'unkommerzielles' tfp und Agentur-Sedcards 149

[gone] xxxxxx
14.02.2010
schrieb ich schon oben, visual: nein, ist er nicht.
#141Report
14.02.2010
Original von bilderLEBEN
schrieb ich schon oben, visual: nein, ist er nicht.


... und bei Deiner Vertragsüberarbeitung solltest daran denken, dass man sich auch als überdurchschnittlich guter MK-Fotograf nicht so wichtig nehmen sollte. Das gilt aber auch für MK-Fotomodelle. Es ist schlicht ein falscher Ansatz zu glauben, dass der jeweils andere sich mit den Bildern eine goldene Nase verdient. Und selbst wenn: Man sollte anderen auch mal was gönnen.
Ich freue mich ja auch, dass ein TFP-Model (nicht MK) nun als Sängerin Karriere macht und auf ihrer HP mit einem Foto von mir wirbt. Es ist zwar ein wenig schade, dass mein Name nicht darunter steht, aber das würde nicht nur blöd aussehen, sondern auch gar keinen Sinn machen.
#142Report
gab schon endlose Threads über diesem Thema und auch schon viele Beschwerden von Fotografen die kommerziell total unterschiedlich auslegen.

- Das Model macht Payshots, hat hier ein Profil und schmückt es mit Fotos von diversen Shoots.

- Das Model ist als Model für einen Workshop gebucht. Der Workshopveranstalter wirbt mit Fotos von dem Model die ein anderer Fotograf gemacht hat.

- Eine Agentur verwendet die Fotos als Werbung für das Model.

Alles das und noch mehr kann kommerzielle Nutzung sein.
#143Report
14.02.2010
Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
[quote]Original von TomRohwer

Provisionssätze über 18% sind in Deutschland unzulässig, da sie gegen die "Vermittler-Vergütungs-Verordnung" verstoßen. Verträge, die solche Provisionssätze enthalten, sind in diesem Punkt nichtig, und bereits gezahlte Provisionen in dieser Höhe könnte man sogar zurückfordern. (Zumindest den unzulässig überhöhten Teil.)


bei Management siehts anders aus wenn ich recht informiert bin. [/quote]
"Model-Management" ist aber Model-Vermittlung. RA Kötz hat vor einiger Zeit ein Urteil in dieser Hinsicht erstritten: Landgericht Düsseldorf vom 30. Oktober 2008 (Az. 8 O 126/08)

Deshalb gibts auch ne ganze Reihe "Agenturen" die den Models Managementverträge aufs Auge drücken wollen.

Ich bezweifle stark, daß die deutsche Justiz das mitmachen würde - derselbe Trick wird bei der Arbeitsvermittlung ja auch sonst nicht akzeptiert. Es kommt nicht darauf an, wie man das Kind nennt, sondern allein darauf, worin die Tätigkeit besteht. Und die besteht bei einem "Model-Management" ja nun mal daraus, für das Model Modeljobs zu aquirieren. Was auch sonst sollte ein "Model-Management" für das Model tun? Und vor allem: die Provisionen werden ja für vermittelte Modeljobs kassiert, und für nichts anderes, denn sie stehen ja in direktem Zusammenhang mit dem Honorar für den Modeljob. (Anders macht es mit einer prozentualen Provision auch schlecht einen Sinn... ;-] )
#144Report
[gone] VisualPursuit
15.02.2010
Original von TomRohwer

"Model-Management" ist aber Model-Vermittlung. RA Kötz hat vor einiger Zeit ein Urteil in dieser Hinsicht erstritten: Landgericht Düsseldorf vom 30. Oktober 2008 (Az. 8 O 126/08)


Lies den Link noch einmal durch, da lag der Fall komplett anders.
Die Agentur hat dem Model gegenüber gesagt es habe Betrag X
verdient, tatsächlich hatte die Agentur aber Betrag x+y in Rechnung
gestellt, dem Model aber nur Anteile nach x abgerechnet.

Die VVO wurde zusätzlich angewendet eben weil die Agentur nicht
die für einen Managementvertrag nötigen Leistungen erbracht hat und
eben nur (veruntreuender) Vermittler statt wie behauptet Manager war.

Meiner Ansicht nach ein Glücksfall für den Juristen, ich denke dass
das Gericht die VVO als eine Form der Bestrafung angewendet hat,
und ich bin der Ansicht dass es ohne die Unterschlagung der tatsächlich
gezahlten Höhe der Honorare weit schwieriger gewesen wäre die
VVO durchzusetzen.

