Rechnung schreiben?! 89
[gone] User_6449
19.04.2010
Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
...soll doch der Fotograf die Rechnung schreiben
und das Model unterschreibt ihm ne Quittung
und das Thema ist vom Tisch
Das wäre in der Tat der einfachste Weg und so mache ich das auch meistens ...
Viele Grüße
Peter
#42Report
19.04.2010
@Peter:
Genau ... und das "überweisen sie mir" ist dann auch gleich die Rechnung nach dem der TO gefragt hat, in der einfachsten Form :op
Genau ... und das "überweisen sie mir" ist dann auch gleich die Rechnung nach dem der TO gefragt hat, in der einfachsten Form :op
#43Report
19.04.2010
Steuerfuzzi bitte und als solcher weiß ich das auch ganz bestimmt. :-)
Bei der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen geht es in erster Linie um den evtl. gegebenen Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger und da die TO eh keine Umsatzsteuer ausweisen darf, ist die Ordnungsmäßigkeit in diesem eh überflüssig.
Und nein, "wertlos" ist eine solche Rechnung auf keinen Fall, da der Gesamtrechnungsbetrag ("Brutto für Netto") dann in voller Höhe als Kostenaufwand verbucht wird, während bei einer ordnungsgemäßen Rechnung eine Splitbuchung duchgeführt wird, bei der der Nettobetrag als Kostenaufwand und der Umsatzsteueranteil als Vorsteuerabzug verbucht wird.
Bei der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen geht es in erster Linie um den evtl. gegebenen Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger und da die TO eh keine Umsatzsteuer ausweisen darf, ist die Ordnungsmäßigkeit in diesem eh überflüssig.
Und nein, "wertlos" ist eine solche Rechnung auf keinen Fall, da der Gesamtrechnungsbetrag ("Brutto für Netto") dann in voller Höhe als Kostenaufwand verbucht wird, während bei einer ordnungsgemäßen Rechnung eine Splitbuchung duchgeführt wird, bei der der Nettobetrag als Kostenaufwand und der Umsatzsteueranteil als Vorsteuerabzug verbucht wird.
Original von Peter Herhold
Wenn Du "Finazfuzzi" bist, wirst Du wissen, daß nur "ordnungsgemäße" Rechnungen
verbucht werden dürfen. Eine "nicht ordnungsgemäße" Rechnung ist für ein Unter-
nehmen praktisch wertlos.
#44Report
19.04.2010
absolut geil welches halbwissen hier teilweise verbreitet wird. :-)
ergo: *bookmark*
dank für die belustigung am abend
ergo: *bookmark*
dank für die belustigung am abend
#45Report
19.04.2010
Wenn du das Dargebotene als Halbwissen einstufen kannst, wirst du sicherlich auch alles problemlos richtig stellen und vervollständigen können, oder? ;-)
Original von phototraum® [Umzugsvorbereitung = Zeitmangel ]
absolut geil welches halbwissen hier teilweise verbreitet wird. :-)
#46Report
19.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man[/quote]
Wenn du das Dargebotene als Halbwissen einstufen kannst, wirst du sicherlich auch alles problemlos richtig stellen und vervollständigen können, oder? ;-)
[quote]Original von phototraum® [Umzugsvorbereitung = Zeitmangel ]
absolut geil welches halbwissen hier teilweise verbreitet wird. :-)
du sollst und kannst dich nicht angesprochen fühlen. ;-)
und nein, warum sollte ich hier alles wiederholen?
#47Report
19.04.2010
Ich fühle mich auch nicht angesprochen. ;-)
Ne, aber es steht hier wirklich alles drin, was man wissen muß (...und leider auch ein bisschen mehr...) und die TO kann sich auch gerne noch mal persönlich bei mir melden, wenn noch Unklarheiten bestehen.
Fest steht, daß es mehrere Möglichkeiten gibt, die Sache aus steuerlicher Sicht ordnungsgemäß über die Bühne zu bringen und diese wurden hier genannt.
Ne, aber es steht hier wirklich alles drin, was man wissen muß (...und leider auch ein bisschen mehr...) und die TO kann sich auch gerne noch mal persönlich bei mir melden, wenn noch Unklarheiten bestehen.
