Rechnung schreiben?! 89
19.04.2010
Rechnung muss enthalten, wer von wem für was wann wie viel Geld haben möchte. So grob.
in das "für was"-Feld trägst dann den "einmaligen" Abdruck oder so ein.
Eigentlich ganz einfach.
in das "für was"-Feld trägst dann den "einmaligen" Abdruck oder so ein.
Eigentlich ganz einfach.
#2Report
19.04.2010
Also ich hab meine Steuernummer in die Rechnung geschrieben, das ich Umsatzsteuerbefreit (Privatperson) bin, welches Foto und wofür es verwendet werden darf, sowie ne Rechnungsnummer (z.b. 0001)
Und nicht vergessen den Betrag bei der Steuererklärung anzugeben:)
Gruß,
Manfred
Und nicht vergessen den Betrag bei der Steuererklärung anzugeben:)
Gruß,
Manfred
#3Report
19.04.2010
Kann man, muss man aber nicht (Steuernummer und Rechnungs-Nr. - weckt nur schlafende Hunde - denn welche Privatperson, würde ihre Rechnungen durchnummerieren? Sinds doch ein paar mehr? Da prüfen wir doch mal ... sprach's Finanzamt *g*).
#4Report
19.04.2010
????? rechnung, als privatperson? wenn du geld bekommst? erm..... kapier ich grad nich...
wenn ich auf ebay oder aufm flohmarkt was vertingle, dann gibs doch keine rechnung? irgendwie steh ich grad aufm schlauch.....
also wenn überhaupt, dann musste natürlich deine leistung abrechnen und auf die die mwst draufschlagen.... halte ich aber für falsch! denn dann müsste ja im vertrag irgend ne regelung drinn sein..... also 10 bilder kaufen je 10 euro.... sind 100€ und dann is aufer rechnung eben 119€ endbetrag...
oben kommt noch die rechnungsanschrift und der rechnungsabsender rein und fertig. im prinzip ähnlich wie ein brief... rechnungsnummer und steuernummer fallen bei privat weg.
bankverbindung würd ich logischerweise angeben. *kicher*
wenn ich auf ebay oder aufm flohmarkt was vertingle, dann gibs doch keine rechnung? irgendwie steh ich grad aufm schlauch.....
also wenn überhaupt, dann musste natürlich deine leistung abrechnen und auf die die mwst draufschlagen.... halte ich aber für falsch! denn dann müsste ja im vertrag irgend ne regelung drinn sein..... also 10 bilder kaufen je 10 euro.... sind 100€ und dann is aufer rechnung eben 119€ endbetrag...
oben kommt noch die rechnungsanschrift und der rechnungsabsender rein und fertig. im prinzip ähnlich wie ein brief... rechnungsnummer und steuernummer fallen bei privat weg.
bankverbindung würd ich logischerweise angeben. *kicher*
#5Report
19.04.2010
Shadowshooter : Alles was du gerade geschrieben hast ist völlig verkehrt!!!
Jeder kann für seine Dienstleistung eine Rechnung ausstellen, MwSt ausweisen kann natürlich nur derjenige der auch eine UmsatzsteuerID. Nr. hat.
Als Privatperon einfach deine Dienstleistung angeben,...das reicht.
Jeder kann für seine Dienstleistung eine Rechnung ausstellen, MwSt ausweisen kann natürlich nur derjenige der auch eine UmsatzsteuerID. Nr. hat.
Als Privatperon einfach deine Dienstleistung angeben,...das reicht.
#6Report
19.04.2010
okay.... schlau werd ich trotzdem nich... erläutere doch mal
ne rechnung schreiben können und die frage obs überhaupt sinn macht sind unterschiedliche paar schuhe....
mir is nich klar, was die andere seite sich davon verspricht?! ne formrechnung für was? klär doch mal auf!
ne rechnung schreiben können und die frage obs überhaupt sinn macht sind unterschiedliche paar schuhe....
mir is nich klar, was die andere seite sich davon verspricht?! ne formrechnung für was? klär doch mal auf!
#7Report
19.04.2010
...vielleicht einen Nachweis fürs Finanzamt, wo das Geld geblieben ist ??
Original von shadowshooter
okay.... schlau werd ich trotzdem nich... erläutere doch mal
ne rechnung schreiben können und die frage obs überhaupt sinn macht sind unterschiedliche paar schuhe....
mir is nich klar, was die andere seite sich davon verspricht?! ne formrechnung für was? klär doch mal auf!
