Rechnung schreiben?! 89
21.04.2010
Als Halbwahrheit ist in diesem Falle die Tatsache zu verstehen, daß nicht umfassend und fallbezogen geantwortet wurde. :-)
Original von jan.w
Erstens habe ich keine Halbwahrheit geschrieben, sondern mich eben bei "meinem" Finanzbeamten erkundigt, zweitens kann man evtl. Fehler noch nach einer Diskussion per PN richtig stellen. 5 Foren-Seiten voller "doch, nein, doch, nein, doch, nein" sind nicht sehr spannend für die Mitleser...
LG Jan
#82Report
21.04.2010
Original von jan.w
(...)5 Foren-Seiten voller "doch, nein, doch, nein, doch, nein" sind nicht sehr spannend für die Mitleser...
:)
@ Weber
@ Peter
Vielleicht nochmal ein abschliessendes umfassendes Statement eurer Ansichten ? Der geneigte Leser muss dann wohl oder übel zwischen euch wählen wem er mehr Glauben/Vertrauen schenken möge....
;)
#83Report
21.04.2010
Meinen fachlichen Rat samt Musterbelg hat die TO bereits persönlich erhalten, nachdem sie mich angeschrieben hatte. :-)
Original von BS
Vielleicht nochmal ein abschliessendes umfassendes Statement eurer Ansichten ? Der geneigte Leser muss dann wohl oder übel zwischen euch wählen wem er mehr Glauben/Vertrauen schenken möge....
;)
#84Report
21.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
Mit Verlaub, aber das mit "den selben Angaben wie in einer Firmenrechnung" (er meint wohl eine im steuerrechtlichen Sinne "ordnungsgemäße Rechnung") ist Unfug, weil die Privatperson dazu z.B. Angaben über die Umsatzsteuer machen müsste, was sie als Privatperson aber erst gar nicht DARF!
Ich glaube, das Grundproblem liegt darin, daß sowohl viele Steuerberater als auch viele Forums-Diskutanten einfach des differenzierten Denkens genauso begrenzt mächtig sind wie der deutschen Sprache... Und noch weniger fähig sind, die simpelsten handels- und steuerrechtlichen Dinge auch klar, einfach und korrekt auszudrücken. (Was eigentlich erschütternd ist... speziell bei Steuerberatern...)
"Diesselben Angaben wie in einer 'Firmenrechnung' " kann der Privatmann niemals machen.
Erstens: "Firmen" können keine Rechnungen schreiben. "Firma" ist die Bezeichnung, unter der der "Kaufmann" sein Handelsgeschäft führt. Rechnungen werden von natürlichen oder juristischen Personen gestellt. (Auch ein eingetragener Verein kann ja eine Rechnung stellen - für den Mitgliedsbeitrag z.B.) Also von Unternehmern z.B., oder Unternehmen.
Zweitens: Daß die Rechnung eines Privatmannes dieselben Angaben enthalten muß wie die eines Unternehmers, ist grundsätzlich richtig mit der Ausnahme, daß die Rechnung eines Umsatzsteuerpflichtigen Angaben enthalten muß, die ein Nicht-Umsatzsteuerpflichtiger nicht machen kann... Logisch - er kann keine Umsatzsteuernummer angeben. Und wer als Unternehmer keine USt-Ident-Nummer besitzt (weil er sich keine hat ausstellen lassen, weil er keine braucht), der kann auch keine USt-Ident-Nummer angeben, die sein Kollege wiederum, der eine hat, angeben muß. Weil er eine hat.
Insofern ist die Aussage "Privatleute müssen dieselben Angaben auf Rechnungen machen wie Firmen (korrekt: Unternehmer)" in dieser Absolutheit unrichtig.
Obendrei könnte eine Privatperson durch Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung den Anschein erwecken, daß es sich um einen Unternehmer handelt.
Das ist nicht verboten, sondern kann einem höchstens Nachteile einbringen. Dann nämlich, wenn man plötzlich in bestimmten Zusammenhängen nicht mehr als Verbraucher, sondern als Unternehmer angesehen wird (Gewährleistungspflichten usw.)
Der Privatmann allerdings, der für die Vermietung einer Garage eine Rechnung schreibt, wird nicht Gefahr laufen, von irgendwem als "Unternehmer" angesehen zu werden. Am wenigsten vom Finanzamt...
Ich vermute mal ins Blaue, daß dies auch noch wettbewerbsrechtliche Problematiken o.ä. mit sich bringen könnte.
Nein. Da gibt es keinerlei Gefahren.
Was im übrigen hinzukommt: was will der Unternehmer denn machen, wenn er eine Leistung oder Ware bei einem Privatmann eingekauft hat und der ihm nun eine entsprechende Rechnung schickt...??
Die Rechnung bezahlen, aber die Ausgabe nicht verbuchen?
Wird nicht gehen, das nämlich beanstandet das Finanzamt definitiv - da gäbe es nämlich einen Fehlbetrag in der Buchführung.
