Rechnung schreiben?! 89

19.04.2010
Mal ne ganz andere Frage:

Warum verkaufst DU das Bild? "Normalerweise" verkauft der Urheber (fotograf) und schüttet an das Model den vereinbarten Anteil aus ...

Nicht, dass der Fotograf nichts davon weiß ... :-)


Original von Janinachristiane
Hallo,

ich hoffe ich hab hier nicht vollkommen ins falsche Forum gepostet...

Also mein Problem ist folgendes,

ein Bild von mir wird in einer Zeitschrift abgedruckt, dafür soll ich nun Geld bekommen und eine Rechnung schreiben...

Ist ja ne einmalige Sache, habe auch kein Gewerbeschein oder sowas..


was gehört da jetzt drauf, soll ich einfach n normalen Briefkopf schreiben und dann die Leistung (und wie schreibe ich das ist ja n einmaliges Nutzungsrecht für eine bestimmte Ausgabe) und dann dass ich keine Mwst. abführen muss oder was?



Danke schonmal für eure Hilfe

Janina
Noch als Ergänzung:

Diese (wahrscheinlich einmalige) führst du bei deiner nächsten Steuererklärung dann einfach in der Anlage SO auf.


Original von The Incredible Outoftime-Man
@TO

Einfach mal mit dem Verlag sprechen und ihm Mitteilen, daß er auch problemlos einen sog. Eigenbeleg für die Auszahlung an dich erstellen kann. (Beispiel)

Da du eh nicht zum Mehrwertsteuerausweis berechtigt bist, stellt das für den Verlag keinerlei Nachteil dar. Die sollen sich einfach einen entsprechenden Wisch selbst tippen und als Ergänzung noch die entspr. Kontoauszugskopie dazu heften. Fertig! :-)
19.04.2010
wem geht das was an ????....vielleicht hat sie ja die Rechte dazu !!! ??

Original von Madlen G.
Mal ne ganz andere Frage:

Warum verkaufst DU das Bild? "Normalerweise" verkauft der Urheber (fotograf) und schüttet an das Model den vereinbarten Anteil aus ...

Nicht, dass der Fotograf nichts davon weiß ... :-)


[quote]Original von Janinachristiane
Hallo,

ich hoffe ich hab hier nicht vollkommen ins falsche Forum gepostet...

Also mein Problem ist folgendes,

ein Bild von mir wird in einer Zeitschrift abgedruckt, dafür soll ich nun Geld bekommen und eine Rechnung schreiben...

Ist ja ne einmalige Sache, habe auch kein Gewerbeschein oder sowas..


was gehört da jetzt drauf, soll ich einfach n normalen Briefkopf schreiben und dann die Leistung (und wie schreibe ich das ist ja n einmaliges Nutzungsrecht für eine bestimmte Ausgabe) und dann dass ich keine Mwst. abführen muss oder was?



Danke schonmal für eure Hilfe

Janina
[/quote]
[gone] Janinachristiane
19.04.2010
der fotograf verkauft auch sein komplettes projekt und die einzelnen modelle die dann abgedruckt werden dann jeweils einzeln gefragt ob das abdrucken in ordnung ist und ein honorar wird vereinbart---> mal keine sorge ich verkaufe keine bilder von irgendwelchen Fotografen...


aber danke schonmal für die tipps, die Frau vom Verlag meinte einfach nur ich solle ihr in den nächsten Tagen eine Rechnung per Mail senden... ich sprech dann nochmal mit ihr und sag das mit der mwst. und so..
Sprich die Dame von der Buchhaltung einfach nur auf das an, was ich dir hier bereits gesagt habe. Als fähige Buchhaltungskraft, sollte sie Sinn, Zweck und Machbarkeit auf jeden Fall beurteilen können.


Original von Janinachristiane
aber danke schonmal für die tipps, die Frau vom Verlag meinte einfach nur ich solle ihr in den nächsten Tagen eine Rechnung per Mail senden... ich sprech dann nochmal mit ihr und sag das mit der mwst. und so..
[gone] Janinachristiane
19.04.2010
ja genau das meinte ich, dass ich das machen will habs nur nicht zitiert ;)
Falls sie dir nicht glauben will, schick ihr einfach mal das verlinkte Beispiel. Dann weiß sie, wie sie es angehen kann. ;-)


Original von Janinachristiane
ja genau das meinte ich, dass ich das machen will habs nur nicht zitiert ;)
[gone] User_6449
19.04.2010
Original von Janinachristiane

ein Bild von mir wird in einer Zeitschrift abgedruckt, dafür soll ich nun Geld bekommen und eine Rechnung schreiben...

Ist ja ne einmalige Sache, habe auch kein Gewerbeschein oder sowas...


