Rechnung schreiben?! 89

20.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Aus meiner Praxiserfahrung mit verschiedenen Finanzämtern kann ich berichten, daß solche Rechnungen - auch in größerer Menge - absolut unschädlich für den Rechnungsempfänger sind.

Genau so ist es.

Es kommt immer auf die Gesamtplausibilität an, und stimmt diese, sind sogar umfangreiche Eigenbelege durchaus möglich. Ich habe - nachdem ich das meinem Finanzamt einmal erklärt hatte, was nicht ganz einfach war - in den letzten 25 Jahren regelmäßig Eigenbelege über 3- und 4-stellige DM- bzw. Euro-Beträge eingereicht, wenn es um Taxi- oder sonstige Fahrerkosten in diversen Krisengebieten ging.

Wie sollte man wohl auch die 1000 Dollar, die man einem Taxi-Fahrer zahlt, damit er einen im Balkan-Krieg oder in Afghanistan "an die Front" fährt, sonst steuerlich geltend machen? Oder die diversen "Handgelder", die irgendwelche Leute in solchen Gegenden haben wollen?

Quittungen gibt's da nicht, und selbst wenn es sie gäbe, lägen sie weit außerhalb jeder Nachprüfbarkeit deutscher Finanzbehörden....

Für die Models, die da irgendwelche Rechnungen/Quittungen ausstellen, kann eine Buchprüfung beim Fotografen allerdings bedeuten, daß der Steuerprüfer mal eine Kontrollabfrage beim zuständigen Heimatfinanzamt macht. Denn "modeln für Geld" ist nun mal eine gewerbliche Tätigkeit, und über die muß es beim zuständigen Heimatfinanzamt des Models ja Unterlagen geben... *grins*
20.04.2010
Original von Cocomia doch wieder dunkle...
Hallo ihr Lieben,

hab auch gerade dieses Rechnungsproblem. Bei mir geht es aber um ein Shooting was das ganze Wochenende über gedauert hat.
Nun soll ich den Unternehmen was mich gebucht hat eine Rechnung schreiben. Nun weiß ich leider auch nicht genau was genau alles rein muss und wie man das am besten formuliert.
Vorallem mit den Steuern. Wenn ich doch im Monat nicht über meine 400 Euro als Nebentätigkeit darüber komme muss ich doch auch keine Steuern abführen oder? Somit brauche ich auch keine angeben?
Und wenn ich welche angebe kommen die seperat auf das Honorar oder?

Wer für Geld modelt, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus und muss ein Gewerbe anmelden.

Gewerbe setzt zwei Dinge voraus: Dauerhaftigkeit und Gewinnerzielungsabsicht.

Wenn also jemand nur einmalig für ein paar Euro modelt, ist das noch kein Gewerbe, wenn diese Tätigkeit aber eine gewisse Dauerhaftigkeit hat und damit Geld verdient werden soll, also z.B. wenn jemand eine Modelsedcard im WWW unterhält usw. usf, dann ist die Gewerbeanmeldung obligatorisch.

Als Selbständiger (und das ist ein Gewerbetreibender) ist man vom ersten Euro Einkommen an einkommenssteuerpflichtig, es gibt da keine "Freibeträge". Steuerfreie Nebeneinkünfte gibt es nur als Nebeneinkünfte neben einer angestellten Tätigkeit. Dann bleiben Nebeneinkünfte bis 410 Euro pro Jahr steuerfrei. (Ist die aktuelle Grenze, wenn ich richtig erinnere. Das sagt einem aber ggf. auch das Finanzamt.)

Unbeschadet davon bleibt für jeden das "Existenzminimum" steuerfrei, das sind akutell 7.834 Euro/Jahr. Das bedeutet: die ersten 7.834 Euro des zu versteuernden Einkommens bleiben steuerfrei. Dafür werden ggf. alle Einkünfte zusammengerechnet.

Auch wer mit einer selbständigen Tätigkeit unterhalb der Grenze des steuerfreien Existenzminimums bleibt, muß aber natürlich eine Steuererklärung abgeben - wie sollte das Finanzamt auch sonst erkennen können, daß jemand unter den 7.834 Euro geblieben ist...??
20.04.2010
Im übrigen: es gibt zu diesem Thema so ungefähr 834654 Threads im MK-Forum. Benutzt doch einfach mal die Suchfunktion...
[gone] User_6449
20.04.2010
Wollte es nun genau wissen und habe heute mal meinen Steuerberater befragt.