Die Ware zurückschicken, nachdem man festgestellt hat, daß man eine Rechnung von einem Privatmann bekommen hat? Mag bei einer Ware noch angehen, bei einer bereits erbrachten Dienstleistung wird das problematisch...
Nur Unternehmer als Lieferanten/Dienstleister beauftragen?
Das ist sowieso meistens so. Es gibt aber nun einmal einige Bereiche, wo sich viele Privatleute als Lieferanten tummeln. Da bleibt einem dann gar nix anderes übrig als sich mit der Rechnung von privat zufriedenzugeben.
Das ändert aber überhaupt nichts daran: ein Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, spätestens auf Anforderung eine den Vorschriften des UStG entsprechende Rechnung auszustellen. Der Privatmensch ist das nicht - er hat aber trotzdem genauso rechtlichen Anspruch darauf, daß seine "Rechnung von privat" bezahlt wird, wenn er denn die dafür stehende Leistung bzw. Lieferung erbracht hat.
Wenn man mit einem Amateurmodel einen Vertrag (schriftlich, mündlich) abschließt: "Du modelst, ich zahle Dir 100 Euro dafür" - dann hat das Model Anspruch auf Bezahlung. Und der Vertragspartner kann die Bezahlung nicht verweigern, weil ihm die "Rechnung von privat" nicht gefällt. Daß das Model u.U. ein Gewerbe anmelden müsste (noch nicht, wenn es einmalig modelt), ändert daran gar nichts, das ist eine vollkommen andere Baustelle. Dem Fotografen wird also ggf. überhaupt nichts anderes übrig bleiben, als die Rechnung so zu verbuchen, wie er sie nun mal bekommen hat...
Und außerdem, ich erwähne es nochmal: Rechnungen ohne Umsatzsteuer sind etwas vollkommen normales für jedes Unternehmen, das international tätig ist...
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Man stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer, wenn man ins Nicht-EU-Ausland liefert (die USA z.B.), und man bekommt Rechnungen ohne Umsatzsteuer, wenn man Lieferungen/Leistungen aus dem Ausland bezieht (von dort jedenfalls, wo Auslandsumsätze ebenfalls VAT-frei sind - und das sind m.W. die allermeisten Staaten dieser Welt).
An Rande angemerkt: es gibt auch in Deutschland Rechnungen von Nicht-Privatleuten, die keine Umsatzsteuer enthalten.
Rechnungen von Ärzten z.B. - ärztliche Leistungen nach GOÄ unterliegen nicht der Umsatzsteuer, und deshalb wäre z.B. die Rechnung des Betriebsarztes an das Unternehmen, das ihn beauftragt, diese Tätigkeit wahrzunehmen, natürlich auch eine Rechnung ohne USt.
#85Report
21.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man[/quote]
Dann wundert es mich nur, daß du solche "Angst" vor Rechnungen von Privatleuten hast. ;-)
[quote]Original von Peter Herhold
Nicht nötig, denn Rechnungswesen gehört zum Tagesgeschäft bei Kaufleuten ... ;-)
Mich nicht. Denn Kaufleute haben häufig nicht die geringste Ahnung von Buchführung. Dafür gibt es nämlich den Beruf des Buchhalters...
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#86Report
21.04.2010
;-)))
Wobei ich eher das "Problem" darin sehe, daß sie keine Vorstellung davon haben, wie einfach sich im Regelfall der Umgang mit Finanzamtsprüfern in der Praxis gestaltet.
In Ausnahmefällen hat man aber es aber auch mal mit echt harten Brocken zu tun.
Original von TomRohwer
Mich nicht. Denn Kaufleute haben nicht die geringste Ahnung von Buchführung. Dafür gibt es nämlich den Beruf des Buchhalters...
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Wobei ich eher das "Problem" darin sehe, daß sie keine Vorstellung davon haben, wie einfach sich im Regelfall der Umgang mit Finanzamtsprüfern in der Praxis gestaltet.
In Ausnahmefällen hat man aber es aber auch mal mit echt harten Brocken zu tun.
#87Report
21.04.2010
Original von The Incredible Outoftime-Man
;-)))
[quote]Original von TomRohwer
Mich nicht. Denn Kaufleute haben nicht die geringste Ahnung von Buchführung. Dafür gibt es nämlich den Beruf des Buchhalters...
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Wobei ich eher das "Problem" darin sehe, daß sie keine Vorstellung davon haben, wie einfach sich im Regelfall der Umgang mit Finanzamtsprüfern in der Praxis gestaltet.
