Anbieten von Dienstleistungen ohne Gewerbeschein 231
Das ist das, was ich jetzt von diversen Seiten gehört habe. Der einzige, der sich dazu bisher leider nicht geäußert hat, war das Finanzamt. Werd denen wohl nochmal auf die Füße treten... oder mir nen Steuerberater zulegen :-)
#222Report
Ich vergaß zu erwähnen: Wenn die Nebeneinkünfte im Jahr 410 Euro nicht übersteigen, sind sie gar nicht steuerpflichtig. Alles darüber wird dann eben versteuert.
Klingt eigentlich ganz okay?!? Also: Wo ist der Haken? :-)
Klingt eigentlich ganz okay?!? Also: Wo ist der Haken? :-)
#223Report
15.03.2010
@ I want to kill you like they do in the movies
Schau mal da:
http://www.mf.niedersachsen.de >Service >Publikationen >Steuertipps - Informationsbroschüre für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Das gilt auch für nebenberufliche Tätigkeiten und auch für nicht Existenzgründer.
Ist lang, aber soviel Zeit muss schon sein.
Schau mal da:
http://www.mf.niedersachsen.de >Service >Publikationen >Steuertipps - Informationsbroschüre für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Das gilt auch für nebenberufliche Tätigkeiten und auch für nicht Existenzgründer.
Ist lang, aber soviel Zeit muss schon sein.
#224Report
Guter Link, danke!
#225Report
15.03.2010
Original von Ollymann - no Shootings anymore!
Vorschlag an die Admins: PAY Jobs jeglicher Art nur mit
Gewerbeschein ermöglichen.
Was'n Blödsinn. Wieso Gewerbeschein? Schon mal was von Freiberufler gehört?
#226Report
15.03.2010
Original von TomRohwer
Wenn auch nur ein kleiner Teil einer Tätigkeit als Gewerbe einzustufen ist, wird die gesamte Tätigkeit steuerlich als Gewerbe behandelt.
Will man das vermeiden, muß man die Tätigkeitsbereiche steuerlich vollkommen getrennt halten, das heißt: getrennte Buchführung, getrennte Versteuerung.
Genau so ist es.
Mein Steuerberater hat mir mal 'ne Geschichte von einem Zahnarzt erzählt, der seinen Patienten was gutes tun wollte: Der Zahnarzt hat elektrische Zahnbürsten, die er für sehr empfehlenswert hielt, seinen Patienten zum Selbstkostenpreis verkauft.
Pech für den Zahnarzt, denn das FA erklärte deshalb seine Praxis zum Gewerbebetrieb mit ziemlich unschönen Folgen...
Was soll's, das ist Deutschland.
#227Report
16.03.2010
@ I want to kill you like they do in the movies
das könnte auch interessant sein:
http://www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1628692.2008770/index.htm
Die Broschüre heißt: Steuertipps für Künstler
das könnte auch interessant sein:
http://www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1628692.2008770/index.htm
Die Broschüre heißt: Steuertipps für Künstler
#228Report
[gone] User_6449
16.03.2010
Original von Ollymann - no Shootings anymore!
Vorschlag an die Admins: PAY Jobs jeglicher Art nur mit
Gewerbeschein ermöglichen.
Geht nicht, da Fotografie nicht zwangsläufig gewerblich ausgeübt werden muß.
Es kann auch freiberuflich, journalistisch, künstlerisch oder im Nebenerweb sein
und dafür ist kein Gewerbeschein erforderlich.
Viele Grüße
Peter
#229Report
#230
17.03.2010
Ich amüsiere mich immer wie Bolle, auf welch niedrigem Niveau hier Tips gesucht werden, ein seit Jahrzehnten ausgefeiltes und ständig verschärftes Steuerrecht auszuhebeln. Da sind ganze Völkerstämme von Juristen dran, dem Michel die Möglichkeiten Geld zu behalten zu beschneiden, um dem auf Vorschulniveau geldausgebenden Staat das Überleben zu sichern.
Wenn Du leben willst, mußt Du arbeiten.
Wenn Du gut leben willst, mußt Du viel arbeiten.
Wenn Du reich werden willst, mußt Du Dir was anderes einfallen lassen.
Wenn Du leben willst, mußt Du arbeiten.
Wenn Du gut leben willst, mußt Du viel arbeiten.
Wenn Du reich werden willst, mußt Du Dir was anderes einfallen lassen.
#231Report
Topic has been closed
also du meinst die ganz normale arbeitnehmersteuererklärung?
wäre ja zu schön um wahr zu sein. da kann ich ja ab und an auch mal bissl geld nehmen...
solang ich s mit angeben, meine ich natürlich. hatte mich bisher immer geweigert wenn mich jemand bezahlen wollte.