Seine Meinung:

Auch Privatpersonen dürfen Rechnungen schreiben, welche die selben Pfilicht-
angaben beinhalten müssen wie Firmenrechnungen. Welche Angaben das sind,
steht in der Broschüre des Finanzamts:

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C3956778_N9590_L20_D0_I636.html

Wenn eine Pflichtangabe fehlt, kann der Empfänger die Rechnung ablehnen und
eine korrekte Rechnung verlangen. Denn dem Rechnungsempfänger würde ein
Schaden entstehen, wenn das Finanzamt eine Rechnung aufgrund fehlender
Pflichtangaben nicht akzeptiert.

Einen Eigenbeleg kann sich der Empfänger in diesem speziellen Fall nicht selbst
ausstellen, da das Model erreichbar ist und zumindest eine Quittung schreiben
könnte.

Von Rechnungen über "Modeltätigkeiten" ohne angemeldetes Gewerbe rät der
Steuereberater ab, da das Finanzamt daraus leicht eine gewerbliche Tätigkeit
ableiten könnte, zumal das Foto in diesem Fall in einer Zeitschrift erscheinen
soll und das Model eine Sedcard im Internet hat.

Sein Tip:

Der Fotograf sollte seine Rechnung an den Verlag zur Bildveröffentlichung höher
machen, dem Modell ihren Anteil privat in die Hand drücken und die Sache wäre
vom Tisch ...


Viele Grüße
Peter
Mit Verlaub, aber das mit "den selben Angaben wie in einer Firmenrechnung" (er meint wohl eine im steuerrechtlichen Sinne "ordnungsgemäße Rechnung") ist Unfug, weil die Privatperson dazu z.B. Angaben über die Umsatzsteuer machen müsste, was sie als Privatperson aber erst gar nicht DARF!

Obendrei könnte eine Privatperson durch Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung den Anschein erwecken, daß es sich um einen Unternehmer handelt. Ich vermute mal ins Blaue, daß dies auch noch wettbewerbsrechtliche Problematiken o.ä. mit sich bringen könnte.

Original von Peter Herhold
Seine Meinung:

Auch Privatpersonen dürfen Rechnungen schreiben, welche die selben Pfilicht-
angaben beinhalten müssen wie Firmenrechnungen....



Solange keine Nachhaltigkeit bei der Ausübung dieser Tätigkeit festgestellt werden kann, die eine Grundvoraussetzung für die Unternehmereigenschaft darstellt, kann das Finanzamt GAR NICHTS daraus ableiten.

Original von Peter Herhold
Von Rechnungen über "Modeltätigkeiten" ohne angemeldetes Gewerbe rät der
Steuereberater ab, da das Finanzamt daraus leicht eine gewerbliche Tätigkeit
ableiten könnte, zumal das Foto in diesem Fall in einer Zeitschrift erscheinen
soll und das Model eine Sedcard im Internet hat.
[gone] User_6449
20.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Mit Verlaub, aber das mit "den selben Angaben wie in einer Firmenrechnung" (er meint wohl eine im steuerrechtlichen Sinne "ordnungsgemäße Rechnung") ist Unfug, weil die Privatperson dazu z.B. Angaben über die Umsatzsteuer machen müsste, was sie als Privatperson aber erst gar nicht DARF!

Wenn Angaben zur Umsatzsteuer fehlen, weiß der Rechnungsempfänger
nicht wie er diese zu buchen hat. Ein entsprechender Vermerk wie z.B.
"Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer" muß also sein, damit der
Rechnungsemfpänger weiß, ob er Umsatzsteuer ziehen kann oder nicht.


Original von The Incredible Outoftime-Man
Solange keine Nachhaltigkeit bei der Ausübung dieser Tätigkeit festgestellt werden kann, die eine Grundvoraussetzung für die Unternehmereigenschaft darstellt, kann das Finanzamt GAR NICHTS daraus ableiten.