Fest steht, daß es mehrere Möglichkeiten gibt, die Sache aus steuerlicher Sicht ordnungsgemäß über die Bühne zu bringen und diese wurden hier genannt.
Original von phototraum® [Umzugsvorbereitung = Zeitmangel ]
du sollst und kannst dich nicht angesprochen fühlen. ;-)
und nein, warum sollte ich hier alles wiederholen?
#48Report
19.04.2010
ja und da hat sie dann die qual der wahl. ;-)
ich würde der TO bei zweifeln empfehlen dein zuvor genanntes angebot anzunehmen.
p.s.: das meiste in den postings stimmte ja und ich habe sogar noch etwas dazu gelernt.
ich würde der TO bei zweifeln empfehlen dein zuvor genanntes angebot anzunehmen.
p.s.: das meiste in den postings stimmte ja und ich habe sogar noch etwas dazu gelernt.
#49Report
19.04.2010
*räusper*
....dann könntemer uns in diesem Thread ja darauf beschränken, noch evtl. weitere sachdienliche Hinweise (und NIX weiter) zum Besten zu geben.
Danke & Gruß: Manni
....dann könntemer uns in diesem Thread ja darauf beschränken, noch evtl. weitere sachdienliche Hinweise (und NIX weiter) zum Besten zu geben.
Danke & Gruß: Manni
#50Report
[gone] User_6449
19.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Und nein, "wertlos" ist eine solche Rechnung auf keinen Fall, da der Gesamtrechnungsbetrag ("Brutto für Netto") dann in voller Höhe als Kostenaufwand verbucht wird, während bei einer ordnungsgemäßen Rechnung eine Splitbuchung duchgeführt wird, bei der der Nettobetrag als Kostenaufwand und der Umsatzsteueranteil als Vorsteuerabzug verbucht wird.
Rechnungen ohne Hinweis auf die Umsatzsteuer dürfen nicht verbucht werden,
denn die Umsatzsteuer gehört zu den Pflichtangaben auf Rechnungen und es
gibt drei Möglichkeiten:
- Ausweis in Euro als Betrag
- Ausweis in % vom Rechnungsbetrag
- Ausweis von §19 Kleinunternehmerregelung
Ich selbst lehne Rechnungen ohne diese Angaben ab, weil selbst mein Steuer-
berater nörgelt wenn ich sowas anschleppe, vom Finanzamt ganz zu schweigen.
Viele Modelle sind nicht in der Lage eine reguläre Rechnung auszustellen und ich
sage dann meistens:
"Gib mir eine Quittung und die Sache ist erledigt ... MwSt. vergessen wir mal ..."
Denn Quittungen kann ich von jedem nehmen, da dort die Vorschriften nicht so
streng sind wie bei Rechnungen ...
Viele Grüße
Peter
#51Report
19.04.2010
Und was würde das Finanzamt deiner Meinung nach tun, wenn es bei einer Prüfung auf die Rechnung einer Privatperson stößt?
Original von Peter Herhold
Rechnungen ohne Hinweis auf die Umsatzsteuer dürfen nicht verbucht werden,
denn die Umsatzsteuer gehört zu den Pflichtangaben auf Rechnungen und es
gibt drei Möglichkeiten:
- Ausweis in Euro als Betrag
- Ausweis in % vom Rechnungsbetrag
- Ausweis von §19 Kleinunternehmerregelung
Ich selbst lehne Rechnungen ohne diese Angaben ab, weil selbst mein Steuer-
berater nörgelt wenn ich sowas anschleppe, vom Finanzamt ganz zu schweigen.
Viele Modelle sind nicht in der Lage eine reguläre Rechnung auszustellen und ich
sage dann meistens:
"Gib mir eine Quittung und die Sache ist erledigt ... MwSt. vergessen wir mal ..."
Denn Quittungen kann ich von jedem nehmen, da dort die Vorschriften nicht so
streng sind wie bei Rechnungen ...