Mit einer Rechnung würde ich mich als Privatperson sehr bedeckt halten,
denn in den einschlägigen Paragraphen ist immer von "Unternehmen" als
Aussteller einer Rechnung die Rede.

Hier der passende Link:

http://dejure.org/gesetze/UStG/14.html


Aber eine Quittung für erhaltene Beträge kannst Du natürlich auch als
Privatperson ausstellen und mußt das sogar, falls es gewünscht wird.

Hier der passende Link:

http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html


Und nicht vergessen Deine Einnahmen unter "sonstigen Einnahmen" bei
der nächsten Steuererklärung anzugeben, falls irgendwann mal jemand
vom Finanzamt nachfragen sollte ... ;-)


Viele Grüße
Peter
19.04.2010
Eben *g*
Modelle unterschreiben mir auch immer nur eine Quittung ...
Und für die Fotos, die ich an die Redaktionen verticke schreibe ich weder eine Rechnung, noch bekommen die eine Quittung.
Bisher musste ich erst einmal in meinem Leben eine Rechnung für einen Text schreiben (Vorwort zur Orts-Chronik), weil der Bürgermeister eine wollte ... und weil ich das nicht gewerbsmäßig mache ... (wäre ja eh Freiberufler, wenn überhaupt) ... hat ein einfacher Brief eben genügt, von wem an wem für was wie viel ... oder einfach Quittung oder dieses andere einfache Dingens da von Incredible ...
Als Steuerfuzzi kann ich beruhigend klarstellen, daß sie NICHT zum Unternehmer wird, wenn sie eine EINMALIGE Rechnung schreibt, da sich die Unternehmereigenschaft u.a. aus der Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ergibt. Folglich absolut unproblematisch. :-)


Original von Peter Herhold
Mit einer Rechnung würde ich mich als Privatperson sehr bedeckt halten,
denn in den einschlägigen Paragraphen ist immer von "Unternehmen" als
Aussteller einer Rechnung die Rede.
[gone] User_6449
19.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Als Steuerfuzzi kann ich beruhigend klarstellen, daß sie NICHT zum Unternehmer wird, wenn sie eine EINMALIGE Rechnung schreibt, da sich die Unternehmereigenschaft u.a. aus der Nachhaltigkeit einer Tätigkeit ergibt. Folglich absolut unproblematisch. :-)

Das ist nicht die Frage, sondern vielmehr:

"Muß man Unternehmer sein, um eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen zu dürfen?"

Denn wie ich bereits sagte, beziehen sich die einschlägigen Paragraphen zu Rechnungen
auf Unternehmer und nicht auf Privatpersonen.

Viele Grüße
Peter
19.04.2010
Nein, man muss kein Unternehmer sein, um eine Rechnung erstellen zu dürfen.
Man muss auch keiner sein, um eine Quittung verlangen oder erteilen zu dürfen.
Dürfen darf das grundsätzlich jeder nur für Gewerbetreibenden gibts dann weitere Muss-Vorschriften ...
Es wurde von dem Verlag aber gar keine ORDNUNGSGEMÄSSE Rechnung angefordert, denn diese kann im Geschäftsverkehr in der Tat nur von Leuten ausgestellt werden, die die Unternehmereigenschaft besitzen.


Original von Peter Herhold
Das ist nicht die Frage, sondern vielmehr:

"Muß man Unternehmer sein, um eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen zu dürfen?"

Denn wie ich bereits sagte, beziehen sich die einschlägigen Paragraphen zu Rechnungen
auf Unternehmer und nicht auf Privatpersonen.

Viele Grüße
Peter
19.04.2010
Öhm Peter mal ganz ruhig hier, fragen wird ja wohl noch erlaubt sein. Oder ist das seit Neuestem verboten? Achja stimmt, ich bin in der MK und darf nichts sagen.

Original von Peter Nickel
wem geht das was an ????....vielleicht hat sie ja die Rechte dazu !!! ??

[quote]Original von Madlen G.
Mal ne ganz andere Frage:

Warum verkaufst DU das Bild? "Normalerweise" verkauft der Urheber (fotograf) und schüttet an das Model den vereinbarten Anteil aus ...

Nicht, dass der Fotograf nichts davon weiß ... :-)


[quote]Original von Janinachristiane
Hallo,

ich hoffe ich hab hier nicht vollkommen ins falsche Forum gepostet...

Also mein Problem ist folgendes,

ein Bild von mir wird in einer Zeitschrift abgedruckt, dafür soll ich nun Geld bekommen und eine Rechnung schreiben...

Ist ja ne einmalige Sache, habe auch kein Gewerbeschein oder sowas..


was gehört da jetzt drauf, soll ich einfach n normalen Briefkopf schreiben und dann die Leistung (und wie schreibe ich das ist ja n einmaliges Nutzungsrecht für eine bestimmte Ausgabe) und dann dass ich keine Mwst. abführen muss oder was?