Wenn eine Modelsedcard besteht und Fotos in der Zeitung erscheinen,
könnte man das als "nachhaltig" auslegen ... muß man natürlich nicht.

Also "keine schlafenden Hunde wecken", wie ich ein paar Seiten zuvor
bereits sagte.

Viele Grüße
Peter
Zu 1: Wenn nichts zur Umsatzsteuer auf der Rechnung steht, dann darf auch entsprechend keine Umsatzsteuer in welcher Form auch immer gebucht werden. :-)

Zu 2: Man könnte es eben nicht als nachhalltige Tätigkeit auslegen, weil das Model genau EIN EINZIGES MAL gegen Gage gemodelt hat.

Bei entsprechender Gestaltung der Sedcard/Homepage mit Verweisen auf entgeltliche Buchbarkeit sieht das natürlich schon wieder ganz anders aus. Die Angabe von gewerblichen Referenzen auf ihrer hiesigen SC sehe ich bei der TO in diesem Zusammenhang durchaus als nicht ganz unkritisch an.


Original von Peter Herhold
[quote]Original von The Incredible Outoftime-Man
Mit Verlaub, aber das mit "den selben Angaben wie in einer Firmenrechnung" (er meint wohl eine im steuerrechtlichen Sinne "ordnungsgemäße Rechnung") ist Unfug, weil die Privatperson dazu z.B. Angaben über die Umsatzsteuer machen müsste, was sie als Privatperson aber erst gar nicht DARF!

Wenn Angaben zur Umsatzsteuer fehlen, weiß der Rechnungsempfänger
nicht wie er diese zu buchen hat. Ein entsprechender Vermerk wie z.B.
"Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer" muß also sein, damit der
Rechnungsemfpänger weiß, ob er Umsatzsteuer ziehen kann oder nicht.


Original von The Incredible Outoftime-Man
Solange keine Nachhaltigkeit bei der Ausübung dieser Tätigkeit festgestellt werden kann, die eine Grundvoraussetzung für die Unternehmereigenschaft darstellt, kann das Finanzamt GAR NICHTS daraus ableiten.

Wenn eine Modelsedcard besteht und Fotos in der Zeitung erscheinen,
könnte man das als "nachhaltig" auslegen ... muß man natürlich nicht.

Also "keine schlafenden Hunde wecken", wie ich ein paar Seiten zuvor
bereits sagte.

Viele Grüße
Peter[/quote]
[gone] User_6449
20.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Wenn nichts zur Umsatzsteuer auf der Rechnung steht, dann darf auch entsprechend keine Umsatzsteuer in welcher Form auch immer gebucht werden. :-)


Genau das ist der springende Punkt ...

Das Finanzamt besteht auf dieser Plichtangabe, da ihm 19% entgehen
würden wenn man einfach nichts zur Umsatzsteuer schreiben würde.

Beispiel:

Ich könnte Dir in meinen Rechnungen verschweigen, daß ich Umsatz-
steuerpflichtig bin, indem ich ganz einfach nichts dazu schreibe.

Du würdest die Umsatzsteuer nicht als durchlaufenden Posten buchen,
also ein Verlust von 19% für Deine Firma und beim Finanzamt kommen
die 19% nicht an, da ich sie in meinen Rechnungen ganz einfach nicht
angegeben habe.

Also Plichtangaben um jemanden festnageln zu können, falls er nicht
korrekt Auskunft gegeben haben sollte.


Original von The Incredible Outoftime-Man
Bei entsprechender Gestaltung der Sedcard/Homepage mit Verweisen auf entgeltliche Buchbarkeit sieht das natürlich schon wieder ganz anders aus. Die Angabe von gewerblichen Referenzen auf ihrer hiesigen SC sehe ich bei der TO in diesem Zusammenhang durchaus als nicht ganz unkritisch an.

Da kommen wir uns schon näher, denn die Bilder auf ihrer Sedcard wirken
schon recht professionell und sonst würde ja auch keine Zeitschrift etwas
veröffentlichen.