Viele Grüße
Peter
#52Report
[gone] Pete Mabuba²°³
19.04.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von The Incredible Outoftime-Man
Und nein, "wertlos" ist eine solche Rechnung auf keinen Fall, da der Gesamtrechnungsbetrag ("Brutto für Netto") dann in voller Höhe als Kostenaufwand verbucht wird, während bei einer ordnungsgemäßen Rechnung eine Splitbuchung duchgeführt wird, bei der der Nettobetrag als Kostenaufwand und der Umsatzsteueranteil als Vorsteuerabzug verbucht wird.
Rechnungen ohne Hinweis auf die Umsatzsteuer dürfen nicht verbucht werden,
denn die Umsatzsteuer gehört zu den Pflichtangaben auf Rechnungen und es
gibt drei Möglichkeiten:
- Ausweis in Euro als Betrag
- Ausweis in % vom Rechnungsbetrag
- Ausweis von §19 Kleinunternehmerregelung
Ich selbst lehne Rechnungen ohne diese Angaben ab, weil selbst mein Steuer-
berater nörgelt wenn ich sowas anschleppe, vom Finanzamt ganz zu schweigen.
Viele Modelle sind nicht in der Lage eine reguläre Rechnung auszustellen und ich
sage dann meistens:
"Gib mir eine Quittung und die Sache ist erledigt ... MwSt. vergessen wir mal ..."
Denn Quittungen kann ich von jedem nehmen, da dort die Vorschriften nicht so
streng sind wie bei Rechnungen ...
Viele Grüße
Peter[/quote]
...dem kann ich zu 100% zustimmen! Mein Steuerberater haut mich auch jedesmal!!!
#53Report
[gone] User_6449
19.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Und was würde das Finanzamt deiner Meinung nach tun, wenn es bei einer Prüfung auf die Rechnung einer Privatperson stößt?
Nach meiner Meinung würde das Finanzamt die Rechnung ganz
einfach nicht akzeptieren und sonst gar nichts weiter tun ...
Problematisch wird es erst, wenn man öfter solche Rechnungen
von "Hobbymodellen" bringt, denn dann würde ich befürchten,
daß sie aufmerksam werden und nach weiteren "Leichen im Keller"
suchen ...
Ganz einfag gesagt: "Schlafende Hunde soll man nicht wecken."
Viele Grüße
Peter
#54Report
19.04.2010
Aus meiner Praxiserfahrung mit verschiedenen Finanzämtern kann ich berichten, daß solche Rechnungen - auch in größerer Menge - absolut unschädlich für den Rechnungsempfänger sind.
Nur als ein Beispiel sei ein Mandant genannt, der ein Handelsgeschäft mit gebrauchten Haushaltsgegenständen betreibt. Dessen Buchführung besteht überwiegend aus Eigenbelegen und Rechnungen, die von Privatpersonen ausgestellt wurden. Einfache Quittungen, wie du sie erwähnst, sind auch dabei. Also eine bunte Mischung aus all dem, was in diesem Thread an Möglichkeiten genannt wurde. Der Mandant hatte bislang zwei reguläre Steuerprüfungen, bei denen NICHTS seitens des Prüfers beanstandet wurde. Saubere Null-Prüfungen.
Aber jetzt verschwinde ich ab in die Federn! :-)
Nur als ein Beispiel sei ein Mandant genannt, der ein Handelsgeschäft mit gebrauchten Haushaltsgegenständen betreibt. Dessen Buchführung besteht überwiegend aus Eigenbelegen und Rechnungen, die von Privatpersonen ausgestellt wurden. Einfache Quittungen, wie du sie erwähnst, sind auch dabei. Also eine bunte Mischung aus all dem, was in diesem Thread an Möglichkeiten genannt wurde. Der Mandant hatte bislang zwei reguläre Steuerprüfungen, bei denen NICHTS seitens des Prüfers beanstandet wurde. Saubere Null-Prüfungen.
Aber jetzt verschwinde ich ab in die Federn! :-)
Original von Peter Herhold
Nach meiner Meinung würde das Finanzamt die Rechnung ganz
einfach nicht akzeptieren und sonst gar nichts weiter tun ...
Problematisch wird es erst, wenn man öfter solche Rechnungen
von "Hobbymodellen" bringt, denn dann würde ich befürchten,
daß sie aufmerksam werden und nach weiteren "Leichen im Keller"
suchen ...