Ich halte dieses Urteil nicht für geeignet um als Präzedenzfall zu dienen.

Es ist ausserdem ein Urteil der ersten Instanz in einem meiner Ansicht
nach klaren Fall von Abrechnungsverkürzung, also nichts besonders
hoch gehängtes.
#145Report
15.02.2010
Original von Dorota
Mal abgesehen von der falschen Provisionshöhe,
zumeist werden gar keine Exclusivverträge, sondern "non exclusive Verträge“ abgeschlossen!
Eine Agentur kann ja nun mal im Normalfall keine "Jobgarantie" geben, und so hat das Model die Möglichkeit, sich von mehreren Agenturen vertreten zu lassen (und damit "potentiell" bessere Aussicht auf Vermittlung).....

Auch das hat - in Deutschland - übrigens einen ganz simplen und rechtlichen Grund:

Die Vermittlung von Modeljobs an Models gilt in Deutschland (irgendwie absurd, weil Models ja schließlich Gewerbetreibende sind) rechtlich als Arbeitsvermittlung.

Und "Exklusiv-Verträge" sind in der Arbeitsvermittlung nicht nur unzulässig, sondern schlicht unwirksam: -> §297 SGB III.

Was allerdings nichts daran ändert, daß es eine eher dumme und auch branchenunübliche Idee wäre, sich gleichzeitig von zwei Modelagenturen vertreten zu lassen. Die erste Doppel-Belegung mit Jobs zum selben Termin ist dann nämlich nur eine Frage der Zeit... Zumindest wenn man es ernsthaft betreibt, kann man sich genausowenig von zwei Modelagenturen vertreten lassen wie sich von zwei Sekretärinnen unabhängig voneinander den Terminkalender führen lassen.
#146Report
15.02.2010
Original von Dorota
Seriöse Agenturen werden die Bilder ausschließlich nutzen, um das entsprechende Model zu „bewerben“. Darüber hinaus machen sie nichts weiter mit den Fotos.

Danke.

Bei irgendwelchen „halbseidenen“ Hinterhof- und Möchtegernagenturen kann ich Deine Vorbehalte voll verstehen, würde ich mir auch nicht wünschen, aber sofern es um ernsthafte Agenturen geht….ehrlich, da würde ich mir – als Fotograf - bei einigen der unzähligen Internetplattformen weitaus mehr Sorgen machen, das da irgendwas „unkoscheres“ mit meinen Bildern läuft…

So ist es.
#147Report
[gone] VisualPursuit
15.02.2010
Original von TomRohwer
Was allerdings nichts daran ändert, daß es eine eher dumme und auch branchenunübliche Idee wäre, sich gleichzeitig von zwei Modelagenturen vertreten zu lassen. Die erste Doppel-Belegung mit Jobs zum selben Termin ist dann nämlich nur eine Frage der Zeit... Zumindest wenn man es ernsthaft betreibt, kann man sich genausowenig von zwei Modelagenturen vertreten lassen wie sich von zwei Sekretärinnen unabhängig voneinander den Terminkalender führen lassen.


Da bist Du nicht auf der Höhe der Zeit. Bei vielen gut gebuchten Models ist es
durchaus üblich bei zwei oder mehr Agenturen vertreten zu sein.
Man muss nur dafür sorgen dass die jeweils anderen Agenturen terminlich
auf der Höhe der Zeit sind und so verzögerungsfrei wie möglich informiert
werden.

Google Calendar ist da durchaus ein gängiges Werkzeug, man vergibt einfach
mehrfache Schreibrechte dafür und jeder hat klaren Überblick in fast Echtzeit.

Natürlich lässt man sich nicht von zwei Düsseldorfer Agenturen mit ähnlicher
Zielgruppe vertreten, aber schon eine Düsseldorfer, eine Mailänder, eine
Pariser, eine Hamburger Agentur machen durchaus Sinn.
#148Report
[gone] Dorota
17.02.2010
„Da bist Du nicht auf der Höhe der Zeit. Bei vielen gut gebuchten Models ist es durchaus üblich bei zwei oder mehr Agenturen vertreten zu sein.“



Das stimmt. Die Zeiten ändern sich.
Die Wettbewerbsituation ist eine ganz andere, wesentlich härtere, als noch vor wenigen Jahren, und man muß heute halt sehen „wo man bleibt“…..

Vielleicht war es vor einigen Jahren noch eher unüblich, von mehreren Agenturen vertreten zu werden, heute ist es das aber -meiner Erfahrung nach- tatsächlich nicht mehr.
#149Report

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