielle ) Veröffentlichung.
Quellnachweiß? Wo Steht das? TFP ist rechtlich nirgends geregelt! TFP ist eigentlich nichts anderes als eine Honorarform ... aber was dabei "geregelt" wird ist nirgends festgeschrieben, in keinem Gesetz steht was von TFP ... höchstens es ist willentlich so vereinbart und das SCHRIFTLICH
[gone] Lichtstreif
22.03.2009
Kein Verrtrag?

Raus mit den Bilder, du hast keine Chance so nachzuweisen, dass sie ihr Recht am eigenen Bild aufgegeben hat.


Original von Blazin'Daniel |Kommentiert Zurück
Also ich erläutere mal das Geschehen:

Vor einem Jahr hatte ich ein Shooting mit einem Mädchen ohne Vertrag,ohne alles.
Heute schreibt sie mir aufeinmal "Nimm all meine Bilder raus, es gibt ne Freundin von mir, von der wurden ihre Bilder in Pornovideos reingestellt". Und ich hab gesagt das ist deine Sache. Das Fotoshooting war umsonst für dich und dient für Promozwecke für mich (Tfp). Jetzt will sie ihren Vater einschalten und mich anzeigen sagt sie.

Ich wollte jetzt mal die Meinung von Leuten haben, die sich mit den Rechten auskennen.

Muss ich die Fotos rausnehmen oder nicht?
[gone] Hermann Klecker
22.03.2009
Du musst die Bilder nicht herausnehmen, wenn Du konkludentes Handeln glaubhaft machen kannst.

Es ist eine frage der Höflichkeit und des guten Anstands, es doch zu tun.

Und es ist Dir eine Lehre bezüglich der Schriftform von Verträgen.


Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
[gone] -Erlkoenigin-
22.03.2009
Warum fragst du denn nicht den MK Rechtsanwalt? Dann bist du auf der siucheren Seite! Aber mal ehrlich: Wie willst du nachweisen, das ein Vertrag zu Stande gekommen ist ohne Schriftstück? Das ist sehr schwierig!! Nimm die Bilder einfach raus und gut ist.Tu dir den stress doch nicht an, das ist es nicht WERT!!

GLG Carmen
22.03.2009
Mal ganz abseits der ganzen rechtlichen Geschichte....

Wenn Du einen Vertrag hast, das Mädel aber trotzdem einfach nett gefragt hätte....würdest Du dann darauf bestehen die Bilder online zu lassen?

Und wenn es nur um ihre Bedenken bezüglich Pornoseiten geht....warum bietest Du ihr nicht an ein deutlich sichtbares Logo im Bild unterzubringen, welches nicht so leicht entfernt werden kann. Solche Bilder werden wohl eher selten auf anderen Seiten auftauchen.

Aber der Eingangspost hat sich schon so gelesen als wäre die Situation eh schon zu verfahren für eine friedliche Lösung....
22.03.2009
Original von Blazin'Daniel |Kommentiert Zurück
Also ich erläutere mal das Geschehen:

Vor einem Jahr hatte ich ein Shooting mit einem Mädchen ohne Vertrag,ohne alles.
Heute schreibt sie mir aufeinmal "Nimm all meine Bilder raus, es gibt ne Freundin von mir, von der wurden ihre Bilder in Pornovideos reingestellt". Und ich hab gesagt das ist deine Sache. Das Fotoshooting war umsonst für dich und dient für Promozwecke für mich (Tfp). Jetzt will sie ihren Vater einschalten und mich anzeigen sagt sie.

Ich wollte jetzt mal die Meinung von Leuten haben, die sich mit den Rechten auskennen.

Muss ich die Fotos rausnehmen oder nicht?


Vor einem Jahr warst Du hier bereits angemeldet, hättest also durchaus wissen können (und sollen), was es mit den Verträgen auf sich hat.

Wie alt warst Du bzw. das Model vor einem Jahr? 17 schätze ich mal. Das Model eher noch 16 (sonst würde sie kaum mit ihrem Vater ankommen).

Minderjährig ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten? Ist ein ziemlich dünnes Eis bezüglich der Veröffentlichungsrechte.