#8Report
19.04.2010
kann ich mir kaum vorstellen.... verflixt.... jetzt frag ich selber nach.... des is doch pumpitz....
#9Report
19.04.2010
.....okay, frag nach !!!
Original von shadowshooter
kann ich mir kaum vorstellen.... verflixt.... jetzt frag ich selber nach.... des is doch pumpitz....
#10Report
19.04.2010
vielleicht kann das dein partner bei der zeitschrift ja auch als aufwandsendschädigung hinstellen, weiß ja nicht um was für summen es geht?
#11Report
19.04.2010
Original von shadowshooter
mir is nich klar, was die andere seite sich davon verspricht?! ne formrechnung für was? klär doch mal auf!
Mal ganz grob.....
Eine Firma hat 200 Euro Gewinn in der Kasse.
Sie kauft für 100 Euro *Grimmelböngs* was sie unbedingt benötigt.
Sie bekommt eine Rechnung.
Diese legt sie dem FA vor und sagt. "Gugge mal...ich hab nur 100 EU"
Wenn sie keine Rechnung hat dann sagt der freundliche Beamte.
"Die Steuer für 200 EU beträgt dieses Jahr...."
:)
#12Report
19.04.2010
soll ich oder soll ich nicht?
Sobald Du gegen Entgelt eine Leistung erbringst bist Du nicht Privatperson sondern Unternehmer.
Du erzielst als Fotograf Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§15 EStG), die rein rechtlich selbstverständlich in der Steuererklärung anzugeben sind.
Natürlich darfst Du die dazugehörigen Aufwendungen von den Einnahmen abziehen.
Natürlich kann man vor Dir eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen, auch wenn Du keinen Gewerbeschein hast. Der übrigens hat nix mit der Steuergesetzgebung zu tun, ist also dafür völlig ohne Belang. Hier kommt die Handwerkskammer ins Spiel... ;-)
Was den Umsatzsteuerausweis (Mehrwertsteuer) angeht gilt folgendes:
wenn Du im vergangenen Jahr einen Umsatz von 17.500 € und
im aktuellem Jahr voraussichtlich einen Umsatz von weniger als 50.000 € hast, bist Du Kleinunternehmer und darfst keine USt oder Volksmund MWSt in Rechnung stellen. Dieser Hinweis muss dann auf der Rechnung vermerkt sein.
Ansonsten muss eine ordnungsgemäße Rechnung bei mehr als 100,- Euro brutto folge Angaben enthalten:
1-Name und Adresse des leistenden Unternehmers
2-Name und Adresse des Leistungsempfängers
3-Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
4-Rechnungsdatum
5-eine fortlaufende Rechnungsnummer
6-genaue Angaben über Menge und Art der Lieferung / Leistung
7-Zeitpunkt der Lieferung / Leistung
(auch bei Barverkäufen oder wenn das Rechnungsdatum mit dem Liefer-/Leistungsdatum übereinstimmt)
möglich: genaues Datum, Angabe des Monats, Hinweis auf ergänzende Dokumente z.B. Lieferschein oder Zusatz "Rechnungsdatum entspricht dem Liefer-/Leistungszeitpunkt“
8-Steuersatz, Nettobetrag (aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und evtl. Steuerbefreiungen) und darauf entfallender Umsatzsteuer-Betrag in Euro
Für alle Rechnungen unter 100,- Euro (Kleinbetragsrechnung) brutto genügen folgende Angaben:
1-Name und Adresse des leistenden Unternehmers
2-Rechnungsdatum
3-genaue Angaben über Menge und Art der Lieferung / Leistung
4-angewendeter Steuersatz in % und Bruttorechnungsbetrag in Euro
Dann noch ma zum Gewerbeschein:
1.Fotograf ist in Deutschland ein geschützter Begriff und darf nur von Leuten benutzt werden die eine Ausbildung als Fotograf erfolgreich abgeschlossen haben.
2.Um als Fotograf selbständig zu sein benötigt man mindestens einen Fotograf mit Meisterbrief im Betrieb
3. Als Fotograf muss ich bei der Handwerkskammer eingetragen sein
4. Fotograf ist man sobald man zB Portraitfotos, Passfotos, Hochzeitsfotos etc. macht ( also man bietet den Leuten an sie [oder etwas] zu Fotografieren und bekommt dafür dann Geld, als eine Dienstleistung)
5. Der Fotodesigner erstellt zB kunstvolle Bilder vo Models oder ähnliches, die er dann verkauft (bzw die Lizenzen), Fotografiert aber im Ramen der obengenannten Dinge. (auch Stockphotografie genannt. Oder hab ich das Wort gerade erfunden ? )
6. Fotodesigner darf sich jeder nennen, man benötigt keine abgeschlossene Ausbildung und keinen Meisterbrief für das Gewerbe.