Ganz einfag gesagt: "Schlafende Hunde soll man nicht wecken."
Viele Grüße
Peter
#55Report
20.04.2010
Original von Joker-Mick
soll ich oder soll ich nicht?
Ja, aber wenn, dann richtig!
Original von Joker-MickWas den Umsatzsteuerausweis (Mehrwertsteuer) angeht gilt folgendes:
wenn Du im vergangenen Jahr einen Umsatz von 17.500 € und
im aktuellem Jahr voraussichtlich einen Umsatz von weniger als 50.000 € hast, bist Du Kleinunternehmer und darfst keine USt oder Volksmund MWSt in Rechnung stellen. Dieser Hinweis muss dann auf der Rechnung vermerkt sein.
Das stimmt fast. Klein unternehmer bist Du nicht automatisch, wenn Dein Umsatz geringer als die genannten Grenzen sind, sondern nur dann, wenn Du das auch willst. Du kannst nämlich wählen. Das Finanzamt fragt Dich, ob Du von der sogenannten "Kleinunternehmerregelung" Gebrauch machen willst oder nicht. Wenn Du das nutzt, dann gilt obiges Zitat und es muss der Hinweis auf die Rechnung, das Du als Kleinunternehmer handelst und keine USt. ausgewiesen wird.
#56Report
[gone] Cocomia setzt aus gesundheitlichen gründen aus
20.04.2010
Hallo ihr Lieben,
hab auch gerade dieses Rechnungsproblem. Bei mir geht es aber um ein Shooting was das ganze Wochenende über gedauert hat.
Nun soll ich den Unternehmen was mich gebucht hat eine Rechnung schreiben. Nun weiß ich leider auch nicht genau was genau alles rein muss und wie man das am besten formuliert.
Vorallem mit den Steuern. Wenn ich doch im Monat nicht über meine 400 Euro als Nebentätigkeit darüber komme muss ich doch auch keine Steuern abführen oder? Somit brauche ich auch keine angeben?
Und wenn ich welche angebe kommen die seperat auf das Honorar oder?
hab auch gerade dieses Rechnungsproblem. Bei mir geht es aber um ein Shooting was das ganze Wochenende über gedauert hat.
Nun soll ich den Unternehmen was mich gebucht hat eine Rechnung schreiben. Nun weiß ich leider auch nicht genau was genau alles rein muss und wie man das am besten formuliert.
Vorallem mit den Steuern. Wenn ich doch im Monat nicht über meine 400 Euro als Nebentätigkeit darüber komme muss ich doch auch keine Steuern abführen oder? Somit brauche ich auch keine angeben?
Und wenn ich welche angebe kommen die seperat auf das Honorar oder?
#57Report
20.04.2010
Original von Janinachristiane
ein Bild von mir wird in einer Zeitschrift abgedruckt, dafür soll ich nun Geld bekommen und eine Rechnung schreiben...
Ist ja ne einmalige Sache, habe auch kein Gewerbeschein oder sowas..
was gehört da jetzt drauf, soll ich einfach n normalen Briefkopf schreiben und dann die Leistung (und wie schreibe ich das ist ja n einmaliges Nutzungsrecht für eine bestimmte Ausgabe) und dann dass ich keine Mwst. abführen muss oder was?
Eine Rechnung ist eine schriftliche Zahlungsforderung, die folgende Informationen enthalten muß (um eine Rechnung zu sein):
- Rechnungssteller (Name, Anschrift)
- Rechnungsempfänger (Name, Anschrift)
- Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
- Gegenstand (Grund) der Rechnung, also: genaue Bezeichnung der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung bzw. Grund der Forderung
- Rechnungsbetrag
- Zahlungsziel - also: wieviel Geld bis wann wo hin?
- Rechnungsdatum
Handelt es sich um die Rechnung eines Steuerpflichtigen, die dieser im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit stellt (Gewerbebetrieb, Freiberufler), dann muß die Rechnung eine fortlaufende Nummer haben; ist der Rechnungssteller umsatzsteuerpflichtig, dann muß bei einem Rechnungsbetrag ab 150 Euro die Umsatzsteuernummer angegeben werden, hat der Rechnungssteller eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer, muß diese immer angegeben werden.