"Nicht ganz unkritisch", wie Du schon sagtest ... ;-)


Viele Grüße
Peter
Das ist kein springender Punkt. Denn wenn ich eine Rechnung erhalte und berechtigterweise die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend mache, wird der gleiche Betrag auf Seiten des Rechnungsstellers ans Finanzamt abgedrückt. In dieser Situation ein Nullsummenspiel. :-)

Und "ganz einfach" könntest du mir das sicherlich nicht verschweigen, denn wenn ich mit dir Geschäfte mache, dann gehe ich davon aus, daß du auch ein Unternehmer bist (Berufsfotograf?) und dich einfach nach dem fehlenden Umsatzsteuerausweis fragen. Im Zweifelsfall würde in solchen Fällen auch ein kurzer Anruf bei deinem Betriebsfinanzamt Abhilfe schaffen können. :-)


Original von Peter Herhold
Genau das ist der springende Punkt ...

Das Finanzamt besteht auf dieser Plichtangabe, da ihm 19% entgehen
würden wenn man einfach nichts zur Umsatzsteuer schreiben würde.

Beispiel:

Ich könnte Dir in meinen Rechnungen verschweigen, daß ich Umsatz-
steuerpflichtig bin, indem ich ganz einfach nichts dazu schreibe.

Du würdest die Umsatzsteuer nicht als durchlaufenden Posten buchen,
also ein Verlust von 19% für Deine Firma und beim Finanzamt kommen
die 19% nicht an, da ich sie in meinen Rechnungen ganz einfach nicht
angegeben habe.

Also Plichtangaben um jemanden festnageln zu können, falls er nicht
korrekt Auskunft gegeben haben sollte.


[quote]Original von The Incredible Outoftime-Man
Bei entsprechender Gestaltung der Sedcard/Homepage mit Verweisen auf entgeltliche Buchbarkeit sieht das natürlich schon wieder ganz anders aus. Die Angabe von gewerblichen Referenzen auf ihrer hiesigen SC sehe ich bei der TO in diesem Zusammenhang durchaus als nicht ganz unkritisch an.

Da kommen wir uns schon näher, denn die Bilder auf ihrer Sedcard wirken
schon recht professionell und sonst würde ja auch keine Zeitschrift etwas
veröffentlichen.

"Nicht ganz unkritisch", wie Du schon sagtest ... ;-)


Viele Grüße
Peter[/quote]
[gone] User_6449
20.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Das ist kein springender Punkt. Denn wenn ich eine Rechnung erhalte und berechtigterweise die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend mache, wird der gleiche Betrag auf Seiten des Rechnungsstellers ans Finanzamt abgedrückt. In dieser Situation ein Nullsummenspiel. :-)

Wenn eine Angabe zur Umsatzsteuer auf meiner Rechnung steht, kannst
Du entsprechend buchen. Wenn keine Angabe auf meiner Rechnung steht,
kannst Du nur spekulieren, weil die konkrete Angabe fehlt.

Also kein "Nullsummenspiel", sondern ein "Roulettespiel" ... ;-)

Original von The Incredible Outoftime-Man
Und "ganz einfach" könntest du mir das sicherlich nicht verschweigen, denn wenn ich mit dir Geschäfte mache, dann gehe ich davon aus, daß du auch ein Unternehmer bist (Berufsfotograf?) und dich einfach nach dem fehlenden Umsatzsteuerausweis fragen. Im Zweifelsfall würde in solchen Fällen auch ein kurzer Anruf bei deinem Betriebsfinanzamt Abhilfe schaffen können. :-)

Hier sind wir wieder beim Problem mit dem Modell und der Rechnung.

Würdest Du die auch fragen ob sie Unternehmerin ist? Falls ja, könnte
das Finanzamt auch auf den Gedanken kommen ...


Viele Grüße
Peter
Man DARF gar nicht spekulieren, sondern MUSS die Rechnung ohne Umsatzsteuer verbuchen - brutto für Netto. Ganz einfach. :-)


Original von Peter Herhold
...Wenn keine Angabe auf meiner Rechnung steht,
kannst Du nur spekulieren, weil die konkrete Angabe fehlt...
[gone] User_6449
20.04.2010
@ The Incredible Outoftime-Man

Ok, Du buchst und ich schicke solche Rechnungen generell zurück ... ;-)

Viele Grüße
Peter
Wir können ja folgenden Deal machen: Ich biete dir ein fundiertes und individualisiertes Buchführungscoaching an und bekomme im Gegenzug dafür von dir ein gleichwertiges Fotocoaching.