Mein Tip: nimm die Bilder raus, werd erwachsen und wenn Du es bist, dann kannst Du die Kamera wieder in die Hand nehmen. Willkommen im Leben.
[gone] With Design In Mind
22.03.2009
Original von Blazin'Daniel |Kommentiert Zurück
...
Habe eigentlich keine Lust auf den ganzen Stress, find es nur ziemlich undankbar von dem Model, da die Bilder meines Erachtens wirklich gut geworden sind und ich jetzt wegen ihrer privaten Paranoia meine Werke entfernen soll seh ich eigentlich nicht ein, aber bleibt mir wohl nichts anderes übrig.


Du glaubst nicht wirklich, dass der Grund "private Paranoia" ist, oder?
Denn dann wäre das jetzige herausnehmen sowieso schon zu spät...
[gone] Eudoxias Latex
22.03.2009
Es wäre einfach nett von dir die Bilder rauszunehmen.
Wenn das Model nicht mehr möchte dass die bilder öffentlich sichtbar sind dann nimm sie doch raus. Erspart dir viel Streiterei und sie ist glücklich.
Wegen ein paar Fotos so´n Aufstand zu machen lohnt sich doch wirklich nicht.
Wenn ich das richtig verstehe arbeite der TO doch kommerziell ( Auf Setcard/HP steht : 30 EUR pro Shooting ) Mal davon abgesehen das auf eine gewerbliche HP ein Impressum/ evt. Steuernummer ect. gehört.....

Also er arbeitet gewerblich, weiß aber nicht was es bedeutet ohne Vertrag zu shooten ??? Er würde ja sonst hier gar nicht hier fragen......Hallo ? Sollte ich nicht wenigsten die absoluten Grundlagen kennen ?

Also mein Rat wäre : Bilder raus und sich erstmal mit wichtigen gewerblichen Grundsätzen auseinandersetzten...........
[gone] User_102184
22.03.2009
Original von Angélique de Scoraille
Wenn ich das richtig verstehe arbeite der TO doch kommerziell ( Auf Setcard/HP steht : 30 EUR pro Shooting ) Mal davon abgesehen das auf eine gewerbliche HP ein Impressum/ evt. Steuernummer ect. gehört.....

Also er arbeitet gewerblich, weiß aber nicht was es bedeutet ohne Vertrag zu shooten ??? Er würde ja sonst hier gar nicht hier fragen......Hallo ? Sollte ich nicht wenigsten die absoluten Grundlagen kennen ?

Also mein Rat wäre : Bilder raus und sich erstmal mit wichtigen gewerblichen Grundsätzen auseinandersetzten...........


Also das mit der Steuernummer ist ja immer ein beliebtes Mittel wo man andere Kollegen rügen will ;) per Gesetz ist es NUR vorgeschrieben, einfache und für jeden schnell erreichbare Ansprechpartner in ein Impressum zu setzen, bzw. wer für den Inhalt der Seiten verantwortlich ist. eine VERPFLICHTUNG(!) zur Angabe einer Steuernummer hast du nur , wenn du eine USt-Ident Nr. hast (für internationale, bzw. Geldgeschäfte ausserhalb von Deutschland). Wenn du "nur" eine Steuernummer vom Finanzamt hast (die mit den Ziffern und / ) dann liegt keine Verpflichtung vor, diese anzugeben. Was du nicht hast, musst du nicht angeben oder nennen. Und es gibt kein Gesetz dass ein Gewerbetreibender eine USt-Ident benötigt. Das nur am Rande.

Auszug aus dem Gesetz dazu:
[...]Pflichtenkatalog

Laut § 5 Ziff. 1 TMG ist die Angabe von Name und (Niederlassungs-) Anschrift des Diensteanbieters erforderlich. Es muss sich um eine zustellfähige Adresse handeln, das heißt, Postfachadressen reichen nicht aus. Bei juristischen Personen muss der Vertretungsberechtigte genannt werden. Das ist bei einer GmbH etwa der (oder die) Geschäftsführer. Eine Pflicht zur Angabe des Gesellschaftskapitals besteht nicht. Wenn aber Angaben gemacht werden, müssen das Stamm- oder Grundkapital sowie der Gesamtbetrag eventuell ausstehender Einlagen beziffert werden. Nach § 5 Ziff. 2 TMG müssen Angaben enthalten sein, die eine elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Diensteanbieter ermöglichen. Dazu gehört insbesondere die ausdrücklich genannte E-Mail-Adresse, nach herrschender Meinung aber auch die Telefon- und/oder Telefaxnummer (soweit vorhanden). Letzteres ist allerdings in der Rechtsprechung noch immer streitig (bejahend OLG Köln, MMR 2004, 412; verneinend OLG Hamm, MMR 2004, 549).

Soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, sind nach § 5 Ziff. 3 TMG Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde anzugeben. Beispiele für zulassungspflichtige Tätigkeiten sind sind die Tätigkeiten als Makler, Gastwirt oder Inkassounternehmer. Nach Ziff. 4 sind ggf. Angaben zur Registereintragung (z.B. Handelsregister und Nummer) erforderlich. Das gilt nicht nur für einge-tragene Kaufleute, sondern beispielsweise auch für Genossenschaften oder Partnerschaften. Bei Unternehmen, die im Ausland registriert sind, aber unter das deutsche TMG fallen, müssen die Daten des ausländischen Registers an-gegeben werden (vgl. LG Frankfurt/Main, Urteil v. 28.3.2003 - 3-12 O 151/02). Gem. Ziff. 5 gelten für bestimmte, in speziellen EU-Richtlinen ein-gegrenzte Berufsgruppen (sog. verkammerte freie Berufe, z.B. Rechtsanwälte) weitergehende Pflichten.

Nach Ziff. 6 ist eine Umsatzsteuer - Identifikationsnummer (Ust.-ID) anzugeben, wenn und soweit der Unternehmer im Besitz einer solchen Nummer ist. Das ist zumindest bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind und/oder nicht unerhebliche grenzüberschreitende Geschäfte machen, in der Regel anzunehmen.[...]
[gone] Dorota
22.03.2009
Offenbar hat das Mädel wirklich reelle Schwierigkeiten (ich vermute mal sie würde sonst nicht so einen riesen Zirkus veranstalten), also vergiss einfach mal „müssen“ oder „nicht müssen“ und nimm die Dinger von der Sedcard.
Dann sind halt 2,3 Bilder weniger auf Deiner Sedcard, und, was soll sein? Entsteht Dir dadurch ein ernsthafter Schaden?

Es gibt einfach auch Situationen, da sollte man mal einfach "Mensch sein", und nicht grundsätzlich und „mit der Brechstange“ auf sein Recht pochen!

Mal ganz abgesehen davon das Du ohne Vertrag ja nun mal rein gar nichts in der Hand hast..
Es lebt sich wirklich angenehmer wenn man nicht permanent und wegen jedem Scheiß vor Gericht zieht…
Meine Meinung….
22.03.2009
@Dorota: generell sehe ich es auch so, aber so wie der Threaderöffner es geschrieben hat war es keine BITTE sondern eine AUFFORDERUNG - und das geht gar nicht in meinen Augen!

Will ich die (evtl auch nur mündlich) übertragenen Rechte "zurückhaben" kann ich freundlich FRAGEN ob es möglich wäre und eine Aufwandsentschädigung anbieten - muss mich aber damit abfinden dass auch ein NEIN kommen kann! es haben immerhin (mindestens) 2 Leute ihre Arbeit da reingesteckt...

Gut, ohne Vertrag ist es blöd, das wurde ja hier schon festgestellt - aber es ist ein Unding jetzt einfach mal FORDERUNGEN zu stellen...

edit: letztendlich würde ich wohl die Bilder löschen udn das Mädel , sofern hier angemeldet auf ignore setzen. Und natürlich dürfte sie die Blder auch nicht verwenden - DAS spollte man vielleicht npochmal vertraglich festhalten ;-)
22.03.2009
Solange Du keinen schrfitliche Vertrag hast, hast Du zumindest ein Problem ein unbefristetes Veröffentlichungsrecht nachzuweisen. Was machst Du eigentlich, wenn das Model sagt, dass es gar kein TFP war, sondern Du dafür 50€ oder was weiß ich bekommen hast? Weise dann bitte TFP nach!