Verstanden, warum ich erst gefragt habe...
Viel Spaß
Sobald Du gegen Entgelt eine Leistung erbringst bist Du nicht Privatperson sondern Unternehmer.
Du erzielst als Fotograf Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§15 EStG), die rein rechtlich selbstverständlich in der Steuererklärung anzugeben sind.
Natürlich darfst Du die dazugehörigen Aufwendungen von den Einnahmen abziehen.
Natürlich kann man vor Dir eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen, auch wenn Du keinen Gewerbeschein hast. Der übrigens hat nix mit der Steuergesetzgebung zu tun, ist also dafür völlig ohne Belang. Hier kommt die Handwerkskammer ins Spiel... ;-)
Was den Umsatzsteuerausweis (Mehrwertsteuer) angeht gilt folgendes:
wenn Du im vergangenen Jahr einen Umsatz von 17.500 € und
im aktuellem Jahr voraussichtlich einen Umsatz von weniger als 50.000 € hast, bist Du Kleinunternehmer und darfst keine USt oder Volksmund MWSt in Rechnung stellen. Dieser Hinweis muss dann auf der Rechnung vermerkt sein.
Ansonsten muss eine ordnungsgemäße Rechnung bei mehr als 100,- Euro brutto folge Angaben enthalten:
1-Name und Adresse des leistenden Unternehmers
2-Name und Adresse des Leistungsempfängers
3-Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
4-Rechnungsdatum
5-eine fortlaufende Rechnungsnummer
6-genaue Angaben über Menge und Art der Lieferung / Leistung
7-Zeitpunkt der Lieferung / Leistung
(auch bei Barverkäufen oder wenn das Rechnungsdatum mit dem Liefer-/Leistungsdatum übereinstimmt)
möglich: genaues Datum, Angabe des Monats, Hinweis auf ergänzende Dokumente z.B. Lieferschein oder Zusatz "Rechnungsdatum entspricht dem Liefer-/Leistungszeitpunkt“
8-Steuersatz, Nettobetrag (aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und evtl. Steuerbefreiungen) und darauf entfallender Umsatzsteuer-Betrag in Euro
Für alle Rechnungen unter 100,- Euro (Kleinbetragsrechnung) brutto genügen folgende Angaben:
1-Name und Adresse des leistenden Unternehmers
2-Rechnungsdatum
3-genaue Angaben über Menge und Art der Lieferung / Leistung
4-angewendeter Steuersatz in % und Bruttorechnungsbetrag in Euro
Dann noch ma zum Gewerbeschein:
1.Fotograf ist in Deutschland ein geschützter Begriff und darf nur von Leuten benutzt werden die eine Ausbildung als Fotograf erfolgreich abgeschlossen haben.
2.Um als Fotograf selbständig zu sein benötigt man mindestens einen Fotograf mit Meisterbrief im Betrieb
3. Als Fotograf muss ich bei der Handwerkskammer eingetragen sein
4. Fotograf ist man sobald man zB Portraitfotos, Passfotos, Hochzeitsfotos etc. macht ( also man bietet den Leuten an sie [oder etwas] zu Fotografieren und bekommt dafür dann Geld, als eine Dienstleistung)
5. Der Fotodesigner erstellt zB kunstvolle Bilder vo Models oder ähnliches, die er dann verkauft (bzw die Lizenzen), Fotografiert aber im Ramen der obengenannten Dinge. (auch Stockphotografie genannt. Oder hab ich das Wort gerade erfunden ? )
6. Fotodesigner darf sich jeder nennen, man benötigt keine abgeschlossene Ausbildung und keinen Meisterbrief für das Gewerbe.
Verstanden, warum ich erst gefragt habe...
Viel Spaß
#13Report
19.04.2010
klingt alles klug, aber die junge Frau ist nicht Gewerbetreibender sondern Privatperson !!
Soviel Text verunsichert nur unnötig.
Soviel Text verunsichert nur unnötig.
Original von Joker-Mick
soll ich oder soll ich nicht?
Sobald Du gegen Entgelt eine Leistung erbringst bist Du nicht Privatperson sondern Unternehmer.