Deal? ;-)
[gone] User_6449
21.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Wir können ja folgenden Deal machen: Ich biete dir ein fundiertes und individualisiertes Buchführungscoaching an und bekomme im Gegenzug dafür von dir ein gleichwertiges Fotocoaching.

Deal? ;-)

Besser nicht, denn ich bin kein "ordentlicher" Fotograf, sondern Kaufmann im Groß- und Außenhandel ... ;-)

Viele Grüße
Peter
Ok, dann bekommst du besagtes Coaching (2 Tage) zum Preis von 1.600 EUR zzgl. USt angeboten.

Da ein Coaching vor Ort mit deinen Unterlagen absolut Sinn macht, würde ich entsprechend anreisen und mir eine Übernachtungsmöglichkeit suchen. Die Kosten hierfür reiche ich 1:1 an dich weiter.

Als "MK-Rabatt" biete ich dir dann den Erlaß der Fahrtkosten an. Zahlungsziel 10 Werktage.

Ein verbindliches Angebot kann ich dir gerne in ausführlicher Form zukommen lassen.


Original von Peter Herhold
Besser nicht, denn ich bin kein "ordentlicher" Fotograf, sondern Kaufmann im Groß- und Außenhandel ... ;-)

Viele Grüße
Peter



p.s.: Eine ordnungsgemäße Rechnung, die GARANTIERT keinerlei Ärger bereitet oder Fragen aufwirft, wäre natürlich selbstverständlich. ;-D
[gone] User_6449
21.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Ok, dann bekommst du besagtes Coaching (2 Tage) zum Preis von 1.600 EUR zzgl. USt angeboten..

Nicht nötig, denn Rechnungswesen gehört zum Tagesgeschäft bei Kaufleuten ... ;-)

Viele Grüße
Peter
Dann wundert es mich nur, daß du solche "Angst" vor Rechnungen von Privatleuten hast. ;-)


Original von Peter Herhold
Nicht nötig, denn Rechnungswesen gehört zum Tagesgeschäft bei Kaufleuten ... ;-)

Viele Grüße
Peter
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.04.2010
...nun wäre es aber schön, wenn Ihr diese "Rechnungsauseinandersetzung" per PN führen würdet.

Mein kurzer "Senf" dazu:

Rechnung mit Umsatzzsteuer: Ust. MUSS ausgewiesen sein
Rechnung ohne Umsatzsteuer: Ust. fehlt, es sollte aber auf Umsatzsteuerfreiheit nach § 19 UStG hingewiesen werden.
Ausnahme: § 4 Nr. 14a UStG - Steuerbefreiungsvorschrift für medizinische Umsätze

Einwände bitte per PN. ;)

LG Jan
Bringt aber nichts, wenn du öffentlich etwas postest, was dann aber nicht-öffentlich richtiggestellt werden soll. Dann bekäme der geneigte Leser zwar die Halbwahrheit mit, aber die komplettierende Wahrheit eben nicht. ;-)


Original von jan.w
Einwände bitte per PN. ;)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.04.2010
Original von Peter Herhold

Sein Tip: (Steuerberater)

Der Fotograf sollte seine Rechnung an den Verlag zur Bildveröffentlichung höher
machen, dem Modell ihren Anteil privat in die Hand drücken und die Sache wäre
vom Tisch ...

Viele Grüße
Peter


Ein Steuerberater fordert zur Förderung von Schwarzarbeit auf...ich schmeiss mich weg. :)))

Übrigens sind das keine Ammenmärchen:
Ich habe hier in der MK einen Fotografen persönlich kennengelernt, der Betriebsprüfer beim FA ist. Der interessiert sich zwar im allgemeinen nicht die Bohne dafür, was hier so an Jobs ohne Gewerbe ausgehandelt wird, würde aber bestimmt komisch reagieren, wenn er diese Nachricht (ich habe sie bekommen) von einem Mädel bekäme: " Rechnung willste? Wat für ne Rechnung? Nööö, schreibe ich nicht...ich will die Kohle auf die Hand".

LG Jan

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