Aber ich sehe das ähnlich wie Dorota, "Recht haben" und "auf sein Recht bestehen" sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Und die dritte Sache wäre "REcht bekommen"
[gone] Dorota
22.03.2009
@Dorota: generell sehe ich es auch so, aber so wie der Threaderöffner es geschrieben hat war es keine BITTE sondern eine AUFFORDERUNG - und das geht gar nicht in meinen Augen!



o.k....da hast Du natürlich auch Recht.
Eine nette Bitte sollte man natürlich erwarten können.
Ich bin nur nicht ganz sicher, ob das für so manchen "Erbsenzähler" einen großen Unterschied macht ;-)
Aber prinzipiell: Wie man in den Wald hineinruft so schallt es auch heraus, ganz klar.
[gone] Wonco Photography
22.03.2009
*Daumen hoch* @ LadyCassandra

Nicht das erste Mal, dass ich deine Einstellung (Menschlichkeit gepaart mit nötiger Professionalität) schätze. Wie man in den Wald ruft, so ... bekanntermaßen.

Eine Einstellung / Aussage hingegen wie "sind doch nur ein paar Bilder" stimmt mich jedoch sehr nachdenklich.
22.03.2009
Ich würde mich nicht eine Sekunde mit dieser Frage beschäftigen, unabhängig davon, dass die Rechte ohne Vertrag eh bei ihr liegen, aber in der Zwischenzeit hat man sich verbessert, so dass man dann einfach ein neues TFP mit einem netteren Modell absolviert - mit Vertrag und gut ist.

:))


Original von Blazin'Daniel |Kommentiert Zurück
Also ich erläutere mal das Geschehen:

Vor einem Jahr hatte ich ein Shooting mit einem Mädchen ohne Vertrag,ohne alles.
Heute schreibt sie mir aufeinmal "Nimm all meine Bilder raus, es gibt ne Freundin von mir, von der wurden ihre Bilder in Pornovideos reingestellt". Und ich hab gesagt das ist deine Sache. Das Fotoshooting war umsonst für dich und dient für Promozwecke für mich (Tfp). Jetzt will sie ihren Vater einschalten und mich anzeigen sagt sie.

Ich wollte jetzt mal die Meinung von Leuten haben, die sich mit den Rechten auskennen.

Muss ich die Fotos rausnehmen oder nicht?
[gone] User_102184
22.03.2009
Original von LadyCassandra

edit: letztendlich würde ich wohl die Bilder löschen udn das Mädel , sofern hier angemeldet auf ignore setzen. Und natürlich dürfte sie die Blder auch nicht verwenden - DAS spollte man vielleicht npochmal vertraglich festhalten ;-)


Mein Reden...schon ein paar Seiten vorher.....auch wenn man da schnell als umenschlich und nicht feinfühlig gilt, weil doch die arme kleine nun Angst hat und man doch sich nicht so anstellen sollte. ABER ich finde...wenn sie den Teil des Vertrags (wenn es ein rechtskräftiger mündlicher Vertrag war) und sie will ihren Teil nicht mehr einhalten...dann muss sie in meinen Augen auch alles was sie erhalten hat, zurückgeben. Die CDs des Shootings, evtl. Printabzüge/Belichtungen. Und versichern, dass keine Bilder ihrerseits verbreitet werden. Denn sonst freut sich das Model über vielleicht tolle Bilder und Fotograf steht mit leeren Händen da.
[gone] -Erlkoenigin-
22.03.2009
mediapixler:

Zur USt ID:

Die musst du haben, wenn du innergemeinschaftlich in der EU gewerblich tätig bist ( auch Dienstleistungen) Und zur Steuernummer: Ab 2006 ist es PFLICHT als Gewerbetreibender seine Steuernummer in der Rechnung anzugeben.Tust du das nicht ist die Rechnung nicht ordnungsgemäss und steuerlich nicht absetzbar! Wenn du Kleinunternehmer bist und keine Ust-VA abgeben musst, ist es nicht Pflicht, das stimmt soweit. Die Angabe der Steuernummer ist zur Sicherheit beider Parteien zur sogenannten steuerlichen Unbedenklichkeit.
Aber das geht zu sehr ins Detail....
[gone] -Erlkoenigin-
22.03.2009
Und noch was zum Starter des Ganzen: Hier bekommst du doch eh nur Meinungen als Auskünfte. Frage deinen Rechtsanwalt und gut ist. Da bekommst du die richtigen Antworten, auf Meinungen die ja mal wieder sehr geteilt sind würde ich an deiner Stelle lieber nicht zurückgreifen. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst: Anwalt fragen oder Bilder raus nehmen, so einfach ist das, da braucht man keinen zig Seiten Thread zu eröffnen,gelle?

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