Danke schonmal für eure Hilfe

Janina
[/quote][/quote]
19.04.2010
Ich will hier niemanden angreifen. Aber du musst zugeben, dass die Frage völlig normal ist. Bei mir wurde bisher immer das Honorar ausgeschüttet, ohne dass ich eine Rechnung gestellt habe udn diese Schreiben hat mein Finanzamt anstandslos akzeptiert. Also nicht gleich beißen, hier in der MK ist ja vieles möglich.


Original von Janinachristiane
der fotograf verkauft auch sein komplettes projekt und die einzelnen modelle die dann abgedruckt werden dann jeweils einzeln gefragt ob das abdrucken in ordnung ist und ein honorar wird vereinbart---> mal keine sorge ich verkaufe keine bilder von irgendwelchen Fotografen...


aber danke schonmal für die tipps, die Frau vom Verlag meinte einfach nur ich solle ihr in den nächsten Tagen eine Rechnung per Mail senden... ich sprech dann nochmal mit ihr und sag das mit der mwst. und so..
19.04.2010
...du siehst das zu verbissen :_))

Original von Madlen G.
Öhm Peter mal ganz ruhig hier, fragen wird ja wohl noch erlaubt sein. Oder ist das seit Neuestem verboten? Achja stimmt, ich bin in der MK und darf nichts sagen.

[quote]Original von Peter Nickel
wem geht das was an ????....vielleicht hat sie ja die Rechte dazu !!! ??

[quote]Original von Madlen G.
Mal ne ganz andere Frage:

Warum verkaufst DU das Bild? "Normalerweise" verkauft der Urheber (fotograf) und schüttet an das Model den vereinbarten Anteil aus ...

Nicht, dass der Fotograf nichts davon weiß ... :-)


[quote]Original von Janinachristiane
Hallo,

ich hoffe ich hab hier nicht vollkommen ins falsche Forum gepostet...

Also mein Problem ist folgendes,

ein Bild von mir wird in einer Zeitschrift abgedruckt, dafür soll ich nun Geld bekommen und eine Rechnung schreiben...

Ist ja ne einmalige Sache, habe auch kein Gewerbeschein oder sowas..


was gehört da jetzt drauf, soll ich einfach n normalen Briefkopf schreiben und dann die Leistung (und wie schreibe ich das ist ja n einmaliges Nutzungsrecht für eine bestimmte Ausgabe) und dann dass ich keine Mwst. abführen muss oder was?



Danke schonmal für eure Hilfe

Janina
[/quote][/quote][/quote]
19.04.2010
Ahja soso wenn der Herr meint, dann weiß er wohl Becsheid was ich wie sehe.
[gone] User_81538
19.04.2010
Ich Danke Dir für deine richtigen und Kompetenten Antworten.

lg.


Original von Marc Stephan
Nein, man muss kein Unternehmer sein, um eine Rechnung erstellen zu dürfen.
Man muss auch keiner sein, um eine Quittung verlangen oder erteilen zu dürfen.
Dürfen darf das grundsätzlich jeder nur für Gewerbetreibenden gibts dann weitere Muss-Vorschriften ...
@ Madlen G.

Du hast in sofern recht, es ein sehr ungewöhnlicher und sehr seltener Weg den der Verlag da beschreitet .

Normal haben grosse Verlage lieber eine Ansprechpartner und eine Rechnung für alles.
[gone] User_6449
19.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Es wurde von dem Verlag aber gar keine ORDNUNGSGEMÄSSE Rechnung angefordert, denn diese kann im Geschäftsverkehr in der Tat nur von Leuten ausgestellt werden, die die Unternehmereigenschaft besitzen.

Wenn Du "Finazfuzzi" bist, wirst Du wissen, daß nur "ordnungsgemäße" Rechnungen
verbucht werden dürfen. Eine "nicht ordnungsgemäße" Rechnung ist für ein Unter-
nehmen praktisch wertlos.

An dieser Stelle kommt die "Quittung" ins Spiel, denn die kann man immer verbuchen.
Das Model könnte also ganz einfach und formlos schreiben: "Bitte überweisen sie mir
wie vereinbart den Betrag von 5,- Euro für Bild XY auf mein Konto."

Die "Quittung" hat die Firma dann in Form des eigenen Kontoauszugs und kann ggf.
nochmal eine Quittung in anderer Form (z.B. extra schriftlich) verlangen, wie hier
beschrieben: § 368 BGB

Ist BGB, gilt also auch (und sogar speziell) für Geschäfte mit Privatpersonen ...


Viele Grüße
Peter

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