Verträge für Models umd Fotografen 84
03.11.2009
Hä? Aber auf TFP kann einem doch keiner an den Karren pissen (Finanzamt oder Ähnliches). Da keiner Kohle bekommt, kann auch nicht schwarz gearbeitet werden!
Ich werde weiterhin meine TFP-Verträge unterschreiben lassen,.. Sonst kann ja jede kommen mit: Nö – Veröffentlichungen im Internet habe ich nicht zugestimmt.
Ich werde weiterhin meine TFP-Verträge unterschreiben lassen,.. Sonst kann ja jede kommen mit: Nö – Veröffentlichungen im Internet habe ich nicht zugestimmt.
#2Report
03.11.2009
Coole Idee... Ich werde den als Privatperson abgeschlossenen Kreditvertrag also nicht mehr bedienen, wenn die Verträge B2C ja nichtig sind, dann gehört die Wohnung halt sofort mir :-))
Irgendwas schlechtes geraucht?
Irgendwas schlechtes geraucht?
#4Report
03.11.2009
Ich versteh nur Bahnhof... :-(
#5Report
#6
03.11.2009
Ich hab mal eine anderen Frage.
Wenn ich en Shooting hatte, bei dem es kein Vertrag gibt, kann ich die Bilder für Agenturen etc nutzen????
Wenn ich en Shooting hatte, bei dem es kein Vertrag gibt, kann ich die Bilder für Agenturen etc nutzen????
#8Report
03.11.2009
Original von Sabsi1986*VISA-PAY-AUSSCHREIBUNG*
Ich hab mal eine anderen Frage.
Wenn ich en Shooting hatte, bei dem es kein Vertrag gibt, kann ich die Bilder für Agenturen etc nutzen????
nein, es sei denn du hast die Erlaubnis des Fotografen, was ja schon wieder eine Art Vertrag wäre ;-)
#9Report
03.11.2009
Original von Sabsi1986*VISA-PAY-AUSSCHREIBUNG*
ja aber es gibt ja keinen vertrag!!!!!
eben, damit hat Dir der Fotograf auch kein Nutzungsrecht eingeräumt...
#11Report
03.11.2009
ja ich ihm aber auch nicht oder????
das heisst er dürfte sie ja auch nicht auf seine hp stellen zb oder ???
das heisst er dürfte sie ja auch nicht auf seine hp stellen zb oder ???
#12Report
03.11.2009
Original von Sabsi1986*VISA-PAY-AUSSCHREIBUNG*
ja ich ihm aber auch nicht oder????
das heisst er dürfte sie ja auch nicht auf seine hp stellen zb oder ???
korrekt
#13Report
03.11.2009
Original von Sabsi1986*VISA-PAY-AUSSCHREIBUNG*
ja ich ihm aber auch nicht oder????
das heisst er dürfte sie ja auch nicht auf seine hp stellen zb oder ???
Im Prinzip richtig.
- Es sei denn, es gab einen mündlichen Vertrag.
In der Regel ist ja das Einstellen der Bilder Zweck der Übung bei einem
Shooting.
#14Report
03.11.2009
Original von Sabsi1986*VISA-PAY-AUSSCHREIBUNG*
nein gab es auch nicht .....
lg sabrina
Was machst Du denn für Shootings?
#16Report
03.11.2009
Dann macht doch einfach einen und beide Parteien können glücklich sein...
Das geht auch, nachdem das Shooting war... selbst wenn es an einem kirchlichen Feiertag war... da war doch was mit Vertragsfreiheit ...
LG
Michael
Das geht auch, nachdem das Shooting war... selbst wenn es an einem kirchlichen Feiertag war... da war doch was mit Vertragsfreiheit ...
LG
Michael
#17Report
03.11.2009
*********** mal bookmarked ***********************
;-)))
;-)))
#18Report
[gone] Hermann Klecker
03.11.2009
Original von Foto-Presse-Busse
Ich weiß nicht, wer den Models/Fotografen den Vertragsscheis in den Kopf gesetzt hat...?
Keiner darf ohne ausdrückliche Erlaubnis ( und das ist in schriftlicher Form vorgeschrieben ),
irgendwelche Bilder, auf denen eine Person ( ausgenommen Personen aus dem Zeitgeschehen - sog. Lichtgestalten ) in irgend einer Art und weise
veröffentlichen...!!!
Das ist - höflich ausgedrückt - schlicht falsch.
Da das den logischen Anfang Deiner abendteuerlichen Argumentationskette darstellt, erspare ich es mir, auf den Rest einzugehen.
#19Report
03.11.2009
@Foto-Presse-Busse
Auf deiner HP ist aber auch nicht so alles ganz astrein..
Ich hab auf hessen-model-service.de zum Beispiel kein anständiges Impressum vorgefunden.
Das müsstest du vielleicht mal ändern, bevor du hier so einen Thread mit rechtlichen Hinweisen vom Stapel lässt ;)
Auf deiner HP ist aber auch nicht so alles ganz astrein..
Ich hab auf hessen-model-service.de zum Beispiel kein anständiges Impressum vorgefunden.
Das müsstest du vielleicht mal ändern, bevor du hier so einen Thread mit rechtlichen Hinweisen vom Stapel lässt ;)
#20Report
Topic has been closed
Keiner darf ohne ausdrückliche Erlaubnis ( und das ist in schriftlicher Form vorgeschrieben ),
irgendwelche Bilder, auf denen eine Person ( ausgenommen Personen aus dem Zeitgeschehen - sog. Lichtgestalten ) in irgend einer Art und weise
veröffentlichen...!!!
Verträge gibt es somit im Sinn her nur unter Geschäftspartnern....
...ich z.B. habe einen Gewerbeschein als Fotograf...
...hast Du auch einen solchen als Fotograf/ Model...?
Nein...?
Also somit auch im Sinn des Gesetzgebers keinen rechtskräftiger Vertrag...
..da im Vertrag ja auch der vollständiger Name u. Anschrift beider Vertragsparteien
mit aufgenommen werden, würde ich, wenn ich mit Dir als nichtgewerbliches Model
einen Vertrag abschliese, mich ( und das nicht nur Steuerrechtlich ) strafbar machen
der Begünstigung der Schwarzarbeit...
..und Du würdest Dich als Schwarzarbeiterin strafbar machen...!!!
Aber auch, wenn Du Dein Modelgewerbe angemeldet hast, und Du einen Vertrag geschlossen hast
und trotzdem Bilder dort erscheinen, wo Du sie eigentlich gar nicht
sehen wolltest, kann Dir bei einem Prozess der Richter eventuell vorhalten,
wie blauäugig Du
eigentlich bist, dass Du, da Du ja Vertrag u. Honorar bekommen hast,
ja damit hättest rechnen
müssen und blah, blah, blah...!!
Habe leider derartige Rechtsfälle schon dreimal durchgemacht und kann dazu nur sagen und empfehlen....
...wenn der Anwalt kein Fachanwalt für Urheberrecht in der Bildverwertung ist, Finger weg...
..er hat absolut keinen Dunst in dieser Materie...!!!
Desweitern, für Urheberrechte sind die Amts- und Landgerichte nicht zuständig,
dies obliegt nur ab den Oberlandesgerichten...
...Verfahren von Amts- u. Landgerichten sind nichtig....!!!
GGVLG Reiner