Du erzielst als Fotograf Einnahmen aus Gewerbebetrieb (§15 EStG), die rein rechtlich selbstverständlich in der Steuererklärung anzugeben sind.
Natürlich darfst Du die dazugehörigen Aufwendungen von den Einnahmen abziehen.
Natürlich kann man vor Dir eine ordnungsgemäße Rechnung verlangen, auch wenn Du keinen Gewerbeschein hast. Der übrigens hat nix mit der Steuergesetzgebung zu tun, ist also dafür völlig ohne Belang. Hier kommt die Handwerkskammer ins Spiel... ;-)
Was den Umsatzsteuerausweis (Mehrwertsteuer) angeht gilt folgendes:
wenn Du im vergangenen Jahr einen Umsatz von 17.500 € und
im aktuellem Jahr voraussichtlich einen Umsatz von weniger als 50.000 € hast, bist Du Kleinunternehmer und darfst keine USt oder Volksmund MWSt in Rechnung stellen. Dieser Hinweis muss dann auf der Rechnung vermerkt sein.
Ansonsten muss eine ordnungsgemäße Rechnung bei mehr als 100,- Euro brutto folge Angaben enthalten:
1-Name und Adresse des leistenden Unternehmers
2-Name und Adresse des Leistungsempfängers
3-Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
4-Rechnungsdatum
5-eine fortlaufende Rechnungsnummer
6-genaue Angaben über Menge und Art der Lieferung / Leistung
7-Zeitpunkt der Lieferung / Leistung
(auch bei Barverkäufen oder wenn das Rechnungsdatum mit dem Liefer-/Leistungsdatum übereinstimmt)
möglich: genaues Datum, Angabe des Monats, Hinweis auf ergänzende Dokumente z.B. Lieferschein oder Zusatz "Rechnungsdatum entspricht dem Liefer-/Leistungszeitpunkt“
8-Steuersatz, Nettobetrag (aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und evtl. Steuerbefreiungen) und darauf entfallender Umsatzsteuer-Betrag in Euro
Für alle Rechnungen unter 100,- Euro (Kleinbetragsrechnung) brutto genügen folgende Angaben:
1-Name und Adresse des leistenden Unternehmers
2-Rechnungsdatum
3-genaue Angaben über Menge und Art der Lieferung / Leistung
4-angewendeter Steuersatz in % und Bruttorechnungsbetrag in Euro
Dann noch ma zum Gewerbeschein:
1.Fotograf ist in Deutschland ein geschützter Begriff und darf nur von Leuten benutzt werden die eine Ausbildung als Fotograf erfolgreich abgeschlossen haben.
2.Um als Fotograf selbständig zu sein benötigt man mindestens einen Fotograf mit Meisterbrief im Betrieb
3. Als Fotograf muss ich bei der Handwerkskammer eingetragen sein
4. Fotograf ist man sobald man zB Portraitfotos, Passfotos, Hochzeitsfotos etc. macht ( also man bietet den Leuten an sie [oder etwas] zu Fotografieren und bekommt dafür dann Geld, als eine Dienstleistung)
5. Der Fotodesigner erstellt zB kunstvolle Bilder vo Models oder ähnliches, die er dann verkauft (bzw die Lizenzen), Fotografiert aber im Ramen der obengenannten Dinge. (auch Stockphotografie genannt. Oder hab ich das Wort gerade erfunden ? )
6. Fotodesigner darf sich jeder nennen, man benötigt keine abgeschlossene Ausbildung und keinen Meisterbrief für das Gewerbe.
Verstanden, warum ich erst gefragt habe...
Viel Spaß
#15Report
19.04.2010
sodele.... also eine privatperson kann eine rechnung schreiben, rechnung im sinne von, ich bekomm von dir betrag X....
was jedoch allgemeinhin als rechnung verstanden wird (mit mwst ausgewiesen) kann sie nicht ohne weiteres bzw. ohne ärger zu bekommen....
der nachweis is dabei nich des dumme blatt auf dem der betrag steht, sondern die unterschrift, dass der betrag erhalten ist, wofür alternative ne altertümliche quittung hilft, oder der kontoauszug....
kurzum.... ne kleine quittung oder der kontoauszug tuns auch.... "rechnung" is wirklich verwirrend....
was jedoch allgemeinhin als rechnung verstanden wird (mit mwst ausgewiesen) kann sie nicht ohne weiteres bzw. ohne ärger zu bekommen....
der nachweis is dabei nich des dumme blatt auf dem der betrag steht, sondern die unterschrift, dass der betrag erhalten ist, wofür alternative ne altertümliche quittung hilft, oder der kontoauszug....
kurzum.... ne kleine quittung oder der kontoauszug tuns auch.... "rechnung" is wirklich verwirrend....