In Ausnahmefällen hat man aber es aber auch mal mit echt harten Brocken zu tun.[/quote]
Na ja - jeder Beruf hat eben seine eigenen Inhalte. Kaufleute sollten Kauf- und Verkaufsvorgänge abwickeln können - das lernen sie. Diplom-Kaufleute lernen betriebswirtschaftliche Kalkulation. Betriebswirte lernen Steuerrecht (unter anderem). Ein auf Steuerrecht spezialisierter Betriebswirt kann Dir eine steuerlich günstige Konstellation für das Handling von drei GmbHs konzipieren - und das Finanzamt wird das, eventuell zähneknirschend, akzeptieren. Der Diplom-Betriebswirt weiß aber aus seinem Studium mitnichten, wie man Belege für die Dienstreise richtig abheftet. Und der Diplom-Kaufmann auch nicht unbedingt.
Nicht ganz zufällig gibt es sogar eine Trennung von Lohn-Buchhaltung und Finanz-Buchhaltung - und ein Finanzbuchhalter legt sich erstmal die Karten, wenn er die Sozialversicherungsbeiträge für die Wochenendüberstunden der Teilzeitkräfte ausrechnen soll, während der Lohnbuchhalter bei den Belegen der Finanztransaktionen einer international tätigen Spedition erstmal die Grätsche macht...
Der Umgang mit Finanzamtsbuchprüfern ist ein Thema für sich, und in größeren Unternehmen täglich Brot für die betreffenden Mitarbeiter. Es ist ja auch vollkommen richtig, daß eine "08/15-Rechnung" am wenigsten Arbeit und Aufwand macht. Alles, das aus der Norm fällt, macht Extraaufwand - aber es ist deshalb noch lange nicht unmöglich.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß z.B. international tätige Verlage oder Bildagenturen - für die "Außergewöhnliches" Alltag ist - einen viel lockerer-souveränen Umgang mit dem Thema "außergewöhnliche Belege" haben als ein Industrieunternehmen, bei dem "Außergewöhnliches" ein möglichst zu vermeidender Fall ist.
Der STERN-Fotograf sagt in der Verlagsbuchhaltung Bescheid "Ich brauch 10.000 Dollar in kleinen Scheinen", bevor er in den Sudan fliegt. Das kennen die. Die wissen auch, daß sie nicht mehr als einen Zettel zurückbekommen werden, auf dem dann Dinge stehen wie: "Taxi Flughafen-Hotel 100 Dollar; Hotelzimmer siehe Rechnung 120 Dollar; Extra-Gebühr für Hotelmanager 500 Dollar [der konnte nämlich das Notstromaggregat anschalten, damit die Akkus geladen werden konnten, das macht der aber nicht umsonst...]; Zahlung an Miliz-Chef Wumbabumba 3000 Dollar."
Weil ohne Handgeld für Mr. Wumbabumba läuft da gar nix. Ausgenommen Geiselnahme, die ist für die Geisel gratis, für den Verlag dann aber deutlich teurer als 3000 Dollar.
Und natürlich sind diese 3720 Dollar voll abzugsfähige Betriebskosten, und natürlich reicht der Verlagsbuchhaltung dieser Zettel - was sollte sie denn sonst auch machen? Sich die Frage einhandeln "Ihr wart noch nie im Sudan, kann das sein?" Analphabeten können keine Rechnungen schreiben; Geld kassieren können sie aber schon. Sehr gut sogar.
Bestechungsgelder sind mittlerweile nicht mehr abzugsfähig, aber in der Medienbranche hießen die seit jeher schon "Informationshonorar". ;-] Und daß dafür kein Informant, der geheime Behördeninformationen ausplaudert, eine Quittung unterschreibt, ist auch jedem klar. Sogar den Finanzbehörden.
#88Report
[gone] Lola Lottalife
05.01.2011
Stehe gerade auch vor diesem Rechnungsproblem und werde aus diesem ganzen Hin und Her auf den Beitrags-Seiten leider nicht schlau.
Kann sich vielleicht ein Model oder ein Fotograf, die öfter Rechnungen als Privatperson ohne Umsatzsteuer ausstellen, bei mir melden und Licht ins Dunkel bringen? Den § 19 hab ich verstanden, es gibt aber glaub ich noch einen anderen Paragraphen, den man angeben kann / muss, wenn es eine Rechnung über künstlerische Tätigkeit ist.
Vielen Dank schon mal!
Kann sich vielleicht ein Model oder ein Fotograf, die öfter Rechnungen als Privatperson ohne Umsatzsteuer ausstellen, bei mir melden und Licht ins Dunkel bringen? Den § 19 hab ich verstanden, es gibt aber glaub ich noch einen anderen Paragraphen, den man angeben kann / muss, wenn es eine Rechnung über künstlerische Tätigkeit ist.
Vielen Dank schon mal!
#89Report
Topic has been closed
Erstens habe ich keine Halbwahrheit geschrieben, sondern mich eben bei "meinem" Finanzbeamten erkundigt, zweitens kann man evtl. Fehler noch nach einer Diskussion per PN richtig stellen. 5 Foren-Seiten voller "doch, nein, doch, nein, doch, nein" sind nicht sehr spannend für die Mitleser...
LG Jan