Einen Hinweis, daß die Rechnung keine USt enthält oder das der Rechnungssteller gemäß §19 USt auf Umsatzsteuerbefreiung optiert, kann man natürlich anbringen, erforderlich ist das aber nicht, denn eine Rechnung, auf der keine USt ausgewiesen ist, muß vom vorsteuerabzugsberechtigten ohnehin immer als Rechnung ohne USt behandelt werden, da hat der sowieso keine andere Wahl.
#58Report
20.04.2010
Original von Peter Herhold
Rechnungen ohne Hinweis auf die Umsatzsteuer dürfen nicht verbucht werden
Sagt wer?
Eine Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer wird als Rechnung ohne Umsatzsteuer verbucht.
Rechnungen aus dem Nicht-EU-Ausland kommen ja alle so, wie sollte man z.B. sonst eine Rechnung aus den USA verbuchen...?
denn die Umsatzsteuer gehört zu den Pflichtangaben auf Rechnungen
Nur wenn der Rechnungssteller umsatzsteuerpflichtig ist und seinen Sitz in der EU hat.
und es
gibt drei Möglichkeiten:
- Ausweis in Euro als Betrag
- Ausweis in % vom Rechnungsbetrag
- Ausweis von §19 Kleinunternehmerregelung
Und die vierte Möglichkeit ist:
- Rechnung von Privat, die logischerweise keine USt enthält und ebenso wenig einen Hinweis auf §19 UStG - weil ja beides gar nicht gegeben ist.
Viele Modelle sind nicht in der Lage eine reguläre Rechnung auszustellen und ich
sage dann meistens:
"Gib mir eine Quittung und die Sache ist erledigt ... MwSt. vergessen wir mal ..."
Die Anforderungen an eine Quittung sind in Punkto Umsatzsteuer exakt dieselben wie an eine Rechnung...
Denn Quittungen kann ich von jedem nehmen, da dort die Vorschriften nicht so
streng sind wie bei Rechnungen ...
Die Vorschriften für Quittungen sind genauso streng wie für Rechnungen...
Eine Quittung ist ein Beleg über einen erfolgten Zahlungsvorgang. Liegt diesem eine umsatzsteuerpflichtige Leistung/Lieferung zugrunde, muß die Quittung selbstverständlich die entsprechenden Angaben über die enthaltene USt aufführen.
Wie sollte sie der Vorsteuerabzugsberechtigte auch sonst korrekt verbuchen können?
#59Report
20.04.2010
Original von Peter Herhold
[quote]Original von The Incredible Outoftime-Man
Und was würde das Finanzamt deiner Meinung nach tun, wenn es bei einer Prüfung auf die Rechnung einer Privatperson stößt?
Nach meiner Meinung würde das Finanzamt die Rechnung ganz
einfach nicht akzeptieren und sonst gar nichts weiter tun ...[/quote]
Unfug.
Das Finanzamt muß eine Rechnung/Quittung von privat genauso akzeptieren, wenn es sich um eine betrieblich bedingte Ausgabe handelt.
Solche Belege gibt es übrigens gerade im Medienbereich ständig: z.B. von all den Teilnehmern an irgendwelchen Fernsehsendungen, die ein Mitwirkungshonorar erhalten.
Eine "Rechnung von privat" kann bei einer Buchprüfung mehr Nachforschungen nach sich ziehen als eine Rechnung eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens - das kommt aber wieder ganz auf die Rechnung an und ihre Plausibilität.
Eine handgeschriebene Quittung oder Rechnung des Hundebesitzers Benno Krahwinkel für die Mitwirkung an einem Fernseh- oder Zeitungsfeature "Unsere bellenden Lieblinge" über ein Honorar von 100 Euro wird glatt durchgehen, die formvollendete Rechnung des Juweliers "Glitzerstein GmbH & Co. KG" über die Lieferung eines Diamantcolliers im Wert von 10.000 Euro wird indessen kritische Nachfragen erzeugen, wieso denn diese Anschaffung betrieblich bedingt sei...
#60Report
Topic has been closed







und das Model unterschreibt ihm ne Quittung
und das Thema ist vom Tisch