#16Report
19.04.2010
@TO
Einfach mal mit dem Verlag sprechen und ihm Mitteilen, daß er auch problemlos einen sog. Eigenbeleg für die Auszahlung an dich erstellen kann. (Beispiel)
Da du eh nicht zum Mehrwertsteuerausweis berechtigt bist, stellt das für den Verlag keinerlei Nachteil dar. Die sollen sich einfach einen entsprechenden Wisch selbst tippen und als Ergänzung noch die entspr. Kontoauszugskopie dazu heften. Fertig! :-)
Einfach mal mit dem Verlag sprechen und ihm Mitteilen, daß er auch problemlos einen sog. Eigenbeleg für die Auszahlung an dich erstellen kann. (Beispiel)
Da du eh nicht zum Mehrwertsteuerausweis berechtigt bist, stellt das für den Verlag keinerlei Nachteil dar. Die sollen sich einfach einen entsprechenden Wisch selbst tippen und als Ergänzung noch die entspr. Kontoauszugskopie dazu heften. Fertig! :-)
#17Report
19.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
@TO
Einfach mal mit dem Verlag sprechen und ihm Mitteilen, daß er auch problemlos einen sog. Eigenbeleg für die Auszahlung an dich erstellen kann. (Beispiel)
Da du eh nicht zum Mehrwertsteuerausweis berechtigt bist, stellt das für den Verlag keinerlei Nachteil dar. Die sollen sich einfach einen entsprechenden Wisch selbst tippen und als Ergänzung noch die entspr. Kontoauszugskopie dazu heften. Fertig! :-)
genau meine information, nur besser formuliert ;)
#18Report
19.04.2010
Glaube einfach was "The Incredible Outoftime-Man" schreibt, der Mann ist vom Fach und kennt sich Bestens aus !!
#19Report
19.04.2010
Original von Joker-Mick[/quote]
--snip--
Dann noch ma zum Gewerbeschein:
1.Fotograf ist in Deutschland ein geschützter Begriff und darf nur von Leuten benutzt werden die eine Ausbildung als Fotograf erfolgreich abgeschlossen haben.
2.Um als Fotograf selbständig zu sein benötigt man mindestens einen Fotograf mit Meisterbrief im Betrieb
3. Als Fotograf muss ich bei der Handwerkskammer eingetragen sein
4. Fotograf ist man sobald man zB Portraitfotos, Passfotos, Hochzeitsfotos etc. macht ( also man bietet den Leuten an sie [oder etwas] zu Fotografieren und bekommt dafür dann Geld, als eine Dienstleistung)
5. Der Fotodesigner erstellt zB kunstvolle Bilder vo Models oder ähnliches, die er dann verkauft (bzw die Lizenzen), Fotografiert aber im Ramen der obengenannten Dinge. (auch Stockphotografie genannt. Oder hab ich das Wort gerade erfunden ? )
6. Fotodesigner darf sich jeder nennen, man benötigt keine abgeschlossene Ausbildung und keinen Meisterbrief für das Gewerbe.
Verstanden, warum ich erst gefragt habe...
Viel Spaß
zu 1: veraltet seit dem 1.1.2004
zu 2: siehe 1
zu 3: nicht zwingend, nur bei sogenannter handwerklicher fotografie
zu 4: das entspricht 3, aber als fotograf kann man auch mehr machen
zu 5: das entspricht sogenannter gewerblicher fotografie, dazu brauch man 3. nicht machen
zu 6: aber nur solange man nicht dipl. davor setzt!
#20Report
Topic has been closed
ich hoffe ich hab hier nicht vollkommen ins falsche Forum gepostet...
Also mein Problem ist folgendes,
ein Bild von mir wird in einer Zeitschrift abgedruckt, dafür soll ich nun Geld bekommen und eine Rechnung schreiben...
Ist ja ne einmalige Sache, habe auch kein Gewerbeschein oder sowas..
was gehört da jetzt drauf, soll ich einfach n normalen Briefkopf schreiben und dann die Leistung (und wie schreibe ich das ist ja n einmaliges Nutzungsrecht für eine bestimmte Ausgabe) und dann dass ich keine Mwst. abführen muss oder was?
Danke schonmal für eure Hilfe
Janina